Hallo LvG69,
Meine Anfrage hier zielt eher auf Infos zu 'Interessenkonflikten', sprich Sponsoring / Spenden / Förderung von Krankenhäusern, Med. Fach- und Hochschulen. karitativen Einrichtungen .....
In der Überschrift schreibst du von Begutachtung wegen BU-Rente ... wenn die 69 in deinem Nicknamen dein Geburtsjahr ist, dann kann es ja nur noch um eine privat abgeschlossene BU-Rente gehen und da ist Vieles anders als bei der gesetzlichen Rente, um die es hier im Forum geht.
Welche (finanziellen) Verpflechtungen/"Interessenkonflikte" es bei GA gibt (geben könnte), die für private Versicherungsunternehmen diese Aufgaben übernehmen, kann man schlecht beurteilen, wenn man damit noch nie was zu tun hatte.
Letztlich gilt wohl überall (wo es um viel Geld geht besonders) der alte Spruch "Wes Brot ich eß, des Lied ich sing" ... das dürfte in dem Bereich kaum anders laufen, als bei den Begutachtungen zur EM-Rente ... erst nach Klageerhebung kann man (beim Kampf um die EM-Rente) vielleicht mal einen GA erwischen, der nicht gut auf die DRV und ihre beauftragten GA "zu sprechen ist" ...
Allerdings hat man auch in diesem Falle keinen Anspruch auf so umfangreiche Hintergrundinformationen zu seinen sonstigen Verbindungen/Interessen /Einnahmequellen ... es soll erst in der Zukunft eine Berechtigung geben, wenigstens zu hinterfragen, ob der gerichtlich beauftragte GA auch für die DRV (in diesem Falle ja die Beklagte) Begutachtungen durchführt.
Aktuell ist das (leider) noch ziemlich "unerheblich" und solche GA werden auch für das Gericht der DRV "nicht in den Rücken fallen (wollen)" ... merkwürdigerweise wurden sogar schon "absichtlich" GA erneut beauftragt (vom Gericht), die bereits im Vorfeld zur Ablehnung der EM-Rente /des Widerspruches beigetragen hatten, mit ihren gutachterlichen Feststellungen ... die "Besorgnis der Befangenheit" gegenüber dem Kläger wurde nicht akzeptiert, die "Sozial"-Richter waren tatsächlich (naiv ???) der Ansicht, der GA würde seine Feststellungen bei "Erfordernis" korrigieren ...
Die Betroffenen haben damit aber keinen Erfolg erzielt und erhalten noch immer keine EM-Rente, warum sollte so ein GA auch seine Meinung (die zur Ablehnung der Rente von der DRV führte) am Sozial-Gericht ins Gegenteil verkehren (wollen) ... man nimmt gerne das Geld und zwar von beiden Seiten (möglichst auch weiterhin) ... also bleibt der Antragsteller auf EM-Rente "auf der Strecke" ...
Wenn es (wie vermutet) um eine private BU-Versicherung geht, sind die Informationen zu den Begutachtungen wegen gesetzlicher EM-Rente von der DRV nicht wirklich verwertbar für dich, dafür gelten spezielle Kriterien, die mit den Verfahrensweisen der privaten Versicherer bei BU-Rente nicht viel zu tun haben dürften (das läuft ja meines Wissens dann nicht am Sozialgericht

).
Ansonsten kann ich mich meinen Vorschreibern nur anschließen, mit dem gleichen GA können unterschiedliche Menschen auch ganz unterschiedliche Erfahrungen machen ... es gibt aber auch keine "Garantien" abhängig davon, wo der GA als Arzt schon so beschäftigt gewesen ist ... auch kirchliche Einrichtungen sind oft nicht (mehr) das was sie mal waren (oder gerne darstellen möchten) ...
Vielleicht liest du dich hier erst mal etwas länger ein, um festzustellen worum es hier tatsächlich geht ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
