Ein Gutachter nimmt Stellung!

Warum und Klärung der auffällig oft gestalteten Fehlgutachten
Benutzeravatar
Ironhide77
Beiträge: 132
Registriert: Mo 28. Feb 2011, 07:50
Wohnort: Bad Rappenau
Hat sich bedankt: 4 Mal
Danksagung erhalten: 37 Mal

Ein Gutachter nimmt Stellung!

Ungelesener Beitrag von Ironhide77 » Mo 7. Nov 2011, 11:07

Hallo,
hier geht es zwar um Fibromyalgie, doch dieser Gutachter spricht sehr viel an, was uns alle betrifft. Bitte lesen, ich weiß es ist viel Text, aber bitte lest es aufmerksam!
Vor allem der erste link

http://fibroliga.alfahosting.org/index. ... &Itemid=36






http://fibroliga.alfahosting.org/index. ... &Itemid=36
Viele Grüße euer Ironhide77


"Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!" (B. Brecht)

Benutzeravatar
Miko
Gesperrt
Beiträge: 4020
Registriert: Mi 30. Dez 2009, 14:20
Wohnort: Hochschwarzwald
Hat sich bedankt: 24 Mal
Danksagung erhalten: 735 Mal

Re: Ein Gutachter nimmt Stellung!

Ungelesener Beitrag von Miko » Mo 7. Nov 2011, 12:09

DAS liest sich gut.

Da hat sich einer mal Gedanken zugunsten des Patienten. :applaus: :applaus: :applaus:
Gruß
Miko

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Ein Gutachter nimmt Stellung!

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 7. Nov 2011, 12:12

Hallo,

Danke für den Link....

ich hab hier mal was Neues gefunden und nehme das, was hier stand, zurück...
http://www.schmerzarzt-bochum.de/gutach ... chten.html

LG
Vrori
Zuletzt geändert von Vrori am Mo 7. Nov 2011, 15:24, insgesamt 1-mal geändert.
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Benutzeravatar
Ironhide77
Beiträge: 132
Registriert: Mo 28. Feb 2011, 07:50
Wohnort: Bad Rappenau
Hat sich bedankt: 4 Mal
Danksagung erhalten: 37 Mal

Re: Ein Gutachter nimmt Stellung!

Ungelesener Beitrag von Ironhide77 » Mo 7. Nov 2011, 12:36

Gern geschehen. Das Dr. Frieling in der Ärzteschaft als Querlant gilt, wußte ich nicht. Woher weißt du das bzw. gibt es da was zum Lesen dazu?
Viele Grüße euer Ironhide77


"Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!" (B. Brecht)

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Ein Gutachter nimmt Stellung!

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 7. Nov 2011, 15:15

Hallo,

hab meinen Eintrag oben geändert....

hab die Homepage gefunden....und danach scheint er ein Arzt zu sein, der sich mit den verschiedenen Schmerzerkrankungen auskennt...

schau allerdings auch mal im Rahmen von "Arztbewertungen" nach ihm...

Gruß
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Benutzeravatar
Ironhide77
Beiträge: 132
Registriert: Mo 28. Feb 2011, 07:50
Wohnort: Bad Rappenau
Hat sich bedankt: 4 Mal
Danksagung erhalten: 37 Mal

Re: Ein Gutachter nimmt Stellung!

Ungelesener Beitrag von Ironhide77 » Mo 7. Nov 2011, 15:44

Naja aufgrund der Entfernung ist er für mich eh uninteressant. Das sind bestimmt 300-400 Kilometer.
Viele Grüße euer Ironhide77


"Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!" (B. Brecht)

Maya
Beiträge: 1
Registriert: Mi 16. Nov 2011, 16:48

Re: Ein Gutachter nimmt Stellung!

Ungelesener Beitrag von Maya » Mi 16. Nov 2011, 17:05

Hallo zusammen
Ich bin auf dieses Forum gestossen, weil ich dabei bin die Eu Rente zu beantragen.
Das Gutachten ist in meinen Augen undd nach Ansicht meines Arztes ein Fehlgutachten. Er übergeht dabei völlig meine seit Jahren bekannte Fibromyalgie und auch die daraus resultierenden Depressionen.
Ausserdem habe ich noch einige andere Krankheiten. Aber trotzdem will die RV keine Rente zugestehen.
Ich bin auf der Suche nach solchen Texten (Infos)
Maya
ohhh, habe mir die Seite angesehen. Dr. Frieling mit diiBericht ist mir seit etwa einem Jahr bekannt. Aber es ist schwer , diesen Bericht in das Gerichtsverfahren einzubringen , denn wie hier schon bemerkt wurde, wird Dr. Freiling von der Ärzteschaft als Querulant bezeichnet.
Als ich den Text las, hatte ich das Gefühl er beschreibt meinen Fall

Susanne_66
Beiträge: 2
Registriert: Di 10. Jan 2012, 09:56

Re: Ein Gutachter nimmt Stellung!

Ungelesener Beitrag von Susanne_66 » Di 10. Jan 2012, 10:08

Hi Maya,

genauso ging es mir auch, als ich den Text grade gelesen habe. Typisch, wenn mal einer was offen ausspricht, was gegen gängige Praxis (aus der Steinzeit) spricht, wird er als Querulant bezeichnet.
Ich greife ja nicht einmal so hoch, dass ich Rente beantragen will. Aber dass ich vom Amtsarzt des Arbeitsamtes einfach für vollschichtig leistungsfähig bezeichnet werde, mit vagen und kaum nachvollziehbaren Einschränkungen, geht mir gegen den Strich. Sogar der Gutachter der Krankenkasse hat ein anders lautendes Gutachten abgegeben. Nur weiß ich gar nicht, ob ich mich gegen so ein Gutachten wehren kann, deshalb bin ich hier auf der Suche nach Infos.

lg Susanne

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Ein Gutachter nimmt Stellung!

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 10. Jan 2012, 14:21

Hallo Susanne, :smile:

erst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns!
Aber dass ich vom Amtsarzt des Arbeitsamtes einfach für vollschichtig leistungsfähig bezeichnet werde, mit vagen und kaum nachvollziehbaren Einschränkungen, geht mir gegen den Strich.


Hast du das Gutachten vorliegen ???
Du kannst es dir DIREKT beim Med. Dienst der AfA anfordern (§ 25 SGB X), bitte verlange Teil A UND Teil B, der SB darf NUR den Teil B bekommen, der enthält die allgemeine Leistungseinschätzung für die Vermittlung.
Im Teil A stehen die genauen Diagnosen, auf die de Amtsarzt sich bezogen hat und WO er die hergenommen hat (von dir vorgelegt oder nach Schweigepflichtentbindung angefordert ???), so sollte es jedenfalls sein.

Wurdest du dem Arzt persönlich vorgestellt oder ist es ein Gutachten nach Aktenlage... :confused: :Gruebeln:
Sogar der Gutachter der Krankenkasse hat ein anders lautendes Gutachten abgegeben.
Hast du dieses Gutachten vorliegen ???
Wenn nicht, dann bitte deinen behandelnden Arzt das MDK-Gutachten für dich anzufordern, auch DARAUF hast du ein Recht.

Gleiche Frage, warst du dort zur Untersuchung oder ist es ein Gutachten nach Aktenlage ???

Welche Unterlagen wurden dem MDK dafür zur Verfügung gestellt, von dir selbst oder per Schweigepflicht-Entbindung ???
Nur weiß ich gar nicht, ob ich mich gegen so ein Gutachten wehren kann, deshalb bin ich hier auf der Suche nach Infos.
das ist nur sehr begrenzt möglich, dazu müsste man auch erst mal die GENAUEN Inhalte KENNEN, darum fordere dir diese Gutachten erst mal an.

Es ist auch SEHR wichtig, ob du persönlich zur Untersuchung warst oder nach Aktenlage das Gutachten erstellt wurde (Aktenlage ist besser angreifbar!), zusätzlich eben auch, welche ärztlichen Unterlagen dem Arzt zur Verfügung gestanden haben.

Bei erteilten Schweigepflichtentbindungen "sondieren" die Ärzte (besonders bei der AfA) meist nach Interesse des Auftraggebers und fordern NICHT unbedingt DAS an, was wirklich deinen wahren Gesundheitszustand wiederspiegelt.

So ist für die AfA meist NUR interessant, was irgendwo bei der DRV schon mal gemacht wurde (Reha-Berichte /Gutachten), das ist aber oft auch nicht das WAHRE...

Wenn du das Gutachten beim Med. Dienst der AfA anforderst, dann solltest du auch direkt ALLE erteilten Schweigepflicht-Entbindungen vom XXX widerrufen, denn die haben KEIN bestimmtes "Verfallsdatum", können also (eigentlich) zeitlich unbegrenzt immer wieder verwendet werden, solange du nicht selbst ein END-Datum für die Gültigkeit gesetzt hast.

Das wären mal so die ersten Schritte, wenn du die Sachen beisammen hast, kann man schauen ob und WO sich eine Beschwerde (noch) lohnt, es kommt ja auch ein wenig drauf an, wie alt diese Gutachten schon sind.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Susanne_66
Beiträge: 2
Registriert: Di 10. Jan 2012, 09:56

Re: Ein Gutachter nimmt Stellung!

Ungelesener Beitrag von Susanne_66 » Di 10. Jan 2012, 15:14

Hi Doppel-Oma,

vielen Dank für die Infos.

Also das erste Gutachten des MDK der Krankenkasse wurde nach Aktenlage entschieden.
Ich hatte der Krankenkasse Schweigepflichtsentbindung(en) zugeschickt - auf Anforderung.
Das Gutachten hab ich angefordert, es wurde mir von der KK aber mit der Begründung verweigert, dass es nur dem "internen Gebrauch" diente.
Danke für den Hinweis, mir dieses über meinen Hausarzt anzufordern. Mal sehen, ob der mehr Erfolg hat.

Das Gutachten des Amtsarztes erfolgte auch nach Aktenlage.
Ich hatte dem Arbeitsamt mehrere Schweigepflichtsentbindungen unterschrieben, die wurden mir gleich bei meiner ersten Vorstellung unter die Nase gehalten.
Ich habe aber persönlich sämtliche Arztberichte in Kopie auf dem Arbeitsamt abgegeben, da ich mir diese selbst für meine Unterlagen besorgt hatte. Welche der Arzt davon berücksichtigt hat, weiß ich natürlich nicht.

Danke für den Hinweis, dass es da auch noch einen Teil A gibt.
Das ist auch so ein Hinweis dafür, dass die SB sich ihrer Sache nicht wirklich sicher war.
Ich hatte ihr gesagt, dass mich das Ergebnis des Amtsarztes sehr verwundert und ob sie mir dieses Gutachten denn geben könnte. Daraufhin hat sie mir wortlos das Ergebnis gegeben. Jetzt weiß ich, dass es sich hierbei nur um Teil B handelte. Also werde ich den Teil A vom Amtsarzt anfordern.

Ich hab gelesen, dass man nicht gegen das eigentliche Gutachten vorgehen kann, sondern nur quasi Widerspruch gegen die daraus resultierende Entscheidung des Arbeitsamtes einlegen kann. Aber an sich gibt es ja vom Arbeitsamt auch keinen Bescheid in dem Sinne. Mir wurde wie gesagt die Entscheidung des Amtsarztes mitgeteilt und dann gesagt, dass nach Ablauf des Krankengeldbezuges die Vermittlungsversuche gestartet werden.
Ich habe die SB gebeten, sich nochmal mit dem Amtsarzt in Verbindung zu setzen, gerade weil sein Gutachten von dem des MDK abweicht und habe ihr auch meine Sicht der Dinge erläutert. Aber ich hatte das Gefühl, sie hatte zwar Verständnis für mich, fühlte sich aber überfordert und wollte eigentlich nur nach Schema F vorgehen.

lg Susanne

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste