Hallo Susanne,
erst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns!
Aber dass ich vom Amtsarzt des Arbeitsamtes einfach für vollschichtig leistungsfähig bezeichnet werde, mit vagen und kaum nachvollziehbaren Einschränkungen, geht mir gegen den Strich.
Hast du das Gutachten vorliegen ???
Du kannst es dir DIREKT beim Med. Dienst der AfA anfordern (§ 25 SGB X), bitte verlange
Teil A UND Teil B, der SB darf NUR den Teil B bekommen, der enthält die allgemeine Leistungseinschätzung für die Vermittlung.
Im Teil A stehen die genauen Diagnosen, auf die de Amtsarzt sich bezogen hat und WO er die hergenommen hat (von dir vorgelegt oder nach Schweigepflichtentbindung angefordert ???), so sollte es jedenfalls sein.
Wurdest du dem Arzt persönlich vorgestellt oder ist es ein Gutachten nach Aktenlage...
Sogar der Gutachter der Krankenkasse hat ein anders lautendes Gutachten abgegeben.
Hast du dieses Gutachten vorliegen ???
Wenn nicht, dann bitte deinen behandelnden Arzt das MDK-Gutachten für dich anzufordern, auch DARAUF hast du ein Recht.
Gleiche Frage, warst du dort zur Untersuchung oder ist es ein Gutachten nach Aktenlage ???
Welche Unterlagen wurden dem MDK dafür zur Verfügung gestellt, von dir selbst oder per Schweigepflicht-Entbindung ???
Nur weiß ich gar nicht, ob ich mich gegen so ein Gutachten wehren kann, deshalb bin ich hier auf der Suche nach Infos.
das ist nur sehr begrenzt möglich, dazu müsste man auch erst mal die GENAUEN Inhalte KENNEN, darum fordere dir diese Gutachten erst mal an.
Es ist auch SEHR wichtig, ob du persönlich zur Untersuchung warst oder nach Aktenlage das Gutachten erstellt wurde (Aktenlage ist besser angreifbar!), zusätzlich eben auch, welche ärztlichen Unterlagen dem Arzt zur Verfügung gestanden haben.
Bei erteilten Schweigepflichtentbindungen "sondieren" die Ärzte (besonders bei der AfA) meist nach Interesse des Auftraggebers und fordern NICHT unbedingt DAS an, was wirklich deinen wahren Gesundheitszustand wiederspiegelt.
So ist für die AfA meist NUR interessant, was irgendwo bei der DRV schon mal gemacht wurde (Reha-Berichte /Gutachten), das ist aber oft auch nicht das WAHRE...
Wenn du das Gutachten beim Med. Dienst der AfA anforderst, dann solltest du auch direkt ALLE erteilten Schweigepflicht-Entbindungen vom XXX widerrufen, denn die haben KEIN bestimmtes "Verfallsdatum", können also (eigentlich) zeitlich unbegrenzt immer wieder verwendet werden, solange du nicht selbst ein END-Datum für die Gültigkeit gesetzt hast.
Das wären mal so die ersten Schritte, wenn du die Sachen beisammen hast, kann man schauen ob und WO sich eine Beschwerde (noch) lohnt, es kommt ja auch ein wenig drauf an, wie alt diese Gutachten schon sind.
Liebe Grüße von der Doppeloma
