Ein Gutachter nimmt Stellung!

Warum und Klärung der auffällig oft gestalteten Fehlgutachten
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Doppeloma
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Re: Ein Gutachter nimmt Stellung!

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 10. Jan 2012, 17:55

Hallo Susanne, :smile:
Also das erste Gutachten des MDK der Krankenkasse wurde nach Aktenlage entschieden.
Wie "das Erste", gibt es mehrere vom MDK, selbstverständlich hast du auch darauf Anspruch (§ 25 SGB X), es gibt einen Rechtsanspruch auf Einsicht in seine ganzen Kranken-Akten, dazu gehören auch die Gutachten des MDK.
Auch DORT solltest du die Schweigepflichtentbindungen widerrufen, die Krankenkassen /MDK holen sich auch GERNE ungehemmt Krankenunterlagen, von wo auch immer.

Wahrscheinlich weißt du selber schon GAR nicht mehr genau, wen du da so alles "befreit hast", ODER ???
Danke für den Hinweis, mir dieses über meinen Hausarzt anzufordern. Mal sehen, ob der mehr Erfolg hat.
Würde mich wundern wenn NICHT, dann wirst du dich darüber beschweren (z.B. bei der Ärztekammer), aber ich denke mal das wird nicht nötig sein.
Ich habe meiner Hausärztin dafür übrigens auch eine Erlaubnis unterschreiben müssen, dann bekam sie das aber innerhalb weniger Tage.
Sie ist SUPER, dort bekommen wir IMMER von ALLEN Befunden Kopien oder sie gibt uns das sogar kurz mit nach Hause, damit wir das selber kopieren /einscannen können.

Andererseits bekommt sie aber von uns auch ALLE Berichte, die man ihr sonst nicht schicken würde von unseren Fachärzten.
Das Gutachten des Amtsarztes erfolgte auch nach Aktenlage.
Ich hatte dem Arbeitsamt mehrere Schweigepflichtsentbindungen unterschrieben, die wurden mir gleich bei meiner ersten Vorstellung unter die Nase gehalten.
Das habe ich mir fast gedacht, ich nehme an du warst lange krank und wurdest aus dem Krankengeld ausgesteuert ???
Da machen die das bei der AfA GERNE so, als wäre es ganz "normal", vor ALLEM auch OHNE darauf hinzuweisen, das ALLES FREIWILLIG ist und man das gar nicht ausfüllen und unterschreiben MUSS.
Ich habe aber persönlich sämtliche Arztberichte in Kopie auf dem Arbeitsamt abgegeben, da ich mir diese selbst für meine Unterlagen besorgt hatte. Welche der Arzt davon berücksichtigt hat, weiß ich natürlich nicht.
Und das ALLES (die ganzen-Gesundheits-Unterlagen ???) hast du bei der Vermittlerin abgegeben, das geht die doch GAR NICHTS an, das gehört NUR zu einem Arzt und der sitzt beim Med. Dienst.
Danke für den Hinweis, dass es da auch noch einen Teil A gibt.
Das ist auch so ein Hinweis dafür, dass die SB sich ihrer Sache nicht wirklich sicher war.
Die KANN sich auch NICHT sicher sein, weil sie medizinische Sachen gar nicht beurteilen KANN, darum bekommt sie ja NUR den Teil B mit der Leistungseinschätzung für die Vermittlung.
Leider geben die Amtsärzte da oft auch sehr ungenaue Hinweise, so dass die SB da nicht viel mit anfangen können, was im Teil A steht und in deinen Kranken-Unterlagen geht sie aber NICHTS AN.

Den Teil A bekommst du deshalb auch NUR DIREKT beim Med. Dienst.
Ich hatte ihr gesagt, dass mich das Ergebnis des Amtsarztes sehr verwundert und ob sie mir dieses Gutachten denn geben könnte. Daraufhin hat sie mir wortlos das Ergebnis gegeben.
Jetzt weiß ich, dass es sich hierbei nur um Teil B handelte.


RICHTIG !
Ich hab gelesen, dass man nicht gegen das eigentliche Gutachten vorgehen kann, sondern nur quasi Widerspruch gegen die daraus resultierende Entscheidung des Arbeitsamtes einlegen kann.


Man KANN so EIniges, aber es ist richtig, dass man ein Gutachten üblicherweise nur direkt angreifen /anzweifeln kann, wenn es einen Bescheid gibt der darauf beruht, denn das Gutachten an sich, ist eine ärztliche Stellungnahme und KEIN Bescheid.

Es mutet allerdings schon immer SEHR merkwürdig an, wenn Leute (besonders Ausgesteuerte nach langer Krankheit) nach "Aktenlage" beurteilt werden, schließlich soll der AfA - Arzt feststellen was und wie lange und welche Sachen derjenige noch arbeiten KÖNNTE... :confused: :Gruebeln:
Aber an sich gibt es ja vom Arbeitsamt auch keinen Bescheid in dem Sinne. Mir wurde wie gesagt die Entscheidung des Amtsarztes mitgeteilt und dann gesagt, dass nach Ablauf des Krankengeldbezuges die Vermittlungsversuche gestartet werden.
Du bekommst also aktuell noch Krankengeld ???, dann ist dieses Gutachten aber ganz schön ZU FRÜH erstellt worden, wie kann man da schon beschließen, was du nach den 78 Wochen KG "arbeiten" könntest... :Gruebeln: :Heiss:
Ich habe die SB gebeten, sich nochmal mit dem Amtsarzt in Verbindung zu setzen, gerade weil sein Gutachten von dem des MDK abweicht und habe ihr auch meine Sicht der Dinge erläutert.
Das kannst du dir schenken, der Amtsarzt DARF sich mit deiner SB GAR NICHT über deine Krankheiten und das Gutachten "unterhalten", sie hat damit GAR NICHTS zu schaffen, sie MUSS dich entsprechend Teil B "auf dem Arbeitsmarkt unterbringen" und wie sie das anstellt, ist IHR Problem.

DAS hätte sie dir zumindest ehrlich sagen sollen, ohne dich ungehemmt über deine Krankengeschichte erzählen zu lassen.
Aber ich hatte das Gefühl, sie hatte zwar Verständnis für mich, fühlte sich aber überfordert und wollte eigentlich nur nach Schema F vorgehen.
Dein Gefühl war ganz sicher nicht verkehrt, SIE IST DAMIT überfordert, mit den gesundheitlich eingeschränkten ALOs sind die ALLE überfordert, weil es ja nicht mal Jobs genug für die Gesunden gibt. :Verwirrt: :Hilfe:

Sie KANN NUR nach Schema F gehen, was genau stellst DU dir vor, wie es jetzt bei der AfA weitergehen soll.
WAS glaubst DU, was du noch machen könntest beruflich und wieviele Stunden täglich du durchhalten KANNST (auf längere Sicht), hast du einen Schwerbehinderten-Ausweis (oder einen GdB), kannst du noch in deiner letzten Tätigkeit weiter arbeiten /Reha /Umschulung, WAS käme eventuell in Frage oder strebst du eine EM-Rente an... :Gruebeln:

Viele Fragen, ich weiß, vielleicht machst du dazu ein neues Thema im Bereich "Dein Fall" auf und erzählst uns (wenn DU magst) ein wenig mehr zu den gesamten Umständen, die dich in die aktuelle Situation gebracht haben.

Sonst ist es sehr schwer, dir ein paar Tipps für die eventuell richtige Richtung zu geben.

Es reicht ja sicher nicht ganz, NUR dieses Gutachten in Frage zu stellen, die andere Frage ist ja, WAS willst du damit FÜR DICH erreichen, WAS SOLL denn die SB bei dir MEHR berücksichtigen und WIE kann man ihr das "beibringen" OHNE zuviel preiszugeben von dem, was sie eigentlich NICHTS angeht. :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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