Hallo hagbard,
es ist eine Teil Erwerbsminderungsrente da ich Jahrgang 66 bin.
Dann kann es allerdings
KEINE BU-Rente mehr sein und die "Arbeitsmarktrente" wird tatsächlich "automatisch" geprüft.
Verstehe ich das richtig - auch wenn ich Widerspruch einlege wird das gezahlt=?
Ja, die bisher bewilligte Rente beginnt wie es im Bescheid steht, daran ändert auch ein Widerspruch
NICHTS im Moment.
Der Bescheid müsste als Ergebnis einer Änderung aufgehoben und neu erstellt werden, aber eben erst wenn die DRV eine andere Entscheidung dazu treffen sollte, ob die dann besser für dich sein wird kann ich dir nicht beantworten.
Wahrscheinlich wird der Widerspruch einfach abgelehnt, besonders wenn man dir sehr bald die volle EM-Rente als Arbeitsmarktrente bewilligen sollte macht das auch keinen Sinn mehr, denn eine "Voll-EM-Rente" kann man nicht mehr "verbessert haben wollen", auch die volle EM-Rente aus rein gesundheitlichen Gründen wird oft zunächst befristet bewilligt, es gäbe also von der Sache her gar keinen Grund mehr für einen Widerspruch.
Mehr als eine Volle EM-Rente geht ja nicht und auf "unbefristet" hat man keinen Rechtsanspruch, der per Widerspruch durchsetzbar wäre ...
Arbeitsmarktrente wird also automatisch geprüft?
In diesem Falle
JA, denn zur Teilweisen EM-Rente sollst du ja (theoretisch) an einem "leidensgerechten /versicherungspflichtigen" Teilzeit-Arbeitsplatz (ca. 20 - 25 Wochenstunden) noch den Rest dazu verdienen können, die DRV hat jetzt also zusammen mit der AfA zu prüfen, ob es so einen "zumutbaren" Teilzeit-Arbeitsplatz aktuell gibt für dich
ODER die "Verschlossenheit" des Teilzeit-Arbeitsmarktes festzustellen und damit die Volle EM-Rente als "Arbeitsmarktrente" zu zahlen.
Geld bekomme ich noch von der KK allerdings nerven die schon ein paar Wochen wieder mit Briefen dass sie mich nicht telefonisch erreichen und dringend mit mir über meine Arbeitsunfähigkeit reden müssen....
Die Verstehen wohl die eigenen Gesetze nicht
Du bist aber selbst auch verpflichtet die KK zur bewilligten Teilweisen EM-Rente zu informieren, damit hast du ja keinen Anspruch mehr auf volles Krankengeld und bei EM-Vollrente (auch bei Arbeitsmarktrente) hast du gar keinen Anspruch mehr auf Krankengeld, die kennen ihre Gesetze da durchaus ziemlich gut und es gibt auch bei der KK Mitteilungspflichten, wenn man bald Geld aus einer EM-Rente bekommen wird.
Zwei Gutachten in denen die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, die relevant ist für AU, auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden kann und trotzdem schreiben SIe immer so einen Käse
Welchen "Käse" du da gerade meinst weiß ich nicht und telefonieren musst du mit der KK überhaupt
NICHT, aber du kannst auch nicht "parallel" bald Teilweise EM-Rente (oder gar Volle als Arbeitsmarktrente) zusätzlich zum (vollen) Krankengeld kassieren, die KK erfährt das auch über die Meldung der DRV zur KvdR, wenn dir eine Rente bewilligt wurde und dann wird man sehr schnell das KG reduzieren oder ganz einstellen.
Was wollen die mit mir reden=? Sollen Sie doch mit dem Arzt...
Das ist so nicht richtig, die Informationen zu deinem EM-Rentenbescheid darf man von
DIR erwarten und dein Arzt kann (und darf) dazu gar keine Auskunft geben, außerdem weiß der doch auch nicht was in dem Bescheid drin steht von der DRV ... auch wer AU krank ist hat gewisse Pflichten der KK gegenüber zu erfüllen, besonders wenn es um finanzielle Veränderungen geht.
Steht denn in den Unterlagen von der DRV vielleicht schon was dazu drin, dass der "verschlossene Arbeitsmarkt" mit der AfA geprüft wird ???
Hast du noch Anspruch auf ALGI, das wird dann manchmal noch abgewartet ehe die Arbeitsmarktrente folgt, aber auch dort (bei der AfA) bist du verpflichtet zu informieren, dass dir eine teilweise EM-Rente bereits bewilligt wurde ...
Wir können nicht immer schimpfen, wenn die Behörden zu viele Informationen zu unserem Leben untereinander austauschen
OHNE uns vorher zu fragen, ob sie das dürfen aber wenn es für uns selbst Mühe bedeutet erwarten wir, dass wir uns am Besten um
GAR NICHTS selbst kümmern müssen.
Es ist meist noch Einiges zu erledigen, ehe man nach Erhalt des Bescheides zu einer EM-Rente wirklich mal durchatmen kann, falls du noch einen AG haben solltest, bist du auch verpflichtet den zu informieren, dass du zumindest eine Teilrente bekommst auf Zeit ...
Gibt es bereits genug Gutachten (auch von der DRV) dazu, dass du die letzte Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst ist die Bewilligung der Vollen EM-Rente (als Arbeitsmarktrente) nur noch eine Frage der Zeit.
Liebe Grüße von der Doppeloma
