Ich glaube wir haben es geschafft , brauchen aber noch Hilfe
Ich glaube wir haben es geschafft , brauchen aber noch Hilfe
So heute war ein Brief in der Post DRV Leistung zur medizinischen Rehabiltitation /Teilhabe am Arbeitsleben nach ...116 Abs. 2Nr . 2 ....
Dort steht ihre Erwerbstätigkeit ist nach unserer Feststellung auf Zeit angekreuzt und voll eingeschränkt angekreuzt seit dem 20.03.2014 !
Jetzt haben die und gebeten anzukreuzen ab wann die Rente losgehen soll ..
Termin 1.10.2014 od 01.04.2015
Wie soll man sich jetzt Verhalten ?
Ich will auch nichts falsch machen ...
Und kann man im Netz selbst seine Höhe der Rente ausrechnen ???
Bitte um schnellt mögliche Hilfe :-) Danke
Dort steht ihre Erwerbstätigkeit ist nach unserer Feststellung auf Zeit angekreuzt und voll eingeschränkt angekreuzt seit dem 20.03.2014 !
Jetzt haben die und gebeten anzukreuzen ab wann die Rente losgehen soll ..
Termin 1.10.2014 od 01.04.2015
Wie soll man sich jetzt Verhalten ?
Ich will auch nichts falsch machen ...
Und kann man im Netz selbst seine Höhe der Rente ausrechnen ???
Bitte um schnellt mögliche Hilfe :-) Danke
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Re: Ich glaube wir haben es geschafft , brauchen aber noch H
Hallo Anni,
Du hast doch sicher irgendwo so eine Renteninformation von der DRV, da sollte drin stehen welche Höhe eine EM-Rente (zum Zeitpunkt der Information) ungefähr haben würde.
Wenn man danach nicht mehr viel arbeiten konnte ist das etwa auch der Betrag den die EM-Rente aktuell erreichen wird ... für neue EM-Renten ab dem 01.07.2014 gilt aber eine etwas "bessere" Berechnung (bis zum 62. Lebensjahr wird hochgerechnet, nicht nur bis zum 60.
), müsste aber dann in beiden Fällen schon so berechnet werden ...
Was hast du zuletzt an ALGI / oder Krankengeld bekommen (war es mehr oder weniger als deine Rente nun rückwirkend sein könnte ???), gab es Zuschüsse vom AG zum Krankengeld, die könnten zurück gefordert werden wenn du den früheren Termin nimmst (sofern da noch Krankengeld bezogen wurde) und die KK /AfA wird natürlich aus einer Nachzahlung in jedem Falle ihre Ansprüche bei der DRV (Erstattungen) geltend machen.
Aber keine Sorge, wenn die Rente des gleichen Monats dafür nicht reichen sollte brauchst du das nicht selbst zurück zahlen (nur bei betrieblichen Zuschüssen ist das wohl anders), der leistungsträger (KK /AfA) bekommt also nur was die Rente auch hergeben würde ...
Allerdings gibt es einen "Pferdefuß" bei der Wahl wenn es um die Einkommenssteuer beim Finanzamt geht, denn es wird ein (lebenslang) steuerfreier Festbetrag aus deiner persönlichen EM-Rente festgelegt und der ist für 2014 noch 2 % höher als für Neurentner ab 2015.
Dieser Betrag (der steuerfreie von der Rente) wird jedes Jahr geringer für die Neurentner, bis irgendwann die volle Rente steuerpflichtig werden könnte ... ob das für dich /euch ein wichtiger Aspekt sein kann weiß ich natürlich nicht ...
In einer DRV-Beratungsstelle könntest du dich dazu beraten lassen, die können dir das auch am PC ausrechnen, leider bekommt man da so fix keine Termine wie du das jetzt wissen möchtest ... die Angaben in den schriftlichen Renten-Informationen sind aber recht "nahe dran" ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

da wurde also die Reha "umgedeutet" und nun ergibt sich die Frage welcher Zeitpunkt für dich günstiger sein kann.Dort steht ihre Erwerbstätigkeit ist nach unserer Feststellung auf Zeit angekreuzt und voll eingeschränkt angekreuzt seit dem 20.03.2014 !
Du hast doch sicher irgendwo so eine Renteninformation von der DRV, da sollte drin stehen welche Höhe eine EM-Rente (zum Zeitpunkt der Information) ungefähr haben würde.


Wenn man danach nicht mehr viel arbeiten konnte ist das etwa auch der Betrag den die EM-Rente aktuell erreichen wird ... für neue EM-Renten ab dem 01.07.2014 gilt aber eine etwas "bessere" Berechnung (bis zum 62. Lebensjahr wird hochgerechnet, nicht nur bis zum 60.




Du kannst nicht viel "wirklich falsch" machen, du kannst dir aber möglicherweise finanziell selber schaden, wenn du den falschen Termin nimmst.Jetzt haben die und gebeten anzukreuzen ab wann die Rente losgehen soll ..
Termin 1.10.2014 od 01.04.2015
Was hast du zuletzt an ALGI / oder Krankengeld bekommen (war es mehr oder weniger als deine Rente nun rückwirkend sein könnte ???), gab es Zuschüsse vom AG zum Krankengeld, die könnten zurück gefordert werden wenn du den früheren Termin nimmst (sofern da noch Krankengeld bezogen wurde) und die KK /AfA wird natürlich aus einer Nachzahlung in jedem Falle ihre Ansprüche bei der DRV (Erstattungen) geltend machen.
Aber keine Sorge, wenn die Rente des gleichen Monats dafür nicht reichen sollte brauchst du das nicht selbst zurück zahlen (nur bei betrieblichen Zuschüssen ist das wohl anders), der leistungsträger (KK /AfA) bekommt also nur was die Rente auch hergeben würde ...
Allerdings gibt es einen "Pferdefuß" bei der Wahl wenn es um die Einkommenssteuer beim Finanzamt geht, denn es wird ein (lebenslang) steuerfreier Festbetrag aus deiner persönlichen EM-Rente festgelegt und der ist für 2014 noch 2 % höher als für Neurentner ab 2015.
Dieser Betrag (der steuerfreie von der Rente) wird jedes Jahr geringer für die Neurentner, bis irgendwann die volle Rente steuerpflichtig werden könnte ... ob das für dich /euch ein wichtiger Aspekt sein kann weiß ich natürlich nicht ...
Nein, das kann man ganz sicher nicht, die Berechnungsgrundlagen sind dermaßen kompliziert, dafür braucht man schon Jemanden der sich damit richtig auskennt und der braucht deine gesamten persönlichen Arbeits- und Renten-Unterlagen (oder Zugang zum DRV-System) um das ausrechnen zu können.Und kann man im Netz selbst seine Höhe der Rente ausrechnen ???
In einer DRV-Beratungsstelle könntest du dich dazu beraten lassen, die können dir das auch am PC ausrechnen, leider bekommt man da so fix keine Termine wie du das jetzt wissen möchtest ... die Angaben in den schriftlichen Renten-Informationen sind aber recht "nahe dran" ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Ich glaube wir haben es geschafft , brauchen aber noch H
Vielen Dank für deine tollen und hilfreichen Antworten :-))
Nur zur Info das Krankengeld wurde bis zum 15.09.2015 gezahlt und war etwa 200,-€ höher als die Rente ...
Ach so der letzte Rentenbescheid wo die Berechnung drauf steht .... bei voller Erwerbsunfähigkeit bekommen Sie ...€ kann ich damit Rechnen ? Da müssen dann noch Sozialbeiträge von gezahlt werden ... Das wird direkt abgezogen ?

Nur zur Info das Krankengeld wurde bis zum 15.09.2015 gezahlt und war etwa 200,-€ höher als die Rente ...
Ach so der letzte Rentenbescheid wo die Berechnung drauf steht .... bei voller Erwerbsunfähigkeit bekommen Sie ...€ kann ich damit Rechnen ? Da müssen dann noch Sozialbeiträge von gezahlt werden ... Das wird direkt abgezogen ?
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Re: Ich glaube wir haben es geschafft , brauchen aber noch H
Hallo Anni
Zunächst einmal, super,
das sieht wirklich nach "Ihr habt die Hürde genommen" aus.
Wenn das Krankengeld um 200 Euro höher als die zu erwartende EMR ausgefallen ist, dann stellt ihr euch zunächst um 1200 Euro besser, wenn ihr euch für den letzteren Termin entscheidet.
Die 2% höhere steuerliche Einstufung lebenslang wäre dem gegenüber zu stellen, wenn ihr nun den zweiten Wahltermin nehmt, was meinem ersten Gefühl nach sicherlich auf Dauer nicht gravierend sein wird, denn ob es 68% oder 70% der Rente in Zukunft zu versteuern gilt, bedeutet nicht so gravierende Unterschiede.
Insgesamt müsst ihr schauen, was überhaupt beim Finanzamt jährlich für euch geltend gemacht werden kann, ob überhaupt eine Versteuerung in Zukunft in Frage kommt oder euch eine Steuerbefreiung zuteil werden kann, bleibt dabei mit gedanklich außerdem einzubeziehen.
Bisher habe ich, trotz 58% Rentenversteuerung, immer noch soviel anderes geltend machen können, dass das Finanzamt jährlich noch etwas rückerstatten anstatt einfordern durfte.
Ich denke, die bereits erhaltenen 1200 Euro mehr Krankengeld, die nun nicht mehr mit der Rente rückverrechnet werden müssen, sind auch "bares" Einkommen gewesen.
Auf jedenfall, erfreulich, dass es mit der Anerkennung zur EM geklappt hat.
Weiterhin gute Genesung und nun viel Ruhe vor den Behörden! Agnes
Zunächst einmal, super,

Wenn das Krankengeld um 200 Euro höher als die zu erwartende EMR ausgefallen ist, dann stellt ihr euch zunächst um 1200 Euro besser, wenn ihr euch für den letzteren Termin entscheidet.
Die 2% höhere steuerliche Einstufung lebenslang wäre dem gegenüber zu stellen, wenn ihr nun den zweiten Wahltermin nehmt, was meinem ersten Gefühl nach sicherlich auf Dauer nicht gravierend sein wird, denn ob es 68% oder 70% der Rente in Zukunft zu versteuern gilt, bedeutet nicht so gravierende Unterschiede.
Insgesamt müsst ihr schauen, was überhaupt beim Finanzamt jährlich für euch geltend gemacht werden kann, ob überhaupt eine Versteuerung in Zukunft in Frage kommt oder euch eine Steuerbefreiung zuteil werden kann, bleibt dabei mit gedanklich außerdem einzubeziehen.
Bisher habe ich, trotz 58% Rentenversteuerung, immer noch soviel anderes geltend machen können, dass das Finanzamt jährlich noch etwas rückerstatten anstatt einfordern durfte.
Ich denke, die bereits erhaltenen 1200 Euro mehr Krankengeld, die nun nicht mehr mit der Rente rückverrechnet werden müssen, sind auch "bares" Einkommen gewesen.

Auf jedenfall, erfreulich, dass es mit der Anerkennung zur EM geklappt hat.
Weiterhin gute Genesung und nun viel Ruhe vor den Behörden! Agnes

Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.
Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
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Re: Ich glaube wir haben es geschafft , brauchen aber noch H
Hallo Anni,
Es macht also in diesem Punkt keinen Unterschied (für DICH) ob du das letzte Jahr nimmst oder das Jahr 2015, du wirst in keinem Falle ein Renten-Nachzahlung von Bedeutung selbst auf das Konto bekommen, denn die Rente geht für die Monate der Krankengeldzahlungen komplett an die KK ...
Mehr bekommen die aber auch nicht und dürfen das auch bei dir nicht einfordern was da an "Minus" für die KK bei rauskommt.
Wenn sonst Keiner Ansprüche stellen kann, dann würde ich doch den steuerlichen Aspekt in den Vordergrund stellen, das "Gerödel" mit der KK bis das alles soweit ausgeglichen ist (intern bei der DRV) wirst du in jedem falle abwarten müssen.
Was die Zukunft bringen wird in steuerlicher Hinsicht weiß wohl kein Mensch, da gebe ich @Agnes Recht aber ohne Grund brauchst man doch auch auf diese 2 % (steuerfreien Festbetrag lebenslang) nicht verzichten ...
Wenn du immer gesetzlich versichert warst gehen noch rund 10 % davon runter (KK und Pflegeversicherung) und werden direkt von der DRV an die KK überwiesen, du bekommst dann das "Netto" (wie früher beim AG
) auf dein Konto und damit kannst du machen was du willst.
Die DRV übernimmt auch 50 % deiner Krankenversicherung (zusätzlich zum genannten Rentenbetrag) nur die Pflegeversicherung müssen die Rentner voll alleine zahlen und eventuelle Zusatz-Beiträge der KK wohl auch aber dazu weiß ich nicht viel, bei uns läuft das bisher ohne Extra-Beiträge bei der KK.
Durch die gesetzlichen Änderungen bei den neuen EM-Renten (Zurechnungszeiten bis 62 statt bis 60 Jahre), könnte es eher etwas mehr werden und wenn du Kinder hast (vor 92 geboren) und die Mütterrente noch nicht dabei war ebenfalls ...
Genau wirst du es wissen, wenn der Bescheid dann kommt, von dieser Entscheidung zum Beginn-Datum, wird deine Renten-Höhe im Monat eher nicht mehr abhängig sein ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Der Krankengeld-Überschuss darf ja von dir nicht zurück verlangt werden, die KK bekommt also für die "überschneidenden" Monate immer nur die entsprechende Renten-Summe, die dann in deinem Bescheid stehen wird.Nur zur Info das Krankengeld wurde bis zum 15.09.2015 gezahlt und war etwa 200,-€ höher als die Rente ...
Es macht also in diesem Punkt keinen Unterschied (für DICH) ob du das letzte Jahr nimmst oder das Jahr 2015, du wirst in keinem Falle ein Renten-Nachzahlung von Bedeutung selbst auf das Konto bekommen, denn die Rente geht für die Monate der Krankengeldzahlungen komplett an die KK ...
Mehr bekommen die aber auch nicht und dürfen das auch bei dir nicht einfordern was da an "Minus" für die KK bei rauskommt.
Wenn sonst Keiner Ansprüche stellen kann, dann würde ich doch den steuerlichen Aspekt in den Vordergrund stellen, das "Gerödel" mit der KK bis das alles soweit ausgeglichen ist (intern bei der DRV) wirst du in jedem falle abwarten müssen.
Was die Zukunft bringen wird in steuerlicher Hinsicht weiß wohl kein Mensch, da gebe ich @Agnes Recht aber ohne Grund brauchst man doch auch auf diese 2 % (steuerfreien Festbetrag lebenslang) nicht verzichten ...
Das war noch kein "Bescheid", der kommt jetzt erst wenn du dich entschieden hast, das waren nur überschlägige Informationen zum Stand deines Renten-Kontos ... von WANN ( Jahr) ist denn diese Information ???Ach so der letzte Rentenbescheid wo die Berechnung drauf steht .... bei voller Erwerbsunfähigkeit bekommen Sie ...€ kann ich damit Rechnen ? Da müssen dann noch Sozialbeiträge von gezahlt werden ... Das wird direkt abgezogen ?
Wenn du immer gesetzlich versichert warst gehen noch rund 10 % davon runter (KK und Pflegeversicherung) und werden direkt von der DRV an die KK überwiesen, du bekommst dann das "Netto" (wie früher beim AG

Die DRV übernimmt auch 50 % deiner Krankenversicherung (zusätzlich zum genannten Rentenbetrag) nur die Pflegeversicherung müssen die Rentner voll alleine zahlen und eventuelle Zusatz-Beiträge der KK wohl auch aber dazu weiß ich nicht viel, bei uns läuft das bisher ohne Extra-Beiträge bei der KK.
Durch die gesetzlichen Änderungen bei den neuen EM-Renten (Zurechnungszeiten bis 62 statt bis 60 Jahre), könnte es eher etwas mehr werden und wenn du Kinder hast (vor 92 geboren) und die Mütterrente noch nicht dabei war ebenfalls ...
Genau wirst du es wissen, wenn der Bescheid dann kommt, von dieser Entscheidung zum Beginn-Datum, wird deine Renten-Höhe im Monat eher nicht mehr abhängig sein ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Ich glaube wir haben es geschafft , brauchen aber noch H
HU HU endlich der Rentenbescheid ist da ....
bewilligt vom 01.04.2015 bis 30.09.2017 erstmal ...
jetzt aber meine Frage erste Zahlung bekommen wir ab 01.12.2015 aber zahlt jetzt so lange noch das Arbeitsamt ? Wir haben auch anspruch drauf ! Die haben erst einmal gezahlt ...
Wer kann mir da weiterhelfen denn ich muss das ja dort jetzt melden .. Nicht das die die Zahlungen einfach bis Dez. jetzt einstellen ?
bewilligt vom 01.04.2015 bis 30.09.2017 erstmal ...
jetzt aber meine Frage erste Zahlung bekommen wir ab 01.12.2015 aber zahlt jetzt so lange noch das Arbeitsamt ? Wir haben auch anspruch drauf ! Die haben erst einmal gezahlt ...
Wer kann mir da weiterhelfen denn ich muss das ja dort jetzt melden .. Nicht das die die Zahlungen einfach bis Dez. jetzt einstellen ?

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Re: Ich glaube wir haben es geschafft , brauchen aber noch H
Hallo Anni,
ja super das du nun auch endlich schriftlich die Bestätigung hast
...ich freue mich sehr für dich
.
was die weiterzahlung betrifft, du solltest damit rechnen das du ende Oktober kein ALG mehr bekommst... es gibt zwar fälle wo es noch weitergezahlt wird (glaube ich) aber andersrum habe ich auch schon gelesen das es nicht mehr gezahlt wird. die 1. rente bekommst du dann erst ende Dezember ausgezahlt (immer am Monatsende), allerdings steht dir ja noch die Rente für Oktober und November zu und im Normalfall geht das mit der Verrechnung ALG + Rente ganz schnell. Ich denke das du in ca 4 Wochen deinen nachzahlungsbetrag erhalten solltest.
falls ich nun doch falsch liege was die generelle weiterzahlung des ALG anbelangt bitte ich um verbesserung
.
Lg Daniela
ja super das du nun auch endlich schriftlich die Bestätigung hast


was die weiterzahlung betrifft, du solltest damit rechnen das du ende Oktober kein ALG mehr bekommst... es gibt zwar fälle wo es noch weitergezahlt wird (glaube ich) aber andersrum habe ich auch schon gelesen das es nicht mehr gezahlt wird. die 1. rente bekommst du dann erst ende Dezember ausgezahlt (immer am Monatsende), allerdings steht dir ja noch die Rente für Oktober und November zu und im Normalfall geht das mit der Verrechnung ALG + Rente ganz schnell. Ich denke das du in ca 4 Wochen deinen nachzahlungsbetrag erhalten solltest.
falls ich nun doch falsch liege was die generelle weiterzahlung des ALG anbelangt bitte ich um verbesserung

Lg Daniela
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Re: Ich glaube wir haben es geschafft , brauchen aber noch H
Hallo Anni,
Diesen Vorlauf (von ca. 2 Monaten) gibt es aber immer, wenn eine EM-Rente rückwirkend bewilligt wurde, damit die Abrechnungen zwischen der DRV und den Vorleistern (KK/AfA) stattfinden können, wenn die AfA nicht mehr zahlt, bekommt sie natürlich auch keine "Erstattungen" für diese Zeiten von der DRV ...
Bitte melde das bei der AfA umgehend und nachweislich schriftlich (also NICHT anrufen, das genügt nicht und kannst du später auch nicht beweisen!), dann wirst du (vermutlich) sehr bald den Aufhebungsbescheid bekommen (achte darauf, dass nach § 48 SGB X Abs. 1 aufgehoben wird, für die Zukunft), denn von dir darf die AfA nichts zurückfordern für die Vergangenheit.
Das muss sie mit der DRV klären und die entnehmen das dann deiner Nachzahlung (in der Rentenhöhe für den gleichen Monat), genau so wird das mit der KK gemacht und was dann als Nachzahlung noch übrig bleibt wird auch die (noch) fehlenden Renten für Oktober /November enthalten.
Du bekommst aber vorher noch eine schriftliche Abrechnung dazu von der DRV, dann weißt du genau was aus deiner Renten-Nachzahlung (wenige Tage nach dieser Abrechnung) überwiesen wird ...
Im Allgemeinen geht das recht zügig über die Bühne, AfA und KK werden (sollten) dir dazu auch noch Informationen schicken, spätestens aus dem Aufhebungsbescheid (von der AfA) wirst du wissen, ob die noch weiter zahlen werden oder nicht, verpflichtet ist die AfA dazu jetzt aber NICHT mehr ... ALGI bekommen NUR Erwerbsfähige, die (wenigstens theoretisch) noch in Arbeit vermittelt werden könnten ...
Bleib mal ganz ruhig
und wenn du weitere Post bekommst mit der du nichts anfangen kannst, dann melde dich einfach HIER und frage nach ... es ist wie so oft im Leben, "es wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wurde" ...
Bis dahin lass die gute und beruhigende Nachricht erst mal etwas "sacken" ... der Rest ergibt sich fast von selbst ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

scheint ja ein sehr gutes Jahr zu sein bei der DRV, so viele Bewilligungen wie dieses Jahr hatten wir (glaube ich jedenfalls) noch nie ...HU HU endlich der Rentenbescheid ist da ....
bewilligt vom 01.04.2015 bis 30.09.2017 erstmal ...



Wie dir schon geschrieben wurde wird die erste Rente (für Dezember) erst am Ende des Monats überwiesen, das "Arbeitsamt" (AfA) ist allerdings berechtigt die Zahlungen sofort einzustellen, wenn du den Bescheid zur EM-Rente (1. Seite kopieren genügt !!!) dort vorgelegt hast und dazu bist du verpflichtet, denn es handelt sich um eine "grundlegende Änderung deiner finanziellen und persönlichen Verhältnisse" ...jetzt aber meine Frage erste Zahlung bekommen wir ab 01.12.2015 aber zahlt jetzt so lange noch das Arbeitsamt ? Wir haben auch anspruch drauf ! Die haben erst einmal gezahlt ...
Doch, das können die machen, denn der Sinn der "Nahtlosigkeit" nach § 145 SGB III ist als erfüllt anzusehen und mit bewilligter voller EM-Rente hast du keinen Anspruch mehr auf ALGI, du kannst dem Arbeitsmarkt (auch nicht mehr fiktiv mit deinem "Restleistungsvermögen") zur Verfügung stehen.Wer kann mir da weiterhelfen denn ich muss das ja dort jetzt melden .. Nicht das die die Zahlungen einfach bis Dez. jetzt einstellen ?


Diesen Vorlauf (von ca. 2 Monaten) gibt es aber immer, wenn eine EM-Rente rückwirkend bewilligt wurde, damit die Abrechnungen zwischen der DRV und den Vorleistern (KK/AfA) stattfinden können, wenn die AfA nicht mehr zahlt, bekommt sie natürlich auch keine "Erstattungen" für diese Zeiten von der DRV ...
Bitte melde das bei der AfA umgehend und nachweislich schriftlich (also NICHT anrufen, das genügt nicht und kannst du später auch nicht beweisen!), dann wirst du (vermutlich) sehr bald den Aufhebungsbescheid bekommen (achte darauf, dass nach § 48 SGB X Abs. 1 aufgehoben wird, für die Zukunft), denn von dir darf die AfA nichts zurückfordern für die Vergangenheit.
Das muss sie mit der DRV klären und die entnehmen das dann deiner Nachzahlung (in der Rentenhöhe für den gleichen Monat), genau so wird das mit der KK gemacht und was dann als Nachzahlung noch übrig bleibt wird auch die (noch) fehlenden Renten für Oktober /November enthalten.
Du bekommst aber vorher noch eine schriftliche Abrechnung dazu von der DRV, dann weißt du genau was aus deiner Renten-Nachzahlung (wenige Tage nach dieser Abrechnung) überwiesen wird ...
Im Allgemeinen geht das recht zügig über die Bühne, AfA und KK werden (sollten) dir dazu auch noch Informationen schicken, spätestens aus dem Aufhebungsbescheid (von der AfA) wirst du wissen, ob die noch weiter zahlen werden oder nicht, verpflichtet ist die AfA dazu jetzt aber NICHT mehr ... ALGI bekommen NUR Erwerbsfähige, die (wenigstens theoretisch) noch in Arbeit vermittelt werden könnten ...
Bleib mal ganz ruhig




Bis dahin lass die gute und beruhigende Nachricht erst mal etwas "sacken" ... der Rest ergibt sich fast von selbst ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Ich glaube wir haben es geschafft , brauchen aber noch H
Hallo Anni 2905,
Da können WIR zeitgleich die EMR-Weitergewährung beantragen !
Alles Gute und eine schöne Zeit ohne DRV und deren GA !
- es waren allein in den letzten Wochen, einige EMR-Bewilligungen für uns K-o-R Leute dabei

So GUT darf sich die DRV gerne weiterhin mit uns
verhalten !
Liebe Grüsse
Engelchen 22

Herzlichen Glückwunsch zum Erfolg !!!Anni2905 hat geschrieben:HU HU endlich der Rentenbescheid ist da ....
bewilligt vom 01.04.2015 bis 30.09.2017 erstmal ...

Da können WIR zeitgleich die EMR-Weitergewährung beantragen !
Alles Gute und eine schöne Zeit ohne DRV und deren GA !
Dem kann ich mich nur anschliessenDoppeloma hat geschrieben:scheint ja ein sehr gutes Jahr zu sein bei der DRV, so viele Bewilligungen wie dieses Jahr hatten wir (glaube ich jedenfalls) noch nie ...![]()
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So GUT darf sich die DRV gerne weiterhin mit uns


Liebe Grüsse
Engelchen 22
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Re: Ich glaube wir haben es geschafft , brauchen aber noch H
Hallo,
mein KG wurde definitiv mit dem 27.8. eingestellt.
Mein Rentenbescheid kam am 23.9. und ich schickte der KK noch den letzten Auszahlschein zu.
Gezahlt für September haben sie allerdings nicht.
Ich habe das letzte Einkommen am 4.9. gehabt. Seit dem stehe ich ohne da.
Ich habe der KK und der DRV schriftlich mein finanzielles Dilemma mitgeteilt, dass ich (bei 1. Rentenzahlung ende Dezember) dann 4 Monate KEIN Geld haben werde.
Ich habe um schnelles Abrechnungsverfahren daher gebeten.
Nun warte ich gespannt auf eine Kontobewegung. Wenn die Bankangestellte mich mit Handschlag begrüßt, werde ich es Euch kundtun.
Also, sei auf alles erst mal gefasst.
mein KG wurde definitiv mit dem 27.8. eingestellt.
Mein Rentenbescheid kam am 23.9. und ich schickte der KK noch den letzten Auszahlschein zu.
Gezahlt für September haben sie allerdings nicht.
Ich habe das letzte Einkommen am 4.9. gehabt. Seit dem stehe ich ohne da.

Ich habe der KK und der DRV schriftlich mein finanzielles Dilemma mitgeteilt, dass ich (bei 1. Rentenzahlung ende Dezember) dann 4 Monate KEIN Geld haben werde.
Ich habe um schnelles Abrechnungsverfahren daher gebeten.
Nun warte ich gespannt auf eine Kontobewegung. Wenn die Bankangestellte mich mit Handschlag begrüßt, werde ich es Euch kundtun.

Also, sei auf alles erst mal gefasst.
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