Hallo Janne,
da hättest du aber deutlich früher reagieren müssen und nicht erst jetzt wo morgen die erste EM-Rente auf dem Konto sein wird ...
Deiner Beschreibung zufolge wurde das ALGII zu früh eingestellt und eine "rückwirkende Aufhebung" (bis zum theoretischen Beginn der Rente) ist generell gar nicht erlaubt, bei Bewilligung einer EM-Rente für Zahlungsbeginn in der Zukunft, da wäre sofort Widerspruch nötig gewesen, ein Überprüfungsantrag ist zwar auch jetzt (von der Frist her) noch möglich, aber das wird dir nichts mehr nützen, weil es keine Nachzahlungen gibt, wenn keine Bedürftigkeit mehr besteht.
aktuelle situation ==> musste mich verschulden, um den juni zu überbrücken. dass diese schulden nicht am 30.6. schlagartig erlöschen ist jedem klar, dem ein komplettes "monatseinkommen" wegfällt, keine ersparnisse mehr hat, dem die nächsten zahlungsverpflichtungen am 1.7. ins haus stehen und der von ca 800 € mtl über x-monate schulden abzahlen soll/muss.
Das interessiert aber nachträglich das JC nicht mehr und mit Eingang der ersten Rente auf deinem Konto besteht deine "Bedürftigkeit" nicht mehr, um die Überbrückung bis hierher hättest du dich eher kümmern müssen ... wenn du das "aus eigenen Mitteln oder mit Schulden machen" bereits erledigt hast, ist es dem Amt völlig egal wie du das zurückzahlen wirst.
dem stände der sinn auch nach einer befriedigerenden/ihm gesetzlich zustehenden lösung ala "dem Hilfesuchenden ist eine nicht zurückzahlbare Beihilfe nach dem Regelwerk des SGB XII zu gewähren."
Das mag ja sein aber nachträglich hast du keinen Anspruch mehr darauf, damit du deine Schulden tilgen kannst, dafür treten die Sozialleister nicht ein ...
Leider ist das wohl "Sinn" der Sache, dass ALGII immer zu früh eingestellt wird, obwohl die genau wissen wann die Renten überwiesen werden und dass sie zuständig sind bis zum ersten Zahlungseingang auf dem Konto (und dann Überzahlungen ordnungsgemäß per Bescheid zurückfordern können /müssen) ... sehe noch das erfreute Gesicht meines SB vor mir, dass es ja dann "keine Überzahlungen geben wird" ... nee, weil ich auch so blöde war und die Einstellung zum Vormonat einfach so "hingenommen" habe ...
Dann "saßen wir wie auf heißen Kohlen", ob wenigstens meine Nachzahlung (meine Rente war ja höher als mein Hartz 4), noch rechtzeitig vor dem "Supergau" kommen wird, wir hätten nicht gewusst wo wir uns das Geld leihen sollten, um die Abgaben zu bezahlen die am 01. des Monats fällig sind ... wir hatten Glück und das Geld war noch rechtzeitig da ...
Bei dir wird das Amt sich jetzt darauf berufen, dass du es doch "irgendwie geschafft hast" und nun kein Rechts-Anspruch mehr besteht (für Juni), weil du ja aktuell nicht mehr bedürftig bist ...
Ähnlich war es ja bei uns mit den fehlenden Beträgen für den Dopa, als man uns nach 2 Jahren Verfahrensdauer am Gericht Recht gegeben hat, da waren wir nicht mehr vom JC abhängig, also gab es auch keine Nachzahlung der monatelang vorenthaltenen Beträge mehr ...
Wir hatten es ja trotzdem "irgendwie überlebt" und nun waren wir ja raus aus dem Leistungsbezug ... wir hatten also Recht, es brachte uns aber auch
NICHTS mehr, wegen fehlender "Bedürftigkeit" zum Zeitpunkt der Entscheidung ...
Liebe Grüße von der Doppeloma