EM-Renten Frischling ...

Wie sich unser Leben verändert hat und worauf wir uns bald wieder vorbereiten müssen
JanneXX
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EM-Renten Frischling ...

Ungelesener Beitrag von JanneXX » Sa 10. Mai 2014, 09:09

puuhhh - geschafft!

ihr lieben,

meine em-rente wurde bewilligt, unbefristet (bis zum erreichen der regelaltersgrenze) und rückwirkend ab xx.xx.2013 ***hüpf***!
das erste gutachten wurde storniert (gutachter ließ meine bevollmächtigte begleitperson nicht zu), das zweite gutachten reichte der drv glücklicherweise zur bewilligung.

das lesen hier sowie die tipps haben mmn maßgeblich zum "erfolg" beigetragen - laßt euch mal ganz herzlich umärmeln :umarm: .

nun hab ich noch ein paar fragen als frischgebackene em-rentnerin:
1. wie muss künftig die weitere au festgestellt werden? mein arzt konnte mir wegen ausstellung der folge-au keine auskunft geben und meinte, dass ich diesbezüglich meine krankenkasse anrufen solle?!
2. seither war ich wegen algII-bezug von der gez befreit. muss ich denen nun die (rückwirkende) statusänderung mitteilen?
3. gibt´s weiteres zu beachten bzgl zuzahlungen/befreiungen, sonstige be-/vergünstigungen ?

ausserdem beantrage ich hiermit meine künftige "duldung" im forum :grinser: - ich würde euch gerne erhalten bleiben!

habt einen extra schönen tag!

lg
janne

Turtle
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Re: EM-Renten Frischling ...

Ungelesener Beitrag von Turtle » Sa 10. Mai 2014, 09:38

Hallo und herzlichen Glückwunsch - ich freu mich ja irgendwie persönlich über jeden kranken Menschen, der den Kreislauf "Ämter-Ärzte-Anwälte-Geldmangel..etc." durchbricht. :grinser:

zu deiner Frage zu den GEZ-Gebühren kann ich möglicherweise etwas beisteuern. Auch meine Rente wurde rückwirkend bewilligt und ich bezog zu der Zeit ALG II. Die GEZ musste NICHT nachgezahlt werden (habe extra dort angerufen), nach Ablauf des ALG II-Bewilligungszeitraumes lief die Zahlung der Gebühren ganz normal weiter. Hängt vielleicht auch mit deinem individuellen Bewilligungszeitraum zusammen, aber rückwirkend wollte niemand was bezahlt haben. :smile:

Wegen der AU-Bestätigung - brauchst du die denn noch? Ich bin auch weiterhin lebenslang in Behandlung, aber an Krankschreibung habe ich seit der Rentenbewilligung nicht mehr gedacht. Bei einer evtl. Rentenprüfung sollten doch die aktuellen Berichte deiner behandelnden Ärzte ausreichen denke ich. :confused:

Ein Rentnerausweis wurde mir mit den Unterlagen der DRV zugeschickt, bisher habe ich ihn aber noch nicht verwendet. Mich hat vor wenigen Wochen ein Rezidiv einer meiner Haupterkrankungen (Vaskulitis) ereilt und ich kämpfe mich so durch, um meinen Alltag halbwegs vor dem Entgleisen zu bewahren. :icon_e_wink:

Wie lange hat es denn bei dir gedauert vom Antrag bis zur EM-Rente?

Und noch einmal - herzlichen Glückwunsch und alles Gute, Grüße Turtle

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Re: EM-Renten Frischling ...

Ungelesener Beitrag von maday » Sa 10. Mai 2014, 11:35

Hallo,

erst einmal herzlichen Glückwunsch zur EMR.
JanneXX hat geschrieben:1. wie muss künftig die weitere au festgestellt werden? mein arzt konnte mir wegen ausstellung der folge-au keine auskunft geben und meinte, dass ich diesbezüglich meine krankenkasse anrufen solle?!
Du mußt deine AU nicht mehr feststellen lassen, da du erwerbsgemindert bist. Solltest du allerdings eine geringfügige Tätigkeit aufnehmen und bist dann mal AU, dann mußt du dich krank schreiben lassen, weil es ja bei solchen Jobs auch 6 Wochen Lohnfortzahlung gibt.
JanneXX hat geschrieben:2. seither war ich wegen algII-bezug von der gez befreit. muss ich denen nun die (rückwirkende) statusänderung mitteilen?
GEZ-Befreiung bis zum genehmigten Zeitraum auslaufen lassen und dann wieder bezahlen.
JanneXX hat geschrieben:3. gibt´s weiteres zu beachten bzgl zuzahlungen/befreiungen, sonstige be-/vergünstigungen ?
Wenn du eine Bahncard hast, kannst du mit deinen Rentenbescheid den ermäßigten Tarif für die Bahncard bei der Bahn beantragen. Ich nutze den Rentenausweis auch für ermäßigte Eintrittsgelder. Immer schön aufpassen, wo so etwas angeboten wird und wenn es nur 0,50 € sind.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: EM-Renten Frischling ...

Ungelesener Beitrag von reallyangry » Sa 10. Mai 2014, 20:03

Hey,
super!!! Geschafft!!!! Herzlichen Glückwunsch. Ich freue mich für dich. :applaus: :applaus: :applaus:
Und ja, bleib hier in diesem Forum am Ball, denn die, die noch kämpfen brauchen Unterstützung.
LG
ReallyAngry
Wer als Werkzeug nur einen Hammer hat, sieht in jedem Problem einen Nagel.
(Paul Watzlawik, Philosoph und Psychotherapeut, 1921-2007)

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Re: EM-Renten Frischling ...

Ungelesener Beitrag von Heinz Dieter » Sa 10. Mai 2014, 20:33

Herzlichen Glückwunsch :Yeah: Und jaaa wir brauchen Euch alle die es geschafft haben :Heiss:

JanneXX
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Re: EM-Renten Frischling ...

Ungelesener Beitrag von JanneXX » So 11. Mai 2014, 12:12

dank euch für alle guten (glück-)wünsche!

@ Turtle: dir möchte ich zuerst gute besserung wünschen! deinen kampf gegen die entgleisung des alltags kann ich allzugut nachempfinden. schicke dir hiermit ein paar energiespendende frischzellengrüße - viel kraft und vergiss die ruhepausen nicht!
der rentenantrag wurde ende juli 2013 gestellt und rechtzeitig zu ostern flatterte mir der positive bescheid ins haus.
im vorfeld hatte ich schon die schlimmsten befürchtungen, da mir bei der rentenberatung die auskunft erteilt wurde, dass aufgrund meines rechtsstreits mit meiner krankenkasse (wegen nichtzahlung des krankengelds) möglicherweise die voraussetzungen nicht erfüllt sind ...
glücklicherweise ist ja nun doch alles in butter!

@ maday: herzlichen dank für deine detaillierten auskünfte. damit hast du mir sehr weiter geholfen - merci!!

@ RA: das grün steht die ganz ausgezeichnet! :applaus: + lg!
ps: erhalte die unbefristete em-rente aufgrund der me-diagnosen, die der gutachter bestätigte und die vorausgegangenen psycho-diagnosen der letzten mehr als 10 jahre deutlich als fehldiagnosen wegen nichterkennen der me auswies. ich darf gar nicht an die unmengen an psychopharmaka denken, die ich verordnet eingenommen habe :schlecht:

@ Heinz Dieter: geschafft - ja, prima.
und nun geht´s weiter: (wie) komme ich mit der rente über die runden? weitere anträge stehen an (schwerbehinderung, evtl wohngeld oä, weitere gutachten? *grusel*). realisieren + akzeptieren, dass nun eben die erkrankungen den lebensrythmus maßgeblich bestimmen. das fühlt sich alles noch so neu an und ich kann´s noch nicht fassen, dass ich nun rentnerin und damit aus dem "arbeitenden teil der bevölkerung" raus bin ...
die angebote + hilfen für auf dem land lebende rentner/innen sind auch eher übersichtlich.

lg
janne

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Re: EM-Renten Frischling ...

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Di 13. Mai 2014, 17:03

Hallo @Jannexx

Ich freu mich für Dich und habe zunächst einmal ein paar Fragen.

Hast Du einen GdB?

Wenn ja, wie hoch ist der.

Anschließend würde ich Dir raten beim, ich nenne es immer noch Versorgungsamt, weil es von Bundesland zu Bundesland inzwischen anders heisst, dass Merkzeichen RF zu beantragen und schon bist Du die lästige GEZ-Gebühr los, falls das Versorgungsamt zustimmt.

lg

Robert

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Re: EM-Renten Frischling ...

Ungelesener Beitrag von Heinz Dieter » Di 13. Mai 2014, 18:05

Hallo Janne
Ich denke das kann jeder hier nachvollziehen wie es dir geht . Aber wenn jetzt auch weiter Kämpfe mit irgendwelchen Behörden folgen , hast du schon mal ein schweres Päckchen weniger zu tragen . Ich freue mich für jeden der nicht aufgegeben hat .
Deine Angst wegen dem Geld kann ich gut verstehen .
Auch das wirst du meistern .
Lass das ganze erst mal sacken . Dann bist du fit für den nächsten Punkt auf deiner Liste.
Gruß und schacka Heinz ;)


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Re: EM-Renten Frischling ...

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 13. Mai 2014, 18:54

Hallo JanneXX, :smile:

alles, alles GUTE für dich von den "altbackenen" EM-Rentnern auf Dauer Doma und Dopa ... :Bussi: :umarm:

zur AU wurde dir ja schon geantwortet, EM beinhaltet im Prinzip die AU "automatisch", jedenfalls für "normale" Vollzeit- und /oder Teilzeit-Jobs ...
2. seither war ich wegen algII-bezug von der gez befreit. muss ich denen nun die (rückwirkende) statusänderung mitteilen?
Die "Statusänderung" gilt ja erst für die Zukunft, also ab dem Monat wo dir auch EM-Rente ausgezahlt /überwiesen wird, bis dahin hast du berechtigt keine "Rundfunkgebühr" (wie es inzwischen heißt) gezahlt, wir haben denen schriftlich mitgeteilt, dass wir ab dem XXX keine Leistungen vom Amt mehr beziehen und dann haben die zum üblichen Zeitpunkt wieder abgebucht.

Wir waren uns auch nicht so sicher, weil unser Bewilligungszeitraum (vom JC) gerade erst wieder neu begonnen hatte, wollten aber keinen Ärger riskieren, wenn wir das einfach noch bis zum Ablauf "mitnehmen" ... :glotzen: :Heiss:
Forderungen von der Rundfunkanstalt für die Vergangenheit gab es nicht und darf es auch nicht geben.

Dem Hinweis von @Camper1955 kann ich mich nicht wirklich anschließen, das Merkzeichen "RF" gibt es nicht so einfach und man braucht auch mindestens den Schwerbehinderten-Ausweis (wird erst ab GdB 50 erteilt) um überhaupt irgendwelche Merkzeichen zu erhalten.

Er ist auch nicht ganz auf dem Laufenden was die Befreiungen von der neuen Rundfunk-Gebühr betrifft, denn auch mit Merkzeichen "RF" ist inzwischen ein ermäßigter Beitrag fällig ...
HIER kannst du das nachlesen unter welchen Bedingungen man befreit/ermäßigt werden kann und welche Nachweise man dafür vorlegen muss ...

http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerin ... x_ger.html
3. gibt´s weiteres zu beachten bzgl zuzahlungen/befreiungen, sonstige be-/vergünstigungen ?
Dazu hast du ja auch schon einige Tipps bekommen, mit dem Rentner-Ausweis halten sich hier bei uns die angebotenen Ermäßigungen in engen Grenzen ...
ausserdem beantrage ich hiermit meine künftige "duldung" im forum :grinser: - ich würde euch gerne erhalten bleiben!
GENEHMIGT ... :jaa: :cool: :applaus: :lachen:

Ergänzung weil mir da noch was aufgefallen ist ...
und nun geht´s weiter: (wie) komme ich mit der rente über die runden? weitere anträge stehen an (schwerbehinderung, evtl wohngeld oä, weitere gutachten? *grusel*).
Das ist wohl wahr, denn leider sind die Rentenbeträge oft mehr als "bescheiden" trotz (oft) vieler Arbeitsjahre/Beitragsjahre ...

Ein Antrag auf Wohngeld könnte hilfreich sein und ist deutlich angenehmer, als der auf Grundsicherung für Dauer-Rentner im SGB XII, bei uns waren beide Renten zusammen allerdings schon (10 € ... :jaa: :groehl: ) über dem zulässigen Einkommens-Bereich für einen Wohngeld-Zuschuss zur Miete.

Versuch macht auch da klug, denn die Richtlinien sind von den örtlich üblichen Mieten abhängig, also zur Wohngeldstelle gehen und den Antrag stellen ... die rechnen das auch einfach mal durch (brauchst nur deinen Rentenbescheid und den Mietvertrag /aktuelle Miete) sagen dir dann, ob es sich lohnt den Antrag zu stellen.
"Begutachtungen" werden dort eher nicht durchgeführt ... :icon_e_wink: :pfeif:

Ob du Aussichten auf einen Schwerbehinderten-Ausweis mit Merkzeichen "G" oder "aG" hättest kann ich nicht beurteilen, das würde dir mehr (kostengünstige) Bewegungsfreiheit schaffen, bekommt man aber nur bei schlechter "Wegefähigkeit" ... und ein GdB unter 50 würde dir gar nichts bringen ... der Ausweis alleine aber auch nicht.

Letztlich musst du selber entscheiden, ob du dir den Status des Schwerbehinderten wirklich erkämpfen willst, wenn es später keine besonderen Auswirkungen haben wird, denn Geld bringt dir so ein Ausweis (oder ein Behinderten-Grad) ja eigentlich nicht ... selbst die damit (eventuell) verbundenen "Steuerfreibeträge" nützen dir nichts wenn deine Rente im Steuerfreien Bereich "herumdümpelt" ... Steuern sparen kann nur wer auch Steuern zahlen muss ... nur auf die Renten zahlen wir keine ... :Gruebeln: :teufel:

Bei ausreichender Befundlage verzichtet das Versorgungsamt allerdings meist auf GA, wir waren von denen noch nie beim GA ... der Dopa hat den Ausweis und ich GdB 40, die Anträge dazu wurden immer ohne Begutachtung entschieden, auch wenn wir mal Widerspruch eingelegt hatten.
realisieren + akzeptieren, dass nun eben die erkrankungen den lebensrythmus maßgeblich bestimmen. das fühlt sich alles noch so neu an und ich kann´s noch nicht fassen, dass ich nun rentnerin und damit aus dem "arbeitenden teil der bevölkerung" raus bin ...
Das ist wohl sehr wahr, es dauert seine Zeit bis man sich darüber klar geworden ist, bei uns war der "Abschied aus dem aktiven Arbeitsleben" allerdings schon sehr lange her, als wir endlich auch die EM-Rente bewilligt bekamen die zum "Überleben" nötig war, da hatten wir mit diesem Teil unseres Lebens schon geistig endgültig abgeschlossen.

Irgendwann stellten wir fest, dass man auch mit (oder trotz ... :teufel: ) den gesundheitlichen Einschränkungen das Leben noch genießen kann und sollte, wenn es uns mal nicht so gut geht, legen wir eben die notwendigen Pausen ein, ist ja jetzt jederzeit möglich ... inzwischen "fehlt" uns der berufliche Stress auch kein bischen ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Zuletzt geändert von Doppeloma am Di 13. Mai 2014, 22:05, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Ergänzung
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Danksagung erhalten: 27 Mal

schon wieder ne "lücke" :(

Ungelesener Beitrag von JanneXX » Sa 28. Jun 2014, 11:04

hallo ihr lieben!

nachdem im april 2014 meine emr rückwirkend ab 1.9.2013 bewilligt wurde erhielt ich postwendend vom jc den aufhebungsbescheid der sgb II leistungen. der bescheid ist datiert auf den 30.4.14, zugang am 3.5.14. alg II wurde letzmals am 30.4.14 überwiesen (für mai 2014).

ihr ahnt es:
versorgungslücke klafft für juni 2014, da die rente erstmals am 30.6.14 für juni 14 überwiesen wird!
meine hausbank hat mir zur überbrückung einen kleinkredit eingeräumt (über den zinssatz reden wir lieber nicht :Ohnmacht: ) - ausserdem habe ich von einem lieben mitmensch ein privatdarlehen erhalten. so dass ich derzeit nicht hungern muss, starte allerdings wegen dieser juni-versorgungslücke verschuldet in die rente ... und weiß auch nicht wirklich, wie ich das von meiner mini-rente zurück zahlen soll.

nun hab ich das hier gelesen www.krank-ohne-rente.de/viewtopic.php?p=54266#p54266 und die (meine) erleuchtung :aha: folgt etwas spät ...

widerspruchsfrist ist ja nun abgelaufen, würde ein überprüfungsantrag evt noch was retten? was meint ihr?
text-vorschlag:
""an das JC

Überprüfungsantrag zum Aufhebungsbescheid vom 30. April 2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Überprüfung des Aufhebungsbescheides vom 30. April 2014 nach § 44 SGB X.

Die Leistung wurde rückwirkend per 1.9.13 ganz aufgehoben, die letzte Überweisung erfolgte am 30.4.14 für den Mai 2014.

Nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist jedoch erst mit dem Zufluss der Rentenleistung die Leistungsbewilligung aufzuheben, damit eine „Versorgungslücke“ ausgeschlossen ist. Meine Leistungsbewilligung hätte damit aber erst zum 30.06.2014 aufgehoben werden dürfen.
Zitat:
"Vorrang von Erstattungsansprüchen und Anspruchübergängen
Hat der Hilfesuchende Sozialleistungen beantragt, die noch nicht gewährt werden (z. B. Zeitraum zwischen Rentenantragstellung und Rentenauszahlung) und ist deshalb vorübergehend eine Hilfebedürftigkeit eingetreten, ist eine Darlehensvergabe nach § 38 SGB XII ausgeschlossen. In diesen Fällen geht der gesetzlich verankerte Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträger gegen den zuständigen Leistungsträger (=> §§ 102 ff SGB X) als Sonderregelung vor und dem Hilfesuchenden ist eine nicht zurückzahlbare Beihilfe nach dem Regelwerk des SGB XII zu gewähren.
"
Somit fordere ich Sie auf, die Leistung für den Monat Juni 2014 auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.

mit freundlichen Grüßen""

ist das eurer meinung nach ok oder soll ich noch etwas ändern?

lg
janne

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