EM-Renten Frischling ...

Wie sich unser Leben verändert hat und worauf wir uns bald wieder vorbereiten müssen
Camper1955
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Re: EM-Renten Frischling ...

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » So 29. Jun 2014, 06:11

@jannexx.

Hallo erst mal.

der 30. Juni ist morgen. Das Geld müsste also morgen auf deinem Konto sein. Willst Du wegen der paar € für Zinsen nun ein Fass aufmachen?

lg

Robert

JanneXX
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Re: EM-Renten Frischling ...

Ungelesener Beitrag von JanneXX » So 29. Jun 2014, 11:10

hallo,

scheinbar ist die problematik nicht deutlich rüber gekommen, daher beispiel:

aktuelle situation ==> musste mich verschulden, um den juni zu überbrücken. dass diese schulden nicht am 30.6. schlagartig erlöschen ist jedem klar, dem ein komplettes "monatseinkommen" wegfällt, keine ersparnisse mehr hat, dem die nächsten zahlungsverpflichtungen am 1.7. ins haus stehen und der von ca 800 € mtl über x-monate schulden abzahlen soll/muss.

dem stände der sinn auch nach einer befriedigerenden/ihm gesetzlich zustehenden lösung ala "dem Hilfesuchenden ist eine nicht zurückzahlbare Beihilfe nach dem Regelwerk des SGB XII zu gewähren."

lg
janne

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Re: EM-Renten Frischling ...

Ungelesener Beitrag von Fee59 » So 29. Jun 2014, 12:58

Hallo Janne,

probier es so!
Mehr als ablehnen können die nicht, und dann kannst Du immer noch in Widerspruch gehen.

Wie heißt es so schön:

Ein Nein hast Du (nämlich wenn Du nichts machst)
ein JA kannst Du kriegen (wenn Du nämlich etwas machst, dann stehen die Chancen 50:50 für das JA)

LG
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Re: EM-Renten Frischling ...

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » So 29. Jun 2014, 19:53

@jannexx

klar ist, dass Du von den 800 € erst mal Deine laufenden Kosten zahlen mußt.

bei uns in Augsburg gibt es für solche Fälle Sozialpaten. Die versuchen dann mit den Entscheidungsträgern (Vermietern, Stromkunden) usw. einen anderen Weg zu finden.

Abgesehen davon finde ich 800 € Einnahmen für eine Behinderte/Schwerbehinderte absolut zu wenig. Probier doch eine Aufstockung Deines Einkommens über Deine Behinderung zu bekommen.

Es handelt sich dabei um unabwendbaren Bedarf, der nicht vom Regelsatz + Miete im SGB II angespart werden kann.

lg

Robert

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Re: EM-Renten Frischling ...

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 29. Jun 2014, 20:50

Hallo Janne, :smile:

da hättest du aber deutlich früher reagieren müssen und nicht erst jetzt wo morgen die erste EM-Rente auf dem Konto sein wird ... :confused: :Gruebeln:

Deiner Beschreibung zufolge wurde das ALGII zu früh eingestellt und eine "rückwirkende Aufhebung" (bis zum theoretischen Beginn der Rente) ist generell gar nicht erlaubt, bei Bewilligung einer EM-Rente für Zahlungsbeginn in der Zukunft, da wäre sofort Widerspruch nötig gewesen, ein Überprüfungsantrag ist zwar auch jetzt (von der Frist her) noch möglich, aber das wird dir nichts mehr nützen, weil es keine Nachzahlungen gibt, wenn keine Bedürftigkeit mehr besteht.
aktuelle situation ==> musste mich verschulden, um den juni zu überbrücken. dass diese schulden nicht am 30.6. schlagartig erlöschen ist jedem klar, dem ein komplettes "monatseinkommen" wegfällt, keine ersparnisse mehr hat, dem die nächsten zahlungsverpflichtungen am 1.7. ins haus stehen und der von ca 800 € mtl über x-monate schulden abzahlen soll/muss.
Das interessiert aber nachträglich das JC nicht mehr und mit Eingang der ersten Rente auf deinem Konto besteht deine "Bedürftigkeit" nicht mehr, um die Überbrückung bis hierher hättest du dich eher kümmern müssen ... wenn du das "aus eigenen Mitteln oder mit Schulden machen" bereits erledigt hast, ist es dem Amt völlig egal wie du das zurückzahlen wirst.
dem stände der sinn auch nach einer befriedigerenden/ihm gesetzlich zustehenden lösung ala "dem Hilfesuchenden ist eine nicht zurückzahlbare Beihilfe nach dem Regelwerk des SGB XII zu gewähren."
Das mag ja sein aber nachträglich hast du keinen Anspruch mehr darauf, damit du deine Schulden tilgen kannst, dafür treten die Sozialleister nicht ein ...
Leider ist das wohl "Sinn" der Sache, dass ALGII immer zu früh eingestellt wird, obwohl die genau wissen wann die Renten überwiesen werden und dass sie zuständig sind bis zum ersten Zahlungseingang auf dem Konto (und dann Überzahlungen ordnungsgemäß per Bescheid zurückfordern können /müssen) ... sehe noch das erfreute Gesicht meines SB vor mir, dass es ja dann "keine Überzahlungen geben wird" ... nee, weil ich auch so blöde war und die Einstellung zum Vormonat einfach so "hingenommen" habe ... :Heiss:

Dann "saßen wir wie auf heißen Kohlen", ob wenigstens meine Nachzahlung (meine Rente war ja höher als mein Hartz 4), noch rechtzeitig vor dem "Supergau" kommen wird, wir hätten nicht gewusst wo wir uns das Geld leihen sollten, um die Abgaben zu bezahlen die am 01. des Monats fällig sind ... wir hatten Glück und das Geld war noch rechtzeitig da ...

Bei dir wird das Amt sich jetzt darauf berufen, dass du es doch "irgendwie geschafft hast" und nun kein Rechts-Anspruch mehr besteht (für Juni), weil du ja aktuell nicht mehr bedürftig bist ...
Ähnlich war es ja bei uns mit den fehlenden Beträgen für den Dopa, als man uns nach 2 Jahren Verfahrensdauer am Gericht Recht gegeben hat, da waren wir nicht mehr vom JC abhängig, also gab es auch keine Nachzahlung der monatelang vorenthaltenen Beträge mehr ... :ic_down:

Wir hatten es ja trotzdem "irgendwie überlebt" und nun waren wir ja raus aus dem Leistungsbezug ... wir hatten also Recht, es brachte uns aber auch NICHTS mehr, wegen fehlender "Bedürftigkeit" zum Zeitpunkt der Entscheidung ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: EM-Renten Frischling ...

Ungelesener Beitrag von JanneXX » So 29. Jun 2014, 23:28

herzlichen dank für eure beiträge :umarm: !

@ Fee59: ja, ich werd´s versuchen. wenn es diese zahlungslücke nach gesetz gar nicht geben darf, werde ich das erst mal probieren.
@ Robert:
Camper1955 hat geschrieben:@jannexx

klar ist, dass Du von den 800 € erst mal Deine laufenden Kosten zahlen mußt.

bei uns in Augsburg gibt es für solche Fälle Sozialpaten. Die versuchen dann mit den Entscheidungsträgern (Vermietern, Stromkunden) usw. einen anderen Weg zu finden.

Abgesehen davon finde ich 800 € Einnahmen für eine Behinderte/Schwerbehinderte absolut zu wenig. Probier doch eine Aufstockung Deines Einkommens über Deine Behinderung zu bekommen.

Es handelt sich dabei um unabwendbaren Bedarf, der nicht vom Regelsatz + Miete im SGB II angespart werden kann.

lg

Robert
hier auf´m land gibt´s vieles nicht - dazu gehören leider auch sozialpaten.
wie meinst du das genau mit "aufstockung emr" über meine behinderung?

@ Doma: hast ja recht, dass ich spät dran bin. allerdings geht mir das in allen anderen bereichen auch so, weil zum einen eben informationen seitens zb jobcenter vorenthalten werden und ich, falls mir dann irgendwann ein licht aufgeht :aha:, oftmals nicht mehr die konzentration aufbringe, um die thematik zu durchdringen ...

jedenfalls bin ich gleich anfang juli wieder bedürftig, da der bankkredit zu juni-überbrückung eben bis 30.6.14 befristet ist und wenn am 30.6. die juni-rente erstmals auf meinem konto eintrudelt, wird sie quasi vom juni-kredit aufgesaugt - und wovon finanziere ich dann den juli???
es ist zum :schlecht: ... so werde ich genötigt monat um monat schulden zu machen (und zinsen von meinem geringen einkommen ans kreditinstitut zu zahlen) um meinen lebensunterhalt zu finanzieren?! da wär ich ja mit alg II weiterhin besser dran gewesen!!!

das mit den "heißen kohlen + supergau" kommt mir sehr bekannt vor :pfeif:
Doppeloma hat geschrieben: ...
Bei dir wird das Amt sich jetzt darauf berufen, dass du es doch "irgendwie geschafft hast" und nun kein Rechts-Anspruch mehr besteht (für Juni), weil du ja aktuell nicht mehr bedürftig bist ...
Ähnlich war es ja bei uns mit den fehlenden Beträgen für den Dopa, als man uns nach 2 Jahren Verfahrensdauer am Gericht Recht gegeben hat, da waren wir nicht mehr vom JC abhängig, also gab es auch keine Nachzahlung der monatelang vorenthaltenen Beträge mehr ... :ic_down:

Wir hatten es ja trotzdem "irgendwie überlebt" und nun waren wir ja raus aus dem Leistungsbezug ... wir hatten also Recht, es brachte uns aber auch NICHTS mehr, wegen fehlender "Bedürftigkeit" zum Zeitpunkt der Entscheidung ...
das ist ja auch der knaller :schimpfen: - und so schaffen sie´s doch noch, nem nackten mann in die taschen zu greifen, unglaublich.
wieso gibt´s da keine öffentlichen aufschreie dazu?
renten werden ja tagtäglich bewilligt und vermutlich habe nicht nur ich das "überbrückungsproblem"?!

ausserdem ist der aufhebungsbescheid sicherlich nicht ok, in dem es heißt: "die leistungen werden ab sept. 2013 für sie ganz aufgehoben.
blablabla - und weiter:
sie wussten bzw hätten wissen müssen, dass der ihnen zuerkannte anspruch zum ruhen kommt oder ganz oder teilweise weggefallen ist." ???!

ja, klar - kristallkugel lässt grüßen und wenn ich mal ganz viel zeit und energie übrig habe, werde ich mich in richtung voodoo und :witch: weiterbilden.

wünsche euch allen eine friedvolle nacht und erholsamen schlaf!

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Re: EM-Renten Frischling ...

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Mo 30. Jun 2014, 02:06

JanneXX hat geschrieben: das genau mit "aufstockung emr" über meine behinderung?
Voraussetzung 1. ist, dass Du in Deinem Haushalt alleine lebst. Sonst könnte ja irgendeiner der Haushaltsangehörigen Deine behinderungsbedingten Kosten mit seinem Einkommen mit tragen.

Da ich gerne Schritt für Schritt vorgehe, beantworte Doch bitte zunächst einmal diese Fragen.

Lebst Du alleine in Deinem Haushalt?

Wenn nicht, wie hoch ist das Einkommen der in Deinem Haushalt lebenden Personen ca.?

Wie hoch ist Deine/Eure Miete?

Man liest hier sehr viel über Datenschutz. Du brauchst mir nicht den ganzen Lebenslauf der Haushaltsangehörigen aufzählen. Ein ca.Einkommen genügt, falls vorhanden.



lg

Robert

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Re: EM-Renten Frischling ...

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 30. Jun 2014, 19:31

Hallo Janne, :koepfchen:

ich weiß ja, dass viele "Versäumnisse" krankheitsbedingt sind, es ändert leider bei den Behörden nichts an deren Vorgehensweisen ... :Verwirrt: :Hilfe:
ausserdem ist der aufhebungsbescheid sicherlich nicht ok, in dem es heißt: "die leistungen werden ab sept. 2013 für sie ganz aufgehoben.
blablabla - und weiter:
sie wussten bzw hätten wissen müssen, dass der ihnen zuerkannte anspruch zum ruhen kommt oder ganz oder teilweise weggefallen ist." ???!
Nein, der ist absolut NICHT OK ... es darf nur nach § 48 SGB X Abs. 1 (mit Wirkung für die Zukunft !!!) aufgehoben werden, denn für die Vergangenheit hast du rechtmäßigen Anspruch auf ALGII gehabt, die "Zukunft" beginnt in diesem Falle aber erst mit dem Zufluss der ersten Rentenzahlung auf deinem Konto ...

Also wäre die Aufhebung erst zum 01.07.2014 erlaubt gewesen ... eben damit diese "Zahlungslücke" nicht entstehen kann ... die (im Gesetz) genannte Änderung der Verhältnisse tritt erst ein, wenn die Rentenzahlungen tatsächlich auch beginnen, "rückwirkend" hattest du dieses "Renten-Einkommen" ja gar nicht, um davon deinen Lebensunterhalt zu bestreiten ... so darf das auch im Aufhebungsbescheid nicht dargestellt werden ...

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/48.html

Das siehst du völlig richtig, dass man kein Hellseher ist und den Zeitpunkt der Bewilligung einer EM-Rente nicht voraussehen kann, auch nicht ab wann genau (rückwirkend) die dann bewilligt wird ... daher ist "Bedürftigkeit" rechtmäßig gegeben, bis zum "Zufluss der ersten Rente" ..., man hat ja kein anderes Geld zur Verfügung ...

Aktuell bringt dir aber ein Überprüfungsantrag auch NICHTS mehr, der Zug ist bereits "abgefahren" mit dem Zufluss deiner 1. Rente ... eine "Papier-Änderung" des Aufhebungsbescheides hilft dir ja auch nicht wirklich weiter und mehr ist aktuell nicht mehr drin ... :Ohnmacht:

Jetzt wirst du kein "Glück" mehr haben eine Überbrückungsleistung "nachgezahlt" zu bekommen, ob du Schulden (auch bei deiner Bank) gemacht hast interessiert die nicht mehr, dazu kannst du dich nur noch mit deiner Bank einigen, üblicherweise dürfen die (bis zum Existenzminimum) auch nicht einfach alles einbehalten und mit Krediten "verrechnen", aber damit kenne ich mich nicht so aus, kommt ja darauf an, was du schriftlich dazu vereinbart hast ... :confused: :Gruebeln:

Leider kann man in D auch schriftlich auf sein "Existenzminimum" (aktuell rund 1000 Euro für einen Single) verzichten, das gleicht dann aber auch nicht der "Sozial-Staat" aus, wenn man deswegen in das nächste finanzielle Loch fällt ...

Jetzt MIT der EM-Rente wäre auch das JC gar nicht mehr zuständig und das Sozial-AMT wird dir wohl auch was "husten" ... wenn du nicht ohnehin einen Zuschuss nach dem SGB XII beanspruchen kannst (Grusi für Dauer-Rentner nach Kapitel 4), die gleichen aber auch keine Schulden vom Vormonat aus ... :Verwirrt: :Hilfe:

Was @Camper jetzt genau meint weiß ich nicht, vielleicht sollte er mal die Rechtsgrundlagen und die Ansprechpartner verlinken/beschreiben ... Zuschüsse zum üblichen Lebensunterhalt (wenn die Rente zu gering ist) kenne ich nur aus dem SGB XII (Grusi und Sozial-HILFE) ... :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Zuletzt geändert von Doppeloma am Mo 30. Jun 2014, 21:24, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Korrektur
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: EM-Renten Frischling ...

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Di 1. Jul 2014, 18:44

@jeannexxx

§ 28 SGB XII

Das können Fahrtkosten zum Arzt/zu den Ärzten sein, Medikamente, die Du selber kaufst, oder die Zuzahlung darauf. Eventuell Zuzahlungen zur Krankengymnastik. Eine Hilfe beim Einkaufen oder im Haushalt.

Kurz und gut alles, was mit Deiner Krankheit zusammen hängt und auch nicht angespart werden kann.

Alternativ dazu wäre auch mal über ein persönliches Budget nachzudenken. Schreib einfach mal auf, was Du alles brauchst, um Deine Krankheit zu lindern oder zumindest dafür zu sorgen, dass sie sich nicht verstärkt und trau dich dann beim Sozialamt vorzusprechen. Wenn das Sozialamt nicht zuständig dafür ist, ist es verpflichtet, Deinen Antrag an die anderen Sozialträger weiter zu leiten.

lg

Robert

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Re: EM-Renten Frischling ...

Ungelesener Beitrag von JanneXX » Di 1. Jul 2014, 23:03

Camper1955 hat geschrieben:
JanneXX hat geschrieben: das genau mit "aufstockung emr" über meine behinderung?
Voraussetzung 1. ist, dass Du in Deinem Haushalt alleine lebst. Sonst könnte ja irgendeiner der Haushaltsangehörigen Deine behinderungsbedingten Kosten mit seinem Einkommen mit tragen.

Da ich gerne Schritt für Schritt vorgehe, beantworte Doch bitte zunächst einmal diese Fragen.

Lebst Du alleine in Deinem Haushalt?

Wenn nicht, wie hoch ist das Einkommen der in Deinem Haushalt lebenden Personen ca.?

Wie hoch ist Deine/Eure Miete?

Man liest hier sehr viel über Datenschutz. Du brauchst mir nicht den ganzen Lebenslauf der Haushaltsangehörigen aufzählen. Ein ca.Einkommen genügt, falls vorhanden.



lg

Robert
Robert, ich dank dir sehr für deinen impuls und eben aus datenschutzgründen möchte ich deine fragen nicht öffentlich beantworten.

ich muss diesen erneuten PIEP des jobcenters erst mal verdauen - und leute, mal ganz ehrlich: ich hatte bis vor 3 Jahren (da begann der PIEP um´s mir nicht gezahlte krankengeld, um das ich bis heute streite) wenig mit eigenen agressionen zu tun. mittlerweile (reicher an erfahrung): :Wut: :keule: :streiten: :Miko: :Miko: :Miko:

ich werde künftig nur noch "hanni und nanni" und ähnliches im netz lesen - das ist meiner gesundheit zuträglicher, als wenn ich wieder und wieder lese, um was ich von wem beschPIEP werde und mich dagegen nicht mal (erfolgreich) wehren kann.

Doma: existenzminimum und 1000 € monatlich *träum* - das wär´s. frau ist nach dem ganzen hick hack mit krankenkasse, dem "zahnlosen tiger" vdk, sozialgerichten, ärzten, gutachtern etc bereits sehr bescheiden :amen:

lg von
janne :umarm:

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