Nach fünf Jahren endlich der Erfolg!

Wie sich unser Leben verändert hat und worauf wir uns bald wieder vorbereiten müssen
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Amethyst
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Re: Nach fünf Jahren endlich der Erfolg!

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mi 20. Aug 2014, 15:19

Doppeloma hat geschrieben:Du meinst den § 50 SGB X ... da ist aber von "unberechtigt" erhaltenen Leistungen die Rede und du hast das Krankengeld ja nicht unberechtigt erhalten.
Es hat dir ja zugestanden, als du den Zeitpunkt der Bewilligung von EM-Rente noch gar nicht kanntest ... :confused:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/50.html
Eben! Deswegen dürfte der § meiner Ansicht nach nicht greifen.
Die KK hat den vollen Auszahlungsbetrag der Rente pro Monat gefordert
Die Frage ist, die KK hat doch quasi nur Teil-Krankengeld gezahlt und der andere Teil des Einkommens wurde durch die Teilrente ersetzt. Das ist die Hälfte einer Vollrente, dann hätte die KK doch eigentlich nur eine Erstattung in Höhe der halben Rente fordern dürfen? :Gruebeln:
Zusätzlich hat die DRV den Betrag der geleisteten Teilerwerbsminderungsrente für diese Zeit gefordert.
Und das verstehe ich nicht, dann hättest Du ja quasi doppelt erstattet, denn die zweite Hälfte der Vollrente, die eigentlich Dir zugestanden hätte, hat die KK auch bekommen und Du hast sie zusätzlich noch mal mal an die DRV erstattet. Du solltest Dich wirklich an Fachleute wenden und das prüfen lassen, das ist irgendwie sehr undurchsichtig.

Was bin ich froh, dass meine rückwirkende Rente höher als das Krankengeld war und ich mich nicht auch noch damit herumschlagen musste, ich hätte es wahrscheinlich auch nicht kapiert. Ich war schon völlig überfordert, das genaue Einkommen in dem Jahr für die Steuererklärung zu ermitteln, das habe ich dann nach langen vergeblichen Rechenversuchen dem Finanzamt überlassen, sämtliche Schreiben von KK und DRV mitgeschickt und aus geschrieben, dass ich nicht in der Lage bin, daraus das konkrete Einkommen zu ermitteln.

Liebe Grüße

Annette
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Re: Nach fünf Jahren endlich der Erfolg!

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 20. Aug 2014, 17:25

Hallo Shine

einen Durchblick bekommt man hier wirklich nicht. :Ohnmacht:

Worüber ich nur immer noch nachdenke ist, da du uns schriebst:
Das Krankengeld war höher als die Rente.
D.h. die Rentenzahlung wurde jetzt mit dem Krankengeld verrechnet.

Weiter schreibst und erklärst du uns hier im Beitrag, dass auch eine Teil-EMR-Zahlung in dieser Zeit geleistet wurde und diese (so lese ich es) für die Zeit jetzt ebenfalls anzurechnen war.

D.h. du hast eine Teil-EMR und gleichzeitig Krankengeld bezogen?

Ich verstehe das in dem Fall nun so als würde sich daraus ergeben, dass die numehr mit dem Krankengeld zu verrechnende volle Rente und die gleichzeitige Teil-EM-Rente verwoben sind, und der KK ihren Anteil in der Gesamtsumme der zu dieser Zeit geflossenen gemeinsamen Rentenzahlung rück zu erstatten ist, da das Krankengeld insgesamt höher war.

Kann daraus ein Schuh werden? :confused:

Vor allem, wenn dem so ist/war, ist das rechtlich auch wasserdicht?

Daher habe ich bei Google folgende Worte eingegeben:

volle rente rückwirkend und Teil rente mit Krankengeld verrechnen

und bin auf diese Seite und ihre Information gestoßen:

https://www.ihre-vorsorge.de/drv-forum. ... d%5D=23808

Komlizierte Geschichte :Gruebeln:

Lieben Gruß sendet agnes
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Re: Nach fünf Jahren endlich der Erfolg!

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mi 20. Aug 2014, 17:52

D.h. du hast eine Teil-EMR und gleichzeitig Krankengeld bezogen?
Das schließt sich nicht aus. Wenn jemand noch 3 bis unter 6 Stunden erwerbsfähig ist, aber eben nicht mehr voll, dann ersetzt die Teilrente einen Teil des früheren Einkommens und einen Teil des Einkommens erarbeitet man mit einem Teilzeitjob. Wenn man in diesem Teilzeitjob arbeitsunfähig krank ist, dann hat man nach 6 Wochen Anspruch auf Krankengeld.
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Re: Nach fünf Jahren endlich der Erfolg!

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 20. Aug 2014, 20:02

Hallo Amethyst :smile:

das ist mir schon bekannt, doch meine Frage galt, ob es auch bei @Shine sich so darstellte :confused:

Da ihre Geschichte sich nicht von Anfang an klar darstellt versucht man zunächst mal Klarheit hineinzubringen, daher meine Fragestellung dazu :jaa:

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Re: Nach fünf Jahren endlich der Erfolg!

Ungelesener Beitrag von Shine2013 » Do 21. Aug 2014, 17:00

Hallo,
ja, ich hatte eine halbe Erwerbsminderungsrente und Krankengeld, da ich seit Juli letzten Jahres krank geschrieben war und beides wurde mit dem Nachzahlungsbetrag der vollen Erwerbsminderungsrente verrechnet und ich musste eine Rückzahlung leisten.
Mir wurde hier schon sehr geholfen, vielen Dank an Alle! :applaus:
Werde die Sache prüfen lassen, aber so wie es sussieht ist es rechtens.
Die Krankenkasse darf den vollen Rentenbetrag erheben und die DRV auch die Rückzahlung der halben Erwerbsminderungsrente. Blöde Verrechnerei, könnte doch ab Bewilligungsmonat alles ineinander übergehen.
Aber dann wäre es ja alles viel zu einfach. :Ohnmacht:
Alles Gute und liebe Grüße
Shine2013 :respekt:

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Re: Nach fünf Jahren endlich der Erfolg!

Ungelesener Beitrag von agnes » Do 21. Aug 2014, 20:00

Hallo Shine :umarm:

dann scheint es wohl doch so zu sein, wie ich es oben vermutete.
Ich verstehe das in dem Fall nun so als würde sich daraus ergeben, dass die numehr mit dem Krankengeld zu verrechnende volle Rente und die gleichzeitige Teil-EM-Rente verwoben sind, und der KK ihren Anteil in der Gesamtsumme der zu dieser Zeit geflossenen gemeinsamen Rentenzahlung rück zu erstatten ist, da das Krankengeld insgesamt höher war.
Lasse das aber ruhig noch einmal durchrechnen, nicht dass sich doch noch irgendwo ein kleiner Fehler zu deinen Ungunsten sich eingeschlichen hat. :jaa:

Ich habe Gott sei Dank meinen Steuerberater (wohnt nur vier Häuser weiter in der Straße), der mir alles immer duchschaut, wenn ich mir nicht sicher bin :lesen:

Einen schönen Abend und lasse die volle Rente nun auch mal ein wenig zum Genuss kommen und lege den ganzen Behördenkram etwas auf Seite :koepfchen: agnes
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Re: Nach fünf Jahren endlich der Erfolg!

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Do 21. Aug 2014, 20:05

Hallo!

Wenn Du rückwirkend die volle Rente bekommen hast, muss Dir rückwirkend der volle Betrag der Vollrente zustehen, d.h insgesamt muss Dir der Betrag nach Verrechnung zur Verfügung stehen. Kannst Du das nachprüfen, ob das nach der Verrechnung/ Rückforderung so war? Mir kommt es immer noch komisch vor, irgendwas ist da nicht stimmig. :Gruebeln:

Volle Rente = vom Betrag her 2 x halbe (=Teil-)Rente, meiner Ansicht nach hätte die KK nur eine Rückforderung in Höhe der halben Rente stellen dürfen und die DRV die bereits gezahlte Teilrente mit der Vollrente verrechnen müssen. Du darfst unterm Strich nicht weniger haben als den Betrag der vollen Rente. :confused: Die KK hat mit dem Krankengeld ja nur eine Hälfte Deines Einkommens gezahlt, der andere Teil kam in Form der Teilente von der DRV. Die DRV hat jetzt Deine volle Rente für die Zeit an die KK zurückgezahlt, Du hast also nichts davon bekommen und zusätzlich noch die halbe Rente von Dir zurückverlangt, das kann eigentlich nicht sein.

Liebe Grüße

Annette
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Re: Nach fünf Jahren endlich der Erfolg!

Ungelesener Beitrag von agnes » Do 21. Aug 2014, 22:19

Hallo Amethyst :umarm:

Hast du dir den von mir oben eingestellten Link einmal angeschaut und auch die darin gemachte Berechnung dazu?

Dort stellte sich das gleiche Problem.

https://www.ihre-vorsorge.de/drv-forum. ... d%5D=23808

Auszug daraus:
"Wird anstelle einer Rente (z. B. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit) rückwirkend eine höhere Rente (z. B. Rente wegen voller Erwerbsminderung, wegen Erwerbsunfähigkeit oder eine Vollrente wegen Alters) geleistet, handelt es sich um zwei eigenständige, voneinander unabhängige Rentenansprüche. Für einen Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X steht daher nicht nur die Differenz von beiden Renten zur Verfügung, sondern der Erstattungsanspruch erstreckt sich auf die Rentennachzahlung der höheren Rente ohne interne Verrechnung der bereits ausgezahlten Beträge der niedrigeren Rente."
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Re: Nach fünf Jahren endlich der Erfolg!

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Do 21. Aug 2014, 23:19

Hallo Agnes,

ich blicke nicht wirklich durch, meiner Meinung nach kann Shine aber nicht mehr Geld abgezogen werden, als sie insgesamt vorab bekommen hat, ihr müsste insgesamt für die rückwirkende Zeit monatlich der volle Vollrentenbetrag zustehen.

Letztlich können wir den Fall nicht lösen, wir kennen die konkreten Unterlagen nicht, Shine sollte sich fachkundigen Rat einholen und das prüfen lassen.

Liebe Grüße

Annette
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Re: Nach fünf Jahren endlich der Erfolg!

Ungelesener Beitrag von agnes » Fr 22. Aug 2014, 06:12

Hallo Annette und alle Forenmitglieder

Es ist richtig, wir alleine können es ohne Shines Berechnungsgrundlage nicht verstehen. Und sie soll/muss sich das von jemandem erklären lassen, anhand ihrer Dokumente.

Ich kann jedoch versuchen es mal fiktiv aufzudröseln, was da m.E. nach den Schilderungen hier dumm gelaufen, respektive passiert ist.

Das sind jetzt lediglich erdachte/fiktive Zahlen:

KG 500 Euro, also höher als die eigentliche Volle EMR

Teil EMR 200 Euro

Volle EMR 400 Euro

Shine bekam zunächst Teil EMR und erst jetzt nachträglich für die gleiche Zeit die Volle EMR rückwirkend gezahlt
= 200 + 400 = 600 Euro !

Also um 200 Euro die eigentliche EMR monatlich überzahlt, da man nicht für den gleichen Zeitrahmen Teil und Vollrente kassieren kann.

Auch folgendes ist jetzt fiktiv.

Nehmen wir mal an, dass Shine 10 Monate Krankengeld und EMR nun verrechnen muss, dann ergibt das folgende Berechnung:

Krankengeldanspruch 10 x 500 = 5000 Euro

Teil EMR 10 x 200 = 2000 Euro

Diese 2000 Euro wurden vom KG gleich abgezogen also hat Shine insgesamt 3000 Euro von der KK erhalten.

Der Krankengeldanspruch ist höher, also bleiben Shine 1000 Euro unantastbar nur für sich in ihre Tasche, die sie auch später nicht mit der EMR verrechnen muss = 3000 - 2000 = 1000 Euro

Jetzt kam rückwirkend die volle EMR zur Auszahlung in Höhe von 10 x 400 = 4000 Euro

Die DRV hat nunmehr aber die Ausgangsberechnung vorgenommen und folgendes getan:

10 x 500 Euro KG = 5000 Euro

10 x 400 Euro volle EMR = 4000 Euro jetzt ausgezahlt

5000 - 4000 Euro = 1000 Euro die Shine, wie oben schon berechnet, weiterhin behalten kann, da KG höher als volle EMR !

Aber jetzt schweben noch die 10 x 200 Euro Teil EMR die Shine bereits 10 Monate schon in Verrechnung mit dem KG erhalten hat.

Und das sind nun die 2000 Euro die die KK rückfordert, denn Teil und volle EMR für den gleichen Zeitraum geht nicht. :ic_up:

Der gedankliche Werdegang liegt darin, dass die DRV eine Teil und im Nachhinein eine volle EMR zahlte. Sie hätten eigentlich bei der Nachzahlung der vollen EMR nur noch den Differenzbetrag erstatten müssen, dann hätte das folgendermaßen ausgesehen:

10 x 500 KG = 5000 als Anspruch

10 x 200 Teil EMR = 2000 erhalten und auch bereits mit dem KG verrechnet

10 x anteilig Differenzbetrag 200 aus voller EMR zur Teil EMR = 2000 die es eigentlich jetzt nur noch zu verrechnen galt

5000 - 2000 - 2000 = 1000 Überschuss KG zu Shines Gunsten.

Die Überzahlung von 2000 Euro ist durch den doppelten Rentenbezug (erst Teil- und später auch noch volle EMR) im gleichen Zeitraum entstanden.

Bisschen dumm gelaufen und nicht wirklich leicht zu verstehen, aber rechnerisch, so meine ich, auf jedenfall OK.

War/ist die Berechnung so verständlich geworden?

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