Nach fünf Jahren endlich der Erfolg!

Wie sich unser Leben verändert hat und worauf wir uns bald wieder vorbereiten müssen
agnes
Gesperrt
Beiträge: 1720
Registriert: Do 30. Jan 2014, 18:50
Hat sich bedankt: 516 Mal
Danksagung erhalten: 1658 Mal

Re: Nach fünf Jahren endlich der Erfolg!

Ungelesener Beitrag von agnes » Di 19. Aug 2014, 20:03

Hallo Shine

auch ich würde das so sehen wie Fatbob, nämlich dass es die typische Verrechnung der rückwirkenden Rente mit dem Krankengeld war.
Alles andere würde mich sehr wundern und wäre nicht korrekt.

Die Höhe der Rückzahlung wird in einem dir zugänglich gemachten Bescheid auch dargestellt sein, das solltest du auf Richtigkeit kontrollieren.

Die Rückzahlung darf nur in Höhe der tatsächlichen Rentenzahlung je Tag rückgefordert werden und nicht den Tagessatz des höheren Krankengeldes betragen.

Achtung: es sollte also damit nicht das Krankengeld in voller Höhe zur Erstattung gekommen sein! :lesen:

Meine Auf/Verrechnungsbescheide habe ich meinem Steuerberater überlassen, der es zur Einkommensteuererklärung mit einbrachte, da wir steuerpflichtig sind.

Bespreche zu deiner Steuerfrage dich mit einem Steuerberater oder lasse dich bei einem Steuerhilfsverein beraten. :Laber:

Ich hoffe doch sehr, dass alles korrekt abgelaufen und verrechnet wurde und du keinen Stress nun noch mit Rückforderungsansprüchen deinerseits bekommst. :ic_up:

Lieben Gruss sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Nach fünf Jahren endlich der Erfolg!

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 19. Aug 2014, 21:11

Hallo Ihr Lieben, :smile:

zunächst sollte sich @Shine13 mal dazu äußern auf welcher Rechtsgrundlage nun welche Behörde konkret das Geld verlangt hat ...

Wir hatten bereits einen ähnlichen Fall hier, das Ergebnis steht noch immer aus ... da wurde das aber zusätzlich durch eine Rückwirkende Bewilligung von Voller EM-Rente überschneidend mit teilweiser EM-Rente plus Krankengeld über einige Jahre ...

Die betroffene Userin bekam dann auch einen Bescheid von der DRV mit der Forderung zu viel ausgezahlte Beträge (von der DRV AN die KK) zurück zu erstatten (an die DRV !!!) ... bisher verstehe ich, dass es im aktuellen Fall ähnlich gelaufen ist.
Diese Userin hatte aber Widerspruch eingelegt (also NICHT gezahlt), gegen diese Forderung der DRV und das ging wohl sogar noch an das SG ... sie hat sich bisher nicht erneut dazu gemeldet ...

Die DRV erstattet (ungeprüft generell) den von der KK geforderten Betrag X (in diesem Falle eine Summe die den Nachzahlungsbetrag aus der rückwirkenden EM-Rente weit übersteigt) und fordert nun den Fehlbetrag von @Shine zurück, den sie (die DRV) der KK zu Unrecht ausgezahlt / überwiesen hat ...

Habe ja selber die Abrechnungen bezüglich AfA und JC bekommen von der DRV, da stehen nur die Gesamtsummen für den Zeitraum von /bis drin, die Gegenüberstellung der einzelnen Monatsbeträge wäre eigentlich Sache von KK /AfA/JC dazu habe ich immerhin von der AfA eine korrekte und vom JC eine eher falsche und sehr lückenhafte "Auflistung" erhalten ...

Wie das bei den KK üblich ist weiß ich nicht aber ich denke schon, dass die dem EM-Rentner auch eine entsprechende Auflistung (Monat für Monat) zur Information zukommen lassen müssen ... sonst hat man ja selbst gar keine Kontrollmöglichkeiten, wie sich das überhaupt ergeben hat, was dann (als Gesamtbetrag) bei der DRV zur Erstattung eingereicht wird, vom jeweiligen "Vorleister" ... :confused: :Gruebeln:

Ob die KK dieser Informationspflicht (nach dem EM-Rentenbescheid) ordnungsgemäß nachgekommen ist, kann uns nur @Shine selbst beantworten.

Wie ich es bisher verstanden habe, wurde die aktuelle Forderung von der DRV gestellt (und das Geld auch an die DRV gezahlt von ihr) und NICHT von der KK, die haben also (vermutlich) mehr verlangt und bekommen von der DRV, als dort aus der Renten-Nachzahlung vorhanden war ... weil sie eben die kompletten Krankengeld-Zahlungen eingefordert haben und nicht nur den Betrag, der als Rente im gleichen Monat zur Verfügung stand ... :Gruebeln:

Das finanzielle Defizit was dadurch nun der DRV entstanden ist, hat man jetzt bei der TE eingefordert und sie hat es offenbar auch ohne Widerspruch ausgeglichen, so sind KK und DRV "zufrieden" wenn auch unberechtigt und @Shine ist um rund 2000 Euro ärmer, ohne dass es dafür überhaupt eine Rechtsgrundlage gibt ...

Ein Steuerberater wird daran kaum was ändern können, Verursacher ist (aus meiner Sicht) die KK und nur dort könnte sie versuchen das Geld zurück zu bekommen, denn die waren einfach ungesetzlich "zu gierig bei der DRV" ...

Unser JC hat damals auch versucht die Leistungen vom Dopa erneut bei der DRV abzukassieren, als ich meine EM-Rente rückwirkend bekam ... ich staunte nicht schlecht als ich bemerkte, dass man in der Auflistung ganz frech meine gesamte Monatsrente verrechnen wollte, für alle Monate wo man bereits bei Dopas Rentenbewilligung die Erstattungen (aus seiner rückwirkenden EM-Rente) erhalten hatte ...

Die DRV hat das komplett an das JC überwiesen, die kennen ja die Bescheide nicht, die dahinter stehen und es war natürlich bei mir auch eine andere "Vorgangsnummer" (für die DRV-Überweisung) als vorher beim Dopa ... ein "Schelm wer Böses dabei denkt" ... :confused: :glotzen:

Ich habe es aber bemerkt und nach einer massiven Beschwerde (und Vorlage ihrer eigenen JC-Aufrechnung bei Dopas Rentenbescheid) hat man mir den unberechtigt (aus meiner Renten-Nachzahlung entnommenen) erstatteten Betrag dann "klammheimlich" ohne weiteren Kommentar auf mein Konto überwiesen ... ich war dazu aber weder ein Anschreiben, noch eine Entschuldigung wert ... immerhin ging es auch um einige Hundert Euro dabei ... :ic_down:

Wenn bei der DRV jetzt schon alles gelaufen ist dazu, dann kann man nur noch die KK haftbar machen für den finanziellen Schaden der daraus entstanden ist, dass die bei der DRV zu viel angefordert haben, ohne sich an die geringeren monatlichen Rentenbeträge zu halten dabei ... von mir würde allerdings Niemand ohne ganz gründliche Prüfung auch nur einen einzigen Cent bekommen, der ihm nicht nachweislich auch zusteht ... :Sturkopf:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

agnes
Gesperrt
Beiträge: 1720
Registriert: Do 30. Jan 2014, 18:50
Hat sich bedankt: 516 Mal
Danksagung erhalten: 1658 Mal

Re: Nach fünf Jahren endlich der Erfolg!

Ungelesener Beitrag von agnes » Di 19. Aug 2014, 23:32

Hallo Doppeloma :smile:
Ob die KK dieser Informationspflicht (nach dem EM-Rentenbescheid) ordnungsgemäß nachgekommen ist, kann uns nur @Shine selbst beantworten.
Richtig und wichtig, das ist korrekt :jaa:

Die Steuerberaterauskunft sollte sich @Shine aufgrund ihrer Fragesteluung zu folgendem einholen, falls man sie hier im Forum nicht grundlegend ihr beantworten kann:
Wie wird dies denn bei der Einkommensteuer berücksichtigt? Das Krankengeld war höher als die Rente.
Kann ich die Rückzahlung an die DRV für dieses Jahr mit angeben?
Auf was muss ich steuerlich achten?
Wie gesagt, da wir steuerpflichtig sind, wurde meine Ab-/Verrechnung über die Einkommenssteuer durch unseren Steuerberater erledigt.

Wie schon oben geschrieben vermute ich mal, dass es die typische Verrechnung der rückwirkenden Rente mit dem Krankengeld war.

Alles andere würde mich sehr verwundern und wäre auch meiner Meinung nach nicht korrekt gelaufen.
Darin sind wir konform, liebe Doppelmoma :jaa:

Lieben Gruß sendet agnes :umarm:
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

Shine2013
Beiträge: 25
Registriert: So 29. Sep 2013, 22:08
Hat sich bedankt: 36 Mal
Danksagung erhalten: 31 Mal

Re: Nach fünf Jahren endlich der Erfolg!

Ungelesener Beitrag von Shine2013 » Mi 20. Aug 2014, 12:29

Hallo und vielen Dank für die Antworten.
Also nun habe ich konkret nachgelesen:
Die Rückforderung war anhand §50 des zehnten Sozialgesetzbuches durch Bescheid der DRV.
Die Krankenkasse hat das gesamte Krankengeld zurück erhalten.
Jetzt habe ich nirgend gefunden wie hoch der Tagessatz der vollen Erwerbsminderungsrente ist?
Die DRV hat von dem ursprünglichen Nachzahlungsbetrag die bisherige gezahlte Teilerwerbsminderungsrente auch abgezogen und somit
musste ich dann über 2000 Euro an die DRV zurück erstatten.
Das scheint dann wohl so zu stimmen.
Sorry, wenn ich vorher mich nicht verständlich genug ausgedrückt habe, aber das ist noch immer mein Problem.
Grüße
Shine 2013

Benutzeravatar
Amethyst
Global-Mod
Beiträge: 2366
Registriert: Sa 29. Mai 2010, 14:17
Wohnort: Niedereschach
Hat sich bedankt: 353 Mal
Danksagung erhalten: 1176 Mal

Re: Nach fünf Jahren endlich der Erfolg!

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mi 20. Aug 2014, 12:47

Ich habe Zweifel, dass das rechtlich so korrekt ist. Wenn man für Zeiten, in denen man Krankengeld bekommen hat, dann rückwirkend Erwerbsminderungsrente bekommt und die ist niedriger, muss man die Differenz definitiv nicht zurückzahlen!!!!

Da gilt hier das blaue

viewtopic.php?p=9389#p9389

Siehe auch hier:

http://www.rechtsanwalt-koeper.de/index ... eckzahlung

Haben Sie Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen und wurde Ihnen rückwirkend eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt, müssen Sie die Differenz zwischen Krankengeld oder Arbeitslosengeld und Rente nicht an die Krankenkasse oder das Arbeitsamt zurückzahlen.

Dies ergibt sich für Krankengeld-Zahlungen aus § 50 Absatz 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch 5. Ist danach über den (rückwirkenden) Beginn der Rente wegen Erwerbsminderung "hinaus Krankengeld gezahlt worden und übersteigt dieses den Betrag der Leistungen, kann die Krankenkasse den überschießenden Betrag vom Versicherten nicht zurückfordern." Sie müssen also keine Angst haben, das i.d.R. höhere Krankengeld, bzw. den Unterschiedsbetrag an die Krankenkasse zurückzahlen zu müssen.


oder hier

http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... 9.html#ue3

Wenn eine Rente rückwirkend bewilligt wird, können sich Anspruchszeiträume für Krankengeld und Rente theoretisch überschneiden. Die Krankenkasse und der Rentenversicherungsträger rechnen dann direkt miteinander ab. Das Krankengeld wird in diesem Fall nicht vom Versicherten zurückgefordert. War das Krankengeld niedriger als der Rentenanspruch für den Zeitraum, erhält der Versicherte den Differenzbetrag als Ausgleichszahlung vom Rentenversicherungsträger. War das bezogene Krankengeld höher als der Rentenanspruch, muss der Versicherte den Differenzbetrag jedoch nicht zurückzahlen.


Und es steht sogar in den rechtlichen Arbeitsanweisungen der DRV:

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... 10_103R4.2

Ist das Krankengeld höher als die Rente, darf die Krankenkasse den Differenzbetrag vom Versicherten nicht zurückfordern (§ 50 Abs. 1 S. 2 SGB V). Ersucht eine Krankenkasse im Rahmen des § 52 SGB I um Verrechnung des Differenzbetrages mit der Rente, ist dem Verrechnungsersuchen nicht stattzugeben.

Und wenn die DRV das trotzdem getan hat, dann ist das nicht Dein Problem!

Ich würde mir da ggf. rechtlichen Rat holen, wir sind letztlich alle nur Laien und kennen die kompletten Unterlagen nicht, um es genauer beurteilen zu können.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

Benutzeravatar
Amethyst
Global-Mod
Beiträge: 2366
Registriert: Sa 29. Mai 2010, 14:17
Wohnort: Niedereschach
Hat sich bedankt: 353 Mal
Danksagung erhalten: 1176 Mal

Re: Nach fünf Jahren endlich der Erfolg!

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mi 20. Aug 2014, 13:24

Ich habe mal recherchiert:

https://www.ihre-vorsorge.de/forum.html ... tid]=20815

https://www.ihre-vorsorge.de/drv-forum. ... #pid172795

(bitte Link markieren und dann rechte Maustaste Link öffnen)

Ich fürchte, das ist alles nicht so einfach.... :Gruebeln:
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

Shine2013
Beiträge: 25
Registriert: So 29. Sep 2013, 22:08
Hat sich bedankt: 36 Mal
Danksagung erhalten: 31 Mal

Re: Nach fünf Jahren endlich der Erfolg!

Ungelesener Beitrag von Shine2013 » Mi 20. Aug 2014, 13:59

Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe nachgerechnet und folgendes festgestellt:
Die KK hat den vollen Auszahlungsbetrag der Rente pro Monat gefordert, für die Zeiten in denen ich Krankengeld erhalten habe und die volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend genehmigt wurde.
Zusätzlich hat die DRV den Betrag der geleisteten Teilerwerbsminderungsrente für diese Zeit gefordert.
Somit kam es zu der Rückforderung.

Gruß
Shine2013

Also die Beträge der KK und DRV wurden von dem Nachzahlungsbetrag abgezogen und somit musste ich über 2000 Euro zurück an die DRV erstatten, lt. § 50 wie oben angegeben.

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Nach fünf Jahren endlich der Erfolg!

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 20. Aug 2014, 14:09

Hallo Shine, :smile:
Die Rückforderung war anhand §50 des zehnten Sozialgesetzbuches durch Bescheid der DRV.
Du meinst den § 50 SGB X ... da ist aber von "unberechtigt" erhaltenen Leistungen die Rede und du hast das Krankengeld ja nicht unberechtigt erhalten.

Es hat dir ja zugestanden, als du den Zeitpunkt der Bewilligung von EM-Rente noch gar nicht kanntest ... :confused:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/50.html

Muss aber hier auch @Amethyst unbedingt zustimmen, dass es wohl sehr kompliziert wird, wenn da auch noch eine Teilweise EM-Rente über längere Zeit mit hineinrecht ... wenn überhaupt könnte das wohl nur ein Anwalt aufbröseln, der sich im SGB V und mit dem ganzen Krankenkassen /Rentenrecht /Verrechnungen sehr gut auskennen sollte ... :Ohnmacht:

Darum ja meine Empfehlung mal die UPD zu kontaktieren, vielleicht können die den Bescheid wenigstens mal prüfen, ob das wirklich seine Ordnung hatte damit ... ich mag es mir eigentlich auch nicht vorstellen aber danach geht es ja leider nicht ... :confused: :Gruebeln:

Inzwischen ist ja sogar ungeklärt ob die JC überhaupt einen Rechts-Anspruch auf die Erstattungen von der DRV haben bei rückwirkender EM-Rente ... denn das ALGII ist ja eine pure staatliche Sozial-Leistung (und keine Beitragsleistung wie KG und ALGI), die für die Überbrückung von finanziellen Notfällen vorgesehen ist ... manche DRV-Stellen haben die Erstattung nach § 102/§ 103 ff. SGB X bereits abgelehnt, weil der Anspruch ja auf anderen Grundlagen beruht, als bei Betragsbasierten Leistungen ...

So wird dann auch den Hartz 4- Empfängern überlassen wie sie mit den eventuellen Forderungen der JC umgehen sollen/können ... vom LE darf das Amt die Zahlungen aber gar nicht zurückfordern weil das ALGII (besonders bei rückwirkender EM-Rente) erst für die Zukunft aufgehoben werden darf ... bis dahin war der LE aber unbedingt leistungsberechtigt auf Grund seiner akuten Notlage, also sind Rückforderungen gar nicht zulässig für die Vergangenheit ...

Ist zwar hier gerade nicht zutreffend aber da gibt es leider viele Ungereimtheiten im gesamten "Sozial-System", die bei der nachfolgenden Gesetzgebung (z.B. Einführung von Hartz 4) überhaupt nicht beachtet wurden ... :Gruebeln:

Irgendwie bin ich mal wieder froh, dass diese Dinge hinter mir /hinter uns liegen und mit der KK gab es bei uns beiden keine Verrechnungen mehr, das lag viel zu weit zurück, als wir die Bescheide zur EM-Rente endlich bekamen ... :Verwirrt: :Hilfe: :Heiss:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Shine2013
Beiträge: 25
Registriert: So 29. Sep 2013, 22:08
Hat sich bedankt: 36 Mal
Danksagung erhalten: 31 Mal

Re: Nach fünf Jahren endlich der Erfolg!

Ungelesener Beitrag von Shine2013 » Mi 20. Aug 2014, 14:51

Vielen Dank Doppeloma,
ich bin im VDK und werde dies über die bzw. deren Anwälte einmal prüfen lassen.
Was ist den der von Dir empfohlene UPD?
Liebe Grüße
Shine2013

Benutzeravatar
Amethyst
Global-Mod
Beiträge: 2366
Registriert: Sa 29. Mai 2010, 14:17
Wohnort: Niedereschach
Hat sich bedankt: 353 Mal
Danksagung erhalten: 1176 Mal

Re: Nach fünf Jahren endlich der Erfolg!

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mi 20. Aug 2014, 15:00

Shine2013 hat geschrieben:Was ist den der von Dir empfohlene UPD?
http://www.patientenberatung.de/
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste