Hallo nicki,
ja bei mir steht auch bis längstens 2034 (das wäre bei mir der eintritt in die altersrente), steht aber auch das von zeit zu zeit geprüft wird ob der rentenanspruch noch besteht, vor allem auch wenn ich was dazu verdienen würde( dürfte ja 450 euro dazuverdienen, ist aber gesundheitlich überhaupt nicht daran zu denken- zumindest im moment nicht). ich weiss aber nicht in wievielen jahren dann geprüft wird - das steht nicht dabei.
Ja, das ist die "Umschreibung" für unbefristet, die schreiben das immer so in die Bescheide, also eine "unbegrenzte Bewilligung" der EM-Rente gibt es in diesem Wortsinne gar nicht, spätestens mit dem Zeitpunkt der regulären Altersrente wird keine EM-Rente mehr gezahlt, da sollte man nicht vergessen rechtzeitig die anschließende Altersrente zu beantragen ...
Ist dann wohl ein Kurzantrag (zum Übergang in die Altersrente) aber ganz ohne Antragstellung läuft da auch wieder gar nichts von alleine ...
Diese möglichen Überprüfungen stehen überall in den Bescheiden drin, bei uns auch, man soll sich eben nicht zu sicher fühlen mit der EM-Rente auf Dauer, es könnte ja doch noch eine "Wunderheilung" geben und die Aufnahme einer Tätigkeit könnte ein (willkommener) Hinweis darauf sein für die DRV,
man MUSS ja jede Arbeits-Aufnahme dort mitteilen, auch wenn man (deutlich) weniger verdient, als die erlaubten 450 € ...
Wann und wie oft diese Überprüfungen stattfinden (auch ohne Aufnahme einer zusätzlichen Tätigkeit) liegt wieder im freien Entscheidungsbereich der DRV, bei jüngeren EM-Rentnern soll das manchmal alle 2 - 3 Jahre stattfinden, ist aber meist nur ein Fragebogen zum selber ausfüllen (habe ich irgendwo gelesen).
Bei älteren EM-Rentnern oder ab ca. 55 Jahre wird wohl seltener oder gar nicht mehr nachgeprüft, zumindest nicht wenn keine zusätzliche Tätigkeit ausgeübt wird ...der Dopa ist jetzt 57 und ich bin 60, da wird wohl eher nicht mehr "geprüft" werden, wirklich wissen können wir das allerdings auch nicht ... wir machen uns darum aber inzwischen keine Gedanken mehr ...
Denn einen großen Unterschied gibt es zur Zeitrente (mit fester Befristung) dann doch, die DRV darf nicht einfach die Zahlungen der Rente beenden, wenn sie glaubt man brauche die EM-Rente (auf Dauer) nicht mehr, mit Widerspruch und Klage kann man eine solche Aufhebung also "verhindern" (zumindest die Einstellung der Renten-Zahlung aufhalten) und die müss(t)en solange die EM-Rente weiter zahlen, bis da was endgültig entschieden wurde.
Bei der Dauer der heutigen Gerichtsverfahren, würde das wohl (bei uns) auch bis zur Altersrente dauern, ich denke mal das ist auch ein Grund, dass die bei einer EM-Rente ohne Befristung ab ca. Mitte 50 dann auf die weiteren Prüfungen verzichten.
was mache ich mit meinem arbeitsplatz ? was für finanzielle ansprüche habe ich noch ?
Das kommt darauf an, welche Vereinbarungen dazu in deinem Arbeitsvertrag /eventuellen Betriebsvereinbarungen stehen, hast du denn deiner Firma (Personal-Abteilung) schon (schriftlich !!!) mitgeteilt, dass dir eine EM-Rente ohne Befristung bewilligt wurde, die erste Seite vom Bescheid (Kopie) genügt üblicherweise als Nachweis, da steht alles drauf was die Firma wissen sollte ...
Daraus ergibt sich dann eigentlich das weitere Vorgehen der AG (fast) von alleine, üblicherweise werden die Arbeitsverhältnisse dann beendet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, natürlich muss man dir das trotzdem irgendwie schriftlich mitteilen, dass dein Arbeitsvertrag jetzt ab XXX wegen der Bewilligung von EM-Rente beendet wird.
Der Dopa sollte dann noch seine Dienstkleidung /Betriebs-Ausweis abgeben und bekam noch seine Steuerkarte zugeschickt und die Urlaubsabgeltung wurde auch schnell überwiesen, er war ja zu der Zeit schon seit fast 5 Jahren nicht mehr im Dienst gewesen wegen Krankheit mit AU-Bescheinigung.
doppeloma: du hast was von urlaubsabgeltung geschrieben ? wie ? für das laufende jahr ? bin schon seit 3 jahren zuhause .
Wenn es noch finanzielle Ansprüche gibt (Überstunden / irgendwelche betriebliche Sonder-Regelungen für so einen Fall) dann sollte man das in der Mitteilung zur EM-Rente direkt mit aufnehmen, denn solche Ansprüche verjähren oft sehr schnell, wenn man den AG da nicht (schriftlich !!!) dran erinnert, dass da noch was offen ist ...
Das mit dem Urlaub für die abgelaufene Zeit der AU bis zur EM-Rente wurde inzwischen mehrfach gerichtlich "überarbeitet", aktueller Stand ist ein Anspruch auf die letzten 15 Monate der Betriebszugehörigkeit.
Das wird von den Firmen auch sehr unterschiedlich gehandhabt, bei manchen gibt es mehr und den Tarif-Urlaub, Andere halten sich streng an die gesetzliche Regelung und zahlen nur den gesetzlichen Urlaubs-Anspruch (20 Tage pro Jahr) aus.
Wie meine Firma das mal halten wird weiß ich ja noch nicht, ich habe die Urlaubsabgeltung (mindestens im gesetzlichen Rahmen) jedenfalls direkt zur Auszahlung beantragt in meiner Mitteilung zur Bewilligung der EM-Rente, außerdem gibt es bei uns noch eine spezielle betriebliche Regelung für solche Fälle und das habe ich auch direkt mit beantragt ...
Bisher keine weitere Reaktion, wie ich oben schon beschrieben habe, Lohnforderungen habe ich ansonsten keine mehr offen, aber diese anderen Zahlungen hätte ich schon gerne langsam mal auf dem Konto, länger als bis Juli werde ich mich da auch nicht mehr gedulden ...
Denn es macht ja (für beide Seiten) keinen Sinn mehr ein Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten, wenn eigentlich klar ist, dass man wegen einer dauerhaften Berentung auch zukünftig nicht mehr dort weiter arbeiten kann und wird ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
