Rente und Arbeitsplatz
Rente und Arbeitsplatz
hallo ihr lieben,
kaum berentet lassen mich die fragen doch nicht los.
ich wurde vor kurzem berentet (wohl ohne befristung) und habe aber meinen "arbeitsplatz" noch, d. h. ich bin im ungekündigten arbeitsverhältnis.
muss ich nun kündigen oder erledigt sich das nun von alleine ?
würde mich freuen von euch zu erfahren wie das so läuft. vielleicht ist ja jemand in der gleichen situation ?
lg nicki
kaum berentet lassen mich die fragen doch nicht los.
ich wurde vor kurzem berentet (wohl ohne befristung) und habe aber meinen "arbeitsplatz" noch, d. h. ich bin im ungekündigten arbeitsverhältnis.
muss ich nun kündigen oder erledigt sich das nun von alleine ?
würde mich freuen von euch zu erfahren wie das so läuft. vielleicht ist ja jemand in der gleichen situation ?
lg nicki
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Re: Rente und Arbeitsplatz
eigentlich müsste in jedem arbeitsvertrag drin stehen, wie bei unbefristeter rente vorgegangen wird.
im normalfall endet das arbeitsverhältnis dann automisch.
sieht bei befristeter rente allerdings anders aus, da ruht das arbeitsverhältnis dann.
lg rosenresli
im normalfall endet das arbeitsverhältnis dann automisch.
sieht bei befristeter rente allerdings anders aus, da ruht das arbeitsverhältnis dann.
lg rosenresli
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Re: Rente und Arbeitsplatz
Hallo nicki,
War ja noch so überrascht, weil ich damit nun so gar nicht gerechnet hatte, aber bis XX.XX.2018 ab 08/2013 (Ende der 1. Befristung) ist ja Einiges mehr, als die höchstmöglichen 3 Jahre für eine verlängerte Zeitrente ...
Habe meiner Firma also alles schriftlich mitgeteilt, die Nachweise (Bescheid) mitgeschickt und meine offenen finanziellen Ansprüche (z.B. Urlaubsabgeltung) direkt mit geltend gemacht.
Seitdem tut sich NIX, habe nochmal telefonisch nachgefragt (so Mitte April) ob denn auch alles dort angekommen sei oder noch irgendwas gebraucht wird, ja alles ist vorhanden, es sei "in Arbeit" ... wenn sie nicht gestorben sind, dann "arbeiten sie immer noch daran" in meiner Personal-Abteilung ...
Beim Dopa damals war nach knapp 3 Wochen alles komplett erledigt und sein Arbeitsleben endgültig abgeschlossen, ich weiß auch gerade nicht worüber meine Firma noch so angestrengt nachdenkt ...vielleicht warten die jetzt bis August, weil ja die EM-Rente auf Dauer da erst offiziell beginnen wird ...
Komme mir auch ein bischen "blöde" vor da nun dauernd nachzufragen, es ist Alles da was die brauchen und "in Arbeit" ... mir fällt ja sonst viel ein, aber ich weiß irgendwie nicht, was ich die jetzt fragen soll ...
Letztlich ist es mir eigentlich egal wann mein Arbeitsvertrag nun enden wird, allerdings könnten wir die Urlaubsabgeltung gut gebrauchen, würden wirklich gerne mal ein paar Tage wegfahren davon ...
Ich selber werde nicht kündigen, warum denn, im Arbeitsvertrag steht es anders drin ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
erinnere mich gerade nicht genau, aber wenn da drin steht bis "längstens" zum Tag X (Eintritt in die Regel-Altersrente) dann ist das ohne Befristung, so steht es jedenfalls in meinem Bescheid drin, den ich nach dem Verlängerungs-Antrag im Februar erhalten habe ...ich wurde vor kurzem berentet (wohl ohne befristung) und habe aber meinen "arbeitsplatz" noch, d. h. ich bin im ungekündigten arbeitsverhältnis.
War ja noch so überrascht, weil ich damit nun so gar nicht gerechnet hatte, aber bis XX.XX.2018 ab 08/2013 (Ende der 1. Befristung) ist ja Einiges mehr, als die höchstmöglichen 3 Jahre für eine verlängerte Zeitrente ...
Meinem Arbeitsvertrag zufolge endet mein Arbeitsverhältnis ohne Kündigung bei einer EM-Rente auf Dauer "automatisch", es steht sogar drin, ab dem Folgemonat der Bewilligung einer EM-Rente auf Dauer ...naja bewilligt wurde die ja nun schon im März ...muss ich nun kündigen oder erledigt sich das nun von alleine ?
Habe meiner Firma also alles schriftlich mitgeteilt, die Nachweise (Bescheid) mitgeschickt und meine offenen finanziellen Ansprüche (z.B. Urlaubsabgeltung) direkt mit geltend gemacht.
Seitdem tut sich NIX, habe nochmal telefonisch nachgefragt (so Mitte April) ob denn auch alles dort angekommen sei oder noch irgendwas gebraucht wird, ja alles ist vorhanden, es sei "in Arbeit" ... wenn sie nicht gestorben sind, dann "arbeiten sie immer noch daran" in meiner Personal-Abteilung ...
Beim Dopa damals war nach knapp 3 Wochen alles komplett erledigt und sein Arbeitsleben endgültig abgeschlossen, ich weiß auch gerade nicht worüber meine Firma noch so angestrengt nachdenkt ...vielleicht warten die jetzt bis August, weil ja die EM-Rente auf Dauer da erst offiziell beginnen wird ...
Komme mir auch ein bischen "blöde" vor da nun dauernd nachzufragen, es ist Alles da was die brauchen und "in Arbeit" ... mir fällt ja sonst viel ein, aber ich weiß irgendwie nicht, was ich die jetzt fragen soll ...
Letztlich ist es mir eigentlich egal wann mein Arbeitsvertrag nun enden wird, allerdings könnten wir die Urlaubsabgeltung gut gebrauchen, würden wirklich gerne mal ein paar Tage wegfahren davon ...
Ich selber werde nicht kündigen, warum denn, im Arbeitsvertrag steht es anders drin ...
Ja, wie du siehst geht es der Doppeloma auch gerade nicht anders, bin mal gespannt ob die sich bis Ende Juli mal hören lassen, denn ab August bin ich ja dann "echter" EM-Dauer-Rentner , hätte nicht gedacht, dass meine Firma mal so intensiv an mir hängt ...würde mich freuen von euch zu erfahren wie das so läuft. vielleicht ist ja jemand in der gleichen situation ?
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: Rente und Arbeitsplatz
Wird eigentlich die "erste" EM Rente grundsätzlich befristet gewährt?
Ich muss mal so doof fragen, denn ich wurde rückwirkend ab 1.11.2010 berentet - der schriftliche Bescheid ist immer noch nicht da - da müsste ich ja gleich wieder losrennen und einen neuen Antrag stellen?
Ich muss mal so doof fragen, denn ich wurde rückwirkend ab 1.11.2010 berentet - der schriftliche Bescheid ist immer noch nicht da - da müsste ich ja gleich wieder losrennen und einen neuen Antrag stellen?
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Re: Rente und Arbeitsplatz
Hallo!
viewtopic.php?p=35258#p35258
Bei mir war im letzten Weitergewährungsbescheid angekreuzt, dass die Rente auf unbestimmte Dauer, längstens jedoch bis... (der Tag vor Erreichen der gesetzlichen Altersrente), gewährt wird.
Liebe Grüße
Annette
Lies mal hier:Lilafee hat geschrieben:Wird eigentlich die "erste" EM Rente grundsätzlich befristet gewährt?
Ich muss mal so doof fragen, denn ich wurde rückwirkend ab 1.11.2010 berentet - der schriftliche Bescheid ist immer noch nicht da - da müsste ich ja gleich wieder losrennen und einen neuen Antrag stellen?
viewtopic.php?p=35258#p35258
Bei mir war im letzten Weitergewährungsbescheid angekreuzt, dass die Rente auf unbestimmte Dauer, längstens jedoch bis... (der Tag vor Erreichen der gesetzlichen Altersrente), gewährt wird.
Liebe Grüße
Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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Re: Rente und Arbeitsplatz
Super, vielen Dank . Das war genau die Information, die ich gebraucht habe.
Aber im Moment ist das ja alles immer noch Spekulation, weil der blöde Bescheid noch nicht da ist .
Bisher hatte ich nämlich nur von der unbefristeten Arbeitsmarktrente gelesen, und die wäre ja - für den Fall, dass ich Grundsicherung benötige - nicht so schön.. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen. Wird unmittelbar im Anschluss an eine auf Zeit geleistete Rente diese Rente unbefristet geleistet, verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn.
Aber im Moment ist das ja alles immer noch Spekulation, weil der blöde Bescheid noch nicht da ist .
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Re: Rente und Arbeitsplatz
Hallo Lilafee,
Das besagt ja, dass man eigentlich nur eine Teilweise EM-Rente bekommen würde (Erwerbsfähig 3 - unter 6 Stunden), wenn die Lage am Arbeitsmarkt genügend (Leidensgerechte /versicherungspflichtige) Teilzeit-Arbeitsplätze zu bieten hätte.
Weil das aktuell nicht der Fall ist, bekommt man dann die volle EM-Rente auf Zeit für höchstens 3 Jahre am Stück (in der Hoffnung die Lage am Arbeitsmarkt könnte sich mal bessern), diese EM-Rente wird überhaupt nicht unbefristet vergeben, solange man noch für Teilzeit Erwerbsfähig angesehen wird von der DRV, kann diese (Arbeitsmarkt-) Rente immer wieder neu verlängert werden.
Der obige Abschnitt bezieht sich NUR auf die volle EM-Rente (wegen EM unter 3 Stunden täglich) auch diese wird überwiegend auf Zeit vergeben, nur ganz selten direkt ohne Befristung (wenn aus Sicht der DRV eine Besserung /Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit so gut wie ausgeschlossen ist) ... eine vorzeitige Änderung in unbefristet, liegt alleine im Ermessen der DRV.
Nur diese Volle EM-Rente (Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden) muß nach insgesamt 9 Jahren Verlängerung dann unbefristet gegeben werden, die Verlängerungen ab Beginn der EM-Rente müssen auch nicht immer die vollen (möglichen) 3 Jahre betragen, das kann die DRV frei entscheiden.
Es gab auch schon Fälle, wo nach mehreren Verlängerungen als Zeitrente im 5./6./7. Jahr die weitere Verlängerung verweigert wurde, welche Eingebungen die DRV da auch immer hatte, waren die EM-Rentner plötzlich (angeblich) wieder Vollzeit Erwerbsfähig , mindestens einen Fall haben wir hier auch, da wurde das nach 5 Jahren EM-Vollrente gemacht ... die Betroffene ist jetzt damit erneut am Sozialgericht.
Bei der "Arbeitsmarktrente" wäre weiterhin das JobCenter zuständig, weil man ja (theoretisch) noch die gesetzlichen mindestens 3 Stunden erwerbsfähig ist, erst bei der Vollen EM-Rente ohne die Arbeitsmarktbindung (wegen EM unter 3 Stunden) kommt das SGB XII zum Einsatz, bei Dauer-Rente (wegen EM oder Alter) die Grusi /Kapitel 4 und bei einer Zeitrente wegen voller EM das Sozial-Amt /Kapitel 3.
Meine EM-Rente (per Vergleich am Gericht) war letztes Jahr eine Teilweise EM-Rente unbefristet (also dauerhaft 3 - unter 6 Stunden) und wegen der Arbeitsmarktlage wurde direkt die Vollrente befristet bewilligt, bis 08/2013 (war ja auch rückwirkend bis 2010), mit dem Verlängerungs-Antrag (ohne weitere Prüfungen oder GA) bekam ich nun die Volle EM-Rente (also für unter 3 Stunden) bewilligt bis zur Altersrente ... warum weiß ich nicht und werde es auch nicht mehr erforschen (wollen) ... denn letzten Sommer am Gericht hat die DRV das noch abgelehnt ...
Mein Dopa bekam beim 2. Antrag letztlich die volle EM-Rente sofort bis zur Altersrente bewilligt, das passiert aber nicht so oft, meist gibt es die Volle EM-Rente auch erstmal nur befristet.
Vielleicht kannst du das jetzt besser sortieren, wer für dich zuständig ist bei zukünftig notwendigen Sozial-Leistungen zusätzlich zur EM-Rente, das wirst du erst genau wissen, wenn du den konkreten Bescheid in den Händen hast.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Hier liegt wohl ein Mißverständnis vor, denn die "Arbeitsmarkt-Rente" gibt es niemals unbefristet ...Bisher hatte ich nämlich nur von der unbefristeten Arbeitsmarktrente gelesen, und die wäre ja - für den Fall, dass ich Grundsicherung benötige - nicht so schön.
Das besagt ja, dass man eigentlich nur eine Teilweise EM-Rente bekommen würde (Erwerbsfähig 3 - unter 6 Stunden), wenn die Lage am Arbeitsmarkt genügend (Leidensgerechte /versicherungspflichtige) Teilzeit-Arbeitsplätze zu bieten hätte.
Weil das aktuell nicht der Fall ist, bekommt man dann die volle EM-Rente auf Zeit für höchstens 3 Jahre am Stück (in der Hoffnung die Lage am Arbeitsmarkt könnte sich mal bessern), diese EM-Rente wird überhaupt nicht unbefristet vergeben, solange man noch für Teilzeit Erwerbsfähig angesehen wird von der DRV, kann diese (Arbeitsmarkt-) Rente immer wieder neu verlängert werden.
Der obige Abschnitt bezieht sich NUR auf die volle EM-Rente (wegen EM unter 3 Stunden täglich) auch diese wird überwiegend auf Zeit vergeben, nur ganz selten direkt ohne Befristung (wenn aus Sicht der DRV eine Besserung /Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit so gut wie ausgeschlossen ist) ... eine vorzeitige Änderung in unbefristet, liegt alleine im Ermessen der DRV.
Nur diese Volle EM-Rente (Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden) muß nach insgesamt 9 Jahren Verlängerung dann unbefristet gegeben werden, die Verlängerungen ab Beginn der EM-Rente müssen auch nicht immer die vollen (möglichen) 3 Jahre betragen, das kann die DRV frei entscheiden.
Es gab auch schon Fälle, wo nach mehreren Verlängerungen als Zeitrente im 5./6./7. Jahr die weitere Verlängerung verweigert wurde, welche Eingebungen die DRV da auch immer hatte, waren die EM-Rentner plötzlich (angeblich) wieder Vollzeit Erwerbsfähig , mindestens einen Fall haben wir hier auch, da wurde das nach 5 Jahren EM-Vollrente gemacht ... die Betroffene ist jetzt damit erneut am Sozialgericht.
Bei der "Arbeitsmarktrente" wäre weiterhin das JobCenter zuständig, weil man ja (theoretisch) noch die gesetzlichen mindestens 3 Stunden erwerbsfähig ist, erst bei der Vollen EM-Rente ohne die Arbeitsmarktbindung (wegen EM unter 3 Stunden) kommt das SGB XII zum Einsatz, bei Dauer-Rente (wegen EM oder Alter) die Grusi /Kapitel 4 und bei einer Zeitrente wegen voller EM das Sozial-Amt /Kapitel 3.
Meine EM-Rente (per Vergleich am Gericht) war letztes Jahr eine Teilweise EM-Rente unbefristet (also dauerhaft 3 - unter 6 Stunden) und wegen der Arbeitsmarktlage wurde direkt die Vollrente befristet bewilligt, bis 08/2013 (war ja auch rückwirkend bis 2010), mit dem Verlängerungs-Antrag (ohne weitere Prüfungen oder GA) bekam ich nun die Volle EM-Rente (also für unter 3 Stunden) bewilligt bis zur Altersrente ... warum weiß ich nicht und werde es auch nicht mehr erforschen (wollen) ... denn letzten Sommer am Gericht hat die DRV das noch abgelehnt ...
Mein Dopa bekam beim 2. Antrag letztlich die volle EM-Rente sofort bis zur Altersrente bewilligt, das passiert aber nicht so oft, meist gibt es die Volle EM-Rente auch erstmal nur befristet.
Vielleicht kannst du das jetzt besser sortieren, wer für dich zuständig ist bei zukünftig notwendigen Sozial-Leistungen zusätzlich zur EM-Rente, das wirst du erst genau wissen, wenn du den konkreten Bescheid in den Händen hast.
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: Rente und Arbeitsplatz
hallo,
ja bei mir steht auch bis längstens 2034 (das wäre bei mir der eintritt in die altersrente), steht aber auch das von zeit zu zeit geprüft wird ob der rentenanspruch noch besteht, vor allem auch wenn ich was dazu verdienen würde( dürfte ja 450 euro dazuverdienen, ist aber gesundheitlich überhaupt nicht daran zu denken- zumindest im moment nicht). ich weiss aber nicht in wievielen jahren dann geprüft wird - das steht nicht dabei.
was mache ich mit meinem arbeitsplatz ? was für finanzielle ansprüche habe ich noch ?
doppeloma: du hast was von urlaubsabgeltung geschrieben ? wie ? für das laufende jahr ? bin schon seit 3 jahren zuhause .
lg nicki
ja bei mir steht auch bis längstens 2034 (das wäre bei mir der eintritt in die altersrente), steht aber auch das von zeit zu zeit geprüft wird ob der rentenanspruch noch besteht, vor allem auch wenn ich was dazu verdienen würde( dürfte ja 450 euro dazuverdienen, ist aber gesundheitlich überhaupt nicht daran zu denken- zumindest im moment nicht). ich weiss aber nicht in wievielen jahren dann geprüft wird - das steht nicht dabei.
was mache ich mit meinem arbeitsplatz ? was für finanzielle ansprüche habe ich noch ?
doppeloma: du hast was von urlaubsabgeltung geschrieben ? wie ? für das laufende jahr ? bin schon seit 3 jahren zuhause .
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Re: Rente und Arbeitsplatz
Hallo nicki,
Ist dann wohl ein Kurzantrag (zum Übergang in die Altersrente) aber ganz ohne Antragstellung läuft da auch wieder gar nichts von alleine ...
Diese möglichen Überprüfungen stehen überall in den Bescheiden drin, bei uns auch, man soll sich eben nicht zu sicher fühlen mit der EM-Rente auf Dauer, es könnte ja doch noch eine "Wunderheilung" geben und die Aufnahme einer Tätigkeit könnte ein (willkommener) Hinweis darauf sein für die DRV, man MUSS ja jede Arbeits-Aufnahme dort mitteilen, auch wenn man (deutlich) weniger verdient, als die erlaubten 450 € ...
Wann und wie oft diese Überprüfungen stattfinden (auch ohne Aufnahme einer zusätzlichen Tätigkeit) liegt wieder im freien Entscheidungsbereich der DRV, bei jüngeren EM-Rentnern soll das manchmal alle 2 - 3 Jahre stattfinden, ist aber meist nur ein Fragebogen zum selber ausfüllen (habe ich irgendwo gelesen).
Bei älteren EM-Rentnern oder ab ca. 55 Jahre wird wohl seltener oder gar nicht mehr nachgeprüft, zumindest nicht wenn keine zusätzliche Tätigkeit ausgeübt wird ...der Dopa ist jetzt 57 und ich bin 60, da wird wohl eher nicht mehr "geprüft" werden, wirklich wissen können wir das allerdings auch nicht ... wir machen uns darum aber inzwischen keine Gedanken mehr ...
Denn einen großen Unterschied gibt es zur Zeitrente (mit fester Befristung) dann doch, die DRV darf nicht einfach die Zahlungen der Rente beenden, wenn sie glaubt man brauche die EM-Rente (auf Dauer) nicht mehr, mit Widerspruch und Klage kann man eine solche Aufhebung also "verhindern" (zumindest die Einstellung der Renten-Zahlung aufhalten) und die müss(t)en solange die EM-Rente weiter zahlen, bis da was endgültig entschieden wurde.
Bei der Dauer der heutigen Gerichtsverfahren, würde das wohl (bei uns) auch bis zur Altersrente dauern, ich denke mal das ist auch ein Grund, dass die bei einer EM-Rente ohne Befristung ab ca. Mitte 50 dann auf die weiteren Prüfungen verzichten.
Daraus ergibt sich dann eigentlich das weitere Vorgehen der AG (fast) von alleine, üblicherweise werden die Arbeitsverhältnisse dann beendet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, natürlich muss man dir das trotzdem irgendwie schriftlich mitteilen, dass dein Arbeitsvertrag jetzt ab XXX wegen der Bewilligung von EM-Rente beendet wird.
Der Dopa sollte dann noch seine Dienstkleidung /Betriebs-Ausweis abgeben und bekam noch seine Steuerkarte zugeschickt und die Urlaubsabgeltung wurde auch schnell überwiesen, er war ja zu der Zeit schon seit fast 5 Jahren nicht mehr im Dienst gewesen wegen Krankheit mit AU-Bescheinigung.
Das mit dem Urlaub für die abgelaufene Zeit der AU bis zur EM-Rente wurde inzwischen mehrfach gerichtlich "überarbeitet", aktueller Stand ist ein Anspruch auf die letzten 15 Monate der Betriebszugehörigkeit.
Das wird von den Firmen auch sehr unterschiedlich gehandhabt, bei manchen gibt es mehr und den Tarif-Urlaub, Andere halten sich streng an die gesetzliche Regelung und zahlen nur den gesetzlichen Urlaubs-Anspruch (20 Tage pro Jahr) aus.
Wie meine Firma das mal halten wird weiß ich ja noch nicht, ich habe die Urlaubsabgeltung (mindestens im gesetzlichen Rahmen) jedenfalls direkt zur Auszahlung beantragt in meiner Mitteilung zur Bewilligung der EM-Rente, außerdem gibt es bei uns noch eine spezielle betriebliche Regelung für solche Fälle und das habe ich auch direkt mit beantragt ...
Bisher keine weitere Reaktion, wie ich oben schon beschrieben habe, Lohnforderungen habe ich ansonsten keine mehr offen, aber diese anderen Zahlungen hätte ich schon gerne langsam mal auf dem Konto, länger als bis Juli werde ich mich da auch nicht mehr gedulden ...
Denn es macht ja (für beide Seiten) keinen Sinn mehr ein Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten, wenn eigentlich klar ist, dass man wegen einer dauerhaften Berentung auch zukünftig nicht mehr dort weiter arbeiten kann und wird ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Ja, das ist die "Umschreibung" für unbefristet, die schreiben das immer so in die Bescheide, also eine "unbegrenzte Bewilligung" der EM-Rente gibt es in diesem Wortsinne gar nicht, spätestens mit dem Zeitpunkt der regulären Altersrente wird keine EM-Rente mehr gezahlt, da sollte man nicht vergessen rechtzeitig die anschließende Altersrente zu beantragen ...ja bei mir steht auch bis längstens 2034 (das wäre bei mir der eintritt in die altersrente), steht aber auch das von zeit zu zeit geprüft wird ob der rentenanspruch noch besteht, vor allem auch wenn ich was dazu verdienen würde( dürfte ja 450 euro dazuverdienen, ist aber gesundheitlich überhaupt nicht daran zu denken- zumindest im moment nicht). ich weiss aber nicht in wievielen jahren dann geprüft wird - das steht nicht dabei.
Ist dann wohl ein Kurzantrag (zum Übergang in die Altersrente) aber ganz ohne Antragstellung läuft da auch wieder gar nichts von alleine ...
Diese möglichen Überprüfungen stehen überall in den Bescheiden drin, bei uns auch, man soll sich eben nicht zu sicher fühlen mit der EM-Rente auf Dauer, es könnte ja doch noch eine "Wunderheilung" geben und die Aufnahme einer Tätigkeit könnte ein (willkommener) Hinweis darauf sein für die DRV, man MUSS ja jede Arbeits-Aufnahme dort mitteilen, auch wenn man (deutlich) weniger verdient, als die erlaubten 450 € ...
Wann und wie oft diese Überprüfungen stattfinden (auch ohne Aufnahme einer zusätzlichen Tätigkeit) liegt wieder im freien Entscheidungsbereich der DRV, bei jüngeren EM-Rentnern soll das manchmal alle 2 - 3 Jahre stattfinden, ist aber meist nur ein Fragebogen zum selber ausfüllen (habe ich irgendwo gelesen).
Bei älteren EM-Rentnern oder ab ca. 55 Jahre wird wohl seltener oder gar nicht mehr nachgeprüft, zumindest nicht wenn keine zusätzliche Tätigkeit ausgeübt wird ...der Dopa ist jetzt 57 und ich bin 60, da wird wohl eher nicht mehr "geprüft" werden, wirklich wissen können wir das allerdings auch nicht ... wir machen uns darum aber inzwischen keine Gedanken mehr ...
Denn einen großen Unterschied gibt es zur Zeitrente (mit fester Befristung) dann doch, die DRV darf nicht einfach die Zahlungen der Rente beenden, wenn sie glaubt man brauche die EM-Rente (auf Dauer) nicht mehr, mit Widerspruch und Klage kann man eine solche Aufhebung also "verhindern" (zumindest die Einstellung der Renten-Zahlung aufhalten) und die müss(t)en solange die EM-Rente weiter zahlen, bis da was endgültig entschieden wurde.
Bei der Dauer der heutigen Gerichtsverfahren, würde das wohl (bei uns) auch bis zur Altersrente dauern, ich denke mal das ist auch ein Grund, dass die bei einer EM-Rente ohne Befristung ab ca. Mitte 50 dann auf die weiteren Prüfungen verzichten.
Das kommt darauf an, welche Vereinbarungen dazu in deinem Arbeitsvertrag /eventuellen Betriebsvereinbarungen stehen, hast du denn deiner Firma (Personal-Abteilung) schon (schriftlich !!!) mitgeteilt, dass dir eine EM-Rente ohne Befristung bewilligt wurde, die erste Seite vom Bescheid (Kopie) genügt üblicherweise als Nachweis, da steht alles drauf was die Firma wissen sollte ...was mache ich mit meinem arbeitsplatz ? was für finanzielle ansprüche habe ich noch ?
Daraus ergibt sich dann eigentlich das weitere Vorgehen der AG (fast) von alleine, üblicherweise werden die Arbeitsverhältnisse dann beendet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, natürlich muss man dir das trotzdem irgendwie schriftlich mitteilen, dass dein Arbeitsvertrag jetzt ab XXX wegen der Bewilligung von EM-Rente beendet wird.
Der Dopa sollte dann noch seine Dienstkleidung /Betriebs-Ausweis abgeben und bekam noch seine Steuerkarte zugeschickt und die Urlaubsabgeltung wurde auch schnell überwiesen, er war ja zu der Zeit schon seit fast 5 Jahren nicht mehr im Dienst gewesen wegen Krankheit mit AU-Bescheinigung.
Wenn es noch finanzielle Ansprüche gibt (Überstunden / irgendwelche betriebliche Sonder-Regelungen für so einen Fall) dann sollte man das in der Mitteilung zur EM-Rente direkt mit aufnehmen, denn solche Ansprüche verjähren oft sehr schnell, wenn man den AG da nicht (schriftlich !!!) dran erinnert, dass da noch was offen ist ...doppeloma: du hast was von urlaubsabgeltung geschrieben ? wie ? für das laufende jahr ? bin schon seit 3 jahren zuhause .
Das mit dem Urlaub für die abgelaufene Zeit der AU bis zur EM-Rente wurde inzwischen mehrfach gerichtlich "überarbeitet", aktueller Stand ist ein Anspruch auf die letzten 15 Monate der Betriebszugehörigkeit.
Das wird von den Firmen auch sehr unterschiedlich gehandhabt, bei manchen gibt es mehr und den Tarif-Urlaub, Andere halten sich streng an die gesetzliche Regelung und zahlen nur den gesetzlichen Urlaubs-Anspruch (20 Tage pro Jahr) aus.
Wie meine Firma das mal halten wird weiß ich ja noch nicht, ich habe die Urlaubsabgeltung (mindestens im gesetzlichen Rahmen) jedenfalls direkt zur Auszahlung beantragt in meiner Mitteilung zur Bewilligung der EM-Rente, außerdem gibt es bei uns noch eine spezielle betriebliche Regelung für solche Fälle und das habe ich auch direkt mit beantragt ...
Bisher keine weitere Reaktion, wie ich oben schon beschrieben habe, Lohnforderungen habe ich ansonsten keine mehr offen, aber diese anderen Zahlungen hätte ich schon gerne langsam mal auf dem Konto, länger als bis Juli werde ich mich da auch nicht mehr gedulden ...
Denn es macht ja (für beide Seiten) keinen Sinn mehr ein Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten, wenn eigentlich klar ist, dass man wegen einer dauerhaften Berentung auch zukünftig nicht mehr dort weiter arbeiten kann und wird ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
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