Abgeltung Urlaubsanspruch

Wie sich unser Leben verändert hat und worauf wir uns bald wieder vorbereiten müssen
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Blacky
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Ungelesener Beitrag von Blacky » Fr 17. Aug 2012, 09:45

Anspruch auf eine Abfindung hast du beim Gang in die Rente keinen.

Der Arbeitsvertrag endet dann automatisch.
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Doppeloma
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 17. Aug 2012, 23:28

Hallo nicki, :smile:
das müsste dann doch aufgelöst werden ? auch bei zeitrente ? bzw. hat man anspruch auf eine abfindung wenn man wegen em-rente das arbeitsverhältnis auflösen müsste ?
Bei einer Dauer-Rente (eigentlich egal ob wegen EM oder wegen Alters) endet das Arbeitsverhältnis "automatisch", dazu hast du ja schon einige Antworten bekommen.
Es braucht dann also auch niemand mehr kündigen, der AG nicht und man selber auch nicht, meist steht das auch so im Arbeitsvertrag drin.

Beim Dopa war das auch so, nach Information seiner Firma zur Bewilligung seiner EM-Rente auf Dauer bekam er dann seine Unterlagen (Steuerkarte) zugeschickt und wurde gebeten seine Dienstkleidung und den Betriebsausweis abzugeben, weil das Arbeitsverhältnis damit zum Ende des Monats beendet ist.

Mehr passierte da nicht, er bekam dann noch eine Urlaubsabgeltung überwiesen (weil er ja seinen Urlaub nicht mehr auf dem üblichen Wege nehmen konnte, er war ja seit Jahren AU gewesen, bis zum Übergang in die EM-Rente) und die Lohnabrechnung dazu, damit war sein aktives Berufsleben dann Geschichte...

Das war im Prinzip innerhalb weniger Tage erledigt, aus welchem Grund sollte man da Anspruch auf eine Abfindung haben, die gibt es (wenn überhaupt) meist nur bei Entlassung durch den AG, einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung gibt es allerdings überhaupt NICHT.

Meist werden Kündigungs-Schutz-Klagen am Arbeitsgericht mit einer Abfindung beendet, ansonsten passiert sowas eher selten...manchmal werden Abfindungen angeboten, damit ein Schwerbehinderter einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, denn die KANN man nicht so einfach kündigen...so erspart sich der AG die Auseinandersetzung mit dem Integrationsamt... :teufel:

Falls der Schwerbehinderte dann aber noch zur AfA muss (weil er eben noch KEIN Rentner ist), sieht das nicht mehr so rosig für ihn aus, das sagt der AG aber vorher nicht...

Aber warum sollte man eine Abfindung bekommen, wenn man in Rente geht, da hat "der Mohr seine Schuldigkeit getan!" :ic_up: , mit viel Glück bekommt man noch ein nettes "Dank-Schreiben"...für die langjährige, treue Mitarbeit und ALLES GUTE für die Zukunft... :jaa: :cool: :applaus:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Ungelesener Beitrag von nicki » Mo 20. Aug 2012, 10:41

hallo ihr lieben,

danke für eure antworten.

ich habe aber gemeint wie es aussieht bei einer em-rente auf zeit. mir wurde gesagt wenn ich diese überhaupt bekommen könnte dann nur auf zeit auf ein oder zwei jahre begrenzt.
würde in dieser situation das arbeitsverhältnis bestehen bleiben ? wisst ihr das ?

lg eure nicki

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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Ungelesener Beitrag von maday » Mo 20. Aug 2012, 11:03

Bei einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mo 20. Aug 2012, 11:09

Hallo Nicki!
nicki hat geschrieben:mir wurde gesagt wenn ich diese überhaupt bekommen könnte
Wer hat das gesagt? Passt hierzu: viewtopic.php?p=6426#p6426
Es gibt nämlich Leute, die dann glauben, sie hätten sowieso keine Chance und auf einen Antrag verzichten.

Ob Rente oder nicht, liegt aber nicht in der Entscheidungsgewalt desjenigen, der das gesagt hat, das wird erst mal geprüft, wahrscheinlich muss man zum Gutachter..
dann nur auf zeit auf ein oder zwei jahre begrenzt.
Rente wird zunächst immer befristet gewährt, die Rentendauer ist aber völlig individuell. Es sind laut Gesetz bis zu 3 Jahre möglich. Nach maximal 9 Jahren wird dann laut Gesetz unbefristet berentet, aber auch das ist nicht immer so, bei mir geschah das schon nach 4 1/2 Jahren.
würde in dieser situation das arbeitsverhältnis bestehen bleiben ? wisst ihr das ?
Das steht doch weiter vorne schon.... :Gruebeln:

viewtopic.php?p=38702#p38702

Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Ungelesener Beitrag von nicki » Di 28. Aug 2012, 10:48

hallo ametthyst.

ja danke ich glaube ich habs verstanden.

bei gang in die volle rente ist das arbeitsverhältnis automatisch beendet.

bei gang in eine zeitlich begrenzte em-rente bleibt das arbeitsverhältnis erhalten.

richtig ???

lg nicki

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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Ungelesener Beitrag von verelda » Fr 14. Sep 2012, 12:33

Nun habe ich es schwarz auf weiß von der DRV.

Nach meiner Mitteilung an die DRV kam von dieser jetzt der Bescheid, daß die Abgeltung des Urlaubsanspruches
als Überzahlung gerechnet wird.

Was ich nicht verstehe :confused: :confused: , ist folgendes:
Die Urlaubsabgeltung wurde am 20.08. von meinem AG auf mein Konto überwiesen.

Die DRV schreibt:
Ihre bisherige Rente wegen voller EM wird ab 01.08.2012 neu berechnet.
Für die Zeit ab 01.10.2012 werden laufend monatlich xxxEuro gezahlt.

Für die Zeit vom 01.08.2012 bis zum 30.09.2012 ergibt sich eine Überzahlung von xxxEuro (entspricht der Monatsrente für August).
Der überzahlte Betrag ist zu erstatten.

Wie ist das zu verstehen? Behalten sie im September die Rente ein? :Gruebeln:

lG
verelda

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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Fr 14. Sep 2012, 12:42

einfach anrufen
Hotline: 0800 - 1000 4800 (kostenfrei)
Mo bis Do 7.30 bis 19.30 Uhr
Fr 7.30 bis 15.30 Uhr
Versicherungsnummer bereithalten, die sagen dir dann was genaues.
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...

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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 14. Sep 2012, 17:35

Hallo Verelda, :smile:
Die DRV schreibt:
Ihre bisherige Rente wegen voller EM wird ab 01.08.2012 neu berechnet.
Für die Zeit ab 01.10.2012 werden laufend monatlich xxxEuro gezahlt.
Wieso wird da deine Rente NEU berechnet, das ist doch KEIN Erwerbseinkommen im üblichen Sinne...das verändert doch deinen Renten-Anspruch nicht.

Haben die da Rechtsgrundlagen für reingeschrieben ???
Für die Zeit vom 01.08.2012 bis zum 30.09.2012 ergibt sich eine Überzahlung von xxxEuro (entspricht der Monatsrente für August).
Der überzahlte Betrag ist zu erstatten.
Davon, dass eine Monatsrente zurückgefordert wurde (bei einer U-Abgeltung NACH Beginn der Renten-Zahlungen!!!) habe ich auch schon gehört AAABER es gab vor kurzem eine Gerichtsentscheidung dazu, dass es sich hier NICHT um Einkommen aus aktiver beruflicher Tätigkeit handelt und das darum NICHT zulässig wäre.

Bitte helft mal alle SUCHEN, ich weiß gerade nicht welches Gericht und wann genau das war, aber da ging es um die Urlaubsabgeltung und die Anrechnung auf eine EM-Rente...dieses Urteil würde ich der DRV dann "um die Ohren hauen"...ist das schon ein offizieller Zahlungs-Bescheid (mit Widerspruchsmöglichkeit ???)
Wie ist das zu verstehen? Behalten sie im September die Rente ein?
Nein, wenn man schreibt, dass du was "erstatten" sollst, dann muss noch ein entsprechender Erstattungs-Bescheid kommen, dann darf man deine Rente nicht einfach einbehalten.
Das ist meines Wissens sowieso nicht so einfach möglich, aber auch einer Erstattungsforderung KANN und sollte man widersprechen, wenn man sie für unberechtigt hält, dann MUSS erts geklärt werden, was stimmt und die Forderung ist solange NICHT FÄLLIG (aufschiebende Wirkung!).

In diesem Urteil ging es jedenfalls GENAU darum, ob solche Zahlungen überhaupt als Einkommen aus Erwerbstätigkeit zählen dürfen, denn dafür war man ja gar nicht tatsächlich beruflich tätig (also ist wirklich irgendwo arbeiten gegangen), NUR solches Geld (aus zusätzlicher Tätigkeit) DARF überhaupt als "Zuverdienst" auf die Rente angerechnet werden...

Ist irgendwie auch logisch, bei einem Lottogewinn wird die Rente ja auch nicht wegen zuviel "Neben-Einkommen" gekürzt oder NEU berechnet...aber ICH und meine LOGIK... :glotzen: :teufel:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Ungelesener Beitrag von verelda » Fr 14. Sep 2012, 18:46

hallo Fatbob

Hast Du schon mal bei ganz speziellen Fragen eine Hotline angerufen?
In diesem Fall sind die entsprechenden Mitarbeiter/innen absolut überfordert.
Und leider sind die meisten von uns auch so krank und meistens nicht in der Lage, zu telefonischen Diskussionen,
um Probleme zu klären.

liebe Doma
Erst mal vielen Dank :Bussi:

Ja, es ist ein Bescheid mit Widerspruchsrecht.

Ich habe sage und schreibe 18 vollgeschriebene Seiten hier vorliegen von der DRV.
Leider habe ich keinen Scanner.

Es geht mir momentan nicht besonders gut und nur in der Lage, das Wesentlichste abzuschreiben. Aber vielleicht hilft das auch anderen.

"Bescheidaufhebung und deren Begründung

Der Rentenbescheid vom 08.09.2011 wird hinsichtlich der Rentenhöhe mit Wirkung ab dem 01.08.2012 nach §48 des Zehnten SGB aufgehoben. Der überzahlte Betrag ist zu erstatten (§50Abs.1 SGBX)

Nach §48 Abs.1 SGB X ist ein Bescheid aufzuheben,.....wenn eine wesentliche Änderung .......
In Ihrer Rentenangelegenheit ergibt sich die wesentliche Änderung aus Folgendem:

Auf Ihre Rente ist gemäß §96a des Sechsten Buches SGB VI Einkommen rückwirkend anzurechnen.
Die Anrechnung wirkt sich mindernd auf die Rente aus.

............
Die uns bekannten Umstände, die der Aufhebung des Rentenbescheides entgegenstehen könnten, haben wir bei der Prüfung der genannten Voraussetzungen beachtet.
Diese sind jedoch nicht geeignet, von der Aufhebung des Rentenbescheides für die Vergangenheit abzusehen, da die Voraussetzungen des §48 Abs.1 Satz2 Nr.3 SGBX gegeben sind.

Denn ab 01.08.2012 wird Einkommen erzielt, das sich auf die Höhe der Rente auswirkt."



lG
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