Hallo Verelda,
im Bezug auf die "allgemeine Dankbarkeit" der AG kann ich
@ Blaulicht NUR zustimmen, wobei ich mich ja über meinen AG bisher nicht beklagen kann, ich wurde sogar noch während schon SEHR langer Krankheitsdauer an Sonderzahlungen "für Ihre gute Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr" beteiligt, ...obwohl ich dazu tatsächlich nicht mehr wirklich beigetragen hatte...
Ich habe meinem AG vor knapp 3 Wochen den Bescheid für die Rente auf unbegrenzte Zeit zugeschickt. Bis heute: KEINE Reaktion! NULL!!!!
Hast du das nachweislich (per Übergabe-Einschreiben) gemacht ???
Es KANN auch ein unfeiner Trick deines AG sein, sich nicht zu melden, damit man dir dann erklären kann, dein Anspruch auf Urlaubsabgeltung sei "verfallen" weil du das NICHT ganz offiziell schriftlich (innerhalb 4 Wochen) beantragt hast, dass du die haben willst...
Hast du zusätzlich, um die notwendigen Klärungen im Bezug auf deinen Arbeitsvertrag gebeten

, meist gibt es ja entsprechende Vereinbarungen wie bei einer EM-Rente auf Dauer das Arbeitsverhältnis dann beendet wird, es macht ja (für BEIDE Seiten) wenig Sinn das weiterhin "ruhend" bestehen zu lassen...schon merkwürdig, wenn die da gar nicht reagieren...
Beim Dopa lief das Alles zwar AUCH ohne große "Verabschiedung oder Dankesreden" (er war über 10 Jahre in der Firma und IMMER auf dem Sprung, wenn Not am Mann war...

) aber immerhin recht zügig ab!
Nach der Mitteilung (Personal-Abteilung) über die Renten-Bewilligung (telefonisch UND schriftlich) kam OHNE Extra-Hinweis /Antrag, kurzfristig die Urlaubsabgeltung aufs Konto und ein Schreiben (samt letzter Lohnsteuerkarte), dass der Arbeitsvertrag damit ab XXX vertragsgemäß endet und wo er seine Dienstkleidung /Ausweis und so abgeben sollte.
Dafür brauchte er nur an seinen letzten Einsatzort (10 Minuten von zu Hause zu Fuß) und nicht extra zur Zentrale der Firma (eine Stunde mit dem Bus), das war schon ganz nett, bei der Gelgenheit ein letzter Plausch mit seinen früheren Kollegen vor Ort und das war es dann mit dem "aktiven" Arbeitsleben...
ER brauchte die Urlaubsabgeltung also nicht (MEHR) gesondert beantragen, aber ich habe irgendwo vor kurzem gelesen, dass man das unbedingt innerhalb 4 Wochen nach der dauerhaften Renten-Bewilligung machen soll, sonst kann das komplett entfallen als Anspruch aus dem Arbeitverhältnis, NAJA und der Arbeits-Vertrag muss doch auch irgendwie ordnungsgemäß beendet werden...
Liebe Grüße von der Doppeloma
