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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Verfasst: Fr 19. Okt 2012, 15:50
von verelda
Heute kam nun Post von der DRV bezüglich meines Widerspruches.

Sie schickten eine "Eingangsbestätigung" mit dem bla, bla (wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten und bitten Sie um etwas Geduld)...

Ich wollte den Schriebs schon weglegen, als ich ganz unten einen angekreuzten Absatz "weitere Erläuterungen" sah: :aha:

"Wir schlagen Ihnen vor,das Widerspruchsverfahren bis zum Abschluß der Auswertung des Urteils des BSG ruhen zu lassen. Anschließend werden wir zum Sachverhalt Stellung nehmen.
Sofern Sie mit dieser Verfahrensweise einverstanden sind, ist eine Antwort auf dieses Schreiben nicht erforderlich." :Gruebeln:

Natürlich bin ich damit nicht einverstanden. Ich habe schließlich eine komplette Monatsrente an die DRV zurücküberwiesen. :schimpfen:

lG
Verelda

Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Verfasst: Fr 19. Okt 2012, 17:34
von Doppeloma
Hallo Verelda, :smile:
Natürlich bin ich damit nicht einverstanden. Ich habe schließlich eine komplette Monatsrente an die DRV zurücküberwiesen.


und WARUM hast du das gemacht, der Widerspruch gegen einen (Rück-) Forderungsbescheid entfaltet doch die "aufschiebende Wirkung", da zahlt man doch NICHT, bis das endgültig geklärt ist... :confused: :Gruebeln:

Wenn die das Geld erst mal haben, dürfte es deutlich schwieriger werden, dass die eigene Fehler zugeben und dir das Geld zurückerstatten.
Wenn man Widerspruch gegen Forderungen (einer Behörde, aber auch sonst) einlegt, dann wird niemals gezahlt, bis der Anspruch darauf nicht endgültig geklärt ist, die Forderung ist damit sozusagen "auf EIS gelegt", auch Mahnungen und andere "Versuche" sind dann nicht zulässig.

Im Moment bleibt dir ja gar nichts Anderes mehr übrig als "auf gut Wetter zu hoffen", die haben das Geld erst mal zurück und welches "Druckmittel" hast du noch, gar keins :Gruebeln:
Du kannst nur (noch) geduldig warten, bis die mal soweit sind und vielleicht dieses Urteil anerkennen ... :Verwirrt: :Hilfe:

Wer hat dir denn geraten zu zahlen :confused: , ich verstehe das überhaupt nicht, wenn jemand Geld von mir verlangt und ich halte das NICHT für berechtigt (widerspreche dieser Forderung begründet), dann bekommt der einfach auch NIX bis klar ist, dass es ihm auch zusteht. :nein:

Das hat sogar beim JobCenter funktioniert, als die mal meinten ich sei "überzahlt" worden, KEINEN CENT haben die von mir bekommen, das liegt noch am Gericht, ist aber inzwischen durch die Renten-Bewilligung (und großzügige Erstattung der gesamten SGB II- Leistungen von der DRV) sowieso hinfällig geworden.
Haben es allerdings bisher auch noch nicht geschafft, diese Forderungs-Bescheide auch mal aufzuheben..."die schweben also immer noch"...muss wohl erst das Gericht dran erinnern, wie das rechtmäßig vom JobCenter abzuschließen wäre... :confused:

Da drücken wir mal ganz feste die Daumen, dass die sich wirklich (BALD) diesem Urteil anschließen und deine Monatsrente zurück überweisen werden ... :Heiss:

Liebe Grüße von Doma und Dopa :koepfchen: :Bussi:

Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Verfasst: Fr 19. Okt 2012, 18:59
von verelda
liebe Doma

Leider war ich zu unüberlegt und schnell, meine "Schulden" zu bezahlen.

Erst danach habe ich darüber nachgedacht, gelesen und nach Eueren Hinweisen gescheckt, dass da was mit dem BSG läuft.
:confused:

lieben Gruß