auch von mir und dem Dopa herzlichen Glückwunsch und Willkommen im Kreise der EM-Rentner.
Ich gehe mal in deinen ersten Beitrag zurück, da hattest du ja noch einige Fragen gestellt.
Kann es sein, dass du diesen Reha-Antrag "auf Wunsch" deiner KK gestellt hast, weil man dir sonst kein Krankengeld mehr gezahlt hätte oder war das dein eigener Entschluß mit der Reha ???Als Rentenantrag gilt der am 04.08.2011 gestellte Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Die Anspruchsvorraussetzungen sind ab 10.02. 2011 erfüllt.
Die Rente endet mit dem 28.02.2014.
Wenn es (vorwiegend) wegen der KK gewesen ist, dann hat die das "Dispositionsrecht" übernommen, für den Fall einer Umdeutung in eine EM-Rente, ich vermute das jetzt mal, denn wenn du dieses (Wahl-) Recht hättest, dann wäre wahrscheinlich eine (schriftliche) Anfrage von der DRV gekommen, ab wann du den Beginn der EM-Rente lieber haben möchtest.
Das vermute ich auch, denn die KK würde sonst NIX mehr bekommen, wenn sie den Reha-Antrag nicht "angeregt" hätte und du den Beginn der EM-Rente jetzt selber bestimmen könntest.Nun bin ich verwirrt, da ich am 19.08. 2012 einen Rentenantrag gestellt habe. Anscheinend ist der Reha Antrag nachträglich in einen Rentenantrag umgwewandelt worden.
Bei einer Umdeutung gibt es tatsächlich diese Möglichkeit, dass man auch den Renten-Antrags-Zeitpunkt wählen könnte, sofern eben die "Vorleister" da nicht schon einen Riegel vorgeschoben haben, durch schriftliche Aufforderung einen Antrag auf Reha /Rente zu stellen.
Zur EM-Rente darf die KK NICHT auffordern, also macht sie das "durch die Hintertüre" mit den Reha-Anträgen und hofft dann auf eine "Umdeutung" in EM-Rente, wenn die Reha nichts mehr bringt.
Da sollte dann schon noch eine Rest-Nachzahlung für dich übrig bleiben, wenn die (Netto-) Rente höher ist, als die Vorleistungen von KK und AfA, die Versicherungsbeiträge bleiben da außer Acht, denn die werden nur "untereinander ausgeglichen", damit hast du nichts zu tun.Die Nachzahlung wird jetzt mit K.G. und Alg1 verrechnet. Kann nur hoffen das da noch ein wenig für mich übrig bleibt, da die Rente höher ist,als die erhaltenen Lohnersatzleistungen!
Es geht also immer NUR um den Geldbetrag, den du auch bekommen hast auf dein Konto (von KK /AfA), im Vergleich zur Netto-Rente, die du im (genau gleichen) Zeitraum / Monat bekommen hättest.
Wenn mein Gedankengang oben richtig ist, dann kannst du nichts dagegen machen, die "Vorleister" wollen/werden nicht auf ihr Geld verzichten, was sie auf diesem Wege noch zurück bekommen können, weil dir ein späterer Renten-Beginn besser gefallen würde.Muß ich die Rente rückwirkend versteuern? Eigendlich hätte ich einen späteren Rentenbeginn besser gefunden. Kann man da was machen?
Eine Einkommensteuererklärung solltest du im nächsten Jahr (für 2013) unbedingt abgeben, da kommen dann auch eventuelle Nachzahlungen mit rein, aber NUR das was du auch noch persönlich bekommen hast, also der Betrag der Endabrechnung, der noch von der DRV kommen sollte.
Es kommt immer auf die persönlichen Steuer-Gegebenheiten an, ob da noch was nachzuzahlen wäre (für 2013) kann dir nur dein zuständiges Finanzamt beantworten, für frühere Jahre brauchst du nicht nachzuzahlen, aber eventuell sind Teile deiner EM-Rente steuerpflichtig und eventuell auch die Nachzahlung.
Das kommt ganz auf die Höhe dieser Beträge insgesamt an, das kann dir hier leider keiner so genau sagen.
Unsere EM-Renten liegen in einem Bereich, wo noch keine Steuern zu zahlen sind und die Nachzahlung vom Dopa letztes Jahr hat da auch keine Steuerschuld erbracht, wie es dieses Jahr (für letztes Jahr) wegen meiner EM-Rente sein wird, das weiß ich noch nicht, die Steuererklärung dafür ist noch nicht fertig.
Bei größeren (Nachzahlungs-) Beträgen sollte man also schon ein wenig Reserve dafür zurücklegen, es wird aber Alles erst im nächsten Jahr endgültig berechnet werden.
Die genauen Berechnungen sind so kompliziert, da kommt es auf viele persönliche Daten an, mein PC-Steuerprogramm ist ganz FITT damit, ich sehe da nicht immer wirklich durch, aber da wird alles abgefragt was man eintragen /nachweisen muss und am Ende wird automatisch ausgerechnet, ob man was nachzahlen muss oder sogar was vom FA zurückbekommt (sofern man im abgelaufenen Jahr Steuern bezahlt hat).
Das glaube ich dir gerne und es hat wenig damit zu tun ob das "undankbar klingt", wenn man es nachvollziehen kann warum was gemacht wird, kann ich damit auch viel besser umgehen.Will aber nicht undankbar sein, kann ja froh sein, das es so ohne Wiederspruch durchgegangen ist.
Nein, das glaube ich nicht, falls man sie dir nicht direkt schicken möchte /darf (wegen Sperrvermerk des Gutachters), dann gib am Besten gleich einen Arzt deines Vertrauens an, dem man die dann schicken soll.Die beiden Gutachten von der D.R.V. hätte ich sehr gerne, kann es damit Probleme geben?
Ich bekam meine immer problemlos direkt von der DRV zugeschickt, wenn ich um eine Kopie gebeten habe, nur während laufender Verfahren stellen die sich manchmal ganz schön an, aber dein Verfahren ist ja mit dem Bescheid jetzt soweit abgeschlossen.
Vielleicht konnte ich ja noch ein wenig Licht "ins Dunkel bringen", hast ja auch schon weitere Antworten bekommen.
Liebe Grüße von der Doppeloma