Hallo Ihr Lieben,
zunächst sollte sich @Shine13 mal dazu äußern auf welcher Rechtsgrundlage nun welche Behörde konkret das Geld verlangt hat ...
Wir hatten bereits einen ähnlichen Fall hier, das Ergebnis steht noch immer aus ... da wurde das aber zusätzlich durch eine Rückwirkende Bewilligung von Voller EM-Rente überschneidend mit teilweiser EM-Rente plus Krankengeld über einige Jahre ...
Die betroffene Userin bekam dann auch einen Bescheid von der DRV mit der Forderung zu viel ausgezahlte Beträge (
von der DRV AN die KK) zurück zu erstatten (an die DRV !!!) ... bisher verstehe ich, dass es im aktuellen Fall ähnlich gelaufen ist.
Diese Userin hatte aber Widerspruch eingelegt (also
NICHT gezahlt), gegen diese Forderung der DRV und das ging wohl sogar noch an das SG ... sie hat sich bisher nicht erneut dazu gemeldet ...
Die DRV erstattet (ungeprüft generell) den von der KK geforderten Betrag X (in diesem Falle eine Summe die den Nachzahlungsbetrag aus der rückwirkenden EM-Rente weit übersteigt) und fordert nun den Fehlbetrag von
@Shine zurück, den sie (die DRV) der KK zu Unrecht ausgezahlt / überwiesen hat ...
Habe ja selber die Abrechnungen bezüglich AfA und JC bekommen von der DRV, da stehen nur die Gesamtsummen für den Zeitraum von /bis drin, die Gegenüberstellung der einzelnen Monatsbeträge wäre eigentlich Sache von KK /AfA/JC dazu habe ich immerhin von der AfA eine korrekte und vom JC eine eher falsche und sehr lückenhafte "Auflistung" erhalten ...
Wie das bei den KK üblich ist weiß ich nicht aber ich denke schon, dass die dem EM-Rentner auch eine entsprechende Auflistung (Monat für Monat) zur Information zukommen lassen müssen ... sonst hat man ja selbst gar keine Kontrollmöglichkeiten, wie sich das überhaupt ergeben hat, was dann (als Gesamtbetrag) bei der DRV zur Erstattung eingereicht wird, vom jeweiligen "Vorleister" ...
Ob die KK dieser Informationspflicht (nach dem EM-Rentenbescheid) ordnungsgemäß nachgekommen ist, kann uns nur
@Shine selbst beantworten.
Wie ich es bisher verstanden habe, wurde die aktuelle Forderung von der DRV gestellt (und das Geld auch an die DRV gezahlt von ihr) und
NICHT von der KK, die haben also (vermutlich) mehr verlangt und bekommen von der DRV, als dort aus der Renten-Nachzahlung vorhanden war ... weil sie eben die kompletten Krankengeld-Zahlungen eingefordert haben und nicht nur den Betrag, der als Rente im gleichen Monat zur Verfügung stand ...
Das finanzielle Defizit was dadurch nun der DRV entstanden ist, hat man jetzt bei der TE eingefordert und sie hat es offenbar auch ohne Widerspruch ausgeglichen, so sind KK und DRV "zufrieden" wenn auch unberechtigt und
@Shine ist um rund 2000 Euro ärmer, ohne dass es dafür überhaupt eine Rechtsgrundlage gibt ...
Ein Steuerberater wird daran kaum was ändern können, Verursacher ist (aus meiner Sicht) die KK und nur dort könnte sie versuchen das Geld zurück zu bekommen, denn die waren einfach ungesetzlich "zu gierig bei der DRV" ...
Unser JC hat damals auch versucht die Leistungen vom Dopa erneut bei der DRV abzukassieren, als ich meine EM-Rente rückwirkend bekam ... ich staunte nicht schlecht als ich bemerkte, dass man in der Auflistung ganz frech meine gesamte Monatsrente verrechnen wollte, für alle Monate wo man bereits bei Dopas Rentenbewilligung die Erstattungen (aus seiner rückwirkenden EM-Rente) erhalten hatte ...
Die DRV hat das komplett an das JC überwiesen, die kennen ja die Bescheide nicht, die dahinter stehen und es war natürlich bei mir auch eine andere "Vorgangsnummer" (für die DRV-Überweisung) als vorher beim Dopa ... ein "Schelm wer Böses dabei denkt" ...
Ich habe es aber bemerkt und nach einer massiven Beschwerde (und Vorlage ihrer eigenen JC-Aufrechnung bei Dopas Rentenbescheid) hat man mir den unberechtigt (aus meiner Renten-Nachzahlung entnommenen) erstatteten Betrag dann "klammheimlich" ohne weiteren Kommentar auf mein Konto überwiesen ... ich war dazu aber weder ein Anschreiben, noch eine Entschuldigung wert ... immerhin ging es auch um einige Hundert Euro dabei ...
Wenn bei der DRV jetzt schon alles gelaufen ist dazu, dann kann man nur noch die KK haftbar machen für den finanziellen Schaden der daraus entstanden ist, dass die bei der DRV zu viel angefordert haben, ohne sich an die geringeren monatlichen Rentenbeträge zu halten dabei ... von mir würde allerdings Niemand ohne ganz gründliche Prüfung auch nur einen einzigen Cent bekommen, der ihm nicht nachweislich auch zusteht ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
