Heute lag der Bescheid im Kasten

Auf Ihren Antrag vom 04.08 2011 erhalten Sie von uns " Rente wegen voller Erwerbsminderung"
Als Rentenantrag gilt der am 04.08.2011 gestellte Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Die Anspruchsvorraussetzungen sind ab 10.02. 2011 erfüllt.
Die Rente endet mit dem 28.02.2014.
Nun bin ich verwirrt, da ich am 19.08. 2012 einen Rentenantrag gestellt habe. Anscheinend ist der Reha Antrag nachträglich in einen Rentenantrag umgwewandelt worden.

Die Nachzahlung wird jetzt mit K.G. und Alg1 verrechnet. Kann nur hoffen das da noch ein wenig für mich übrig bleibt, da die Rente höher ist,als die erhaltenen Lohnersatzleistungen!
Muß ich die Rente rückwirkend versteuern? Eigendlich hätte ich einen späteren Rentenbeginn besser gefunden. Kann man da was machen?
Will aber nicht undankbar sein, kann ja froh sein, das es so ohne Wiederspruch durchgegangen ist.
Die beiden Gutachten von der D.R.V. hätte ich sehr gerne, kann es damit Probleme geben?
Wünsche allen hier Glück und gute Nerven!!
Lieben Gruß Tabea