
lieben Dank erst mal für den Auszug den du abgeschrieben hast.
Das ist ja irgendwie nicht ganz richtig, du hast eine Einmalzahlung, aus deinem letzten (nun beendeten) Arbeitsverhältnis bekommen, die Nachteile (Urlaubsanspruch) aus der Vergangenheit ausgleichen soll...Denn ab 01.08.2012 wird Einkommen erzielt, das sich auf die Höhe der Rente auswirkt."
Dieser Satz klingt ja, als würdest du ab dem 01.08.2012 regelmäßig (auch weiterhin) Einkommen aus Erwerbstätigkeit (zusätzlich zur Rente) erzielen, das stimmt doch gar nicht.
Ich erinnere mich, dass man dem Dopa auch mal eine "Anfrage" zugeschickt hat (noch keinen Bescheid!), dass er (angeblich) aktuell regelmäßig zusätzliche Einkünfte erzielen würde, da ging es auch um seine Urlaubsabgeltung, das haben die tatsächlich schon ein Jahr später bemerkt, dass er die bekommen hatte...

Wir haben dann mit einer kurzen Erklärung dazu, den entsprechenden "Lohnnachweis" hingeschickt (Kopie) wo das eindeutig drauf gestanden hat, mit der einmaligen Urlaubsabgeltung.
Danach war die Sache erledigt, hast du von deiner Firma auch ein Schriftstück bekommen, aus dem der Grund dieser Zahlung eindeutig hervorgeht, genaue Informationen, um was für eine Zahlung konkret es sich handelt bekommen die wohl bei der DRV in diesem Zusammenhang nicht, die werden nur informiert, "dass Einkommen erzielt wurde und wieviel".
Du solltest auf jeden Fall erst mal fristwahrend Widerspruch einlegen und wenn du einen entsprechenden Nachweis von deinem AG hast, unbedingt eine Kopie davon beifügen.
Ich suche noch weiter nach diesem Urteil, das wäre wirklich eine gute Ergänzung, daraus geht eindeutig hervor, dass Einkommen als Zuverdienst NUR dann angerechnet werden darf, wenn es aus tatsächlicher aktiver Tätigkeit (Nebentätigkeit regelmäßig zusätzlich zur Rente) resultiert und das ist ja auch bei dir nicht der Fall.
In der Vergangenheit hättest du dieses Geld ja gar nicht bekommen, wenn du deinen Urlaub wie es üblich ist, in Anspruch genommen hättest, da kann man das doch jetzt nicht mindernd auf deine Rente "anrechnen" rückwirkend...das verstehe ich überhaupt nicht...
Liebe Grüße von der Doppeloma
