Ich habe im Oktober (ich wußte noch nichts vom positiven Rentenbescheid) eine Honorartätigkeit max 8 Std die Woche bei 8 Euro/Std aufgenommen.
Leider habe ich, pflichtbewußt wie ich bin, nachdem ich den Rentenbescheid hatte,
sofort der DRV formlos geschrieben, dass ich diese Tätigkeit habe, sie aber auch sofort kündige, weil ja nun der Druck der AFA weg ist und ich die Rente bekomme.
Dann ging die Bürokratie los:
Antragsformular kam von der DRV über den VDK,
an Arbeitgeber schicken, warten,
and DRV schicken, zwischenzeitlich kam "Erinnerung " von der DRV, man würde überprüfen, ob mir die Rente zustünde, wenn ich nicht innerhalb von 2 Wochen antworte.

Okay, das wurde durch ein Telefonat schnell geklärt, da mein ausgefülltes Formular zwischenzetilich der DRV vorlag.
Dabei habe ich immer sofort reagiert.
FÜR die Zukunft: ich würde auf keinen Fall mehr eine Honorartätigkeit angeben. Wozu denn? Das kann ja die DRV nicht erfahren.
Meine Bekannte, die auch nur ca 200 Euro hinzuverdient, ist gar nicht auf die Idee gekommen, ihre Tätigkeit zu melden, weil " es ich ja eh unter 400Euro liege".
Rechtlich ist man verpflichtet, diese Angabe zu machen (es ist kein Minijob) ?