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gutachten im scheidungsverfahren

Verfasst: Mi 29. Sep 2010, 08:09
von schätzelein
ich stell hier mal eine ganz andere frage, in der hoffnung, dass mir jemand auf die sprünge helfen kann :
situation ist wie folgt :
lebe in trennung nach langjähriger ehe. :icon_e_wink:
habe in der ehe zwecks aufzucht des mehrfachen nachwuchses nicht mehr gearbeitet.
bin seit mehreren jahren chronisch krank.
antrag auf eu-rente läuft.
so - nun lehnt mein "noch"-mann jegliche unterhaltszahlungen ab. :Veraergert:
mein anwalt geht dagegen an, und will jetzt ärztliche gutachten von mir, in die unterhaltsverhandlung mit einbringen, um den nachweis zu erbringen, dass eine vollschichtige arbeit für mich nicht möglich ist. :Gruebeln:
ich bin mir etwas unsicher, ob ich diese gutachten wirklich dem rea übergeben soll....
die gutachten sollen wohl "nur" beim rea bleiben......
laut aussage meines rea ist es nach änderung des scheidungsgesetzes sehr schwierig, unterhalt zu bekommen.......
hat jemand erfahrung und kann mir dazu was sagen ?

weisse bescheid - schätzelein

Re: gutachten im scheidungsverfahren

Verfasst: Mi 29. Sep 2010, 23:49
von Doppeloma
Hallo Schätzelein, :smile:

bin auch nach langjähriger Ehe geschieden, aber zu der Zeit (1999) war ich noch ziemlich fitt und habe sowieso auch immer gearbeitet. Bei uns wurde nur der Versorgungsausgleich gemacht, weil ich insgesamt immer weniger verdient habe als er, kamen dadurch bei mir ein paar "Rentenpünktchen" dazu.
Ehegatten-Unterhalt war deshalb kein Thema, die Kinder waren auch schon aus dem Gröbsten raus.
Habe den für die Trennungszeit auch nicht in Anspruch genommen und nur darauf geachtet (und bestanden!!!), dass für unsere jüngere Tochter der Unterhalt ordnungsgemäß gezahlt wurde.

Habe hier was für dich zum Nachlesen gefunden und ich denke mal, dass du in deiner Situation durchaus einen Anspruch haben solltest, die Anforderungen/Bedingungen dafür wurden da aber gerade im letzten Jahr deutlich verschärft. :lesen:

http://www.scheidung-online.de/eu_wann_zweitens.html

Irgendwie MUSS dein Anwalt das ja begründen können, da braucht er schon was zu deiner gesundheitlichen Geschichte, mußt ihm ja nicht ALLES geben was du hast, sondern nur so, dass er sich (auch als medizinischer Laie) da einen Überblick verschaffen kann.

Wie das dann vom Gericht gewertet wird und ob die eventuell deine Ärzte befragen (wollen) oder sogar einen Gutachter dazu beauftragen, das weiß ich leider nicht.
Ich denke mal, dass man zunächst versuchen wird, deinen EX möglichst ohne Extra-Kosten, zu einer rechtlich sicheren Unterhalts-Vereinbarung zu bewegen.

Vielleicht bekommst du dazu ja noch weitere Antworten, aber das was ich da gefunden habe, ist schon mal sehr interessant.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: gutachten im scheidungsverfahren

Verfasst: Do 30. Sep 2010, 05:55
von schätzelein
danke :Bussi: , da kann ich mich ja mal schlau machen. :grinser:

weisse bescheid - schätzelein