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Schweigepflichtsentbindung BG

Verfasst: Mi 22. Sep 2010, 08:34
von Esuse
Hallo,

für meine Tochter, die ja dirket nach der Ausbildung wegen Allergien berufsunfähig geworden ist, möchten wir Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bei der BG beantragen. Das Verfahren zur Prüfung der Berufsunfähigkeit wurde eingeleitet. Nun möchte die BG eine pauschale Schweigepflichtsentbindung haben. Das möchten wir nicht machen, weil wir befürchten, daß es meiner Tochter irgendwann zum Nachteil wird.

1. Sofern die BG Auskünfte und Unterlagen über mein Arbeitsleben und meine gesundheitlichen Verhältnisse zur Feststellung von Leistungen benötig (insbesondere Krankengeschichten, Röntgenaufnhamen, Aufzeichnungen über bestehende und frühere Erkrankungen, Aktent andeer Versicherungen oder Behörden, Auskünfte von Ärtzen und Gutachtern, Auskünfte von AG) und keine gesetzliche Übermittlungsbefugnis besteht, bedarf es meiner Zustimmung.
Ich bin mit der Übermittlung einverstanden - nicht einverstanden - einverstanden mit folgenden Ausnahmen.

2. Soweit es zur Feststellung von Leistungen erforderlich ist, meine Sozialdaten an Dritte, insbesondere Ärzte, AG und Behörden weiterzugeben, ohne daß eine gesetztliche Übermittlungsbefugnis bisteht,
willige ich ein - willige ich nicht ein - willige ich mit folgenden Ausnahmen ein.

3. In die Übermittlung von behandlungsrelevanten Untersuchungsbefunden an meinen behandelnden Arzt
willige ich ein - willige ich nicht ein.

Als wir die Bu für GG beantragt haben, war das nicht dabei. Aber ich denke, es ist gesetztlich geregelt, wer übermitteln darf.

Übrigens unter dem Schreiben steht folgender Satz:

Die Hinweise über meine Mitwirkungsprlicht un den Schutz der Sozialdaten habe ich erhalten.

Danke für Eure Ratschläge!

Re: Schweigepflichtsentbindung BG

Verfasst: Mi 22. Sep 2010, 16:32
von Doppeloma
Liebe Esuse, :umarm:

da sollte sich unser Blacky mal zu äußern, denn der hat doch auch Theater mit der Berufsgenossenschaft :confused:

Ich denke mal es ist deshalb so schwierig hier die richtigen Entscheidungen zu treffen, weil (logisch) JEDER an dieser Entscheidung /Klärung Beteiligte (vor allem AG und BG!) hier SEINE ganz speziellen Interessen verfolgt.

Der AG möchte natürlich NICHT als "Krankmacher" dastehen und wird versuchen zu beweisen, dass es NICHT an der Tätigkeit lag, sondern, dass diese Allergie bei deiner Tochter "schon VIEL früher mal aufgetreten ist", mit der Tätigkeit nicht im Zusammenhang steht weil, bla, bla , bla...
Damit wäre ja die BG fein raus, zumal die zusätzlich/oder parallel "in das gleiche Horn blasen", denn die wollen natürlich auch nicht zahlen (wenn möglich!) :schimpfen:

Es wird also nicht helfen die Schweigepflichtentbindungen zu verweigern, weil die sich dann zurücklehnen und sagen, dann können wir nicht feststellen was Sache ist und damit gibt es auch KEINE Leistung :ic_down:

Die Verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten (zum Datenaustausch) reichen da offenbar nicht aus, oder es wird zumindest behauptet, dass es so sei :Gruebeln:
Da kann euch eventuell ein Anwalt weiterhelfen das zu sortieren, was wirklich notwendig freigegeben werden sollte und was besser nicht.
Aber ich weiß jetzt nicht was das nun für einer sein müßte, vermutlich auch Sozialrecht, ich hoffe wirklich Blacky kann dir da mit konkreten Tipps weiterhelfen :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Schweigepflichtsentbindung BG

Verfasst: Mi 22. Sep 2010, 17:04
von Esuse
Liebe Doppeloma - danke.

Mir geht es eigentlich auch mehr darum, daß die BG sich die Möglichkeit schaffen möchte, alle Stellen, die es wissen möchten, oder auch nicht, vom Ergebnis ihrer Untersuchungen zu unterrichten.

In dem Betrieb arbeitet meine Tochter schon nicht mehr, als sie dort aufgehört hat, sind die Hautausschläge verheilt und der Allergietest hat bei Stoffen angeschlagen, die bei der Herstellung von Backwaren benutzt werden. Sie hat in einem Betrieb der gefrorene Backwaren herstellt gearbeitet.