Schweigepflichtsentbindung BG
Verfasst: Mi 22. Sep 2010, 08:34
Hallo,
für meine Tochter, die ja dirket nach der Ausbildung wegen Allergien berufsunfähig geworden ist, möchten wir Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bei der BG beantragen. Das Verfahren zur Prüfung der Berufsunfähigkeit wurde eingeleitet. Nun möchte die BG eine pauschale Schweigepflichtsentbindung haben. Das möchten wir nicht machen, weil wir befürchten, daß es meiner Tochter irgendwann zum Nachteil wird.
1. Sofern die BG Auskünfte und Unterlagen über mein Arbeitsleben und meine gesundheitlichen Verhältnisse zur Feststellung von Leistungen benötig (insbesondere Krankengeschichten, Röntgenaufnhamen, Aufzeichnungen über bestehende und frühere Erkrankungen, Aktent andeer Versicherungen oder Behörden, Auskünfte von Ärtzen und Gutachtern, Auskünfte von AG) und keine gesetzliche Übermittlungsbefugnis besteht, bedarf es meiner Zustimmung.
Ich bin mit der Übermittlung einverstanden - nicht einverstanden - einverstanden mit folgenden Ausnahmen.
2. Soweit es zur Feststellung von Leistungen erforderlich ist, meine Sozialdaten an Dritte, insbesondere Ärzte, AG und Behörden weiterzugeben, ohne daß eine gesetztliche Übermittlungsbefugnis bisteht,
willige ich ein - willige ich nicht ein - willige ich mit folgenden Ausnahmen ein.
3. In die Übermittlung von behandlungsrelevanten Untersuchungsbefunden an meinen behandelnden Arzt
willige ich ein - willige ich nicht ein.
Als wir die Bu für GG beantragt haben, war das nicht dabei. Aber ich denke, es ist gesetztlich geregelt, wer übermitteln darf.
Übrigens unter dem Schreiben steht folgender Satz:
Die Hinweise über meine Mitwirkungsprlicht un den Schutz der Sozialdaten habe ich erhalten.
Danke für Eure Ratschläge!
für meine Tochter, die ja dirket nach der Ausbildung wegen Allergien berufsunfähig geworden ist, möchten wir Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bei der BG beantragen. Das Verfahren zur Prüfung der Berufsunfähigkeit wurde eingeleitet. Nun möchte die BG eine pauschale Schweigepflichtsentbindung haben. Das möchten wir nicht machen, weil wir befürchten, daß es meiner Tochter irgendwann zum Nachteil wird.
1. Sofern die BG Auskünfte und Unterlagen über mein Arbeitsleben und meine gesundheitlichen Verhältnisse zur Feststellung von Leistungen benötig (insbesondere Krankengeschichten, Röntgenaufnhamen, Aufzeichnungen über bestehende und frühere Erkrankungen, Aktent andeer Versicherungen oder Behörden, Auskünfte von Ärtzen und Gutachtern, Auskünfte von AG) und keine gesetzliche Übermittlungsbefugnis besteht, bedarf es meiner Zustimmung.
Ich bin mit der Übermittlung einverstanden - nicht einverstanden - einverstanden mit folgenden Ausnahmen.
2. Soweit es zur Feststellung von Leistungen erforderlich ist, meine Sozialdaten an Dritte, insbesondere Ärzte, AG und Behörden weiterzugeben, ohne daß eine gesetztliche Übermittlungsbefugnis bisteht,
willige ich ein - willige ich nicht ein - willige ich mit folgenden Ausnahmen ein.
3. In die Übermittlung von behandlungsrelevanten Untersuchungsbefunden an meinen behandelnden Arzt
willige ich ein - willige ich nicht ein.
Als wir die Bu für GG beantragt haben, war das nicht dabei. Aber ich denke, es ist gesetztlich geregelt, wer übermitteln darf.
Übrigens unter dem Schreiben steht folgender Satz:
Die Hinweise über meine Mitwirkungsprlicht un den Schutz der Sozialdaten habe ich erhalten.
Danke für Eure Ratschläge!