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Aussteuerung der KK bei freiwillig Versicherten - Rechtsbehe

Verfasst: So 12. Sep 2010, 16:25
von willi32
Hallo zusammen,

ich bin neu hier. Seit rund einem Jahr krank geschrieben. Die Krankenkasse steuert nun auf Grund Ihrer Satzung mit einer Sonderregelung für freiwillig Versicherte vor Ablauf der 78 Wochen aus.

Ich habe 2 Fragen:

1. In der Satzung heißt es, dass freiwillig Versicherte 10 Wochen nach Feststellung einer "vollen Erwerbsminderung" ausgesteuert werden. In dem Brief, den ich erhalten habe, steht nun aber, dass der Medizinische Dienst eine "Gefährdung der Erwerbsfähigkeit" festgestellt habe und mein Arzt "eine Einschränkung". Also liegt doch die Feststellung einer vollen Erwerbsminderung, wie von der Satzung für die Aussteuerung gefordert, laut Schreiben nicht vor. Lohnt sich hier ein Widerspruch bei der KK ?

2. Muß das Schreiben einer Krankenkasse nicht eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ? Das ist doch eine Körperschaft öffentlichen Rechts soweit ich weiß, oder ?

Ich finde dieses Forum übrigens gut !!

Danke für Eure Antworten.

Re: Aussteuerung der KK bei freiwillig Versicherten - Rechts

Verfasst: So 12. Sep 2010, 17:10
von Doppeloma
Hallo Willi, :smile:

herzlich Willkommen bei uns, schön, dass dir unser Forum gefällt und vor Allem auch dass du uns gefunden hast :jaa:

Mit freiwilliger Versicherung (in der GKV?) kenne ich mich zwar nicht so aus, aber ich denke mal, dass einige grunsätzliche Sachen auch da gültig sind.

In diesem Zusammenhang fällt mir folgendes auf,
10 Wochen nach Feststellung einer "vollen Erwerbsminderung"
denn die "Feststellung einer vollen Erwerbsminderung" obliegt einzig und alleine der DRV (Deutsche Renten Versicherung), die Feststellungen anderer Institutionen dazu (KK /AfA / MDK) haben dagegen IMMER eine untergeordnete Rolle und sind rechtlich gesehen nicht maßgeblich.

Hier solltest du bitte in deinen Unterlagen noch mal genau durchlesen, worauf sich dieser Passus bezieht, also WER genau diese Feststellung (nach Vorgabe der KK) treffen soll.

So ganz Allgemein funktioniert das (meiner Meinung nach ) NICHT, es genügt ja (leider!) auch nicht, dass behandelnde Ärzte solche Feststellungen treffen, dann hätten hier VIELE ihre Rente schon lange :jaa:
Lohnt sich hier ein Widerspruch bei der KK ?
Ein Widerspruch lohnt sich IMMER, und wenn es KEINE entsprechende Belehrung dazu gibt, beträgt die Frist dafür 1 ganzes Jahr!!!

Wenn die Krankenkassen (KK) allerdings solche Bescheide (und es IST einer!) ohne entsprechende Rechtsbehelfsbelehrungen rausschicken, deutet diese Verfahrensweise oft schon darauf hin, dass da irgendwas nicht ganz in Ordnung ist.
Die hoffen dann oft darauf, dass der Betroffene keine Ahnung hat, dass er trotzdem ein Widerspruchsrecht besitzt.

Möglicherweise kann dir da auch die UPD (Unabhängige Patientenberatung) weiterhelfen, meines Wissens kümmern die sich nicht nur um gesetzlich Versicherte (wobei du das ja irgendwie auch bist?).

Ruf da einfach mal an

Telefon: 0800-011 77 22 / Mo - Fr von 10 - 18 Uhr

Ist alles kostenfrei und die sind in solchen Sachen sehr gut!!!

Ich hoffe, dass ich dir schon ein wenig weiterhelfen konnte, sicher bekommst du noch weitere Antworten.

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:

Re: Aussteuerung der KK bei freiwillig Versicherten - Rechts

Verfasst: So 12. Sep 2010, 17:20
von Esuse
Falls Du in einem Sozialverband bist, helfen die auch.
Ich denke, auch die Kk können nicht entscheiden, wie sie grad wollen.

GG hat von der DAK mal einen Brief bekommen, in dem stand, daß sie seine Erwerbsunfähigkeit baldmöglichst wieder herstellen wollen, da dran haben sie echt gearbeitet (ihn nervlich auch noch fertig zu machen).

Re: Aussteuerung der KK bei freiwillig Versicherten - Rechts

Verfasst: So 12. Sep 2010, 17:22
von Antonia
Hallo Willi,

bei welcher Kasse bist Du denn?
Ich war auch freiwillig Pflichtversichert, hatte allerdings diesen Terz mit der vorzeitigen Aussteuerung nicht (diese 10-Wochen-Regelung ist mir noch nicht untergekommen; hab ich nie von gehört).

Und der einzige, der "volle Erwerbsminderung" feststellen kann, ist - wie von Doppeloma schon gesagt - die DRV. Von der Bezeichnung her zumindest würde ich das auch bei der DRV verorten.

Da ich den Kassen alle Schweinereien zutraue, würde ich Dir aber auch empfehlen, nochmal genau in der Satzung Deiner Kasse nachzulesen, wer denn diese Erwerbsminderung feststellen soll.
Und vielleicht hat das ganze ja überhaupt nichts mit Rente zu tun.... sondern die Kasse schmeisst Dich einfach schon nach 68 Wochen aus dem Krankengeld, weil sie selbst hat feststellen lassen, daß es nun soweit sei. Ziemlich abstrus, ja. Aber vorstellbar ist für mich mittlerweile sehr viel und viel asoziales!
Bis jetzt waren diese 78 Wochen bei den Gesetzlichen für mich immer eine unangreifbare Tatsache.... :Gruebeln:

Und eine Nachfrage direkt bei Deiner Kasse schadet bestimmt auch nicht.

Willkommen an Bord! :smile:

Antonia

Re: Aussteuerung der KK bei freiwillig Versicherten - Rechts

Verfasst: So 19. Sep 2010, 11:00
von willi32
Hallo zusammen,

danke für die vielen Antworten.

Die Satzung der AOK habe ich mir aus dem Internet geladen. Sie galt zum Zeitpunkt des Abschlusses der freiwilligen Versicherung am 1.6.2009 und enthält tatsächlich einen Paragraphen in dem steht, dass der freiwillig Versicherte 10 Wochen nach Feststellung einer "vollen Erwerbsminderung" keinen Anspruch auf Krankengeld mehr habe. Diese Feststellung ist laut Schreiben der KK vom Medizinischen Dienst derKK gar nicht getroffen worden, sondern eben "nur" eine Gefährdung. Alles irgendwie widersprüchlich.

Jedenfalls Vorsicht: die Krankengeldregelung für "freiwillig"" (auf Grund einer selbstständigen Tätigkeit) in der Gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte kann sich gemäß Satzung der Krankenkasse von den Regelungen für "gesetzlich" (auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses) Versicherte unterscheiden. Ich habe mich auch auf die 78 Wochen verlassen und bin ein paar Tage richtig ins Schleudern gekommen.

Auf Nachfrage wurde ich dann von der Krankenkasse auf die Nahtlosigkeitsregel hingewiesen, d.h. ich solle zur ARGE gehen.

Ich melde mich, wenn ich mehr weiß. Zunächst Danke an Alle !

willi 32




Vorab danke an dieses Forum.



Danke nochmal.