Aussteuerung der KK bei freiwillig Versicherten - Rechtsbehe
Verfasst: So 12. Sep 2010, 16:25
Hallo zusammen,
ich bin neu hier. Seit rund einem Jahr krank geschrieben. Die Krankenkasse steuert nun auf Grund Ihrer Satzung mit einer Sonderregelung für freiwillig Versicherte vor Ablauf der 78 Wochen aus.
Ich habe 2 Fragen:
1. In der Satzung heißt es, dass freiwillig Versicherte 10 Wochen nach Feststellung einer "vollen Erwerbsminderung" ausgesteuert werden. In dem Brief, den ich erhalten habe, steht nun aber, dass der Medizinische Dienst eine "Gefährdung der Erwerbsfähigkeit" festgestellt habe und mein Arzt "eine Einschränkung". Also liegt doch die Feststellung einer vollen Erwerbsminderung, wie von der Satzung für die Aussteuerung gefordert, laut Schreiben nicht vor. Lohnt sich hier ein Widerspruch bei der KK ?
2. Muß das Schreiben einer Krankenkasse nicht eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ? Das ist doch eine Körperschaft öffentlichen Rechts soweit ich weiß, oder ?
Ich finde dieses Forum übrigens gut !!
Danke für Eure Antworten.
ich bin neu hier. Seit rund einem Jahr krank geschrieben. Die Krankenkasse steuert nun auf Grund Ihrer Satzung mit einer Sonderregelung für freiwillig Versicherte vor Ablauf der 78 Wochen aus.
Ich habe 2 Fragen:
1. In der Satzung heißt es, dass freiwillig Versicherte 10 Wochen nach Feststellung einer "vollen Erwerbsminderung" ausgesteuert werden. In dem Brief, den ich erhalten habe, steht nun aber, dass der Medizinische Dienst eine "Gefährdung der Erwerbsfähigkeit" festgestellt habe und mein Arzt "eine Einschränkung". Also liegt doch die Feststellung einer vollen Erwerbsminderung, wie von der Satzung für die Aussteuerung gefordert, laut Schreiben nicht vor. Lohnt sich hier ein Widerspruch bei der KK ?
2. Muß das Schreiben einer Krankenkasse nicht eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ? Das ist doch eine Körperschaft öffentlichen Rechts soweit ich weiß, oder ?
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Danke für Eure Antworten.