Hallo suzimike!
Meine Frage wäre ob es eine Frist gibt innerhalb derer Anträge abschliessend bearbeitet werden sollten ??
viewtopic.php?p=4565#p4565
Ich füge den Abschnitt mal ein.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html
§ 88
(1) Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.
Man sollte das vorher ankündigen und eine Frist setzen.
Briefkopf, Aktenzeichen
Sehr geehrte.....
am .... beantragte ich ..... Bis jetzt haben ich keinen Bescheid erhalten.
Sollte dieser nicht bis zum ...... bei mir eingehen, werde ich von meinem Recht Gebrauch machen, gemäß § 88 des Sozialgerichtsgesetzes Untätigkeitsklage einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich würde aber vorher erst mal etwas neutraler nachfragen, schriftlich darauf müssen die reagieren.
Ich hab in einem anderen Forum gestern einen Musterbrief-Thread eröffnet, da geht es zwar um behinderte Kinder, aber vieles kann man auch für Erwachsene nutzen. Hier im Forum habe ich auch schon so eine Thread eröffnet, da steht aber noch nicht viel drin, das muss ich bei Gelegenheit mal weiterschreiben.
So, lange Vorrede
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic ... highlight=
konkret das:
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic ... 35#1238135
Entsprechrend abändern auf den konkreten Fall.
Bei mit war der Bescheid für die Verlängerung 3 1/2 Wochen nach dem Gutachtertermin da, bei der Erstbewilligung musste ich nicht zum Gutachter.
Immer daran denken, wir sind keine Bettler, haben Rechte nach den Sozialgesetzbüchern und deren Gewährung dürfen wir auch einfordern! Also kein Angst vor Behörden und Co, selbstbewusst auftreten, klar argumentieren!
Das Knowhow kannst Du Dir ja hier holen.
DU könntest auch mit § 17 SGB I argumentieren:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__17.html
§ 17 Ausführung der Sozialleistungen(1) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß
1.
jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält,....
Daran hat auch auch der DRV zu halten!
Wie dringend brauchst Du das denn? Ich bin sehr gut im Formulieren von so etwas, habe da leider langjährige Routine, weil auch mein Sohn behindert ist. Ich habe im Prinzip schon so ungefähr im Kopf wie ich das schreiben würde, aber im Moment bin ich internet-beratungstechnisch völlig überarbeitet, dazu immer noch völlig zugenebelt mit Medies, Schmerzmittel gegen Nervenschmerzen also zentral dämpfend

und Schlaftablette von gestern abend

, dazu meine krankheitsbedingten extreme Scheib Störungen die zeitaufwendige Korrekturen erfordern
Also heute würde ich das nicht schaffen, ich nehme heute mal Urlaub
Reicht es irgendwann den nächste Tage? Dann würde ich dir das schreiben.
Liebe Grüße
Annette