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Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)

Verfasst: Mi 25. Aug 2010, 10:20
von Kirsten
Hallo,

ich möchte mich kurz vorstellen:

Ich bin 47 Jahre alt (geb. 1963), seit Oktober 2008 arbeitsunfähig, von der Krankenkasse Mitte April 2010 ausgesteuert worden und habe einen unbefristeten Gdb von 50%. Im ersten Anlauf wurde mir eine Teil-Erwerbsminderungsrente (befristet bis 31.3.2012) rückwirkend zum Mai 2009 bewilligt. Ich habe keinen Widerspruch eingelegt, da mich ein langes Widerspruchsverfahren im Moment zu sehr psychisch belastet hätte.

Die Teilrente wird aber nicht ausbezahlt, da ich seit Beendigung des Krankengeldes ALG I bekomme. Laut Amtsarzt bin ich 3-6 Std. arbeitsfähig, kann aber meinen alten Beruf als Abteilungsleiterin wegen der mangelnden Belastbarkeit nicht ausüben und bekomme daher das ALG I. Eine Arbeitsstelle, die ich mit meinen Einschränkungen machen kann, kann mir die Agentur für Arbeit nicht anbieten.

Ich rechne damit, dass ich nun bald die Kündigung meines Arbeitgebers bekomme, was nach dieser langen Zeit auch verständlich wäre. Mein ALG I läuft noch bis Mitte April 2011, danach bekomme ich dann die Teilrente, die nicht sehr hoch ist.

Nun zu meiner Frage:
Habe ich u.U. Anspruch auf eine volle EM-Rente, wenn ich weiterhin keine Arbeit finde (verschlossener Arbeitsmarkt)?

Viele Grüße
Kirsten

Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)

Verfasst: Mi 25. Aug 2010, 12:32
von Miko
Willkommen Kirsten,

schön, dass du zu uns gefunden hast.

Mit diesen ALG 1 Sachen und Krankheit kennen sich andere Leute in diesem Forum besser aus als ich.
Gerade wenn es um die Frage geht, dass man nicht vermittelbar ist aber der Anspruch auf ALG1 besteht.

Tatsache ist jedoch, dass ein Hartz IV Empfänger die volle EU - Rente bekommt, wenn derjenige nur noch 3-6 Stunden arbeitsfähig ist.
Und Hartz IV bekommst du erst, wenn kein Anspruch mehr auf ALG 1 besteht. (von der Aufstockmöglichkeit bei zu wenig ALG 1 mal abgesehen)

Nette Grüße

Miko

Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)

Verfasst: Mi 25. Aug 2010, 12:39
von Urmel
Hallo Kirsten,

auch von mir ein herzliches Willkommen :umarm: . Das mit den EM-Renten und ALG l ,damit kenn ich mich auch (noch) nicht aus.
Du wirst hier trotzdem viele Ratschläge,Tipps und auch Zuspruch bekommen :jaa: . Du kannst ja schon mal hier stöbern gehen :cool:

Liebe Grüße,Sigrun

Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)

Verfasst: Mi 25. Aug 2010, 13:11
von Blacky
Herzlich Willkommen bei uns.

Du hast auf jeden Fall Anspruch auf die volle Rente eben wegen dem verschlossenen Arbeitsmarkt.

Wenn ich mich recht erinnere mußt du 1 Jahr arbeitslos sein.
Oder waren es 9 Monate?

Da wird dir aber bestimmt noch mehr zu geschrieben. :jaa:

Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)

Verfasst: Mi 25. Aug 2010, 16:38
von timon
Hallo Kirsten
Ich wurde vor Jahren gekündigt in meinem Beruf!! Bekam Krankengeld! Als ich Ausgesteuert war musste ich zum AA ! Mein Rentenantrag lief schon !! Ich bekam ALG bis meine Rente durch war!! Ich muss dazu sagen es ging alles ziemlich zügig!!! Mir wurde eine Teil EWR zugesprochen!! Da ich ABER in MEINEM Beruf nicht mehr arbeiten konnte bekam ich die so genannte Arbeitsmarkts Rente (volle EWR) !!
Hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen :fluestern: LG timon

Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)

Verfasst: Mi 25. Aug 2010, 17:28
von Vrori
Hallo,

darf ich da noch einmal einhaken?

Was ich bei meinem Gutachten und dem anschließenden Ablehnungsbescheid der Rente nicht verstanden habe: ich habe einen Beruf, den man im Innendienst und im Außendienst ausüben kann - seit über 20 Jahre bin ich im Außendienst unserer Firma tätig....
der Gutachter schrieb ich wäre im Außendienst nur noch 3 bis unter 6 Stunden belastungsfähig....aber im Innendienst voll belastungsfähig..
unter bestimmten Einschränkungen.....das übliche..und zusätzlich kein Publikumsverkehr und kein Streß....nur meine erlernte Tätigkeit, die ich auch ausgeübt habe, geht gar nicht ohne Publikumsverkehr - ohne Publikumsverkehr gäbe es meinen Beruf in der Form nicht...
wie muß ich das denn jetzt verstehen?
Mein RA bastelt einen Widerspruch über die Schiene der Erkrankungen und schickt mich von Arzt zu Arzt - geht denn überhaupt im Sinne meiner o.g. Sache auch etwas?

Lg
Vrori

Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)

Verfasst: Mi 25. Aug 2010, 21:07
von rosenresli
hallo,
also ich bekomme eine teilrente, bzw. eine volle erwerbsminderungsrente wegen dem verschlossenen arbeitsmarkt.
allerdings bin ich für meine zu letzt ausgeübte tätigkeit berufsunfähig erklärt , und für den allg. arbeitsmarkt für 3-6 std. erwerbsfähig, wenn ich ausreichend stabil wäre!

vielleicht ist das der unterschied! aber bitte ohne gewähr!

lg rosenresli

Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)

Verfasst: Mi 25. Aug 2010, 22:21
von Doppeloma
Hallo Kirsten,

ein herzliches Willkommen auch von mir :smile:
Wenn ich mich recht erinnere mußt du 1 Jahr arbeitslos sein.
Genau so sehe ich das auch, habe ich vor kurzem erst in einem anderen Fall gelesen. Ich denke mal es spielt keine Rolle ob in ALG I oder H4!
Auch ob man noch einen Arbeitsvertrag hat oder nicht ist egal, wenn der AG keine andere Einsatzmöglichkeit hat.
Da wird ja wohl vorab angefragt, wie es damit aussieht.
Der bestehende Arbeitsvertrag "ruht" einfach, notfalls bis der AG dich kündigt, da hat er aber die Vereinbarungen des Arbeitsvertrages bei einzuhalten!!! (ansonsten KÜ-Schutzklage !) :lesen:

Pass auf, denn die AG versuchen in solchen Fällen gerne, den betreffenden Mitarbeiter mit einem Aufhebungsvertrag loszuwerden, das kann für dich aber zum Nachteil sein (z.B. bei der AfA), darauf solltest du dich besser NICHT einlassen.
Da hast du dann auch keine Möglichkeit mehr, irgendwelche Rechte über das Arbeitsgericht einzuklagen (z.B. Urlaubsabgeltung), es gibt überhaupt keinen Grund sowas zu unterschreiben (außer, die bieten dir 1 Million Abfindung :groehl: ).

Teilrente und ALGI geht nun mal leider nicht zusammen, bei Übergang in ALGII sähe das schon anders aus.
Wie schon geschrieben wurde, erfolgt dann auch hier, nach (insgesamt) spätestens 1 Jahr Arbeitslosigkeit der Übergang in die sogenannte "Arbeitsmarkt-Rente" :ic_up:
Da kommt dann wohl auch automatisch ein entsprechender Bescheid von der DRV :ic_up:

Falls man zusätzlich noch Leistungen vom Amt braucht (weil auch die EM-Vollrente zu gering ausfällt) ist weiterhin das H4-Amt zuständig!
Weil man ja "rein theoretisch" für 3-6 Stunden "zur Vermittlung zur Verfügung stehen muß", allerdings heißt das NICHT, dass man sich bewerben oder irgendwelche Schulungen machen muß.
Für die Vermittlung wäre ganz alleine das Amt zuständig, bis dahin ist man einfach NUR EM-Rentner.

Ist die Vollrente ausreichend (oder eine Ergänzung mit Wohngeld möglich), dann kann man dem A-Amt erst mal komplett "Tschüß" sagen, denn eine Arbeitsuchend-Meldung bei der AfA ist nicht erforderlich!

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:

Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)

Verfasst: Do 26. Aug 2010, 07:02
von Esuse
Guten Morgen,

mit der vollen EM-Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt, das wird offenbar auch regional unterschiedlich behandelt. Ich habe von Fällen gehört, die gleich mit der Bewilligung die Arbeitsmarkt-Rente bekommen haben.

Ich würde einfach mal den SB anrufen und fragen. Oder, bei Ihre-Vorsorge.de nachfragen, da antworten ja auch Experten.

Re: Teilerwerbsminderungsrente (verschlossener Arbeitsmarkt)

Verfasst: Do 26. Aug 2010, 07:11
von Blacky
Das hängt damit zusammen wie lange man schon arbeitslos bei der Bewilligung der Rente ist.

Wenn du schon länger als 1 Jahr arbeitslos bist bekommste die volle EU-Rente sofort.