Pflegegeld bei Pflegegrad 2 der Eltern

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Cassiopeia68
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Pflegegeld bei Pflegegrad 2 der Eltern

Ungelesener Beitrag von Cassiopeia68 » Sa 17. Feb 2024, 20:02

Hallo zusammen,

Seit etwa 1 Jahr erhalte ich die unbefristete EM-Rente.
Ich bin so froh und dankbar darüber.
Mein psychischer und physischer Zustand hat sich nicht wesentlich gebessert.
Ich könnte also nach wie vor nicht auf dem Arbeitsmarkt bestehen.
Nun haben wir für meine kranken 85-jährigen Eltern einen Pflegeantrag gestellt.
Mein Mutter bekam Pflegegrad 1, mein Vater Pflegegrad 2.
Da ich nur 2 km von meinen Eltern entfernt wohne, schaue ich natürlich fast täglich nach ihnen.
Ich helfe Ihnen im Rahmen meiner Möglichkeiten. Es sind leichte Hilfstätigkeiten, die meine körperliche und seelische Verfassung noch zulassen.
Nun bin ich im Antrag als Pflegeperson (da ich die Tochter bin) mit aufgeführt.
Es sind zwischen 6 und 10 Stunden in der Woche, je nachdem. Meine Mutter bedarf ja auch hier und da Hilfe.
Nun kam ein Anschreiben von der Krankenkasse, bezüglich Rentenpunkte, Versicherung etc.
Wie soll ich mich verhalten? Ich möchte in keinster Weise meine EM-Rente gefährden. Ich bekomme auch nicht das Pflegegeld von meinem Vater ausgezahlt. Das bekommt er auf sein Konto.
Muss ich diesen Antrag überhaupt ausfüllen?
Ich möchte nicht, dass der falsche Eindruck entsteht, ich sei arbeitsfähig. Eher verzichte ich auf diese Rentenpunkte/Erhöhung der Rente.
Habt ihr darüber ein fundiertes Wissen und Ahnung?
Viele Grüße
Cass

brillenetui
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Re: Pflegegeld bei Pflegegrad 2 der Eltern

Ungelesener Beitrag von brillenetui » So 18. Feb 2024, 09:02

Halo,

also ich Pfege auch jemanden mit PG2,man liest überall dass das kein Problem sei bei EMR,allerdings habe ich darauf verzichtet(aus Angst),auf die Rentenpunkte(Deine

Entscheidung) ,also bei mir wird nix gemeldet bei der DRV ,und ändern wird sich bei meiner Rente eh nix mehr wurde ja hochgerechnet.

Inzwischen bin ich unbefr. aber ich bin halt jemand wenn ich jetzt eine Minijob(muss ich gsd nicht machen),oder eben wegen der Pflege gemeldet wäre bei der DRV und die Rente wäre nicht verlängert worden

würde ich sofort auf den Minijob oder auf die Pflege beziehnen als Grund dass nicht verlängert wurde ,auch wenn es damit nix zu tun gehabt hätte,man bekommt ja nur bei der


Ablehnung geschrieben ,sie könne noch mehr wie 6 Stunden arbeiten,nicht weshalb oder warum.

Aber klar jedem seine Entscheidung
Gruss und alles Gute
Mike

Jetzt erst recht (Gitte Haenning)

Cassiopeia68
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Re: Pflegegeld bei Pflegegrad 2 der Eltern

Ungelesener Beitrag von Cassiopeia68 » So 18. Feb 2024, 10:15

Hallo Mike,
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Ich werde wohl auf die zusätzlichen Rentenpunkte verzichten.
Meine Angst wäre zu groß, dass ich überprüft werde und der ganze "Kampf" ginge wieder los.

Soll ich diesen Antrag von der Krankenkasse gar nicht ausfüllen oder dann unter 10 Std. Pflegezeit/-aufwand eintragen?
Gemeldet wird man ja bei der DRV, wenn man an die 10 Std. pflegt.

Vielen Dank,
Cass.

brillenetui
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Re: Pflegegeld bei Pflegegrad 2 der Eltern

Ungelesener Beitrag von brillenetui » So 18. Feb 2024, 10:53

Cassiopeia68 hat geschrieben:
So 18. Feb 2024, 10:15

Soll ich diesen Antrag von der Krankenkasse gar nicht ausfüllen oder dann unter 10 Std. Pflegezeit/-aufwand eintragen?

Vielen Dank,
Cass.
Hallo,
ich habe dass damals garnicht ausgefüllt irgendwann wurde ich glaube ich angerufen ,ob ich es jetzt mache oder nicht,dann habe ich gesagt brauche ich nicht,dann hatte es sich

erledigt.(so war es bei mir)
Gruss und alles Gute
Mike

Jetzt erst recht (Gitte Haenning)

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Re: Pflegegeld bei Pflegegrad 2 der Eltern

Ungelesener Beitrag von Cassiopeia68 » So 18. Feb 2024, 13:01

Okay, gut zu wissen.
Ich danke dir und wünsche dir auch alles Gute.

maday
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Re: Pflegegeld bei Pflegegrad 2 der Eltern

Ungelesener Beitrag von maday » Mo 19. Feb 2024, 14:34

Hallo,

ich habe während meiner EMR einen geringfügigen Job ausgeübt (ohne Probleme durch die RV). Es wurde in den ersten Jahren einmal jährlich der Verdienst abgefragt und das war es. Mein Mann (Lebensgefährte) war eigentlich schon seit Beginn meines geringfügigen Jobs pflegebedürftig und wurde von mir auch ohne Pflegestufe gepflegt. Im Jahr 2018 wurde mein Mann von seiner KK aufgefordert, einen Pflegegrad zu beantragen. Grund war, dass wir seit 2011 2x wöchentlich einen Pflegedienst in Anspruch genommen haben (für eine medizinische Leistung). Die KK erklärte uns, dass sie diese medizinische Leistung nur aus Kulanz bezahlen, mein Mann (privat versichert) solle bitte einen Pflegegrad beantragen. Ja, den Pflegegrad haben wir beantragt und er wurde auch sofort mit PG 2 bewilligt. Trotzdem musste die KK die medizinische Leistung weiterhin bezahlen. Als Pflegeperson wurde ich eingetragen und gemeldet.

Gesundheitlich ging es bei meinen Mann aber weiter bergab. In den folgenden Jahren habe ich dann den PG mehrfach überprüfen lassen und es wurde jedes Mal die Höherstufung ohne Probleme bewilligt (mein Mann hat zum Schluss PG5 erreicht). Ich habe nie für die Pflege einen Pflegedienst in Anspruch genommen. Mich hätte kein Pflegedienst zufrieden stellen können. Ich wurde oft gefragt, warum ich keine zusätzliche Unterstützung hole. Gerade die letzten 2 Jahre waren sehr schwierig, mein Mann konnte weder freihändig stehen, geschweige auch nur einen Schritt gehen und hatte noch viele schwere Erkrankungen. Zu dieser Zeit habe ich dann meinen geringfügigen Job an den Nagel gehangen, da mein Mann 24h rund um die Uhr betreut werden musste.

Musste mein Mann zum Arzt oder zur ambulanten Behandlung in die Klinik (mindestens 1 x im Monat) habe ich mir für das Verlassen des Hauses Hilfe heran geholt, denn unser Haus hat 4 Eingangsstufen, die mit einem elektrischen Treppensteig bewältigt wurden. Das Auto wurde dazu sehr nah an die Treppe gestellt. So konnte ich ihn mit dem Treppensteig ins Auto einladen und bin dann allein mit ihm los gefahren. Es war eine große Herausforderung ihn irgend wo hin zu bringen, denn ich musste ihn ja auch allein vom Auto in den Rollstuhl umsetzen oder vom Rollstuhl wieder zurück ins Auto verfrachten. Diese Vorgänge waren von mir mit ihm genau geübt und es durfte keine Veränderungen geben. Das hätte er nicht umsetzen können.

Jährlich wurde meine Pflegetätigkeit der Rentenversicherung gemeldet und es gab nie Schwierigkeiten. Meine EMR wurde in dieser Zeit auch nie überprüft. Als ich dann in die reguläre Altersrente gewechselt bin, gab es für mich rund 71 Euro netto mehr Rente (für die angemeldeten 5 Jahre und 3 Monate Pflegetätigkeit - diese Zeit lag außerhalb der Hochrechnung der EMR).

@ Cassiopeia68, bei PG2 kann man auf die Rentenpunkte verzichten, diese werden durch die Hochrechnung der EMR aufgefressen. Aber sollte sich der PG deiner Schützlinge ändern (besser wird er nicht, im Gegenteil meist geht die Gesundheit weiter bergab und damit erhöht sich der Pflegegrad), dann muss man überlegen, ob sich die Anmeldung bei der Rentenversicherung nicht doch lohnt (besonders PG4 und 5). Ich konnte mich nicht über die Höhe meiner EMR beschweren, ich lag trotz Hochrechnung nur bis 60 Jahre mit meiner Rente weit über den Durchschnitt der Männer. Aber der Zuschlag für die Pflegejahre ist auch nicht zu verachten. Vor allem wird er ja auch am 30.06. diesen Jahres mit dem einmaligen Zuschlag von 7,5% mit eingerechnet.

Dies sind meine Erfahrungen mit Erwerbsminderungsrente und gleichzeitiger Pflegetätigkeit.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Pflegegeld bei Pflegegrad 2 der Eltern

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mo 19. Feb 2024, 23:10

Hallo,

Pflege ist keine Erwerbstätigkeit, solange Du nicht gewerblich pflegst und das tust Du ja nicht, Du bekommst ja nicht mal das Pflegegeld weitergeleitet.

Unser autistischer Sohn (Asperger-Syndrom) hatte vor der Pflegereform Pflegestufe 2 mit geschränkte Alltagskompetenz, der dann zur Pflegegrad 4 übergeleitet wurde.

Ich hatte nie Probleme mit der Rentenversicherung wegen der Pflege, trotz der Beitragszahlungen der Pflegeversicherung für die Rente.

Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

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Re: Pflegegeld bei Pflegegrad 2 der Eltern

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mo 19. Feb 2024, 23:30

Hallo maday,
maday hat geschrieben:
Mo 19. Feb 2024, 14:34
bei PG2 kann man auf die Rentenpunkte verzichten, diese werden durch die Hochrechnung der EMR aufgefressen.
Den Zusammenhang verstehe ich jetzt nicht. :Gruebeln: Die Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson sind doch für die Erhöhung der Altersrente, und hier

https://www.pflege.de/pflegekasse-pfleg ... gehoerige/

"Erwerbsminderungsrente und Pflege eines Angehörigen?
Wenn Sie Erwerbsminderungsrente beziehen, können Sie trotzdem einen Angehörigen pflegen und dafür auch uneingeschränkt Rentenbeiträge für Ihre spätere Altersrente erhalten. Erwerbsminderungsrente und die Pflege von Angehörigen schließen sich nicht aus."

heißt es "uneingeschränkt Rentenbeiträge" für die spätere Altersrente.

Wieso wird die Beitragszahlung der Pflegekasse an die Rentenversicherung durch die Zurechnungszeiten für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente aufgefressen, die ist doch dafür noch gar nicht relevant, sondern erst für die Altersrente?

Liebe Grüße

Annette
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Re: Pflegegeld bei Pflegegrad 2 der Eltern

Ungelesener Beitrag von maday » Di 20. Feb 2024, 11:16

Hallo Amethyst,

geschenkt wird uns nichts im Leben. Ja, das ist richtig, dass man für die Pflege Renteneckpunkte erhält. Ich zeige es an einem Beispiel: Meine Person ist jetzt im Jahr 2024 55 Jahre alt und erhält seit Januar 2024 unbefristet die volle Erwerbsminderungsrente. Diese wird im Jahr 2024 so berechnet, als ob die Person bis zu dem Alter von 66 Jahren und 1 Monat gearbeitet hat. Also wird der Person für rund 11 Jahre Einkommen zugerechnet und Renteneckpunkte gut geschrieben, welche aber nie erarbeitet wurden. Diese Person übernimmt nun mit Beginn der EMR die Pflege ihrer Mutter, die den PG2 hat. Für diesen Pflegegrad gab es 2022 (2023 sind mir die Zahlen noch unbekannt, deshalb rechne ich mit 2022) für ein ganzes(!) Jahr Pflege im PG2 monatlich 9,23 € (West) bzw. 9,04 € (Ost) Rente. Diese Beträge beziehen sich auf alleinige Pflege, so wie Kombileistungen bzw. Sachleistungen bezogen wurden, verringern sich die Pflegerentenbeträge. Es ist richtig, dass die Pflegerente erst mit der regulären Altersrente gezahlt wird. Aber nun kommt die Rechnung ins Spiel. Meine Beispielperson hat jährlich durchschnittlich einen halben Renteneckpunkt für die Zeit seit Beginn der EMR erhalten (Wert seit 07/2023: 37,60 €, davon die Hälfte = 18,80€).

@Annette: Wenn du jetzt denkst, du erhältst zusätzlich zu den zugerechneten (geschenkten) 18,80 € Rente noch für 1 volles Pflegejahr im PG2 9,23 € bzw. 9,04 €, ist das ein Denkfehler. Dieser Betrag wird mit den zugerechneten (geschenkten) Rentenbetrag verrechnet. Da die zugerechnete Rente höher als die Pflegerente ist, bleibt es bei 18,80 €. Für das Jahr Pflege bleibt dir nur Anerkennung bzw. Hochachtung, dass du diese Tätigkeit trotz deiner eigenen gesundheitlichen Probleme getätigt hast. Diese Verrechnung gilt grundsätzlich für die gesamte Zurechnungszeit der EMR.

Bei PG 4 und 5 sieht es ein wenig anders aus. Ich nehme als Beispiel PG5. Die Pflegerente bei PG 5 war 2022 für ein ganzes Jahr 34,19 € (West) bzw. 33,47 € (Ost). Da die Pflegerente höher als die Rente für die Zurechnung ist, wird der Differenzbetrag (34,19 € - 18,80 € = 15,39 € (West) bzw. 33,47 € - 18,80 € = 14,67 € (Ost) mit Beginn der regulären Altersrente zur Rente dazu gerechnet. deshalb hatte ich geschrieben, bei PG4 und 5 kann es anders aussehen.

Meine EMR war bis 60 Jahre zugerechnet (Beginn der EMR 2010). Die Pflege meines Mann habe ich offiziell erst mit 60 Jahren und 9 Monaten begonnen, somit habe ich nur außerhalb der Zurechnung der EMR gepflegt und es blieben mir alle Pflegerentenpunkte erhalten.

Ich hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich erklären können. Über die Verrechnung der Pflegerente mit der Zurechnung der EMR wird im allgemeinen nicht gesprochen, aber es ist Tatsache, dass dies so ist.

Gruß maday

Im Rentenforum "Ihre Vorsorge" wurde so eine Frage mal von einem Experten beantwortet, ich stelle den Link mal hier rein:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfo ... legeperson
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

Cassiopeia68
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Re: Pflegegeld bei Pflegegrad 2 der Eltern

Ungelesener Beitrag von Cassiopeia68 » Di 20. Feb 2024, 15:13

Vielen Dank für eure Beiträge.
Das war wirklich nett von euch.
Liebe Grüße, Cass.

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