Frage zu "Nahtlosigkeit2
Verfasst: Do 12. Aug 2010, 09:01
Hallo,
ich bin neu hier. Habe den Tip hier nochmal meine Frage zu stellen in einem anderen Forum bekommen.
Muß kurz meine Situation erklären:
ich bin 48 Jahre alt, habe bisher in einem helfenden Beruf gearbeitet, was ich aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr schaffe.(Depressionen)
Bin arbeitsunfähig, mittlerweile von der KK ausgesteuert und zwar seit anfang Juni diesen Jahres. Mein Arbeitgeber hat mir nicht gekündigt, habe also noch einen laufenden Arbeitsvertrag.Allerdings hat mein Arbeitgeber mir keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt, der nicht so belastend für mich wäre, aber das ist ein anderes Thema. Habe kapituliert und versuche jetzt eine Umschulung in Angriff zu nehmen. WENN dann in diesem Bereich eine stelle frei wäre, würde mich mein Arbeitgeber nach Beendigung der Massnahme in dem neuen bereich einstellen.
Ich habe mich also, als ich ausgesteuert wurde, so wie mir bei der KK empfohlen wurde, bei der Agentur für Arbeit(AA) gemeldet. Schön brav eine Au von meinem Arzt vorgelegt und mitgeteilt daß ich einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beim Rentenversicherungsträger gestellt habe.
Prompt hatte ich einen Termin beim Medizinischen Dienst der AA. Der Arzt dort sagte mir, wenn ich "so gesund"bin, daß ich ab Oktober eine Umschulung beginnen kann, dann bin ich auch ab sofort arbeitsfähig über 6 Stunden.
in gewisser Weise verstehe ich ja seine Argumentation. Aber wie soll ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn ich doch einen ungekündigten Arbeitsvertrag habe??????????????????
ich hatte gehofft, daß ich jetzt noch bis zum Beginn der Umschulungs-Massnahme ALG1 bekomme. Leider gibt es jetzt Probleme.
Wenn ich die Umschulung beginne, dann wird mein Übergangsgeld ja auch anhand meines vorherigen Gehalts berechnet. Da würde ich mir ja selber schaden, wenn ich jetzt irgendeinen Aushilfs-Job annehme.
Momentan bin ich ziemlich verwirrt und weiß nicht, wohin ich mich wenden soll.
Der Arzt von der Agentur für Arbeit sagte mir ich soll in Zukunft keine Krankmeldungen mehr abgeben. Schade ich mir dann????
Gilt das "Wort" des Amtsarztes mehr als das Urteil meines Facharztes? ??Dazu muß ich noch sagen, daß der Arzt vom AA weder meine Unterlagen von Reha und Klinik-Aufenthalt vorliegen hatte, noch mich in irgendeiner Art untersucht hat. Wußte nicht, wie er SO EINEN Fall zu händeln hat, hat mich dann nach Rücksprache mit einem anderen Kollegen telefonisch darüber informiert, daß er mich als arbeitsfähig einstufen wird.
Soooo, ich hoffe das war einigermassen verständlich und irgendjemand liest das hier und kann mir etwas weiterhelfen.
Danke im voraus
regine
ich bin neu hier. Habe den Tip hier nochmal meine Frage zu stellen in einem anderen Forum bekommen.
Muß kurz meine Situation erklären:
ich bin 48 Jahre alt, habe bisher in einem helfenden Beruf gearbeitet, was ich aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr schaffe.(Depressionen)
Bin arbeitsunfähig, mittlerweile von der KK ausgesteuert und zwar seit anfang Juni diesen Jahres. Mein Arbeitgeber hat mir nicht gekündigt, habe also noch einen laufenden Arbeitsvertrag.Allerdings hat mein Arbeitgeber mir keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt, der nicht so belastend für mich wäre, aber das ist ein anderes Thema. Habe kapituliert und versuche jetzt eine Umschulung in Angriff zu nehmen. WENN dann in diesem Bereich eine stelle frei wäre, würde mich mein Arbeitgeber nach Beendigung der Massnahme in dem neuen bereich einstellen.
Ich habe mich also, als ich ausgesteuert wurde, so wie mir bei der KK empfohlen wurde, bei der Agentur für Arbeit(AA) gemeldet. Schön brav eine Au von meinem Arzt vorgelegt und mitgeteilt daß ich einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beim Rentenversicherungsträger gestellt habe.
Prompt hatte ich einen Termin beim Medizinischen Dienst der AA. Der Arzt dort sagte mir, wenn ich "so gesund"bin, daß ich ab Oktober eine Umschulung beginnen kann, dann bin ich auch ab sofort arbeitsfähig über 6 Stunden.
in gewisser Weise verstehe ich ja seine Argumentation. Aber wie soll ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn ich doch einen ungekündigten Arbeitsvertrag habe??????????????????
ich hatte gehofft, daß ich jetzt noch bis zum Beginn der Umschulungs-Massnahme ALG1 bekomme. Leider gibt es jetzt Probleme.
Wenn ich die Umschulung beginne, dann wird mein Übergangsgeld ja auch anhand meines vorherigen Gehalts berechnet. Da würde ich mir ja selber schaden, wenn ich jetzt irgendeinen Aushilfs-Job annehme.
Momentan bin ich ziemlich verwirrt und weiß nicht, wohin ich mich wenden soll.
Der Arzt von der Agentur für Arbeit sagte mir ich soll in Zukunft keine Krankmeldungen mehr abgeben. Schade ich mir dann????
Gilt das "Wort" des Amtsarztes mehr als das Urteil meines Facharztes? ??Dazu muß ich noch sagen, daß der Arzt vom AA weder meine Unterlagen von Reha und Klinik-Aufenthalt vorliegen hatte, noch mich in irgendeiner Art untersucht hat. Wußte nicht, wie er SO EINEN Fall zu händeln hat, hat mich dann nach Rücksprache mit einem anderen Kollegen telefonisch darüber informiert, daß er mich als arbeitsfähig einstufen wird.
Soooo, ich hoffe das war einigermassen verständlich und irgendjemand liest das hier und kann mir etwas weiterhelfen.
Danke im voraus
regine