Hallo Kaktusblüte,
Kritisch zu betrachten, ist man erst mal in der Mitgliedschaft gefangen und das gerichtliche Verfahren geht den Bach runter,
ist ein externer Rechtsanwalt nicht beauftragbar.
Na, genau da steck ich drin.

Bin über den Widerspruch, den mir der VdK fast ausreden wollte, und der Klageerhebung (auch die musste ich fordern) beim VdK. Ich hatte schon am Anfang das Gefühl, das wird hier aber schönn lasch gehalten.
Da ich über die Empfehlung aus einer Klinik zum VdK kam und ich es nicht besser wusste. Eine RV hatte ich noch nicht.
Nun stehe ich mit dem VA vor dem SG. Infos seitens des VdK....fast keine. Stellungnahmen werden nicht an mich gegeben. Die
Gegenseite schreibt Romane und vom VdK nur 2Zeiler.
Ich möchte jetzt wechseln. Das hätte ich schon früher machen sollen. Stand heute: alle Befunde und zur Verfügung gestellte Unterlagen liegen vor. Das VA soll Stellung nehmen und ich soll zu 3 GA. Das alles von GdB 40 auf 50. Nun habe ich 3 GA Termine ( noch kein Datum bekannt). Meine zwischenzeitlich erhaltene volle EMR befristet, hat die Rechtsabteilung des VdK noch nicht mal weitergeleitet.
Da hab ich das direkt zum SG geschickt. Vielleicht verzichten sie dann auf die Begutachtungen?...denn allesspricht für eine Schwerbehinderung und GA Kosten auch Geld . Gut, das ich deinen Beitrag gefunden habe, danke.
LG
Anthro