Krankenversicherung nach Tod des Ehegatten

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Fee59
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Krankenversicherung nach Tod des Ehegatten

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Fr 23. Aug 2019, 12:01

Hallo,

ich frage für eine liebe Freundin, deren Mann gestern verstorben ist.
Sie ist / war bei ihrem Mann familienversichert.
Wie geht das mit der Krankenversicherung weiter?

Ich habe gehört, dass sie dann automatisch pflichtversichert ist, aber zu den Bedingungen und Kosten einer freiwilligen Versicherung.
Das kann sie sich aber eigentlich finanziell nicht leisten ...

Welche Möglichkeiten hat sie noch?

Danke und LG
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Catsitterin
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Re: Krankenversicherung nach Tod des Ehegatten

Ungelesener Beitrag von Catsitterin » Fr 23. Aug 2019, 12:21

Hallo Fee, das ist ja schlimm für deine Freundin.

War der Ehemann gesetzlich, freiwillig gesetzlich oder privat versichert? Hat er in die Rentenversicherung eingezahlt?

Bekommt sie Witwenrente klein oder groß? Sie sollte mindestens 1 Jahr verheiratet gewesen sein für die kleine.

Bei der Witwenrente wird sie selbst weiterversichert. Das wird bei dem Antrag auf Witwenrente abgefragt.

Liebe Grüße
Viele Grüße von der
Catsitterin

Mir kann zwar die Luft ausgehen, aber aufgeben kommt deswegen noch lange nicht infrage.

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Re: Krankenversicherung nach Tod des Ehegatten

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Fr 23. Aug 2019, 14:08

Liebe Catsitterin,

der Ehemann war im öffentlichen Dienst tätig, gesetzlich versichert und hat ganz normal in die DRV eingezahlt.
Sie waren über 30 Jahre verheiratet. Dann müsste sie wohl die große Witwenrente bekommen.

Die Frage ist halt, was ist mit der Zeit zwischen gestern (Todestag) und dem Tag, an dem die Witwenrente genehmigt wird?
Wie lange dauert es normalerweise ab Antragstellung, bis eine Witwenrente genehmigt ist?

(wenn sie es über die DRV-Beratungsstelle macht, kriegt sie frühestens im November einen Termin für die Antragstellung. Und Kontenklärung muss sie vermutlich auch noch machen, um sich die Kindererziehungszeiten anrechnen zu lassen)

Wenn sie sich freiwillig krankenversichern muss und von ihrer KK diesen ganzen Wust von Antragsformularen erhält ... das kann sie im Moment gar nicht gebrauchen. Sie hat gerade psychisch genug zu kämpfen und auch genug Bürokratismus zu erledigen.

Sie hat nächste Woche Psychologentermin - sehr wichtig in ihrer aktuellen Situation. Da muss natürlich sicher sein, dass die KK das dann auch bezahlt und sie versichert ist.

Ich traue mich halt nicht, bei ihrer KK anzurufen, weil ich keine "schlafenden Hunde wecken" will ...

Bei der DRV und beim Versorgungswerk des öffentl. Dienstes habe ich schon angerufen und gefragt, was sie machen muss und welche Unterlagen sie für die Antragstellung benötigt. Im Moment kann sie noch gar keine Anträge stellen, da die Sterbeurkunde noch nicht vorliegt. Sie hat nachher einen Termin beim Bestatter, der sich hoffentlich um einigen Formularkram und die Sterbeurkunde kümmert.

Ich gehe dann erst mal wieder offline.
Bin auch total platt. Habe heute Vormittag mit ihr zusammen geweint.
Jetzt verstehe ich auch, warum es in manchen Kulturen die "Klageweiber" gibt bzw. gab.
Es scheint wirklich hilfreich für einen Hinterbliebenen zu sein, wenn andere Menschen mit ihm zusammen trauern.

LG
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Re: Krankenversicherung nach Tod des Ehegatten

Ungelesener Beitrag von Catsitterin » Fr 23. Aug 2019, 14:34

:umarm: Liebe Fee,

dann sollte sich deine Freundin keine Sorgen um die Krankenversicherung machen.

Nach TVÖD sollte deine Freundin ein sogenanntes Sterbegeld erhalten, welches bis Monatsende und die nächsten 2 Kalendermonate gezahlt wird, um die finanzielle Umstellung zu ermöglichen. Nach 30 Jahren bekommt sie wahrscheinlich grosse Witwenrente. Sie ist vermutlich älter als 45 Jahre und 8 Monate.

Ich würde mir deshalb keine Sorgen wegen der Krankenversicherung machen. Ich glaube, das ist das geringste Problem. :koepfchen:

Kannst du vielleicht bei einem Versichertenältesten einen früheren Termin bekommen? Ansonsten würde ich jeden Tag online gucken, ob ein früherer Termin möglich ist. Bei uns stellt die DRV immer wieder frühere Termine online. Ich habe das einige Wochen lang verfolgt, als ich einen Termin für die EMR brauchte, weil ich mir nicht vorstellen könnte, dass jeder 6 Wochen warten kann...

Ich würde versuchen, auch schon telefonisch vorab einen Versicherungsverlauf zu erhalten. Hatte ich so gemacht und sie meinten, meine Daten seien vollständig.

Die Kindererziehungszeiten kann sie übrigens bei dem Antrag auf Witwenrente mit beantragen. Ich hatte das Formular für die EMR und hatte die Fragen im Bogen gesehen. Sie sollte sich schon Mal die Geburtsurkunden der Kinder raussuchen und das Familienstammbuch. Ich hatte beides mit. Allerdings ist mein Stiefsohn nicht relevant, da ich ihn nicht erzogen habe. Er hat bei Muttern gelebt und mein Mann hat ohne Sorgerecht wegen unverheiratet den Unterhalt gezahlt.
Viele Grüße von der
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Re: Krankenversicherung nach Tod des Ehegatten

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 23. Aug 2019, 18:54

Hallo liebe Fee, :smile:

ich fange mal oben an, mir läuft es gerade "eiskalt den Rücken herunter" ...ich kann ihr so nachfühlen was gerade in ihr vorgehen muss ... bitte grüße sie unbekannterweise von mir ... :traurig:
ich frage für eine liebe Freundin, deren Mann gestern verstorben ist.
Sie ist / war bei ihrem Mann familienversichert.
Wenn sie bei ihm (kostenfrei) familienversichert war muss er ja gesetzlich versichert gewesen sein, sonst geht das ja gar nicht ...

Aber mal von vorne ... hat er noch gearbeitet oder war er schon Rentner ???
Sie war offenbar Hausfrau ohne eigenes Einkommen ???
Wie geht das mit der Krankenversicherung weiter?
Wenn sie Hausfrau war hat sie ab dem Sterbemonat (meine ich) Anspruch auf die große Witwenrente (von der DRV) und ist darüber dann auch selbst versichert.
Die beträgt aktuell 55% der Rente des verstorbenen Ehemannes ... es kann natürlich länger dauern mit der Berechnung, wenn er noch Erwerbstätig war ...

Zunächst muss sie sich ein Bestattungs-Institut suchen, dort wird man ihr dann auch viele Wege abnehmen, was diese Anträge / Abmeldungen / Sterbeurkunde usw. betrifft ... ich musste das schon in der Nacht machen, weil mein Dopa im Rettungswagen natürlich nicht bleiben konnte und in die Klinik durfte er auch nicht mehr ...

In meinem Falle wurde gleich das "Sterbe-Vierteljahr" (aus seiner Rente) für mich beantragt und die Rentenkasse komplett informiert (diese 3 Monate volle Rente wurden auch sehr schnell überwiesen von der DRV).
Die haben mir auch einen Termin für den offiziellen Antrag auf Witwenrente gemacht bei der zuständigen DRV-Stelle (ich musste nach Stralsund dafür), kann bei ihr natürlich dringender sein, wenn er noch kein Rentner gewesen ist.

Dann bekommt sie (zumindest von der DRV) das Geld NICHT, was dazu beim ÖD üblich ist weiß ich nicht.
Ich habe gehört, dass sie dann automatisch pflichtversichert ist, aber zu den Bedingungen und Kosten einer freiwilligen Versicherung.
Das glaube ich nicht, sie wird das aber mit der KK direkt klären müssen, was zu tun ist bis die Witwenrente fließen wird (von der DRV), vielleicht kümmert sich aber auch das Bestattungs-Institut darum, ich war ja über meine eigene Rente sowieso versichert.
Das kann sie sich aber eigentlich finanziell nicht leisten ...
Ich denke mal das wird sie NICHT selbst zahlen müssen, weil ja klar ist, dass es über die Witwenrente dann bald (nahtlos) ausgeglichen wird ... :Gruebeln:
Wie lange dauert es normalerweise ab Antragstellung, bis eine Witwenrente genehmigt ist?
Das wird eben auch davon abhängig sein, ob der Mann noch gearbeitet oder selbst schon Rente bezogen hat ... meine Bewillligung kam sehr pünktlich im Anschluss an die 3 Monate des Sterbevierteljahres wurde auch die Witwenrente bewilligt und gezahlt.
Wie lange das bei deiner Freundin dauern kann (wenn die Rente erst komplett berechnet werden muss auf das Sterbedatum bezogen) ist schwer abzuschätzen ...
(wenn sie es über die DRV-Beratungsstelle macht, kriegt sie frühestens im November einen Termin für die Antragstellung. Und Kontenklärung muss sie vermutlich auch noch machen, um sich die Kindererziehungszeiten anrechnen zu lassen)
Die Witwenrente ergibt sich absolut NUR aus der Rente des Verstorbenen, es ist also nicht erforderlich ihr eigenes Renten-Konto dafür zu klären, das braucht sie alles erst wenn sie mal eine eigene Rente beantragen kann, sofern ein Anspruch darauf erworben wurde.
Die "Eltern-Eigenschaft" ist bis dahin nur wichtig für den (geringeren) Beitrag zur Pflegekasse, es genügt die Angabe EINES Kindes und die Vorlage EINER Geburts-Urkunde.

Ist ja normal Alles im Familien-Stammbuch zu finden, das kopieren die sich dann auch selber, das muss man sowieso mitnehmen.
Wenn sie sich freiwillig krankenversichern muss und von ihrer KK diesen ganzen Wust von Antragsformularen erhält ... das kann sie im Moment gar nicht gebrauchen. Sie hat gerade psychisch genug zu kämpfen und auch genug Bürokratismus zu erledigen.
Kann ich mir sehr gut vorstellen und gerade deswegen sollte sie umgehend den Kontakt zu einem Bestatter aufnehmen, der ihr dabei helfen und auch Vieles abnehmen kann... darf ich fragen wo der Mann verstorben ist (zu Hause / Klinik ???).
Den Bestatter braucht sie sowieso, denn das muss ja auch vorbereitet werden wie die Beisetzung stattfinden soll ... ob er dazu Wünsche geäußert hat zu Lebzeiten, ob es entsprechende (schriftliche) Verfügungen gibt ...

An die ganzen (eventuell vorhandenen) Finanzen sollte sie noch eher denken, als an die Krankenkasse (da läuft erst mal die gesetzliche Nachversicherung für 1 Monat), die erfährt das allerdings spätestens vom Bestatter (oder schon von der Klinik / vom Notarzt) dass er verstorben ist ... das geht NICHT geheim zu halten.

Gibt es Konten und hat sie Zugang dazu (Verfügungsberechtigungen), wer ist der offizielle Konto-Inhaber, das hat VORRANG VOR ALLEM aktuell, damit sie nicht bald ohne Geld da steht für die wichtigsten Verpflichtungen und den Lebensunterhalt. :lesen:

Ich weiß das liest sich gerade furchtbar aber wenn die Banken erst mal wissen, dass der "Kunde" verstorben ist, wird der Zugang oft schnell gesperrt, bis klar ist wer da noch dran darf (Erben) ... wir hatten immer JEDER ein eigenes Konto für die Renten-Eingänge aber von Dopas Konto wurden ALLE gemeinsamen Verpflichtungen bezahlt und abgebucht.

Zum Glück sind es reine Online-Konten und wir hatten uns auch gegenseitig bevollmächtigt (über den Tod hinaus) bestimmen zu können, was auf den Konten in einem solchen Ernstfall passiert.
Trotzdem habe ich erst mal (wie mechanisch gesteuert) dafür gesorgt einige Aufträge zu stoppen und das meiste noch vorhandene Guthaben auf MEIN Konto zu überweisen, mein Leben musste ja auch finanziell noch irgendwie weitergehen können ... das war meine größte ANGST in dem Moment, dass man sein Konto (für mich) sperren könnte und ich da nichts mehr regeln und ordnen KANN.

Deine Freundin hat jetzt leider keine Zeit sich lange der Trauer hinzugeben :koepfchen: , auch sie wird sich um diese Dinge kümmern müssen, auch ob es Versicherungen gibt für diesen Fall oder überhaupt auf seinen Namen ... ob Verträge geändert (oder gekündigt) werden müssen, die auf seinen Namen mal abgeschlossen wurden ...

Ich bin damit (nach über 5 Monaten :Heiss: ) immer noch nicht ganz durch ... aber sein Konto wurde inzwischen von der Bank regulär "aufgelöst" ... es ist Wahnsinn an was man alles denken muss, wenn man eigentlich GAR NICHT mehr denken WILL ... :Ohnmacht:
Wohnen sie zur Miete, wer steht im Mietvertrag :confused: ... ich musste auch zügig die Genossenschaft informieren, denn der Dopa war das offizielle Mitglied ... ich "nur als Ehefrau und Mitbewohnerin geduldet" ...
Aber das war sonst kein großes Thema, der Vertrag wurde auf mich umgeschrieben, das Miet-Konto geändert und fertig ... man wollte natürlich auch eine Kopie der Sterbe-Urkunde dafür in den "Akten" haben.

Für mich war es trotzdem EINE unter ZU VIELEN Belastungen zu der Zeit ... :Ohnmacht:
Sie hat nächste Woche Psychologentermin - sehr wichtig in ihrer aktuellen Situation. Da muss natürlich sicher sein, dass die KK das dann auch bezahlt und sie versichert ist.
Ob sie dafür nächste Woche wirlich Zeit haben wird, muss sich noch herausstellen ...
Ich traue mich halt nicht, bei ihrer KK anzurufen, weil ich keine "schlafenden Hunde wecken" will ...
Die sind vermutlich schon längst "geweckt" ... aber es sollte zunächst die Nachversicherung (1 Monat) greifen ...
Dopas KV-Karte + PA hatte schon die Notärztin mitgenommen und alle sonstigen "amtlichen" Ausweise von ihm, musste ich schon am nächsten Werk-Tag beim Bestatter abliefern ...
Sie hat nachher einen Termin beim Bestatter, der sich hoffentlich um einigen Formularkram und die Sterbeurkunde kümmert.
Das ist völlig korrekt so, dort wird man ihr auch noch viele Infos geben und ihr bei einigen Sachen behilflich sein ... wie ich das oben schon beschrieben habe ... manches gehört zu den "Grundaufgaben", anderes muss extra bezahlt werden ... da muss man selbst überlegen, ob man das nicht doch selbst erledigen möchte, um das Geld dafür zu sparen.

Ohne Sterbe-Urkunde kann man viele Dinge GAR NICHT erledigen (nicht mal GEZ ummelden oder ein Zeitungs-Abo kündigen) aber die bekam ich schon nach wenigen Tagen gleich in mehrfacher Ausführung, in vielen Fällen genügt es dann eine Kopie beizufügen.
Für die Rentenkasse gibt es ein Extra-Formular davon NUR für diesen Zweck ... mir hat man auch gleich den Termin bei der DRV besorgt (ungefähr 6 Wochen später) und aufgeschrieben was ich da alles mitbringen soll ...
Meine Steuer-ID- Nummer hatte ich dann trotzdem vergessen und umgehend per Fax nachgesendet ... bin ja auch nur ein Mensch ...
Welche Möglichkeiten hat sie noch?
Im Moment nicht viele bis sie dann wenigstens die Sterbeurkunden erhalten hat, um die Finanzen sollte sie sich unverzüglich noch am Wochenede kümmern (soweit möglich), je nachdem wie die beiden das privat geregelt hatten ...
Damit sie nicht plötzlich ganz ohne Geld dasteht ... zur Not erst mal gründlich mit Karte was abheben, damit sie was im Haus hat, zum Einkaufen und so ...
"Normale Banken" arbeiten ja übers Wochenende nicht ... Bank-Automaten aber schon ...

Liebe Grüße von der Doppeloma und VIEL KRAFT für euch beide ... :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Krankenversicherung nach Tod des Ehegatten

Ungelesener Beitrag von Catsitterin » Sa 24. Aug 2019, 10:49

Liebe Doppeloma,

Du schreibst immer mit so viel Herz und Mitgefühl, dass ich mich meines eigenen Stiles schon schäme, erst recht dann, wenn du mit deiner Erfahrung und Kompetenz antwortest. Ich frage mich dann immer, ob ich nicht lieber erst Mal auf eine Antwort von dir gewartet hätte, bevor ich etwas zu dem Thema schreibe. :Bussi:

Ganz liebe und herzliche Grüße!
Viele Grüße von der
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Re: Krankenversicherung nach Tod des Ehegatten

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Sa 24. Aug 2019, 13:39

Liebe Fee59, :umarm:

erstmal mein Mitgefühl zum Tode Deines Bekannten/Freundes !
Tut mir aufrichtig leid - mein eigenes Gedankenkarussell drehte sich gestern, als ich Dein Posting las... ich war in der Situation, dass ich Dein Posting nicht weiter lesen konnte-meine Tränen liefen nur noch...

Noch immer kann ich mich mit meiner eigenen Situation nicht abfinden, ich lernte schon mit der Zeit, liegt jetzt 2 Jahre und 3 Monate zurück und noch immer schwanke ich aus einer Mischung zwischen ja tatsächlich Wut ( über dieses plötzliche alleine gelassen zu werden mit allen Sorgen/Problemen... ) Trauer, die ist noch immer sehr sehr präsent und wird auch noch lange anhalten und dem Gedanken, dass es für mein " Sternchen " wohl eine Erlösung war - NUR dieser Erlösungsgedanke " beruhigt " mich etwas.

Egal das Alter, klar kommt man vielleicht über den Tod eines älteren Menschen leichter hinweg, da womöglich Erlösung und der Qualen ein Ende.
Schlimm ist der unvorhergesehene völlig unverhergesehene Tod - so war es bei meinem " Sternchen " nicht s aber auch gar keine Anzeichen ( ausser Übelkeit /Unwohlsein wenige Tage zuvor ) deuteten darauf hin...

Tragisch ist es für jeden und jeder geht anders damit um und muss leider damit fertig werden.

Ich finde es sowas von gut, dass sie Dich liebe Fee, zur Freundin hat - in guten wie in bösen Zeiten - für einander da sein, stützen u kraft geben...
das ist enorm wichtig in dieser absoluten Ausnahmesituation, welche Deine Freundin gerade durchmachen muss. Tut mir wirklich leid, für sie !

Man kann als ich nenne es mal aussehenstehende Person, unbewusst, so viel GUTES tun, ausser dem Kraft geben

- einfach da zu sein, wie Du sagtest, einfach zusammen weinen, Euch in den Arm nehmen... gemeinsam auch schweigen, wenn die Worte fehlen...
- vermutlich wirst Du oft bemerken, wenn es Deiner Freundin noch schlechter geht und sie Dich braucht, Du wirst sicher zur richtigen Zeit da sein, oder zum Hörer greifen, was auch immer....
- es kann auch sein, dass sie ausserstande ist einen simplen Einkauf zu tätigen, das sie nicht unter Menschen kann/möchte - ich wünsche ihr sehr, dass sie dann jemanden hat, welcher das für sie übernimmt...
- zusammen den Papierkrieg zu erledigen, für den man wahrlich keinen Kopf hat...
Fee59 hat geschrieben:
Fr 23. Aug 2019, 14:08


der Ehemann war im öffentlichen Dienst tätig, gesetzlich versichert und hat ganz normal in die DRV eingezahlt.
Sie waren über 30 Jahre verheiratet. Dann müsste sie wohl die große Witwenrente bekommen.
Davon ist auszugehen...
https://www.recht-finanzen.de/faq/858-w ... issen-muss
Fee59 hat geschrieben:
Fr 23. Aug 2019, 14:08
Die Frage ist halt, was ist mit der Zeit zwischen gestern (Todestag) und dem Tag, an dem die Witwenrente genehmigt wird?
Wie lange dauert es normalerweise ab Antragstellung, bis eine Witwenrente genehmigt ist?
Als mein Papa ( auch völlig unvorhergesehen ) leider verstarb... liegt nun 9.5 J zurück - noch immer schmerzvoll sein Tod.... ging das eigentlich zügig, mit der Witwenrente.
Fee59 hat geschrieben:
Fr 23. Aug 2019, 14:08
(wenn sie es über die DRV-Beratungsstelle macht, kriegt sie frühestens im November einen Termin für die Antragstellung. Und Kontenklärung muss sie vermutlich auch noch machen, um sich die Kindererziehungszeiten anrechnen zu lassen)
Nee Kontenklärung nicht... sie muss ihre Kinder angeben, Auszug aus dem Stammbuch u Sterbeurkunde benötigt die DRV dafür.
Da muss sie sicher nicht zur Beratungsstelle gehen.
Fee59 hat geschrieben:
Fr 23. Aug 2019, 14:08
Wenn sie sich freiwillig krankenversichern muss und von ihrer KK diesen ganzen Wust von Antragsformularen erhält ... das kann sie im Moment gar nicht gebrauchen. Sie hat gerade psychisch genug zu kämpfen und auch genug Bürokratismus zu erledigen.
Sie wird pflichtversichert sein u bleiben. Da muss sie sich NICHT freiwillig versichern. Ihr Versichertenstatus ändert sich von 3 auf 1 - es besteht ja keine Familienversicherung mehr, ausser Deine Freundin wäre die Versicherungnehmerin, was ehr unwahrscheinlich ist.

Auch alle bestehenden Versicherungen sind über das " Ableben " ( sorry klingt grausam, ich weiss ) zu informieren, damit die Policen dann geändert u auf den eigenen Namen umgeschrieben werden.
Fee59 hat geschrieben:
Fr 23. Aug 2019, 14:08
Sie hat nächste Woche Psychologentermin - sehr wichtig in ihrer aktuellen Situation. Da muss natürlich sicher sein, dass die KK das dann auch bezahlt und sie versichert ist.
Da muss sie sich sicher keine Sorgen machen, sie bleibt auf jeden Fall versichert !
Fee59 hat geschrieben:
Fr 23. Aug 2019, 14:08
Ich traue mich halt nicht, bei ihrer KK anzurufen, weil ich keine "schlafenden Hunde wecken" will ...
Die KK muss umgehend informiert werden, damit ihre VS Status geändert wird. Neue VS-Karte ist erforderlich.
Fee59 hat geschrieben:
Fr 23. Aug 2019, 14:08
Bei der DRV und beim Versorgungswerk des öffentl. Dienstes habe ich schon angerufen und gefragt, was sie machen muss und welche Unterlagen sie für die Antragstellung benötigt. Im Moment kann sie noch gar keine Anträge stellen, da die Sterbeurkunde noch nicht vorliegt. Sie hat nachher einen Termin beim Bestatter, der sich hoffentlich um einigen Formularkram und die Sterbeurkunde kümmert.
Leider ist das wichtigste Dokument in diesem traurigen Fall die Sterbeurkunde, ohne welche keine Anträge u Änderungen erfolgen können.
Ja viele Bestattungunternehmen übernehmen per Auftrag die Erledigung der Bürokratie - er wird auch die Sterbeurkunde " einholen ".

Fee59 hat geschrieben:
Fr 23. Aug 2019, 14:08
Es scheint wirklich hilfreich für einen Hinterbliebenen zu sein, wenn andere Menschen mit ihm zusammen trauern.
Kann ich nur bestätigen, dass geht über einen langen Zeitraum hinaus - gerne dazu mal mehr, falls Du das möchtest, oder es Dir hilfreich wäre. Ist nur ein " Angebot " meinerseits als Betroffene.
Das Leben ändert sich für Betroffene komplett und alle gemeinsamen Pläne ect... sind passe´.

Ich wünsche sowohl Dir als auch Deiner Freundin, ganz viel Kraft über den schweren Verlust hinwegzukommen und alle Dinge welche anstehen so gut als möglich bewältigen zu können.

Sende Dir eine :umarm: und liebe Grüsse
Engelchen 22
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Re: Krankenversicherung nach Tod des Ehegatten

Ungelesener Beitrag von Antik 63 » Sa 24. Aug 2019, 17:16

Hallo liebe Fee, :umarm:

Das ist ja schlimm für deine Freundin,das tut mir sehr leid.Schön das du für deine Freundin da bist.

Liebe grüße von Antik 63

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Re: Krankenversicherung nach Tod des Ehegatten

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Sa 24. Aug 2019, 19:03

Liebe Doppeloma, Engelchen, Antik und Catsitterin,
und natürlich alle anderen Leser,

erst mal die Antwort auf Eure Fragen:

Der Ehemann war gerade mal 54 Jahre alt - Krebs vor 5 Wochen festgestellt, Familie im Unklaren darüber gelassen, dass er im ganzen Körper schon Metastasen hat, man wollte ihn bestrahlen und Chemo geben. (dazu fiel mir nur ein "Versuchskaninchen", was mich doch ziemlich geärgert hat ...)
So kann man einerseits froh sein, dass er nicht mehr durch diesen Krampf von Chemo und Bestrahlung gehen musste, was sowieso nicht wirklich etwas gebracht hätte und ihn sicherlich hätte leiden lassen.

Sie waren 28 Jahre verheiratet, kannten sich über 30 Jahre.

Catsitterin, das mit dem Sterbegeld im TVÖD hört sich ja super an!
Das Arbeitsverhältnis hat nicht geruht, der Ehemann war nur krank geschrieben.

Habe auch mal recherchiert und zwei passende Links dazu gefunden:
https://www.ditschler-seminare.de/fachb ... tv%C3%B6d/
http://www.der-oeffentliche-sektor.de/i ... othek/1476
und werde meiner Freundin diese gute Nachricht mitteilen.
Jetzt muss nur noch geprüft werden, ob die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall schon vorbei war ...
denn in diesem Fall wird ja kein Sterbegeld gezahlt.

Die Lohnabrechnung für August ist da, und der August-Lohn (im ÖD ist das ja dann für 15.7. bis 15.8.) kommt bald.
Ich habe ihr gesagt, dass sie beim AG mal nachfragen soll wegen Abrechnung des Resturlaubs, das sind auch noch ca. 20 Tage.

Der Bestatter wird sich darum kümmern, dass viele Verträge umgeschrieben werden.
Außerdem wird meine Freundin einen Termin bei ihrem Versicherungsvertreter machen.
Auf den Psychologentermin nächste Woche freut sie sich schon.
Zeit dafür wird da sein (ich fahre sie hin und hole sie wieder ab), da der Ehemann erst am Dienstag aus der Klinik zum Bestattungsinstitut überführt wird.

Mir fiel auch der Name des Ehrenamtlichen VdK-/DRV-Mitarbeiters aus unserem Ort ein, und wir haben seine Telefonnummer herausgefunden. Er hat mir damals bei meiner EMR geholfen und kann meiner Freundin sicherlich auch beim Antrag auf die Witwenrente helfen.
Eine ziemlich aktuelle Renteninformation für den Ehemann liegt vor.

Sterbeurkunde beantragt der Bestatter.

Sie war/ist Hausfrau und arbeitet nebenher geringfügig und selbstständig (ebay-Shop).
Aber auch mit dem ebay-Shop verdient sie nur wenig, bleibt also unter 450 Euro monatlich.

Ihr Mann ist in der Klinik verstorben, er kam nachts rein und am nächsten Vormittag ist er friedlich eingeschlafen.

Über das Girokonto konnten beide verfügen, davon gehen auch alle laufenden Kosten ab. Sie wird aber, sobald das Gehalt da ist, einen Teil des Geldes abheben. Ich habe sie entsprechend vorgewarnt. Ich denke, der Ehemann war der Kontoinhaber, das weiß ich aber jetzt nicht.

Sollte tatsächlich das Konto gesperrt und das Geld knapp werden, haben ihre Kinder ihr schon zugesagt, dass sie finanziell einspringen und im allergrößten Notfall kann auch ich ihr etwas leihen.

Sie haben ein Eigenheim, leider noch mit Hypotheken belastet. Darum wird sich aber vermutlich der Versicherungsmensch kümmern.

Engelchen, auch meine Freundin tut sich sehr schwer, sich mit der Situation abzufinden, auch die (erwachsenen) Kinder leiden.
Wir sprechen gemeinsam über ihn, über seinen Humor, und dass er mit Sicherheit von oben auf sie aufpasst und will, dass sie ihr Leben leben und genießen.

Es könnte sogar sein, dass der Bestatter die KK informiert, sobald die Sterbeurkunde da ist.
Ich muss meine Freundin nächste Woche nochmal fragen.

Ja, dass die Trauer über Jahre gehen kann, erlebe ich auch in Bezug auf meine Eltern, die schon vor 32 und 23 Jahren verstorben sind. Da kommt immer wieder mal etwas hoch.

Dafür, dass alles noch so frisch ist, hält sich meine Freundin erstaunlich gut. Sie hat auch von anderen Freunden viel Unterstützung, vor allem seelisch-moralische Unterstützung. Es kommt immer wieder mal jemand vorbei, um einfach da zu sein, zu reden wenn nötig. Und die Freundin mit den Pferden hat sie auf eine Kutschfahrt mitgenommen, was ihr sehr gut getan hat.

Ich denke, von daher wird sie gut aufgefangen, und sie weiß, dass sie die Freunde und mich jederzeit um Hilfe bitten kann, so dass wir diese Zeit gemeinsam durchstehen werden.

Liebe Grüße und Danke für Eure Anteilnahme und Hilfe :umarm:
Fee
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Re: Krankenversicherung nach Tod des Ehegatten

Ungelesener Beitrag von Catsitterin » Sa 24. Aug 2019, 20:44

:umarm: Liebe Fee, gut dass deine Freundin Menschen um sich hat, die einfach nur da sind, wenn sie gebraucht werden.

Ich bin über 20 Jahre mit meinem Mann verheiratet und kenne ihn seit fast 30 Jahren. Der Verlust würde mich um den Verstand bringen. Ich darf gar nicht über diesen Albtraum nachdenken. Mein Mann ist auch mein engster Freund und Vertrauter. Auch bei mir laufen noch Hypotheken.

Ich wünsche euch ganz viel Kraft. :koepfchen:
Viele Grüße von der
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