Nahtlosigkeit trotz EMR-Absage ?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Cleoline
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Nahtlosigkeit trotz EMR-Absage ?

Ungelesener Beitrag von Cleoline » Sa 15. Dez 2018, 17:14

Ich möchte hier mal für meine Freundin eine Frage stellen :
sie hat EMR beantragt (noch keinen Bescheid bekommen) und musste zum MD der AFA (Krankengeld ausgelaufen) Nun bekommt sie im Zuge der Nahtlosigkeit ALG I.
Bei der AfA sagte man ihr, dass bei einer Nicht-Bewilligung der EMR die Nahtlosigkeit sofort gestoppt wird :Veraergert: Aber ist es nicht so, dass - wenn man Widerspruch einlegt - weiterhin *Nahtlosigkeit* gezahlt wird ? Ich hatte das bisher so verstanden :Gruebeln: und so habe ich es ihr auch gesagt.
Jetzt sind wir beide verunsichert und da habe ich ihr gesagt : ich frage mal in *meinem* Forum nach - die wissen alles ! :jaa:

LG Cleo

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Antik 63
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Re: Nahtlosigkeit trotz EMR-Absage ?

Ungelesener Beitrag von Antik 63 » Sa 15. Dez 2018, 19:57

Hallo Cleoline,
Cleoline hat geschrieben:
Sa 15. Dez 2018, 17:14
Ich möchte hier mal für meine Freundin eine Frage stellen :
sie hat EMR beantragt (noch keinen Bescheid bekommen) und musste zum MD der AFA (Krankengeld ausgelaufen) Nun bekommt sie im Zuge der Nahtlosigkeit ALG I.
Bei der AfA sagte man ihr, dass bei einer Nicht-Bewilligung der EMR die Nahtlosigkeit sofort gestoppt wird :Veraergert: Aber ist es nicht so, dass - wenn man Widerspruch einlegt - weiterhin *Nahtlosigkeit* gezahlt wird ? Ich hatte das bisher so verstanden :Gruebeln: und so habe ich es ihr auch gesagt.
Das hast du ganz richtig verstanden und die Aussage der SB/AFA ist nicht richtig.

Das ist nicht richtig, das deine Freundin dann kein Geld mehr bekommt.Sie muss nur der AFA/SB nachweisen das sie Widerspruch einlegt hat und die AFA muss dann solange bezahlen bis das alles entschieden ist (natürlich nur solange wie sie auch Anspruch hat).

Mein SB/AFA hat mir gesagt das ich das falls es zu einem Widerspruch kommt, ihm dann bescheid geben muss,und das mache ich am Montag.Er bekommt dann eine Kopie von meinem Widerspruch schreiben RV das lasse ich mir an der Info/AFA abstempeln,damit ich einen Nachweiß habe, das ich das abgeben habe.
Jetzt sind wir beide verunsichert und da habe ich ihr gesagt : ich frage mal in *meinem* Forum nach - die wissen alles ! :jaa:
Kann ich verstehen,ihr müsst aber nicht verunsichert sein.Sollte das mit der EMR schon vorher entschieden sein, (bevor ihr ALG 1 ausgelaufen ist)und deine Freundin bekommt keine Rente,bekommt sie trotzdem ihr Geld weiter und geht in die normale Vermittlung über.

LG Antik 63
Liebe grüße von Antik 63


Meine Berichte sind meine eigenen Erfahrungen :Ohnmacht: und sind keine Rechtsberatung.

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Re: Nahtlosigkeit trotz EMR-Absage ?

Ungelesener Beitrag von Schnecke123 » So 16. Dez 2018, 12:56

Eine (erste) Ablehnung beendet den Antrag auf EM-Rente nicht, das Verfahren läuft aufgrund
des Widerspruchs weiter bis zum endgültigen Bescheid - entweder (endgültige) Ablehung oder
Anerkennung. Das ist Fakt.

Leider interpretieren fast alle Sachbearbeiter in ihrem Sinne, dass damit das Verfahren
abgeschlossen ist und somit auch der Anspruch auf Nahtlosigkeit endet. Meine Sach-
bearbeiterin hat noch nicht mal das Schreiben meiner Rechtsanwältin akzeptiert :lesen: .
Das war mehr als dreist. Wusste mehr als eine studiertere Juristin. Und der MD hat sich
auch gleich angeschlossen und mich als vermittelbar eingestuft. Einen Arbeitsplatz
konnten sie mir aber nicht vermitteln, somit hatte ich Ruhe.
Gruß
Schnecke

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Re: Nahtlosigkeit trotz EMR-Absage ?

Ungelesener Beitrag von Schnecke123 » So 16. Dez 2018, 13:03

Gesetzliche Grundlage zum Ausdrucken und Mitnehmen:
https://www.juraforum.de/gesetze/vwgo/80
Gruß
Schnecke

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Re: Nahtlosigkeit trotz EMR-Absage ?

Ungelesener Beitrag von Cleoline » Mo 17. Dez 2018, 13:25

Ich danke euch von Herzen - endlich Klarheit ! Meine Freundin wird sich ebenfalls sehr über diese Nachricht freuen.
Es ist schon dreist, was einem da manche Sachbearbeiter für *einen Bären aufbinden* wollen

LG Cleo

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Re: Nahtlosigkeit trotz EMR-Absage ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 18. Dez 2018, 00:05

Hallo Cleoline, :smile:
Ich danke euch von Herzen - endlich Klarheit ! Meine Freundin wird sich ebenfalls sehr über diese Nachricht freuen.
Es ist schon dreist, was einem da manche Sachbearbeiter für *einen Bären aufbinden* wollen
Vorsicht, das betrifft das allgemeine Verfahrensrecht bei Bescheiden und Widerspruch dagegen ... das dürfte die AfA im Bezug auf die Anwendung der Nahtlosigkeit nicht sonderlich interessieren ...
Denen ist durchaus bekannt, dass es sich bei EM-Rentenverfahren (Widerspruch und Klage), um ein weiterhin schwebendes Verfahren handelt (ebenso wie nach der Antragstellung) und noch keine endgültigen Entscheidungen getroffen wurden.
Die berufen sich trotzdem auf die aktuelle Feststellung der DRV, dass KEINE Erwerbsminderung vorliegen soll und daher wird gerne die weitere Anwendung der Nahtlosigkeit "in Frage gestellt" ...

Eine "aufschiebende Wirkung" wie im Verwaltungsrecht beschrieben kommt hier gar nicht zu Stande, der Ablehnungs-Bescheid der DRV muss mit Widerspruch "bekämpft" werden (um die EM-Rente doch noch durchsetzen zu können) , da wird ja keine aktuelle Situation (bei der DRV) verändert durch diesen Bescheid, es gab keine EM-Rente und es soll auch weiter keine Geben.

Das hat aber für die Handlungen der AfA (eigentlich) keine besondere Bedeutung, denn der Stand dort ist immer noch der Gleiche ... der Betroffene wurde ausgesteuert, eine EM-Rente steckt im Bearbeitungsverfahren bei der DRV und die AfA hat deswegen ZU ZAHLEN.
Das bestimmt § 145 SGB III, die AfA möchte das aber gerne ändern und sich der "aktuellen" Meinung der DRV anschließen, der Betroffene soll also nun "echt" in Arbeit vermittelt werden, obwohl sich an seinen Leistungseinschränkungen (also gesundheitlich) durch diesen Bescheid ja gar nichts verändert hat.

Es ist nur sehr schwer die AfA davon zu überzeugen und so muss man das "Spiel mitspielen" wenn die nun meinen "die DRV habe gegen die EM-Rente entschieden" und man müsse sich nun weiterhin im Rahmen der "Restleistungsfähigkeit" um (andere) Arbeit bemühen.
Darüber steht aber IMMER die Zumutbarkeit nach § 140 SGB III und wenn man sich den mal genau durchliest wird es KEINE zumutbare Arbeit geben in die man wirklich "vermittelt" werden könnte.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/140.html

Verlangt man die zustehende Beratung dazu von den Arbeitsvermittlern, was man denn nun anfangen könnte am örtlichen Arbeitsmarkt, dann ist die "Luft bei den SB" schnell raus, denn es gibt normalerweise NICHTS was damit (Restleistungsfähigkeit UND Zumutbarkeit nach § 140 SGB III) in Einklang zu bringen ist. :Verwirrt: :Hilfe:
Letztlich hätte ja ein AG zu entscheiden, ob er den Bewerber einstellen möchte oder nicht ... und NICHT die AfA ...
So kehrt in der Regel bald wieder Ruhe ein, nach einem kräftigen "Aufbäumen" bei der AfA und vielen Behauptungen, was man nun (angeblich) alles tun müsse, um weiter ALGI zu bekommen ... manchmal werden sogar ein paar (unzumutbare) Stellen -Angebote ausgedruckt aber meist passiert nicht mal das ...
Man muss NICHT mehr tun als vorher auch, mit seinem "Restleistungsvermögen" ist man IMMER bereit eine zumutbare Arbeit aufzunehmen = FERTIG ... dabei zu helfen eine solche Stelle zu finden ist Aufgabe der AfA und NICHT die (alleinige) Aufgabe des Betroffenen ...

Der Link oben nützt dafür überhaupt NICHTS ... ein Ausdruck davon würde der SB höchstens zeigen, dass man KEINE Ahnung hat von dem was man da gerade tut ...
Es genügt den eingelegten Widerspruch (gegen die Renten-Ablehnung) nachzuweisen, der Ablehnungsbescheid geht die AfA NICHTS an, ohne eine Ablehnung macht man ja keinen Widerspruch bei der DRV ... mit "aufschiebender Wirkung" hat das alles im Moment gar nichts zu tun.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Zuletzt geändert von Doppeloma am Di 18. Dez 2018, 00:18, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Fehlerkorrekturen
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Nahtlosigkeit trotz EMR-Absage ?

Ungelesener Beitrag von Cleoline » Di 18. Dez 2018, 11:35

Oh Manno - es ist also doch nicht sooo einfach wie gedacht. Ich hatte ihr gestern *die frohe Botschaft* geschrieben, nun muss ich ein wenig *zurückrudern* :depri:
Meine Freundin muss also den Widerspruch bei der AfA vorzeigen
und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - mit der Einschränkung : *unter 3 Std.*
Sie muss also zur Not irgendwelche Bewerbungen schreiben (in die sie ja irgendwie reinschreiben MUSS, was sie die letzten drei Jahre gemacht hat, nämlich AU gewesen) ?
Und dafür bekommt sie auf alle Fälle bis zu 24 Monate (sie ist 60 Jahre alt) ALG I, bzw. bis zum endgültigen Bescheid der RV ?

LG Cleo

PS: ich bin jetzt unsicher, ob ich eine mich betreffende Frage auch hier schnell stellen darf, oder ob ich das in *Mein Fall* tun soll :confused:
Ach ich mach es mal : ich bin ja im Verlängerungsverfahren - wenn ich eine Absage der RV bekomme, gilt obiges dann auch für mich genau so ?

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Re: Nahtlosigkeit trotz EMR-Absage ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 18. Dez 2018, 16:17

Hallo Cleoline, :smile:
Oh Manno - es ist also doch nicht sooo einfach wie gedacht. Ich hatte ihr gestern *die frohe Botschaft* geschrieben, nun muss ich ein wenig *zurückrudern* :depri:
Meine Freundin muss also den Widerspruch bei der AfA vorzeigen


Dazu wurde hier aber schon oft geschrieben, dass die AfA sich eine Ablehnung des EM-Renten-Antrages gerne "zu Nutze" machen möchte um den Ausgesteuerten etwas mehr "zu nerven" ...
Ja, sicher muss man zum Widerspruch wenigstens die AfA informieren (und das auch nachweisen können), sonst wäre ja nach 1 Monat die Entscheidung der DRV tatsächlich als "erledigt" anzusehen und dort wird gar nichts mehr "bearbeitet" ...
und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - mit der Einschränkung : *unter 3 Std.*


Falsch, sie MUSS (auch nach der Aussteuerung) dem Arbeitsmarkt IMMER "zur Verfügung stehen WOLLEN", sonst hat sie keinen Anspruch auf ALGI, "unter 3 Stunden" wäre sie voll Erwerbsgemindert und KANN dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen, das hat ja die DRV gerade ganz anders gesehen ...
Es geht nicht "um das eigene Gefühl dabei" wenn man sein Geld von der AfA bekommen will ... "fehlende Verfügbarkeit" ist ein Grund die Leistung aufzuheben und einzustellen, für diesen Grund sollte man wenigstens nicht durch eigene Angaben sorgen.
Sie selbst stellt sich IMMER mit dem "Restleistungs-Vermögen" zur Verfügung, das im "Gutachten" der AfA festgestellt wurde ... es muss ja auch von ihr eins geben und so lange das nicht offiziell (durch eine erneute AfA.Begutachtung) geändert wird, haben sich die SB (bei der Vermittlung) auch daran zu halten.

Das hören die zwar nicht so gerne von den "Kunden" aber es ist nun mal so, in der Regel "beruhigt sich die Lage dann ziemlich schnell wieder ... wenn man der AfA mitgeteilt hat, dass man Widerspruch gegen die Renten-Ablehnung eingereicht hat.
Sie muss also zur Not irgendwelche Bewerbungen schreiben (in die sie ja irgendwie reinschreiben MUSS, was sie die letzten drei Jahre gemacht hat, nämlich AU gewesen) ?
Und dafür bekommt sie auf alle Fälle bis zu 24 Monate (sie ist 60 Jahre alt) ALG I, bzw. bis zum endgültigen Bescheid der RV ?
Wenn es keine VV von der AfA gibt, die da "passen" würden und sie KEINE EGV unterschreibt (wo sie sich selbst verpflichtet X Bewerbungen im Monat zu schreiben), dann muss sie sich auch nicht ernsthaft bewerben ... sie MUSS aber IMMER betonen, dass sie dazu BEREIT ist ...
Ist sie denn auch arbeitslos oder noch irgendwo im "ruhenden Arbeitsvertrag" ???

Es wird kaum Interesse bei AG geben sie einzustellen, eine Bewerbung ist ja noch lange keine Zusage und natürlich sollte der Lebenslauf der (eigenen) Wahrheit entsprechen, da dürfte sich das Interesse der AG auch in noch engeren Grenzen halten, man muss darin aber auch keine Krankheiten angeben und bezeichnen ... man war eben aus gesundheitlichen Gründen NICHT beschäftigt.
Als Frau kann man gerne auch mal "Hausfrau" gewesen sein, das geht doch einen AG (bei dem man sowieso gar nicht eingestellt werden will) überhaupt NICHTS an , ich glaube da macht ihr euch zu viele Gedanken darum aber das will die AfA ja damit erreichen ...

Es werden doch nicht mal gesunde 60-Jährige mehr irgendwo eingestellt, wenn sie gerade erst den (meist langjährigen) Job verloren haben ... bei Ausgesteuerten wird dann (nach Ablehnung der EM-Rente und Widerspruch dagegen) ein wenig "mit den Ketten gerasselt" und dann bleibt auch der AfA nicht mehr übrig als weiter abzuwarten was die DRV nun machen wird.

Das hat man schon vor gut 10 Jahren bei uns versucht als die EM-Renten dann zunächst von der DRV abgelehnt wurden ... die AfA befürchtet nun auch gleich ihr Geld (aus einer Renten-Nachzahlung) nie wieder zu sehen, was ja nicht ganz unbegründet ist ... in meinem Falle bekamen sie dann von 18 Monaten noch 2,5 Monate "erstattet" als die EM-Rente am Gericht endlich bewilligt werden musste.

Ernsthaft bewerben musste ich mich trotzdem nicht, habe aber IMMER meinen "guten Willen" betont (ohne "Zeitangaben" aber im Rahmen der vom AfA-ÄD festgestellten Leistungsfähigkeit), nach etwas "Bla-Bla" direkt nach der Ablehnung kehrte schnell wieder RUHE ein.
PS: ich bin jetzt unsicher, ob ich eine mich betreffende Frage auch hier schnell stellen darf, oder ob ich das in *Mein Fall* tun soll :confused:
Ach ich mach es mal : ich bin ja im Verlängerungsverfahren - wenn ich eine Absage der RV bekomme, gilt obiges dann auch für mich genau so ?
Bleibe damit bitte in deinem Thema / Fall, die Situation nach einer bereits erhaltenen EM-Rente auf Zeit ist nicht ganz vergleichbar zu dieser Vorgehensweise DIREKT nach der Aussteuerung und Ablehnung des EM-Renten-Erst-Antrages (während Zahlung von ALGI) ...

Eines ist aber IMMER gleich, man MUSS sich der Vermittlung zur Verfügung stellen WOLLEN, sonst gibt es überhaupt KEIN ALGI ...

ALGI ist kein "Ersatz-Krankengeld" und darauf hast du nach einer EM-Zeitrente sowieso keinen Anspruch mehr.
Das ähnelt also in der Vorgehensweise dem Ablauf bei der AfA nach der Aussteuerung, ohne Verlängerung deiner EM-Rente bist du aber (theoretisch) auch vorerst nicht mehr als voll Erwerbsgemindert anerkannt, du kommst aber dann direkt aus dem "aktiven EM-Rentenbezug" und NICHT weil dein Krankengeld abgelaufen ist.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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