Hallo Cleoline,
Oh Manno - es ist also doch nicht sooo einfach wie gedacht. Ich hatte ihr gestern *die frohe Botschaft* geschrieben, nun muss ich ein wenig *zurückrudern*
Meine Freundin muss also den Widerspruch bei der AfA vorzeigen
Dazu wurde hier aber schon oft geschrieben, dass die AfA sich eine Ablehnung des EM-Renten-Antrages gerne "zu Nutze" machen möchte um den Ausgesteuerten etwas mehr "zu nerven" ...
Ja, sicher muss man zum Widerspruch wenigstens die AfA informieren (und das auch nachweisen können), sonst wäre ja nach 1 Monat die Entscheidung der DRV tatsächlich als "erledigt" anzusehen und dort wird gar nichts mehr "bearbeitet" ...
und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - mit der Einschränkung : *unter 3 Std.*
Falsch, sie
MUSS (auch nach der Aussteuerung) dem Arbeitsmarkt
IMMER "zur Verfügung stehen
WOLLEN", sonst hat sie keinen Anspruch auf ALGI, "unter 3 Stunden" wäre sie voll Erwerbsgemindert und
KANN dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen, das hat ja die DRV gerade ganz anders gesehen ...
Es geht nicht "um das eigene Gefühl dabei" wenn man sein Geld von der AfA bekommen will ... "fehlende Verfügbarkeit" ist ein Grund die Leistung aufzuheben und einzustellen, für diesen Grund sollte man wenigstens nicht durch eigene Angaben sorgen.
Sie selbst stellt sich
IMMER mit dem "Restleistungs-Vermögen" zur Verfügung, das im "Gutachten" der AfA festgestellt wurde ... es muss ja auch von ihr eins geben und so lange das nicht offiziell (durch eine erneute AfA.Begutachtung) geändert wird, haben sich die SB (bei der Vermittlung) auch daran zu halten.
Das hören die zwar nicht so gerne von den "Kunden" aber es ist nun mal so, in der Regel "beruhigt sich die Lage dann ziemlich schnell wieder ... wenn man der AfA mitgeteilt hat, dass man Widerspruch gegen die Renten-Ablehnung eingereicht hat.
Sie muss also zur Not irgendwelche Bewerbungen schreiben (in die sie ja irgendwie reinschreiben MUSS, was sie die letzten drei Jahre gemacht hat, nämlich AU gewesen) ?
Und dafür bekommt sie auf alle Fälle bis zu 24 Monate (sie ist 60 Jahre alt) ALG I, bzw. bis zum endgültigen Bescheid der RV ?
Wenn es keine VV von der AfA gibt, die da "passen" würden und sie
KEINE EGV unterschreibt (wo sie sich selbst verpflichtet X Bewerbungen im Monat zu schreiben), dann muss sie sich auch nicht ernsthaft bewerben ...
sie MUSS aber IMMER betonen, dass sie dazu BEREIT ist ...
Ist sie denn auch arbeitslos oder noch irgendwo im "ruhenden Arbeitsvertrag" ???
Es wird kaum Interesse bei AG geben sie einzustellen, eine Bewerbung ist ja noch lange keine Zusage und natürlich sollte der Lebenslauf der (eigenen) Wahrheit entsprechen, da dürfte sich das Interesse der AG auch in noch engeren Grenzen halten, man muss darin aber auch keine Krankheiten angeben und bezeichnen ... man war eben aus gesundheitlichen Gründen
NICHT beschäftigt.
Als Frau kann man gerne auch mal "Hausfrau" gewesen sein, das geht doch einen AG (bei dem man sowieso gar nicht eingestellt werden will) überhaupt
NICHTS an , ich glaube da macht ihr euch zu viele Gedanken darum aber das will die AfA ja damit erreichen ...
Es werden doch nicht mal gesunde 60-Jährige mehr irgendwo eingestellt, wenn sie gerade erst den (meist langjährigen) Job verloren haben ... bei Ausgesteuerten wird dann (nach Ablehnung der EM-Rente und Widerspruch dagegen) ein wenig "mit den Ketten gerasselt" und dann bleibt auch der AfA nicht mehr übrig als weiter abzuwarten was die DRV nun machen wird.
Das hat man schon vor gut 10 Jahren bei uns versucht als die EM-Renten dann zunächst von der DRV abgelehnt wurden ... die AfA befürchtet nun auch gleich ihr Geld (aus einer Renten-Nachzahlung) nie wieder zu sehen, was ja nicht ganz unbegründet ist ... in meinem Falle bekamen sie dann von 18 Monaten noch 2,5 Monate "erstattet" als die EM-Rente am Gericht endlich bewilligt werden musste.
Ernsthaft bewerben musste ich mich trotzdem nicht, habe aber
IMMER meinen "guten Willen" betont (ohne "Zeitangaben" aber im Rahmen der vom AfA-ÄD festgestellten Leistungsfähigkeit), nach etwas "Bla-Bla" direkt nach der Ablehnung kehrte schnell wieder
RUHE ein.
PS: ich bin jetzt unsicher, ob ich eine mich betreffende Frage auch hier schnell stellen darf, oder ob ich das in *Mein Fall* tun soll
Ach ich mach es mal : ich bin ja im Verlängerungsverfahren - wenn ich eine Absage der RV bekomme, gilt obiges dann auch für mich genau so ?
Bleibe damit bitte in deinem Thema / Fall, die Situation nach einer bereits erhaltenen EM-Rente auf Zeit ist nicht ganz vergleichbar zu dieser Vorgehensweise
DIREKT nach der Aussteuerung und Ablehnung des EM-Renten-Erst-Antrages (während Zahlung von ALGI) ...
Eines ist aber
IMMER gleich,
man MUSS sich der Vermittlung zur Verfügung stellen WOLLEN, sonst gibt es überhaupt KEIN ALGI ...
ALGI ist kein "Ersatz-Krankengeld" und darauf hast du nach einer EM-Zeitrente sowieso keinen Anspruch mehr.
Das ähnelt also in der Vorgehensweise dem Ablauf bei der AfA nach der Aussteuerung, ohne Verlängerung deiner EM-Rente bist du aber (theoretisch) auch vorerst nicht mehr als voll Erwerbsgemindert anerkannt, du kommst aber dann direkt aus dem "aktiven EM-Rentenbezug" und
NICHT weil dein Krankengeld abgelaufen ist.
Liebe Grüße von der Doppeloma