Frage zu: ERSTER WEITERBEWILLIGUNGSBESCHEID
Verfasst: Di 29. Jun 2010, 17:56
Hallo,
ist irgendjemand hier der sich damit auskennt, wenn die EU Rente das erste Mal WEITERBEWILLIGT wurde?
Weiterbewilligt bedeutet, dass die Erstbewilligung abgelaufen ist und die EU Rente das zweite Mal auf Zeit (hier 2 Jahre) bewilligt wurde.
Die direkte Frage dazu wäre, ob dafür ein erneutes Gutachten (um die 20-30 Seiten) geschrieben wird, oder nur ein Vermerk der
Weiterbewilligung bei der DRV verbleibt.
Das Gutachten zur Weiterbewilligung erstellte eine Ärztin der DRV.
ist irgendjemand hier der sich damit auskennt, wenn die EU Rente das erste Mal WEITERBEWILLIGT wurde?
Weiterbewilligt bedeutet, dass die Erstbewilligung abgelaufen ist und die EU Rente das zweite Mal auf Zeit (hier 2 Jahre) bewilligt wurde.
Die direkte Frage dazu wäre, ob dafür ein erneutes Gutachten (um die 20-30 Seiten) geschrieben wird, oder nur ein Vermerk der
Weiterbewilligung bei der DRV verbleibt.
Das Gutachten zur Weiterbewilligung erstellte eine Ärztin der DRV.