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Frage zu: ERSTER WEITERBEWILLIGUNGSBESCHEID

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 17:56
von Miko
Hallo,

ist irgendjemand hier der sich damit auskennt, wenn die EU Rente das erste Mal WEITERBEWILLIGT wurde?

Weiterbewilligt bedeutet, dass die Erstbewilligung abgelaufen ist und die EU Rente das zweite Mal auf Zeit (hier 2 Jahre) bewilligt wurde.

Die direkte Frage dazu wäre, ob dafür ein erneutes Gutachten (um die 20-30 Seiten) geschrieben wird, oder nur ein Vermerk der
Weiterbewilligung bei der DRV verbleibt.

Das Gutachten zur Weiterbewilligung erstellte eine Ärztin der DRV.

Re: Frage zu: ERSTER WEITERBEWILLIGUNGSBESCHEID

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 18:01
von Blacky
Ich würde einfach bei der DRV anrufen.

Glauben tue ich aber das das neuerliche GA der Akte hinzugefügt wird.

Re: Frage zu: ERSTER WEITERBEWILLIGUNGSBESCHEID

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 18:12
von Amethyst
Hallo Miko!
Miko hat geschrieben:Die direkte Frage dazu wäre, ob dafür ein erneutes Gutachten (um die 20-30 Seiten) geschrieben wird, oder nur ein Vermerk derWeiterbewilligung bei der DRV verbleibt.
Das Gutachten zur Weiterbewilligung erstellte eine Ärztin der DRV.
Ich musste wegen des Weitergewährungsantrags zum Gutachter, ein niedergelassener Psychiater hier vor Ort. Das Gutachten hat aber keine 20-30 Seiten, sondern mit Deckblatt und 2 Schlußblättern waren es 11 Seiten. Das Gutachten hat die DRV in Berlin dann bekommen und entsprechend entschieden. Das Gutachten hat mir die DRV auf Anfrage zugeschickt, also wird es wohl in der Akte sein.

Liebe Grüße

Annette

Re: Frage zu: ERSTER WEITERBEWILLIGUNGSBESCHEID

Verfasst: So 4. Jul 2010, 07:06
von Miko
Oaky, thanks.

Der Hausarzt hat es auch nicht, somit rufen wir morgen bei der DRV an und bitten um Zusendung.