Hallo Cleoline,
Das Widerspruchsverfahren dauert nun schon seit 9 Monaten an
Zur Rechtslage was Widerspruch und die gesetzlichen Fristen betrifft wurde dir ja schon geantwortet, mit den besonderen Fristen im Pflegebereich ist das
NICHT vergleichbar ...
Mein Widerspruch im EM-Rentenverfahren hat auch fast 1 Jahr gedauert, es kommt immer darauf an was bei so langer Dauer der Grund dafür sein könnte.
Nach 3 Monaten kann "Untätigkeitsklage" beim SG eingereicht werden, aber eben
NUR wenn die Behörde tatsächlich die ganze Zeit "untätig" gewesen ist ...
Da ich gerade für meine Schwiegereltern je einen Antrag auf einen Pflegegrad *durch habe* weiß ich, dass z.B. die Pflegekassen verpflichtet sind, innerhalb von 5 Wochen einen Antrag bearbeitet und entschieden zu haben.
Auch da wird es sicher mal Fälle geben wo das länger dauert wenn die Sachlage komplizierter ist, im letzten Jahr gab es auch noch eine Ausnahmeregelung wegen der Neuordnung der Pflegegrade, ich hatte ja für den Dopa einen Pflegegrad beantragt das dauerte auch länger bis zum ersten Gutachten.
Wir sind dann noch in Widerspruch gegangen weil das (Pflegegrad 1) so nicht akzeptabel war und da dauerte es fast 4 Monate bis das dann endgültig geklärt war ... nun hat er Pflegegrad 2 bekommen, wie das eigentlich gleich korrekt gewesen wäre.
Gibt es solch eine Frist bei der Rentenkasse nicht ? Und wenn das so ist, warum gibt es solche Fristen nicht bei der Rentenversicherung ?
Die normalen Fristen gibt es also durchaus bei der DRV auch zu beachten, die Frage ist nun woran es liegen kann, wurden Gutachten neu durchgeführt (manchmal lassen sich die Gutachter zu viel Zeit), sie sollte eine schriftliche Sachstandanfrage machen (nachweislich bitte) wenn ihr die Gründe nicht bekannt sind, für diese Verzögerungen.
Sie kann da auch gerne eine Frist setzen (festes Datum in 2 - bis 3 Wochen vorgeben) bis wann sie die Antwort haben möchte und nach Ablauf der Fist ohne Antwort direkt die Einleitung einer Untätigkeits-Klage ankündigen.
Das bringt meist Bewegung in die Sache, ich hatte ja einen Anwalt dabei damals wegen der EM-Rente und er hatte auch immer wieder was "nachgelegt" um den Widerspruch vielleicht noch zum Erfolg zu bringen, wir kannten die Gründe dafür also überwiegend.
Liegt es an der DRV kann man auch die (vorläufige) Weiterzahlung der EM-Rente beantragen, damit der Betroffene nicht ohne Geld dasteht, das wäre allerdings ohne Rechtsanspruch ... habe nur von solchen Fällen schon gelesen.
Schön mal wieder was von dir zu lesen
Liebe Grüße von der Doppeloma
