Mitwirkungspflicht -Gerichtsurteile etc ???
Verfasst: Mo 14. Jun 2010, 16:40
Hallo in die Runde ;
ich heiße Michaela und bin durch Internet-Recherchen auf eurer Seite gelandet.
Ich habe ein für mich zeitlich dringendes Problem, da die KK zum dritten Mal versucht, von mir eine Einverständniserklärung zur Erlangung des Reha-Abschlussberichtes zu bekommen.
Ich beziehe Krankengeld, bin AU in die Reha Maßnahme der DRV gegangen und von dort AU ( nach Aussage der Ärztin mindestens noch ein halbes Jahr AU, bis man über eine Wiedereingliederung nachdenken kann) entlassen worden.
Jetzt möchte die KK wie gesagt den Abschlussbericht haben. Ich habe dazu diverse Kommentare von euch gelesen, bin aber trotzdem noch verunsichert. Mir fehlt die sogenannte „Rechtssicherheit“. Reichen Hinweise auf den Datenschutz etc. wirklich aus, um den Abschlussbericht nicht an die KK senden zu müssen. Mir ist schon klar, dass der medizinische Dienst den Bericht anfordern kann. Gibt es aktuelle Gerichtsurteile zur Mitwirkungspflicht, die ich der Krankenkasse nennen könnte? Oder soll ich der KK in einer eigenständig verfassten Einverständniserklärung mitteilen, dass der MDK gerne die erforderlichen Unterlagen bei meinem behandelnden Arzt anfordern darf. Wer kann helfen- möglichst schnell- !
Danke für eure Hilfe
Michaela
ich heiße Michaela und bin durch Internet-Recherchen auf eurer Seite gelandet.
Ich habe ein für mich zeitlich dringendes Problem, da die KK zum dritten Mal versucht, von mir eine Einverständniserklärung zur Erlangung des Reha-Abschlussberichtes zu bekommen.
Ich beziehe Krankengeld, bin AU in die Reha Maßnahme der DRV gegangen und von dort AU ( nach Aussage der Ärztin mindestens noch ein halbes Jahr AU, bis man über eine Wiedereingliederung nachdenken kann) entlassen worden.
Jetzt möchte die KK wie gesagt den Abschlussbericht haben. Ich habe dazu diverse Kommentare von euch gelesen, bin aber trotzdem noch verunsichert. Mir fehlt die sogenannte „Rechtssicherheit“. Reichen Hinweise auf den Datenschutz etc. wirklich aus, um den Abschlussbericht nicht an die KK senden zu müssen. Mir ist schon klar, dass der medizinische Dienst den Bericht anfordern kann. Gibt es aktuelle Gerichtsurteile zur Mitwirkungspflicht, die ich der Krankenkasse nennen könnte? Oder soll ich der KK in einer eigenständig verfassten Einverständniserklärung mitteilen, dass der MDK gerne die erforderlichen Unterlagen bei meinem behandelnden Arzt anfordern darf. Wer kann helfen- möglichst schnell- !
Danke für eure Hilfe
Michaela