Stundenzahl bei Hinzuverdienst zur Rente
Verfasst: Sa 7. Okt 2017, 17:07
Wenn man zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente etwas dazuverdienen will (bzw. muss), ist dies ja sowohl vom Einkommen als auch von der Stundenzahl eng begrenzt (bei voller Rente 6300 Euro im Jahr und 3 Stunden am Tag).
Nun habe ich aber unterschiedliches darüber gehört, wie streng dies gehandhabt wird. Beim Einkommen ist die Grenze wohl recht starr. Ich habe aber gehört, dass es bei der Stundenzahl auch toleriert wird, wenn als Maximum 15 Stunden in der Woche eingehalten werden und nicht zwangsläufig 3 Stunden pro Tag? Habe schon mehrfach die Formulierung gehört, es sei legal, wenn man zu "Lasten seiner Restgesundheit" mehr arbeite. Und wer bietet schon Jobs an, bei denen man weniger als 3 Stunden am Tag arbeitet!
Was wisst ihr darüber? Gibt es irgendwelche Kontrollen außerhalb dieser Zettel, die man geschickt bekommt, damit der Arbeitgeber dort Stundenzahl und Einkommen einträgt?
Nun habe ich aber unterschiedliches darüber gehört, wie streng dies gehandhabt wird. Beim Einkommen ist die Grenze wohl recht starr. Ich habe aber gehört, dass es bei der Stundenzahl auch toleriert wird, wenn als Maximum 15 Stunden in der Woche eingehalten werden und nicht zwangsläufig 3 Stunden pro Tag? Habe schon mehrfach die Formulierung gehört, es sei legal, wenn man zu "Lasten seiner Restgesundheit" mehr arbeite. Und wer bietet schon Jobs an, bei denen man weniger als 3 Stunden am Tag arbeitet!
Was wisst ihr darüber? Gibt es irgendwelche Kontrollen außerhalb dieser Zettel, die man geschickt bekommt, damit der Arbeitgeber dort Stundenzahl und Einkommen einträgt?