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Nahtlosigkeit???

Verfasst: Do 3. Aug 2017, 10:59
von Sternchen59
Liebe Forumsmitglieder,

Ich habe da Mal eine Frage.

Die Tochter meines Mannes liegt auf Intensiv auf unbestimmte Zeit, er ist als ihr Vormund eingesetzt.
Nun läuft im Oktober das Krankengeld aus und er müsste für sie zum Arbeitsamt. Im Moment haben wir einen formlosen Rentenantrag gestellt ( Noch ohne Rückmeldung)
Geht das überhaupt die Nahtlosigkeit, wie kann ja nicht selbst zum AA, steht also auch nicht fiktiv dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Danke für eure Hilfe im Voraus :Hilfe: :Hilfe: :Hilfe:

Re: Nahtlosigkeit???

Verfasst: Do 3. Aug 2017, 11:24
von Fee59
Hallo,

die Arbeitslos-Meldung kann auch von einem Vertreter vorgenommen werden.

Siehe in der beigefügten Publikation der AfA - Fachliche Weisungen Arbeitslosengeld Stand 20.07.2017:
145.1.2 Besonderheiten bei der Arbeitslosmeldung
Die Arbeitslosmeldung kann auch von einem Vertreter vorgenommen werden, wenn sich der Arbeitslose aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst arbeitslos melden kann; ggf. kann ein Nachweis gefordert werden. In Ausnahmefällen kann die Arbeitslosmeldung auch außerhalb der Dienststelle entgegen genommen werden.
Dein Mann sollte in diesem Fall zur Arbeitslos-Meldung ein Schreiben der Klinik mitnehmen, wo bestätigt wird, dass die Tochter im Koma liegt.

Ich wünsche Euch alles Liebe und dass es der Tochter bald wieder besser geht!

LG
Fee

Re: Nahtlosigkeit???

Verfasst: Do 3. Aug 2017, 11:36
von Sternchen59
Danke Dir Fee für die schnelle Antwort. Wir hatten schon eine Erweiterung beim Amtsgericht beantragt. Bisher war es nur in Gesundheitsentscheidungen nun auch für Ämter usw.. Die Bestätigung kam heute.

Und danke für die lieben Wünsche