Überprüfung unbefristete EM-Rente

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Re: Überprüfung unbefristete EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 29. Okt 2018, 16:12

Hallo Devil-Hawk, :koepfchen:
Heute genau 2 Jahre nachdem ich diesen ominösen Fragebogen zugeschickt bekommen habe, liegt der nächste im Briefkasten. Ich könnte kotzen.....
Habe eine unbefristete EM-Rente bekommen, und jetzt überprüfen sie mich alle 2 Jahre. (Laut Gutachter des SG ist es unwahrscheinlich, dass eine Besserung eintritt!)


Kann deinen FRUST darauf vollkommen verstehen aber ich versuche trotzdem mal das etwas zu "relativieren", denn so "einfach" wie die DRV tut KANN eine EM-Rente "auf Dauer" nämlich gar nicht eingestellt werden, wie es dort geschrieben steht.
"Wir weissen Sie darauf hin, dass Sie zur Mitwirkung verpflichtet sind (§60 SGB 1).....wenn Sie uns nicht unterstützen, die Leistung ganz enziehen dürfen (§ 66 SGB 1) blablabla
Genau so ist das nämlich, hast du einen konkreten Termin für die Rücksendung bekommen ???
Mich würde mal kurz interessieren, was du bei der letzten Prüfung hingeschickt hast und in welcher Zeit dann welche Reaktion von der DRV gekommen ist ...

Hast du dir damals das Formular kopiert als es fertig ausgefüllt war ??? :confused: :Gruebeln:

Das erleichtert oft den Umgang mit dem nächsten Fragebogen, denn die meisten Fragen brauchst du doch gar nicht weiter beantworten, wenn du NUR NEIN ankreuzen brauchst.

Diese Formulare sind auch nicht "individuell" und sollen immer Alles "abdecken was sein könnte", du brauchst also NICHT erklären WARUM du kein Krankengeld bekommst oder auch keinen Minijob machst ... es trifft NICHT zu für deinen Fall = FERTIG ... versuche bitte auch NICHT dann dort überflüssige Erklärungen abzugeben, das erwarten die GAR NICHT ... NEIN oder Entfällt hinschreiben = FERTIG ....

Wer nun wie oft angeschrieben wird und wie lange, das entscheidet nun mal die DRV und letztlich die für dich zuständige Stelle, es mag dich "nerven" aber das ist nun mal so, je weniger du dich darüber aufregst umso schneller ist das erledigt.

Irgendwelche "Anmerkungen" dazu und Hinweise auf die vorliegenden Gutachten (aus dem Rentenverfahren) kannst und solltest du dir sparen, es interessiert bei der DRV Niemanden wirklich ob du dich dadurch belastet fühlst oder nicht.
Die sind dazu berechtigt und darauf wird in JEDEM EM-Rentenbescheid auch deutlich genug hingewiesen, dass es dich nervt interessiert dabei nicht wirklich.
Die DRV-SB die noch über so was nachdenken haben das auch rauszuschicken, wenn es verlangt wird und für die Meisten ist das (vermutlich) einfach "Routine" ... wenn an der (für dich) zuständigen Stelle auch Ü 55 noch "geprüft wird, dann wirst du das damit kaum ändern können, dass du denen mitteilst, dass du das überflüssig findest.

Dass eine relevante Besserung nicht mehr zu erwarten ist führt letztlich bei allen Betroffenen dazu, dass die EM-Rente "entfristet" wird, man soll sich eben trotzdem "nicht zu sicher fühlen dürfen".
"Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Einwilligungserklärungdes Rentenberechtigten......da steht allerhand das ich mt Unterschrift bestätigen soll!!!
Das ist auch bei der DRV FREIWILLIG, du "musst" also gar keine Schweigepflichtentbindungen unterschreiben, das gehört auch NICHT zu den erwähnten "Mitwirkungspflichten" ... :lesen:
Du tust dir natürlich selber keinen Gefallen, wenn du die Nachfrage bei deinem behandelnden Arzt nicht ermöglichen willst, ob man die Behandlung durch Fachärzte schon zu früh "einstellen" sollte, muss Jeder für sich selbst abwägen.

Uns kann (eigentlich) nichts mehr "passieren", zum Arzt (auch zu Fachärzten) müssen wir trotzdem immer noch regelmäßig, nur die Abstände sind größer geworden ... Dopa bezieht zwar noch seine EM-Rente aber er könnte direkt in die Rente für Schwerbehinderte wechseln falls man vor hätte ihn "zu ärgern".
Das kann durchaus ein Grund sein, dass er noch nie "überprüft wurde, seit Bewilligung seiner EM-Rente ... solche "Drohungen" können ihm inzwischen EGAL sein, ich selber bin schon in Altersrente seit Juni 2018 (da wird garantiert NIX mehr geprüft).
Nun zum Fragebogen, da es bestimmt noch andere gibt, die diesen nicht kennen.

1. Hat sich Ihr Gesundheitszustand gebessert?
wenn ja...Inwiefern?


Habe mir den mal angesehen und der ist sehr ähnlich dem für die Verlängerung eine EM-Rente mit Befristung ... diese erste Frage war da auch genau so drin ...
Habe einfach "NEIN" angekreuzt ohne weitere Erklärungen dazu abzugeben.
2. Standen Sie in den letzten 2 Jahren in ärtzlicher Behandlung?
bei welchem Arzt? mit Anschrift
Ist auch normal, darum sollte man ja ärztliche Behandlungen nicht ganz einstellen, auch wenn man meint das bringt sowieso nichts mehr ... zumindest Medikamente sind ja meist erforderlich die ein Arzt verordnen muss.
3.waren Sie in den letzten 2 jahren in einem Krankenhaus, einer Rehabilitationseinrichtung oder einer Klinik?
In welcher Einrichtung?
Mit welcher Erkrankungen?
In welchem Zeitraum?
Das gehört ja letztlich auch dazu und beweist (wenn es zutreffend wäre) , dass man zumindest wohl nicht "gesünder" geworden ist seit der letzten "Überprüfung" ... war man in keiner Klinik = NEIN oder "entfällt", wo ist das Problem ?
4. Ist in den letzten 2 Jahren von einer anderen behörde ein ärtzliches gutachten über Ihren Gesundheitszustand eingeholt worden?
Wann ist das ärtzliche Gutachten eingeholt worden?
Von welcher Behörde wurde das ärtzliche Gutachten eingeholt?
Wenn nicht zutreffend = NEIN / entfällt

Es kann ja EM-Rentner geben wo das anders ist (Gutachten wegen GdB z.B. vom Versorgungsamt), ich glaube du siehst das viel zu kompliziert ... was auf DICH nicht zutrifft musst du natürlich NICHT beantworten und brauchst auch nicht erklären warum das so ist. :lesen: :lesen: :lesen:
5: Ist im letztem Jahr eine Umschulung durchgeführt worden? (Sind die so Blöd oder was soll das? Wenn ich arbeiten könnte, würde ich keine EM-Rente beantragt haben)
Wann wurde die Umschulung durchgeführt?
Von welcher Stelle erfolgte die Umschulung?
Auf welchen Beruf erfolgte die Umschulung?
Es KANN aber auch solche Fälle geben, ansonsten = NEIN / entfällt, was regst du dich darüber so auf ??? :confused:
6. Stehen Sie zurzeit oder standen Sie in den letzten 2 Jahren in einem Beschäftigungsverhätnis? (Wenn ich könnte, würde ich arbeiten. Dann hätte ich aber das der DRV mitgeteilt!)
DU hättest das mitgeteilt, es gibt aber genug EM-Rentner die das "vergessen" haben der DRV mitzuteilen, du darfst diese Fragen NICHT so persönlich nehmen, die treffen auf dich NICHT zu = NEIN / entfällt
6.1. Sind Sie zurzeit arbeitsunfähig? (Würde ich dann eine EM-Rente beziehen? Zum Kotzen diese Frage!)


Diese ganzen ergänzenden Fragen zu einer Beschäftigung brauchst du GAR NICHT beantworten, wenn du schon die Hauptfrage nach einer Beschäftigung verneint hast ... du regst dich über Fragen / Dinge auf, die du gar nicht beantworten brauchst wenn du NICHT arbeitest (neben der EM-Rente) ...
6.1.1 Seit wann sind Sie arbeitsunfähig? (im Ernst jetzt?) soll ich so eine Blöde Frage überhaupt beantworten?
6.1.2. Aufgrund welcher Erkrankung sind Sie arbeitsunfähig?
6.2. Seit wann üben oder übten Sie die Beschäftigung aus?
6.3. Haben Sie die Beschäftigung zwischenzeitlich aufgegeben?
6.4. Welche arbeiten verrichten oder verrichteten Sie?
6.5. Wie ist oder war die Arbeitszeit verteilt?
Tage in der Woche
Stunden am Tag
6.6. Wie lange und wie oft müssen oder mussten Sie durchschnittlich Ihre Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen unterbrechen?
6.7. Nimmt Ihr Arbeitgeber oder hat Ihr Arbeitgeber Rücksicht auf Ihren Gesundheitszustand genommen?
Das ENTFÄLLT also ALLES schon KOMPLETT wenn du NICHT arbeitest ...

Es mag ja sein, dass du dich dadurch persönlich irgendwie "angegriffen" fühlst, das ist aber KEIN "persönlicher Fragebogen" und es gibt genug EM-Vollrentner die zumindest einen Minijob ausüben, das gehört ja dann auch dazu.
7. Üben oder übten Sie in den letzten 2 Jahren eine selbstständige Tätigkeit aus?
Das gilt komplett für diesen Bereich genau so, du schreibst, dass du bereits eine "Überprüfung" hattest, dann können diese Fragen doch nicht so "neu" für dich sein, mach dir dieses Mal eine Kopie wenn das ausgefüllt ist, dann musst du beim nächsten Mal das Meiste nur noch abschreiben oder zeitlich "anpassen"
Wenn KEINE selbstständige Tätigkeit ausgeübt wurde / wird, dann brauchst du auch die "Unterfragen" dazu NICHT beantworten.
8. Sonstiges
(zum Beispiel Hinweise, Informationen oder Fragen an die DRV) da hätte ich einige...aber nicht Druckreife!
Nun komm mal wieder "runter", das ist ein allgemeines Frageformular, fülle aus was auf dich zutrifft und fertig, dazu braucht man sich nicht weiter äußern wenn was NICHT zutreffend ist auf deine Person, es gibt auch EM-Dauer-Rentner wo das zutreffend ist, es ist aber auch nicht erforderlich darauf seinem "Frust" Ausdruck verleihen zu wollen. :Verwirrt: :Hilfe:
Mir gehts leider kein bisschen besser die ganze Zeit. Habe eher mehr Schmerzen und Schlafstörungen usw. Könnt ihr ja hier nachlesen.
Gehe nur noch zum Hausarzt meine Medikamente abholen. Zum Orthopäde geh ich nicht mehr, da ich laut deren Aussagen(vor 5 jahren schon) austherapiert bin(Chronische Rückenschmerzen, Athrose usw.) und sie mir bei meiner schweren Fibro nicht helfen können.
das dokumentierst du ja bereits mit deinem NEIN zu dieser (1.) Frage, wenn du hast kannst du noch aktuelle Arztberichte beifügen und wenn nicht solltest du dir überlegen eine Schweigepflichtentbindung für deine (aktuell behandelnden) Ärzte zu unterschreiben ( das kann sich ja auch mal ändern wenn man Ärzte wechselt und das weiß bei der DRV dann Keiner).
Also nur Medikamente beim Hausarzt holen und alle 4-6 Wochen beim Psychiater zum Gespräch.
Ist doch OK, das können die doch bei Bedarf der DRV bestätigen ...
Im Haushalt kann ich nur das nötigste machen, und meine arbeitende liebe Frau muss das dann auch noch machen! Ärgert mich enorm, kann ich aber leider nicht ändern!
An anderer Arbeit(450 Euro Job) ist überhaupt nicht zu denken!
Wie dein Privatleben läuft (oder nicht läuft) interessiert die DRV NICHT und Niemand verlangt, dass du einen Minijob machen sollst, die DRV will NUR wissen OB du einen machst = FERTIG.
So kotzt mich diese überprüfung schon wieder( die andere war ja genau vor 2 Jahren!) enorm an! Bin jetzt 56 und wenn das alle 2 Jahre so weiter geht.....ich weiß nicht!
Muss jetzt mal in Ruhe überlegen, wie und was ich da überhaupt ausfülle?!
Es ist egal ob dir das gefällt oder nicht, die DRV ist dazu berechtigt und was du wirklich ausfüllen musst habe ich dir gerade beschrieben, so schlimm ist es ja nun auch wieder nicht, selbst wenn das in 2 Jahren wieder zugeschickt wird ... dann schreibst du aus deiner Kopie ab und das war es schon ... irgendwann hören die damit von selber auf ...
Soll ich die DRV noch mal ans Gerichtsgutachten erinnern, indem der Gutachter geschrieben hat, dass es unwahrscheinlich ist, das eine Besserung eintritt und sich für eine unbefristete volle EM-Rente ausspricht? Die habe ich ja auch bekommen!
Das WISSEN die doch ALLES und das Gutachten haben die auch vorliegen, lass es bleiben "daran erinnern zu wollen", eine EM-Rente mit Befristung wird ja nicht "überprüft", die wird einfach eingestellt wenn die Frist abgelaufen ist und keine Verlängerung bewilligt wurde..
Ich finde diese alle 2 Jahre kommenden überprüfungen echt übel. Ich finde dafür keine Worte...
Du solltest dich da nicht so hineinsteigern, füll den Wisch aus, schick ihn ab und fertig, das Warten auf eine Antwort zu einem Verlängerungs-Antrag ist deutlich schlimmer, das darfst du mir glauben ... du weißt wenigstens schon ziemlich sicher, dass deine EM-Rente weiter gezahlt werden muss "nach Erfüllung deiner Mitwirkungspflicht".
Und die besteht aktuell NUR daraus diesen Fragebogen ausgefüllt zurück zu senden ...
Das war jetzt extrem Anstrengend zu Schreiben, aber ihr solltet schon Wissen, was einige Mitarbeiter der DRV so treiben!
Auch wenn es dir nicht gefällt machen die aktuell einfach ihren Job und wenn deine Akte (in dieser Dienststelle) dran ist zur Überprüfung dann ist das eben so, das haben auch nicht die DRV-SB zu entscheiden, ob man das bei dir besser bleiben lassen sollte ...

Bei vielen Usern hier wurde noch nie überprüft, aber das heißt ja nicht, dass es immer und überall so sein wird ... das zumindest beweist ja dein Fall gerade ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Überprüfung unbefristete EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Devil-Hawk » Mo 29. Okt 2018, 19:06

Hallo liebe Doppeloma,
vielen dank für deine ausführlich Antwort. :Bussi: :umarm:

Ja,natürlich habe ich wie alles auch das Formular vor 2 Jahren kopiert! Das habe ich von euch schon gelernt!!! :aha:

Ich habe vor 2 Jahren keine Antwort bekommen, nachdem ich die Fragebögen zurück geschickt habe!

Nur war es vor 2 Jahren 2 Seiten, jetzt sind es 5 Seiten. Also alle Antworten mit zusatz Antworten versehen.

Sorry, aber mir geht es eher schlechter als früher und deshalb rege ich mich halt leider schneller auf. :confused: :Gruebeln:

Ich schlafe schlechter und habe mehr Schmerzen. Nur werde ich mich hüten, dass der DRV mitzuteilen!
Die bringen es fertig und schicken mich zu einem bezahlten Gutachter der DRV...jeder weiß was dabei rauskommt!

Meine Ärzte sagen mir eh ich wäre austherapiert(wie der SG-Gutachter auch). Deshalb hole ich nur meine Medikamente bei
meinem Hausarzt und nehme die Termne bei meinem Psychiater war. Sonst kommt noch jemand auf die Idee, wenn man
nicht mehr zum Arzt geht, geht es einem besser!!!

Werde wie du es empfiehlst alles ausfüllen und per Einschreiben abschicken.

Nochmals Danke für deine lieben Worte! :jaa: :umarm: :Bussi:

Liebe Grüße

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Re: Überprüfung unbefristete EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Do 1. Nov 2018, 00:03

Hallo Devil-Hawk, :jaa:

ich hatte Dir ja versprochen, mich nochmals zu melden:
... sorry bin noch nicht dazu gekommen, diesen leidigen Fragebogen zu beantworten und mich damit schriftlich auseinanderzusetzen.
Man weiss ja nie - ob man diesen Bogen nicht doch zugesandt bekommt von der DRV. :teufel: Was auch ich nicht hoffe - da meine DRV Erfahrungen ja auch miserabel sind
kann ich mich ja dank Deiner Fragen - welche auch ich, als schrecklich u unqualifiziert erachte... vorbereiten.

Dann ist der Schreck samt Stress vielleicht nicht ganz so heftig.
Devil-Hawk hat geschrieben:
Mo 29. Okt 2018, 19:06

Ja,natürlich habe ich wie alles auch das Formular vor 2 Jahren kopiert! Das habe ich von euch schon gelernt!!! :aha:

Unbedingt immer Kopien machen, damit man noch Kenntnis hat, was man damals mitgeteilt hat.
Devil-Hawk hat geschrieben:Ich habe vor 2 Jahren keine Antwort bekommen, nachdem ich die Fragebögen zurück geschickt habe!
Unglaublich und wieder mal typisch DRV - den Antragsteller zu stressen und wie bei den EMR Anträgen auch, diese obligatorische 5 Tages-Antwort-Frist für den Ärzt. Befundbericht zu verlangen
-jedoch dem antwortendem Antragsteller nicht mal den Empfang bzw eine Antwort mitzuteilen.

Grrrr... so ist sie die DRV !!!
Devil-Hawk hat geschrieben:Nur war es vor 2 Jahren 2 Seiten, jetzt sind es 5 Seiten. Also alle Antworten mit zusatz Antworten versehen.
Na super - totale Papierverschwendung und 2020 sind es dann 8 Seiten an noch seltsameren Fragen...
Devil-Hawk hat geschrieben:Sorry, aber mir geht es eher schlechter als früher und deshalb rege ich mich halt leider schneller auf. :confused: :Gruebeln:
Du brauchst Dich nicht zu entschuldigen - es ist gut nachvollziehbar, wie angespannt das Nervenkostüm ist, wenn alle paar Jahre erneut die EMR Überprüfung ins Haus flattert.
Da würde ich mich genauso aufregen !
Devil-Hawk hat geschrieben:Ich schlafe schlechter und habe mehr Schmerzen. Nur werde ich mich hüten, dass der DRV mitzuteilen!
Die bringen es fertig und schicken mich zu einem bezahlten Gutachter der DRV...jeder weiß was dabei rauskommt!
Das könnte natürlich passieren, dass ein GA in Auftrag gegeben wird - der Sachverständige braucht ja auch seine Daseinsberechtigung.

Wobei zu hoffen ist, wenn Du diesem " Fragebogen " aussagefähige Arztberichte ect beifügst - das DRV Interesse dann hoffentlich gesättigt ist.
So dass selbst die DRV auf ihr geliebtes Gutachten verzichten könnte - ist ja auch ein teurer Spass - diese sog. Sachverständigengutachten erstellen zu lassen.
Devil-Hawk hat geschrieben:Meine Ärzte sagen mir eh ich wäre austherapiert(wie der SG-Gutachter auch). Deshalb hole ich nur meine Medikamente bei
meinem Hausarzt und nehme die Termne bei meinem Psychiater war.
Na ja die lieben Ärzte sagen auch oft viel... austherapiert bedeutet aber auch nicht, dass kein Arztkonsil mehr erforderlich ist.

Es ist sicher sehr wichtig/wertvoll, dass Du die Termine beim Psychiater wahrnimmst - so hast Du einen Facharztnachweis - da kann die DRV schon mal nicht meckern.

Ich hatte jetzt auch wieder die Situation, dass mir mein beh Neuro Ende 2017 gesagt hatte, dass ich nur noch vorstellig in der Sprechstd werden sollte, wenn sich Neues ergeben würde
und er " wirklich etwas für mich tun könnte "... Leider habe ich dieses Jahr keinen Termin mehr erhalten, da für den Rest des Jahres ausgebucht und mir gesundheitlich ein Termin in den Abendstunden ( längere Zugfahrt ) aktuell nicht möglich ist .

So verfasste ich ein kurzes Infoschreiben - KK Karte beigefügt - so dass ich meine Rezepte u VO per Post erhalten habe ( samt DSGVO) - der Neuro kann " abrechnen " und mein Termin für Anfang 2019 ist bereits vereinbart.
Es ist immer ein komisches Gefühl, wenn die Chipkarte auf Reisen geht - bin da immer total froh, wenn ich diese zurück erhalte.
Devil-Hawk hat geschrieben:Sonst kommt noch jemand auf die Idee, wenn man
nicht mehr zum Arzt geht, geht es einem besser!!!
So ist es - nur weil man EMR bezieht, bedeutet es ja nicht, dass man keine Arztkontakte/behandlungen mehr benötigt. Ggf kann man die Intervalle etwas verlängern... je nach Erkrankung.
In der Regel teilt der Arzt ohnehin mit, wann er eine Wiedervorstellung wünscht.

Liebe Grüsse
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Re: Überprüfung unbefristete EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Devil-Hawk » Fr 2. Nov 2018, 12:34

Hallo liebes Engelchen. :umarm: :Bussi:
Dir auch ganz lieben Dank für deine leiben Worte und hilfreiche Tipps die du uns allen gibst!!! :Bussi: :Bussi:

Befund habe habe ich wie letztes mal extra nicht mitgeschickt. Was manchmal besser ist wenn es schlechter geworden ist.
Keine schlafende Hunde wecken ist da meine Devise! :fluestern: :Verwirrt: :schimpfen:

Die können ja meine behandelnden Ärzt anschreiben. Aber bisher nicht passiert. :grinser:

In meinem Fall "Müde und Kaputt" habe ich mal die ganzen Texte die bei der neuen "Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht"
verlangt werden geschrieben. :Gruebeln:
Da verstehe ich vieles nicht, was verlangt wird.

Man soll RÜCKWIRGEND alle behandelnden Ärzte, Krankenhäuser usw, die man WÄHREND der Rentenantragsstellung schon geben musste,
nochmals von der Schweigepflicht entbinden!!! Also schon vor mehr als 5 Jahren alte Sachen, die die DRV ja sowiesso schon hatte. :Gruebeln: :confused:

Wer das mal Lesen möchte, kann das unter mein Fall mal tun und mir seine Meinung dazu schreiben.

Liebe Grüße an alle :jaa: :smile: :grinser:

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Re: Überprüfung unbefristete EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Fr 2. Nov 2018, 14:07

Lieber Devil-Hawk, :smile:
Devil-Hawk hat geschrieben:
Fr 2. Nov 2018, 12:34

Befund habe habe ich wie letztes mal extra nicht mitgeschickt. Was manchmal besser ist wenn es schlechter geworden ist.
:Gruebeln: Aussagefähige Arztbriefe/Befundberichte... hätte ich der DRV sehr wohl zugeschickt - vielleicht hätte sich dann der Ärztl. Befundbericht/ Anfragen bei den beh. Docs, schon erübrigt - das ist natürlich rein spekulativ.... Den R 3214 muss die DRV ja schliesslich bezahlen...

Devil-Hawk hat geschrieben:Keine schlafende Hunde wecken ist da meine Devise! :fluestern: :Verwirrt: :schimpfen:
So sehe ich das auch - wobei die DRV immer eine EMR Überprüfung vornehmen kann.Wie bei Aufnahme einer Tätigkeit ( Mini-Job ), Umzug, böser Nachbar...
Nur so häufig wie in Deinem Fall, das ist schon totale Schickane !
Devil-Hawk hat geschrieben:Die können ja meine behandelnden Ärzt anschreiben. Aber bisher nicht passiert. :grinser:
Natürlich kann DIE DRV Deine Ärzte anschreiben - da wird sich dann sicher eine Zeit lang hinziehen...
Hat man denn dem Schreiben keinen Ärztl. Befundbericht beigefügt und Dich um Erledigung gebeten ?
Devil-Hawk hat geschrieben:In meinem Fall "Müde und Kaputt" habe ich mal die ganzen Texte die bei der neuen "Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht"
verlangt werden geschrieben. :Gruebeln:
Da verstehe ich vieles nicht, was verlangt wird.
Ok werde da ( später ) lesen...
Devil-Hawk hat geschrieben:Man soll RÜCKWIRGEND alle behandelnden Ärzte, Krankenhäuser usw, die man WÄHREND der Rentenantragsstellung schon geben musste,
nochmals von der Schweigepflicht entbinden!!! Also schon vor mehr als 5 Jahren alte Sachen, die die DRV ja sowiesso schon hatte. :Gruebeln: :confused:
Typisch DRV, bräuchten nur die Akte studieren... ABER es könnte ja auch ein Arztwechsel Deinerseits stattgefunden haben.
Somit wäre die Behandlerliste nicht mehr aktuell. Und sowie zwischenzeitlich neue Klinikaufenthalte erfolgt sein.
Das alles muss die DRV ja erfahren/erfragen..

Nicht, das das jetzt so klingt als wäre ich mit der DRV Handlungsweise konform - :nein: ich versuche mir lediglich, deren Gedanken u die resultierenden Handlungsweisen zu erklären/herzuleiten. Verstehen werde ich diese Institution niemals ! :teufel:

Von der Schweigepflicht entbinden würde ich nur die Mediziner, welchen Du 100 % vertrauen kannst. Die Schw. Entbindung würde ich auch zeitlich befristen.
Devil-Hawk hat geschrieben:Wer das mal Lesen möchte, kann das unter mein Fall mal tun und mir seine Meinung dazu schreiben.
:jaa:

Liebe Grüsse
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Re: Überprüfung unbefristete EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Devil-Hawk » So 4. Nov 2018, 11:39

Liebes Engelchen,
ganz kurz sonst wird das ein endloser Beitrag.

Man hat keinen ärtzlichen Befundbericht angefordert. War auch kein Formblatt dabei. Nur die Entbindung der ärtzlichen Schweigepflicht für alle
Behörden, Krankenhäuser, Rehakliniken, Ärtzen usw, auch die während der Antragstellung!!! Blödsinn finde ich, da die DRV eh alles hat.

Für neuere Befund ekann ich das noch verstehen, aber nicht für alle alten die eh schon seitens der DRV keine Beachtung gefunden hatten!
Deshalb ging es ja übers Sozialgericht zum Gutachter. Dann bekam ich ja daraufhin meine volle unbefristetet EM- Rente.

Warum will die DRV jetzt widerholt meine Schweigepflichtentbindung für jahre alte Ärtliche Befunde, die sie einerseits schon haben , anderseits
nicht aktzeptiert hatten?

Für mich zählt das Sozialgerichtsgutachten, und dass hat auch die DRV weiterhin zu tun.

Liebe Grüsse

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Re: Überprüfung unbefristete EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Anja12 » So 4. Nov 2018, 14:02

Hallo,

das Sozialgerichtsgutachten zählt nicht mehr.

Schreibe deine RV kurz an: (per Einschreiben)

Eine Änderung in den Bedingungen, die für die Gewährung der Erwerbsminderungsrente maßgeblich waren, ist nicht eingetreten.

mfg
Bedenke:
die Erwerbsminderungsrente kann nicht so einfach von der Rentenversicherung „entzogen“ werden. Da ist es ja umgekehrt die sind beweispflichtig.


Viele Grüße

Anja

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Re: Überprüfung unbefristete EM-Rente

Ungelesener Beitrag von NiciCong » Mo 5. Nov 2018, 10:53

Liebe Anja12,

wieso ist das Gutachten nicht mehr gültig? Zählt das immer nur für den "aktuellen Fall"?

Vielen Dank für eine Antwort! Liebe Grüße n
Sich kundig machen ist die beste Form der Selbsverteidigung!
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Re: Überprüfung unbefristete EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Mo 5. Nov 2018, 11:39

Hallo Devil-Hawk,

ich sehe da nur zwei Möglichkeiten:

Zum einen der Aufforderung der DRV nachzukommen - die Fragebögen kurz u knapp auszufüllen - Befundberichte beifügen.
Der Überprüfungsantrag wird sicherlich eine reine " Formsache " sein. Und Deine EMR weitergewährt werden...

So einfach ist es für die DRV ja nicht, Deine Dauer- EMR zu entziehen. Das müsste schon eine gute Begründung rechtfertigen.
In diesem Fall wäre - die DRV in der Beweispflicht - nicht DU...

Ob sich die DRV damit zufrieden gäbe, wie Anja 12 meint, der DRV ja Kurzschreiben mitteilen, dass sich an Deinem GS-Zustand nichts geändert hat...
wäre eine Möglichkeit, jedoch bezweifele ich, dass sich die " Herrschaften " damit zufrieden geben.

Interessant wäre auch die Sozialmedizinische Prognose/Stellungnahme des ÄD - vielleicht würde daraus ja der Beweggrund dieser kontinuierlichen Überprüfungen ersichtlich sein.

Je weniger man die DRV aufmerksam macht via schlafende Hunde um so besser wird es wohl sein.

Ich denke schon, dass ein Gutachten seine Gültigkeit verlieren kann - der GS Zustand kann sich ja jederzeit verändern. Was sagt dann ein GA/Rehabericht ect welches vor zb 3 Jahren erstellt wurde, denn noch aus ?

Würde die DRV korrekt arbeiten/vorgehen, so müsste diese ein neues GA in Auftrag geben... wobei man dann wieder auf den Sachverständigen " hoffen " muss.
Ein ewiger Kreislauf... welcher der DRV Arbeit u Kosten bereitet.

Liebe Grüsse
Engelchen 22
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Re: Überprüfung unbefristete EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Mo 5. Nov 2018, 13:18

Hallo D.-H,

hänge dich doch an den Vordrucken nicht so auf.

Manchmal überlegen die "Sachbearbeiter" einfach nicht, was zugesandt wird.
Überall arbeiten Menschen.
Was nicht auf dich zutrifft, das fülle eben nicht aus.

Oder versuche den Weg den ich dir beschrieben habe.

Es ist nur ein Vorschlag.

Anzumerken bleibt, der Rententräger hat immer das Recht auf seiner Seite
ob und wann überprüft wird.

Die Gewährung der Erwerbsminderungsrente entscheiden nicht die Ärzte,
sondern die angestellten Juristen.

Ein altes Gutachten kann niemals eine Grundlage sein.

Viele Grüße

Anja

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