REHA nach Rente?

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Tacker
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REHA nach Rente?

Ungelesener Beitrag von Tacker » So 19. Mär 2017, 11:54

Mein Mann hat eine Bis 12/2017 befristete EM-Rente wegen psychischer Probleme. Bis vor 2 Jahren gab es jährlich mindestens 2 Psychiatrieaufenthalte, wegen der Ruhe durch die Erwerbsminderungsrente reichte die letzten 2 Jahre eine ambulante Therapie. Belastbar ist er allerdings gar nicht und laut seinen Ärzten weiterhin auch voll erwerbsgemindert, gesundheitlich gäbe es keine Verbesserungen.

Kann es beim Verlängerungsantrag der Rente im Juni passieren, dass mein Mann zur REHA geschickt wird?
Die Rente gab es 2015 (befristet bis Ende 2017), vorher erfolgte keine REHA.

agnes
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Re: REHA nach Rente?

Ungelesener Beitrag von agnes » So 19. Mär 2017, 18:13

Hallo Tacker und willkommen im K-o-R Forum :smile:

Ehrlich gesagt, wird dir/euch hier aus dem Forum niemand verbindlich dazu eine Auskunft geben können, ob beim/mit dem Verlängerungsgesuch ggf. eine Reha durch die DRV erfolgen wird/kann. :Verwirrt:

Wenn ihr den Verlängerungsantrag ausfüllt, dann benennt ihr am Besten die behandelnden Ärzte und Therapeuten und legt vor allen Dingen sämtliche aussagekräftigen Befunde der letzten zwei Jahre bei, von denen ihr hoffentlich ein paar aktuelle auch selber habt. :Gruebeln:

Evtl. lasst ihr euch auch eine ärztliche Bescheinigung von dem behandelnden Psychoarzt geben.

Mein behandelnder Psychodoc hatte mir damals ganz unkonventionell einen Dreizeiler ausgestellt, den ich dem Antrag beilegte.
Der Wortlaut war ungefähr so:

Ärztliche Bescheinigung
Frau ... befindet sich seit ... bei mir in psychotherapeutischer Behandlung.
Aufgrund der gesundheitlichen Komplexität bei multiplem Beschwerdebild wird auch weiterhin mit einer langfristigen ärztlichen und therapeutischen Betreuung auf unterschiedlichem Fachgebiet zu rechnen sein. Aus psychotherapeutischer Sicht ist eine Arbeitsaufnahme auch in Zukunft nicht empfehlenswert.

Wie gesagt, komplett unkonventionell als ärztliche Bescheinigung in Form eines Dreizeilers verfasst und vom Arzt gestempelt und unterschrieben. :lesen:

Ich hatte zusätzlich auch noch umfangreiche andere Fachklinik- und Arztbefunde auf orthopädischem, radiologischem und schmerztherapeutischem Gebiet, die ich ebenso in Kopie beilegte und die z.T. auch bereits darauf eingingen, dass aus deren Sicht weiterhin eine Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit vorläge.

Ein voreiliger DRV-Mitarbeiter veranlasste jedoch noch fix ein Gutachten.

An dem Tag, als ich bei der Gutachterin saß, cancelte die DRV den Gutachtermin telefonisch, da meine eingereichten Unterlagen wohl doch ausreichend waren, zumal ganz frisch ein umfangreicher Klinikbericht aus der Schmerzklinik bei denen auf den Tisch kam.

Ich fand diese Nachricht des Cancelns allerdings erst nach dem Gutachten auf meinem AB vor. :Wut:

Schlimm war das Gutachten für mich aber auch nicht verlaufen und im Nachhinein eher hilfreich, da diese Gutachterin abschließend beurteilte, dass auf Dauer eine Erwerbsminderung vorläge.

So wurde mir bereits im ersten Verlängerungsverfahren die EMR auf unbestimmte Dauer auch zugesprochen.

Klug ist es, so meine Meinung und Erfahrung, den Nachweis von weiteren ärztlichen/therapeutischen Behandlungen der letzten Zeit bereits dem Verlängerungsantrag beizufügen.

Je mehr aussagefähige Info der DRV über den aktuellen Gesundheitszustand vorliegt, umso weniger läuft man Gefahr, von der DRV noch ausgiebig gutachterlich oder rehabilativ betrachtet/gequält zu werden.

Alles Gute und viel Erfolg für die Verlängerung wünscht agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: REHA nach Rente?

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » So 19. Mär 2017, 18:56

Hallo Tacker, :jaa:

ein herzliches Willkommen hier im K-o-R ! :jaa:
Ich hoffe Du fühlst Dich hier im Forum wohl und erhälst auf Deine Fragen die gewünschten Antworten..

Vielleicht magst Du Dich auch ein wenig hier im Forum umsehen um Dich zu informieren...
Kannst ggf auch unsere " Suchfunktion " nutzen - denn viele Fragen wurden hier bereits beantwortet..

Jedoch kein Problem, bei individuellen Fragen/Problemen o.s. bitte posten - Die erfahrene K-o-R Community wird Dir und Deinem Mann
sicher hilfreich u unterstützend zur Seite stehen.
Tacker hat geschrieben:
So 19. Mär 2017, 11:54
Mein Mann hat eine Bis 12/2017 befristete EM-Rente wegen psychischer Probleme. Bis vor 2 Jahren gab es jährlich mindestens 2 Psychiatrieaufenthalte, wegen der Ruhe durch die Erwerbsminderungsrente reichte die letzten 2 Jahre eine ambulante Therapie. Belastbar ist er allerdings gar nicht und laut seinen Ärzten weiterhin auch voll erwerbsgemindert, gesundheitlich gäbe es keine Verbesserungen.
Nicht ganz einfach diese Frage - denn die Vorgehens.- und Entscheidungsweise der DRV bzgl . weiterer EMR-Bewilligung ist oft individuell - meist erhalten die Antragsteller die bereits bewilligte EMR ziemlich problemlos weiterbewilligt...

Gerade aktuell haben einige K-o-R Mitglieder die EMR Weitergewährung erhalten...

Fügt bitte dem Weitergewährungsantrag aussagefähige FACHarztbefunde bei - natürlich die Entlassbriefe der psychiatrischen Kliniken ( ich gehe davon aus, dass der Gesundheitszutand Deines Mannes korrekt dargestellt wurde....) ggf auch das Schreiben der amb. Therapie - soweit dieses der DRV noch nicht vorlag...
Kurz gesagt sämtliche aussagefähigen " Briefe " dem Antrag bei - Vorsichtig wäre ich bei " eigens für den Antrag erstellten Attesten " diese werden aus DRV - Sicht oft als " Gefälligkeit " gewertet....

Wichtig aber, das ist Euch sicher längst bekannt - sich in kontinuierlicher Therapie ( wird bei Deinem Mann der Fall sein ) zu befinden um auch die nötige Ärztliche Unterstützung
für den EMR-Weitergewährungsantrag zu erhalten...
Tacker hat geschrieben:Kann es beim Verlängerungsantrag der Rente im Juni passieren, dass mein Mann zur REHA geschickt wird?
Die Rente gab es 2015 (befristet bis Ende 2017), vorher erfolgte keine REHA.
Der Grundsatz " Reha vor Rente " hat meiner Kentniss nach noch immer Bestand....

Ich mutmaße mal, dass es bei der EMR-Weitergewährung nicht zwingend nötig ist aus DRV-Sicht, dass Reha absolviert werden muss.
Auch die DRV muss sicher auch Kosten sparen....

Soweit fürs Erste von mir !

Liebe Grüsse
Engelchen 22
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