Ergebnis oder Bescheid von DRV fehlt

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Flechmat0815
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Ergebnis oder Bescheid von DRV fehlt

Ungelesener Beitrag von Flechmat0815 » Do 9. Feb 2017, 12:47

Hallo an alle Mitglieder,

leider habe ich bisher nichts zu dem Thema gefunden. Mein Mann musste aufgrund seiner Erkrankung und der damit verbundenen Gefahr einer Erwerbsminderung einen Antrag auf Teilhabe leistungen bei der DRV stellen. Dort wurde dann eine Maßnahme in einem BFW genehmigt, diese Arbeits-und Belastungserprobung lief 10 Wochen mit dem Ergebnis das er für die dort erprobten Tätigkeiten arbeitsfähig wäre {Holzfiguren basteln etc.) aber nicht mehr für seinen eigentlichen Beruf als Kraftfahrer.

Man hatte uns eine Umschulung zum Fahrlehrer von der DRV in Aussicht gestellt, dann aber kurz vor Ablauf des Krankengeldes mitgeteilt, dass er sich bei der Agentur für Arbeit melden soll, obwohl er von seinem Arbeitgeber gar nicht gekündigt wurde, eventuelle Gespräche mit dem AG und dem Reha-Berater der DRV fanden auch auf unsere Anfragen nicht statt.

Ich bin der Meinung das wir auf jeden Fall irgendeine Mitteilung oder einen Bescheid von der DRV erhalten sollten z.b. mit welchem Ergebnis die Maßnahme abgeschlossen wurde. Haben wir ein Recht den Abschlussbericht aus dem BFW zu erhalten und wie es mit dem Antrag auf Teilhabe aussieht?

Mein Mann hat sich jetzt arbeitslos melden müssen, weil in der Zwischenzeit sein LKW Führerschein abgelaufen war und der AG ihn ohne den Führerschein gar nicht mehr gebrauchen kann. Wir haben in den vergangenen 1,5 Jahren auch immer bei der DRV darauf hingewiesen, dass er selber fest davon ausgeht noch LKW fahren zu können und dort auch schriftlich gebeten ggfs. Eine LKW fahrprobe durchführen zu lassen, falls man doch nach Ablauf des Krankengeldes zu dem Ergebnis kommen sollte, dass er wieder bei seinem alten AG arbeiten kann oder soll, das wurde alles nicht durchgeführt und jetzt weiss die Agentur auch nichts mit Ihm anzufangen und der AG hat wahrscheinlich auch keine Möglichkeit mehr ihn dort einzusetzen, da er Probleme mit dem Be- und Entladen hat und bei seinem AG im Fernverkehr giftige Chemikalien gefahren hat.

Was können wir bei der DRV jetzt anfordern oder was kann man machen einen Anwalt suchen ?
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.

LG suse
Zuletzt geändert von Amethyst am Do 9. Feb 2017, 14:39, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Absätze zur besseren Lesbarkeit eingefügt

Lutti
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Re: Ergebnis oder Bescheid von DRV fehlt

Ungelesener Beitrag von Lutti » Do 9. Feb 2017, 14:01

Flechmat0815 hat geschrieben: Ich bin der Meinung das wir auf jeden Fall irgendeine Mitteilung oder einen Bescheid von der DRV erhalten sollten
Hast du schon bei der DRV angerufen und nachgefragt? Das ist der richtige Weg, um die Fragen zu klären.

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Re: Ergebnis oder Bescheid von DRV fehlt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 9. Feb 2017, 14:52

Hallo Lutti, :smile:
Hast du schon bei der DRV angerufen und nachgefragt? Das ist der richtige Weg, um die Fragen zu klären.
Das ist genau der falsche Weg, um mit Behörden wichtige Fragen zu klären.
Da macht man (nachweislich per Einschreiben geschickt) eine "Sachstand-Anfrage" und fordert schriftliche Antworten, am Telefon erzählen die oft viel "wenn der Tag lang ist" ...

Das nur mal so als allgemeiner Hinweis wie man mit Behörden umgehen sollte wenn man verlässliche und nachweisbare Antworten haben möchte.

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
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Re: Ergebnis oder Bescheid von DRV fehlt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 9. Feb 2017, 15:45

Hallo Flechmat0815, :smile:

zunächst mal WILLKOMMEN bei uns im K-o-R ... :jaa:
leider habe ich bisher nichts zu dem Thema gefunden. Mein Mann musste aufgrund seiner Erkrankung und der damit verbundenen Gefahr einer Erwerbsminderung einen Antrag auf Teilhabe leistungen bei der DRV stellen.


Das ist eine übliche Aufforderung der KK um Krankengeld sparen zu können (wenn möglich), war er vorher schon in einer medizinischen Reha, es ist eher ungewöhnlich, dass direkt eine LTA gefordert wird von der KK.
Die Einschätzung des MDK dazu, dass die Erwerbsfähigkeit bereits gefährdet ( oder auch schon stark gefährdet) sei ist eine "bürokratische" Grundlage dafür, dass die KK das überhaupt fordern darf.

Das sieht die DRV oft ganz anders und dazu gibt es hier schon jede Menge Beiträge ... dafür braucht man aber auch etwas mehr Zeit nach der Anmeldung.
Dort wurde dann eine Maßnahme in einem BFW genehmigt, diese Arbeits-und Belastungserprobung lief 10 Wochen mit dem Ergebnis das er für die dort erprobten Tätigkeiten arbeitsfähig wäre {Holzfiguren basteln etc.) aber nicht mehr für seinen eigentlichen Beruf als Kraftfahrer.
In diesem Zusammenhang wäre es nicht ganz unwichtig zu erfahren wie alt dein Mann ist, denn mit Umschulungen hat man es generell nicht mehr so ab 40 /45 + X Jahren ... das Ergebnis zur Belastungs-Erprobung solltet ihr direkt beim BfW / bei der DRV schriftlich anfordern.
Es ist ja wichtig zu wissen was da drin steht, um die weitere Vorgehensweise abschätzen zu können.

Gewöhnt euch an solche Dinge IMMER schriftlich und nachweislich (Fax und/oder Übergabe-Einschreiben) einzufordern, mit Telefonaten und Gesprächen kommt man da meist nicht weit, zudem hat man NICHTS in der Hand zu dem was so "gesagt" wurde ...
Man hatte uns eine Umschulung zum Fahrlehrer von der DRV in Aussicht gestellt, dann aber kurz vor Ablauf des Krankengeldes mitgeteilt, dass er sich bei der Agentur für Arbeit melden soll, obwohl er von seinem Arbeitgeber gar nicht gekündigt wurde, eventuelle Gespräche mit dem AG und dem Reha-Berater der DRV fanden auch auf unsere Anfragen nicht statt.
Wer ist "man" und in welcher Schriftform wurde diese Umschulung "in Aussicht gestellt" ... mir ist zumindest nicht bekannt, dass die DRV zu Fahrlehrern umschult, aber ich weiß ja auch nicht Alles was heutzutage möglich sein könnte.

Die Meldung bei der AfA nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld ist ganz normal, der Anspruch auch § 145 SGB III besteht unabhängig davon ob man arbeitslos ist oder nicht, das soll die "nahtlose" Zahlung von Lohnersatzleistungen sichern bei langer Krankheit.

Das ist auch zunächst mal getrennt von einer eventuellen "Umschulung" durch die DRV zu sehen, der Leistungsträger (DRV = Übergangsgeld) würde sich ja erst ändern, wenn eine DRV-Maßnahme auch wirklich beginnt.
Hat er während der Belastungs-Erprobung auch Übergangsgeld bekommen oder hat die KK weiter Krankengeld gezahlt ???
Ich bin der Meinung das wir auf jeden Fall irgendeine Mitteilung oder einen Bescheid von der DRV erhalten sollten z.b. mit welchem Ergebnis die Maßnahme abgeschlossen wurde. Haben wir ein Recht den Abschlussbericht aus dem BFW zu erhalten und wie es mit dem Antrag auf Teilhabe aussieht?
Es muss ja bereits vorher irgendwas schriftlich gegeben haben, man kann ja nicht einfach so in einem BfW auftauchen um dort eine Maßnahme durchzuführen, dazu muss es ja auch einen schriftlichen Bescheid geben wo drin steht warum und wer die Kosten dafür übernehmen wird. :confused: :Gruebeln:

Auf den Abschlussbericht besteht selbstverständlich ein Rechtsanspruch, immer hin geht es um die berufliche Zukunft deines Mannes, da sollte man schon erfahren dürfen wie das Ergebnis dieser 10 Wochen ist, wann wurde denn das beendet, die brauchen auch oft etwas länger bis die Berichte dann vorliegen, was hat man ihm dort zu seinen beruflichen Möglichkeiten schon gesagt. :confused:
Mein Mann hat sich jetzt arbeitslos melden müssen, weil in der Zwischenzeit sein LKW Führerschein abgelaufen war und der AG ihn ohne den Führerschein gar nicht mehr gebrauchen kann.
Er meldet sich NICHT wegen Arbeitslosigkeit sondern wegen der Aussteuerung aus dem Krankengeld, dazu sollte er ja einen Bescheid von der KK bekommen haben ... je nachdem wann diese Arbeits-Erprobung beendet war, hätte er sich (vermutlich) längst bei der AfA melden müssen.
Dort kann er auch Förderung beantragen für die erforderlichen Scheine, wird die AfA allerdings nicht (mehr) bezahlen wollen, weil die DRV dafür zuständig wäre und die zahlt es nicht wenn man ihm bescheinigt hat, dass er als LKW-Fahrer gar nicht mehr arbeiten sollte.
Wir haben in den vergangenen 1,5 Jahren auch immer bei der DRV darauf hingewiesen, dass er selber fest davon ausgeht noch LKW fahren zu können und dort auch schriftlich gebeten ggfs. Eine LKW fahrprobe durchführen zu lassen, falls man doch nach Ablauf des Krankengeldes zu dem Ergebnis kommen sollte, dass er wieder bei seinem alten AG arbeiten kann oder soll, das wurde alles nicht durchgeführt und jetzt weiss die Agentur auch nichts mit Ihm anzufangen und der AG hat wahrscheinlich auch keine Möglichkeit mehr ihn dort einzusetzen, da er Probleme mit dem Be- und Entladen hat und bei seinem AG im Fernverkehr giftige Chemikalien gefahren hat.
Hier kommen mehrere Probleme zusammen für die es unterschiedliche Verantwortlichkeiten gibt ...

Wenn er selber meint, dass er weiter machen könnte wie bisher, warum wartet er dann bis "alles abgelaufen" ist, letztlich kann ihn doch Niemand hindern seine Arbeit (wie bisher) wieder aufzunehmen, wenn er selbst glaubt das wieder schaffen zu können.

Arbeitsvertragliche Änderungen (andere Aufgaben mit weniger körperlicher Belastung) dazu wären mit dem AG zu klären, da mischt sich keine Behörde ein, wer hat denn die notwendigen Bescheinigungen dafür bisher bezahlt ???
Die AfA soll eigentlich im Moment nur den Lebensunterhalt sichern, bis er nicht mehr AU geschrieben ist ... dann müsste er seine Arbeit wieder aufnehmen und wenn der AG "nichts mehr mit ihm anfangen kann" wird er ihm kündigen müssen, wenn es keine andere Einsatzmöglichkeit gibt.

Bis dahin gibt es einen Arbeitsvertrag und wenn dein Mann nicht mehr AU ist hat der AG ihn wieder zu beschäftigen ...
Was können wir bei der DRV jetzt anfordern oder was kann man machen einen Anwalt suchen ?
Im Moment wüsste ich nicht was ein Anwalt dabei tun könnte, auf Umschulung gibt es KEINEN Rechtsanspruch und beim AG müsste dein Mann erst mal seine generelle Arbeitsbereitschaft wieder signalisieren, um arbeitsrechtliche Regelungen treffen zu können ... da könnte dann ein Anwalt für Arbeitsrecht eventuell hilfreich sein ...

Ich denke nicht unbedingt, dass wir hier die notwendigen Kenntnisse dafür haben, wir befassen uns mehr damit was man tun kann /muss, wenn schon klar ist, dass man (aus gesundheitlichen Gründen) überhaupt nicht mehr arbeiten kann und die DRV trotzdem keine EM-Rente zahlen will ... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
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Re: Ergebnis oder Bescheid von DRV fehlt

Ungelesener Beitrag von Flechmat0815 » Do 9. Feb 2017, 18:29

Das Problem war das seit der ersten medizinischen reha zu Lasten der drv alle Beteiligten der Auffassung waren, dass mein Mann keinen LKW mehr fahren kann.
Wir waren da anderer Meinung, hatten aber die entsprechenden berichte wo das immer so drin stand und das war dann ein ko für die amtsärztliche Untersuchung die man für den lkw führerschein alle 5 Jahre machen muss, so dass ich meinem Mann auch gesagt habe das wir erst mal abwarten müssen was die DRV weiter macht.

Die erste Maßnahme im BFW wurde wegen einem Puls von 90 abgebrochen und dann hat es 4 Monate gedauert, bis er dort noch mal von vorne mit der arbeits und belastungserprobung beginnen konnte.
In der Zeit war dann auch das Ende des Krankengeldes in Sicht und wir haben dann versucht von der drv wenigstens eine Kopie von dem Bericht des im Rahmen der BFW Maßnahme durchgeführten LeistungsTests zu bekommen, da stand dann u.a drin das er noch lkw fahren können müsste, damit wir dem BetriebsArzt etwas vorlegen konnten.

Mein Mann ist 48 Jahre alt und sein AG hatte ihn vor 4 Jahren schon intern umgesetzt, aber da es eine Art spedition ist, können die ohne lkw führerschein nichts mit ihm anfangen.
Bei den Gesprächen mit dem Reha Berater der DRV vor der Maßnahme im BFW hatte man uns eine Umschulung in Aussicht gestellt, eine Menge habe ich auch schriftlich.
Die DRV hat leistungen zur teilhabe für die medizinische Reha gewährt, dazu zählte wohl auch die arbeits und belastungserprobung, dazu haben wir auch die bescheide.

Das schlimme ist nur, dass sich alles so in die Länge gezogen hatte, bis das krankengeld abgelaufen ist und bei dem letzten Gespräch mit dem Berater der DRV hat man dann gesagt mein Mann soll sich dann jetzt arbeitslos melden und dann sehen, ob die Agentur ihm eine Umschulung oder qualifizierung bezahlt und das war es dann.

Ich wollte nur wissen was ich der DRV schreiben soll das ich jetzt endlich einen Bescheid zu dem Antrag auf leistungen zur teilhabe haben will und ob ich ein recht darauf habe den Abschluss Bericht des BFW in Kopie zu erhalten, dass soll laut drv nämlich nicht möglich sein, nur Akteneinsicht geht.
Mein Mann will arbeiten und vor allem wieder lkw fahren, weil er halt Kraftfahrer ist ansonsten hat er doch eh kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Zuletzt geändert von Doppeloma am Do 9. Feb 2017, 19:13, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beitrag übersichtlicher gestaltet

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Re: Ergebnis oder Bescheid von DRV fehlt

Ungelesener Beitrag von Flechmat0815 » Do 9. Feb 2017, 18:29

Das Problem war das seit der ersten medizinischen reha zu Lasten der drv alle Beteiligten der Auffassung waren, dass mein Mann keinen LKW mehr fahren kann. Wir waren da anderer Meinung, hatten aber die entsprechenden berichte wo das immer so drin stand und das war dann ein ko für die amtsärztliche Untersuchung die man für den lkw führerschein alle 5 Jahre machen muss, so dass ich meinem Mann auch gesagt habe das wir erst mal abwarten müssen was die DRV weiter macht. Die erste Maßnahme im BFW wurde wegen einem Puls von 90 abgebrochen und dann hat es 4 Monate gedauert, bis er dort noch mal von vorne mit der arbeits und belastungserprobung beginnen konnte. In der Zeit war dann auch das Ende des Krankengeldes in Sicht und wir haben dann versucht von der drv wenigstens eine Kopie von dem Bericht des im Rahmen der BFW Maßnahme durchgeführten LeistungsTests zu bekommen, da stand dann u.a drin das er noch lkw fahren können müsste, damit wir dem BetriebsArzt etwas vorlegen konnten. Mein Mann ist 48 Jahre alt und sein AG hatte ihn vor 4 Jahren schon intern umgesetzt, aber da es eine Art spedition ist, können die ohne lkw führerschein nichts mit ihm anfangen. Bei den Gesprächen mit dem Reha Berater der DRV vor der Maßnahme im BFW hatte man uns eine Umschulung in Aussicht gestellt, eine Menge habe ich auch schriftlich. Die DRV hat leistungen zur teilhabe für die medizinische Reha gewährt, dazu zählte wohl auch die arbeits und belastungserprobung, dazu haben wir auch die bescheide. Das schlimme ist nur, dass sich alles so in die Länge gezogen hatte, bis das krankengeld abgelaufen ist und bei dem letzten Gespräch mit dem Berater der DRV hat man dann gesagt mein Mann soll sich dann jetzt arbeitslos melden und dann sehen, ob die Agentur ihm eine Umschulung oder qualifizierung bezahlt und das war es dann. Ich wollte nur wissen was ich der DRV schreiben soll das ich jetzt endlich einen Bescheid zu dem Antrag auf leistungen zur teilhabe haben will und ob ich ein recht darauf habe den Abschluss Bericht des BFW in Kopie zu erhalten, dass soll laut drv nämlich nicht möglich sein, nur Akteneinsicht geht. Mein Mann will arbeiten und vor allem wieder lkw fahren, weil er halt Kraftfahrer ist ansonsten hat er doch eh kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

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Re: Ergebnis oder Bescheid von DRV fehlt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 9. Feb 2017, 19:55

Hallo Flechmat0815, :smile:

zunächst mal eine ganz dringende Bitte, mach einige Absätze und Leerzeilen in deine Beiträge.
Hier leiden viele User unter massiven Konzentrations-Störungen und sind nicht in der Lage solche kompakten Blöcke zu lesen und zu erfassen, es mag auch nicht immer Jemand das "neu sortieren" (müssen) ... :amen:
Das Problem war das seit der ersten medizinischen reha zu Lasten der drv alle Beteiligten der Auffassung waren, dass mein Mann keinen LKW mehr fahren kann.
Liegt euch der komplette Reha-Bericht dazu vor, es muss ja Begründungen geben für diese Entscheidungen / Ansichten in der Reha. :confused:
Wir waren da anderer Meinung, hatten aber die entsprechenden berichte wo das immer so drin stand und das war dann ein ko für die amtsärztliche Untersuchung die man für den lkw führerschein alle 5 Jahre machen muss, so dass ich meinem Mann auch gesagt habe das wir erst mal abwarten müssen was die DRV weiter macht.
Es geht aber nicht immer nur um die eigene Meinung dazu, darum wären die medizinischen Begründungen wichtig, er ist ja nicht alleine "auf der Straße" und der Grund für die fehlenden "Scheine" klingt ja nun schon etwas anders ... ein Berufskraftfahrer in einem LKW darf ja auch keine Gefahr für die "Allgemeinheit" werden, wenn (objektive, medizinisch belegte) gesundheitliche Probleme das nicht mehr zulassen, dann nützt der eigene Wille wenig.
Die erste Maßnahme im BFW wurde wegen einem Puls von 90 abgebrochen und dann hat es 4 Monate gedauert, bis er dort noch mal von vorne mit der arbeits und belastungserprobung beginnen konnte.
Das kann hier aber letztlich Niemand ernsthaft beurteilen wollen, welche gesundheitlichen Störungen (auch nur zeitweise / unter bestimmten Belastungen) dazu geführt haben, dass sogar diese "Erprobung" abgebrochen wurde ...
In der Zeit war dann auch das Ende des Krankengeldes in Sicht und wir haben dann versucht von der drv wenigstens eine Kopie von dem Bericht des im Rahmen der BFW Maßnahme durchgeführten LeistungsTests zu bekommen, da stand dann u.a drin das er noch lkw fahren können müsste, damit wir dem BetriebsArzt etwas vorlegen konnten.
Das habt ihr also bekommen, den Maßnahme-Bericht ?
Mein Mann ist 48 Jahre alt und sein AG hatte ihn vor 4 Jahren schon intern umgesetzt, aber da es eine Art spedition ist, können die ohne lkw führerschein nichts mit ihm anfangen.
Da gibt es doch schon länger gesundheitliche Probleme, ich glaube nicht, das hier die richtige Stelle ist das klären zu können, hat er einen GdB / Schwerbehinderten-Ausweis, damit wäre er zumindest vor "einfacher Kündigung" etwas geschützt aber wenn es in der aktuellen Firma gar keine Einsatzmöglichkeiten mehr gibt, dann hilft das auch nicht weiter.

Gibt es dort einen Betriebsrat / Schwerbehinderten-Vertretung mit denen ihr mal sprechen könntet ??? :confused: :Gruebeln:
Bei den Gesprächen mit dem Reha Berater der DRV vor der Maßnahme im BFW hatte man uns eine Umschulung in Aussicht gestellt, eine Menge habe ich auch schriftlich.
Was konkret hast du dazu schriftlich, einklagbare Bescheide oder nur "unverbindliche Willensbekundungen" ... wenn man ihn wirklich noch umschulen WILL, dann wäre es ja an der Zeit damit zu beginnen, er wird ja nicht jünger, bei so viel Verzögerungs-Taktik sehe ich da kein ernsthaftes Vorgehen der DRV zur Durchführung einer Umschulung ...
Die DRV hat leistungen zur teilhabe für die medizinische Reha gewährt, dazu zählte wohl auch die arbeits und belastungserprobung, dazu haben wir auch die bescheide.
Medizinische Reha mündet aber nicht "automatisch" in berufliche Reha-Maßnahmen ... dabei wird vielleicht herausgefunden, ob eine berufliche Reha empfehlenswert ist und gesundheitlich zu schaffen wäre aber das bedeutet ja noch lange nicht, dass eine Komplett-Umschulung auch bewilligt wird.
Das schlimme ist nur, dass sich alles so in die Länge gezogen hatte, bis das krankengeld abgelaufen ist und bei dem letzten Gespräch mit dem Berater der DRV hat man dann gesagt mein Mann soll sich dann jetzt arbeitslos melden und dann sehen, ob die Agentur ihm eine Umschulung oder qualifizierung bezahlt und das war es dann.
Ob das Krankengeld dabei abläuft oder nicht ist der DRV dabei ziemlich egal und die Meldung bei der AfA nach der "Aussteuerung" aus dem Krankengeld ist ein normaler und üblicher Vorgang, ganz unabhängig davon was man vielleicht bei der DRV noch planen würde.
Die Aussage des DRV-Reha-Beraters lässt allerdings große Zweifel daran aufkommen, dass di DRV überhaupt noch in deinen Mann was investieren will und wird für eine berufliche Veränderung.

Dem sollte nämlich bekannt sein, dass die AfA NICHTS mehr in der Richtung bezahlt wenn bereits die DRV als Leistungsträger zuständig ist ... man könnte es auch volkstümlich so ausdrücken, dass eine Umschulung bereits als "gestorben" anzusehen ist für deinen Mann.
Ich wollte nur wissen was ich der DRV schreiben soll das ich jetzt endlich einen Bescheid zu dem Antrag auf leistungen zur teilhabe haben will
Wenn ein offizieller (schriftlicher) Antrag (nachweislich) auf berufliche Reha gestellt wurde besteht natürlich auch ein Anspruch auf einen Bescheid dazu, allerdings hat die Behörde dafür gesetzlich 6 Monate Zeit ...
Die medizinische "Teilhabe" (Med. Reha ist auch Teilhabe am Arbeitsleben) wurde ja bereits durchgeführt also muss es ja auch einen Bescheid dazu gegeben haben ...
und ob ich ein recht darauf habe den Abschluss Bericht des BFW in Kopie zu erhalten, dass soll laut drv nämlich nicht möglich sein, nur Akteneinsicht geht.
Mit welchen Rechtsgrundlagen wird das belegt, wenn es nicht anders gehen soll, dann macht doch die "Akten-Einsicht", da hat man auch das Recht Kopien von wichtigen Unterlagen zu verlangen und/ oder auch selbst Fotos davon anzufertigen.
Da verlässt man sich aber gerne darauf, dass die Betroffenen nicht genau wissen (werden) was wirklich wichtig ist und was nicht ... man sollte also Jemanden mitnehmen, der sich mit so was etwas auskennt. :lesen: :lesen: :lesen:
Mein Mann will arbeiten und vor allem wieder lkw fahren, weil er halt Kraftfahrer ist ansonsten hat er doch eh kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Uns hier musst du davon nicht überzeugen, aber wie ich oben schon festgestellt habe sind wir dafür (vermutlich) nicht das passende Forum ... zu beurteilen ob dein Mann tatsächlich noch LKW fahren sollte (gesundheitlich gesehen) oder nicht ...
So Mancher hier musste seine Arbeit irgendwann aus gesundheitlichen Gründen aufgeben, obwohl er auch lieber weiter gearbeitet hätte ... und auch keine realen Chancen mehr auf was "Anderes" am heutigen Arbeitsmarkt hatte.

Das ist hier aber NICHT unser Thema, sondern die Probleme, die man (leider) trotzdem mit der DRV beim Kampf um eine erforderliche EM-Rente bekommen kann, wenn man sich bereits selber darüber klar geworden ist, dass der eigene WILLE zu arbeiten alleine nicht mehr genügt ... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
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Re: Ergebnis oder Bescheid von DRV fehlt

Ungelesener Beitrag von Flechmat0815 » Fr 10. Feb 2017, 14:30

Vielen Dank für die schnellen Antworten und die guten Tipps von euch.

Ich hätte vermutlich die ganze Geschichte und das alles aus meiner Sicht mit einer falschen Diagnose aus dem Uni Klinikum angefangen hat, welche letztlich auch für die ganzen nachfolgenden Einschätzungen zu der LKW Fahreignung meines Mannes geführt hatte.

Uns ist auch beiden durchaus bewusst, dass ein LKW Fahrer eine grosse Verantwortung trägt, wenn er mit einem Tankwagen mit hochgiftigen Chemikalien oder 40 Tonnen durch die Gegend fährt, von daher könnt Ihr euch sicher sein das wir das auch selber schon ausgetestet haben und die Kosten für eine Fahrprobe auch selber gezahlt haben,

hätte meiner Meinung nach aber auch die DRV machen können, ohne einfach die These aufzustellen, dass er nicht mehr LKW fahren kann.

Ich werde mich jetzt erst mal schriftlich an die DRV wenden und dort um Übersendung von Ablichtungen des dort vorliegenden Berichtes zu der Maßnahme im BFW bitten, mal sehen was drin steht und dann weiter sehen.
Zuletzt geändert von Engelchen22 am Mi 15. Feb 2017, 20:26, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Absätze eingefügt... Bitte auf Begruessung ect achten... Danke!!

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