Probleme mit Krankengeld
Kassen versuchen Zahlungspflicht zu umgehen
In der Vergangenheit haben sich in den VdK-Geschäftsstellen Mitarbeiter wiederholt darüber beschwert, dass ihre gesetzliche KK während des Krankengeldbezug den versuch unternommen hat, sich ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Kg zu entziehen.
So wurden VdK Mitglieder beispielsweise aufgefordert, einen Rentenantrag auf Eu-rente bei
Vorheriger Auflösung/Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses zu stellen.
Hintergrund:
Kommen die versicherten dieser Aufforderung nach, so entfällt für die gesetzliche KK die Verpflichtung zur Zahlung des Kg.
Stellt sich im nachhinein jedoch heraus, dass der vers. Keinen Anspruch auf die Eu-rente hat, so ist der Verlust des Arbeitsplatzes nicht mehr rückgängig zu machen.
Quelle VdK Zeitung Juni 2010-06-08
Berichten sie uns ihre Erfahrungen!
Der soz.verb.VdK beabsicht diese fälle zu sammeln, auszuwerten u.weitere schritte zu überlegen
Ihren Erfahrungsbericht bitte an krankengeld@vdk.de senden
Kassen versuchen Zahlungspflicht zu umgehen!
- Doppeloma
- Gold-Member
- Beiträge: 8201
- Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
- Wohnort: Insel Rügen
- Hat sich bedankt: 5058 Mal
- Danksagung erhalten: 6619 Mal
Re: Kassen versuchen Zahlungspflicht zu umgehen!
Hallo K@lle,
danke für diese Info
Hier bei uns sind ja schon einige (z.B. Madita) wo der Kampf um das Krankengeld im Gange ist.
Die KK beschränken sich allerdings nicht auf die Forderung nach einer EM-Renten-Antragstellung.
Dazu ist die KK übrigens gar nicht berechtigt, lt. § 51 SGB V kann die Kasse zur Stellung eines REHA-ANTRAGES/ ANTRAGES AUF TEILHABE auffordern, von Rentenantrag steht da nix
Die Forderung nach Kündigung des bestehenden Arbeitsplatzes ist der Knaller überhaupt, dazu ist NIEMAND berechtigt, die Folgen trägt nämlich an Ende (nicht nur bei der KK, sondern auch bei der AfA der Kranke!!!).
Außerdem bringt es der KK gar nichts, wenn man sich auskennt, weiß man nämlich, dass die KK trotzdem weiter Krankengeld (nach dem letzten Einkommen berechnet!) zahlen muß solange man OHNE UNTERBRECHUNG weiter AU geschrieben ist.
Ausgangsbasis für den Krankengeld-Anspruch ist und bleibt in diesem Falle (auch nach der Kündigung z. B. durch den Arbeitgeber), die Tätigkeit die bei Beginn der Krankheit ausgeübt wurde.
Da versuchen die KK allerdings auch oft den Leuten was anderes zu erzählen und beschließen dann (per MDK), dass derjenige was anderes machen könnte oder sowieso nicht mehr krank sei (Wunderheilung durch Verlust des Arbeitsplatzes!!!).
Geht das alles nicht kommt die Variante vorzeitige "Aussteuerung" dran.
So wie bei mir, wird dann einfach vorgerechnet, dass die 78 Wochen jetzt voll sind, man wäre ja bereits längere Zeit AU gewesen wegen dieser Krankheit
Es war allerdings eine ganz andere Krankheit, wegen der man vorher schon mal längere Zeit AU war und darum stimmt die Rechnung gar nicht!
In meinem Fall hat der sofortige Widerspruch innerhalb einer Woche (!) dafür gesorgt, dass die KK noch mal "nachgerechnet" und "ihren Irrtum" schnellstens korrigiert hat
Zuviele wissen darüber aber nicht Bescheid und geben sich dann mit der vorzeitigen "Aussteuerung" zufrieden, melden sich brav bei der AfA und bekommen dort den nächsten Knüppel vor den Kopf (ERST RECHT WENN SIE AUCH NOCH SELBER GEKÜNDIGT HABEN !!!)
Die AfA kann nämlich auch rechnen (und will auch nicht zahlen, wenn sie nicht muß), besonders gut wenn sie feststellt, dass die "Aussteuerung" noch gar nicht fällig ist.
Mein Männe bekam übrigens sogar von der AfA den Rat seinen Arbeitsplatz selber zu kündigen, schriftlich hat man im diesen Vorschlag allerdings nicht gegeben !!!???
Wir haben unsere Arbeitsplätze beide immer noch und wenn unsere Firmen uns loswerden möchten, dann müssen sie uns eben kündigen (könnte per KÜ-Schutzklage eventuell sogar noch eine Abfindung bei herauskommen).
Wir haben beide erhöhten KÜ-Schutz (durch Gleichstellung bzw. wegen Schwerbehinderung), keine Institution würde am Ende Verständnis dafür aufbringen, dass wir da freiwillig den Arbeitsplatz aufgeben.
Soviel erst mal zum Thema mit Variationen von den Krankenkassen
Lasst euch sowas nicht gefallen, nicht alles muß nur deshalb richtig sein, weil da irgendwelche §§ in den Bescheid gedruckt werden
Liebe Grüße von der Doppeloma
danke für diese Info

Hier bei uns sind ja schon einige (z.B. Madita) wo der Kampf um das Krankengeld im Gange ist.
Die KK beschränken sich allerdings nicht auf die Forderung nach einer EM-Renten-Antragstellung.
Dazu ist die KK übrigens gar nicht berechtigt, lt. § 51 SGB V kann die Kasse zur Stellung eines REHA-ANTRAGES/ ANTRAGES AUF TEILHABE auffordern, von Rentenantrag steht da nix

Die Forderung nach Kündigung des bestehenden Arbeitsplatzes ist der Knaller überhaupt, dazu ist NIEMAND berechtigt, die Folgen trägt nämlich an Ende (nicht nur bei der KK, sondern auch bei der AfA der Kranke!!!).
Außerdem bringt es der KK gar nichts, wenn man sich auskennt, weiß man nämlich, dass die KK trotzdem weiter Krankengeld (nach dem letzten Einkommen berechnet!) zahlen muß solange man OHNE UNTERBRECHUNG weiter AU geschrieben ist.
Ausgangsbasis für den Krankengeld-Anspruch ist und bleibt in diesem Falle (auch nach der Kündigung z. B. durch den Arbeitgeber), die Tätigkeit die bei Beginn der Krankheit ausgeübt wurde.
Da versuchen die KK allerdings auch oft den Leuten was anderes zu erzählen und beschließen dann (per MDK), dass derjenige was anderes machen könnte oder sowieso nicht mehr krank sei (Wunderheilung durch Verlust des Arbeitsplatzes!!!).
Geht das alles nicht kommt die Variante vorzeitige "Aussteuerung" dran.
So wie bei mir, wird dann einfach vorgerechnet, dass die 78 Wochen jetzt voll sind, man wäre ja bereits längere Zeit AU gewesen wegen dieser Krankheit

Es war allerdings eine ganz andere Krankheit, wegen der man vorher schon mal längere Zeit AU war und darum stimmt die Rechnung gar nicht!
In meinem Fall hat der sofortige Widerspruch innerhalb einer Woche (!) dafür gesorgt, dass die KK noch mal "nachgerechnet" und "ihren Irrtum" schnellstens korrigiert hat

Zuviele wissen darüber aber nicht Bescheid und geben sich dann mit der vorzeitigen "Aussteuerung" zufrieden, melden sich brav bei der AfA und bekommen dort den nächsten Knüppel vor den Kopf (ERST RECHT WENN SIE AUCH NOCH SELBER GEKÜNDIGT HABEN !!!)

Die AfA kann nämlich auch rechnen (und will auch nicht zahlen, wenn sie nicht muß), besonders gut wenn sie feststellt, dass die "Aussteuerung" noch gar nicht fällig ist.
Mein Männe bekam übrigens sogar von der AfA den Rat seinen Arbeitsplatz selber zu kündigen, schriftlich hat man im diesen Vorschlag allerdings nicht gegeben !!!???
Wir haben unsere Arbeitsplätze beide immer noch und wenn unsere Firmen uns loswerden möchten, dann müssen sie uns eben kündigen (könnte per KÜ-Schutzklage eventuell sogar noch eine Abfindung bei herauskommen).
Wir haben beide erhöhten KÜ-Schutz (durch Gleichstellung bzw. wegen Schwerbehinderung), keine Institution würde am Ende Verständnis dafür aufbringen, dass wir da freiwillig den Arbeitsplatz aufgeben.
Soviel erst mal zum Thema mit Variationen von den Krankenkassen

Lasst euch sowas nicht gefallen, nicht alles muß nur deshalb richtig sein, weil da irgendwelche §§ in den Bescheid gedruckt werden



Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- k@lle
- Administrator
- Beiträge: 2600
- Registriert: So 10. Jan 2010, 12:16
- Hat sich bedankt: 5407 Mal
- Danksagung erhalten: 1367 Mal
Re: Kassen versuchen Zahlungspflicht zu umgehen!
hatte das mit den "machenschaften" der KK schon mal öfter hier gelesen
bin zwar selbst nicht betroffen hab aber durch viel beiträge hier gelesen
dass da klärungsbedarf ist.
hab diesen bericht heute morgen gefunden und ihn dann abgeadlert und eingestellt.
ggf.könnte man ihn od.ein zusammenfassung (doppel oma schein da ja den plan zu haben)davon in unseren info-bereich posten.

bin zwar selbst nicht betroffen hab aber durch viel beiträge hier gelesen
dass da klärungsbedarf ist.
hab diesen bericht heute morgen gefunden und ihn dann abgeadlert und eingestellt.
ggf.könnte man ihn od.ein zusammenfassung (doppel oma schein da ja den plan zu haben)davon in unseren info-bereich posten.

Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste