Pflegegeld-Anrechnung auf ALG 1 beim Pflegebdürftigen selbst
Verfasst: Sa 14. Jan 2017, 23:06
Hallo,
ich muss heute auch mal etwas fragen, ich werde beim Googeln irgendwie nicht fündig.
Es geht um die Freundin meines Sohnes, M.. Sie ist derzeit arbeitslos und bezieht ALG 1. Mit der Thematik ALG 1 kenne ich mich überhaupt nicht aus.
M. hat sowohl Asperger-Syndrom als auch eine körperliche Behinderung aufgrund ihrer extremen Frühgeburt in SSW 24 und war bisher wegen ihrer behinderungsbedingten Einschränkungen in Pflegestufe 1 eingestuft, die jetzt zum Pflegegrad 2 übergeleitet wurde. Ihr Pflegegeld wird momentan noch von ihrer Mutter einkassiert, die aber nichts dafür tut. M. versucht mit meiner Unterstützung schnellstmöglich eine Wohnung in der Nähe meines Sohnes zu finden, um endlich zu Hause ausziehen zu können und dem Psychoterror ihrer Mutter zu entkommen. Das ist nach dem, was ich in den letzten Wochen erfahren habe, auch mehr als dringend nötig, wenn M. einen erneuten psychischen Totalabsturz vermeiden will. Ich denke, sie schafft das mit Unterstützung auch, alleine zu wohnen.
Meine Frage bezieht sich auf die Anrechnung des Pflegegeldes als Einkommen auf das ALG 1 bei der pflegebedürftigen Person selber, ich finde nur Seiten, wo es um die Anrechnung als Einkommen der Pflegeperson geht.
Meiner Ansicht nach darf es auch beim Pflegebedürftigen selber auch nicht angerechnet werden, weil es zweckbestimmt ist und der Sicherung der Pflege dient. M. könnte davon z.B. eine Haushaltshilfe bezahlen, wenn sie alleine wohnt.
Kann mir jemand weiterhelfen und die konkrete Rechtsgrundlage nennen? Wie sähe es mit der Anrechnung auf ALG 2 aus, wenn sie keinen Job findet, was leider in ihrer Situation zu befürchten ist? Sie ist Fachpraktikerin für Bürokommunikation (Reha-ausbildung), was für eine Autistin nicht unbedingt der geeigneteste Beruf ist, wenn man im Job viel Kontakt mit anderen Menschen hat, aber sie hat die Autismusdiagnose erst seit 2015 und hatte nach Abschluß noch keine Stelle.
Da fällt mir noch etwas ein, hätte sie ggf. wenn nötig, Anrecht auf eine Umschulung, wer wäre zuständig, welcher Vorausetzungen gäbe es? Weiß das zufällig jemand, auch wenn es kein typisches k-o-R-Problem ist? Viele berufsfremde Jobs könnte sie wegen ihrer starken Gehbehinderung schlecht machen, kurze Strecken zu Fuß (ca. 200 Meter) ansonsten Rollstuhl.
Liebe Grüße
Annette
ich muss heute auch mal etwas fragen, ich werde beim Googeln irgendwie nicht fündig.
Es geht um die Freundin meines Sohnes, M.. Sie ist derzeit arbeitslos und bezieht ALG 1. Mit der Thematik ALG 1 kenne ich mich überhaupt nicht aus.
M. hat sowohl Asperger-Syndrom als auch eine körperliche Behinderung aufgrund ihrer extremen Frühgeburt in SSW 24 und war bisher wegen ihrer behinderungsbedingten Einschränkungen in Pflegestufe 1 eingestuft, die jetzt zum Pflegegrad 2 übergeleitet wurde. Ihr Pflegegeld wird momentan noch von ihrer Mutter einkassiert, die aber nichts dafür tut. M. versucht mit meiner Unterstützung schnellstmöglich eine Wohnung in der Nähe meines Sohnes zu finden, um endlich zu Hause ausziehen zu können und dem Psychoterror ihrer Mutter zu entkommen. Das ist nach dem, was ich in den letzten Wochen erfahren habe, auch mehr als dringend nötig, wenn M. einen erneuten psychischen Totalabsturz vermeiden will. Ich denke, sie schafft das mit Unterstützung auch, alleine zu wohnen.
Meine Frage bezieht sich auf die Anrechnung des Pflegegeldes als Einkommen auf das ALG 1 bei der pflegebedürftigen Person selber, ich finde nur Seiten, wo es um die Anrechnung als Einkommen der Pflegeperson geht.
Meiner Ansicht nach darf es auch beim Pflegebedürftigen selber auch nicht angerechnet werden, weil es zweckbestimmt ist und der Sicherung der Pflege dient. M. könnte davon z.B. eine Haushaltshilfe bezahlen, wenn sie alleine wohnt.
Kann mir jemand weiterhelfen und die konkrete Rechtsgrundlage nennen? Wie sähe es mit der Anrechnung auf ALG 2 aus, wenn sie keinen Job findet, was leider in ihrer Situation zu befürchten ist? Sie ist Fachpraktikerin für Bürokommunikation (Reha-ausbildung), was für eine Autistin nicht unbedingt der geeigneteste Beruf ist, wenn man im Job viel Kontakt mit anderen Menschen hat, aber sie hat die Autismusdiagnose erst seit 2015 und hatte nach Abschluß noch keine Stelle.
Da fällt mir noch etwas ein, hätte sie ggf. wenn nötig, Anrecht auf eine Umschulung, wer wäre zuständig, welcher Vorausetzungen gäbe es? Weiß das zufällig jemand, auch wenn es kein typisches k-o-R-Problem ist? Viele berufsfremde Jobs könnte sie wegen ihrer starken Gehbehinderung schlecht machen, kurze Strecken zu Fuß (ca. 200 Meter) ansonsten Rollstuhl.
Liebe Grüße
Annette