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Pflegegeld-Anrechnung auf ALG 1 beim Pflegebdürftigen selbst

Verfasst: Sa 14. Jan 2017, 23:06
von Amethyst
Hallo,

ich muss heute auch mal etwas fragen, ich werde beim Googeln irgendwie nicht fündig.
Es geht um die Freundin meines Sohnes, M.. Sie ist derzeit arbeitslos und bezieht ALG 1. Mit der Thematik ALG 1 kenne ich mich überhaupt nicht aus.

M. hat sowohl Asperger-Syndrom als auch eine körperliche Behinderung aufgrund ihrer extremen Frühgeburt in SSW 24 und war bisher wegen ihrer behinderungsbedingten Einschränkungen in Pflegestufe 1 eingestuft, die jetzt zum Pflegegrad 2 übergeleitet wurde. Ihr Pflegegeld wird momentan noch von ihrer Mutter einkassiert, die aber nichts dafür tut. M. versucht mit meiner Unterstützung schnellstmöglich eine Wohnung in der Nähe meines Sohnes zu finden, um endlich zu Hause ausziehen zu können und dem Psychoterror ihrer Mutter zu entkommen. Das ist nach dem, was ich in den letzten Wochen erfahren habe, auch mehr als dringend nötig, wenn M. einen erneuten psychischen Totalabsturz vermeiden will. Ich denke, sie schafft das mit Unterstützung auch, alleine zu wohnen.

Meine Frage bezieht sich auf die Anrechnung des Pflegegeldes als Einkommen auf das ALG 1 bei der pflegebedürftigen Person selber, ich finde nur Seiten, wo es um die Anrechnung als Einkommen der Pflegeperson geht.

Meiner Ansicht nach darf es auch beim Pflegebedürftigen selber auch nicht angerechnet werden, weil es zweckbestimmt ist und der Sicherung der Pflege dient. M. könnte davon z.B. eine Haushaltshilfe bezahlen, wenn sie alleine wohnt.

Kann mir jemand weiterhelfen und die konkrete Rechtsgrundlage nennen? Wie sähe es mit der Anrechnung auf ALG 2 aus, wenn sie keinen Job findet, was leider in ihrer Situation zu befürchten ist? Sie ist Fachpraktikerin für Bürokommunikation (Reha-ausbildung), was für eine Autistin nicht unbedingt der geeigneteste Beruf ist, wenn man im Job viel Kontakt mit anderen Menschen hat, aber sie hat die Autismusdiagnose erst seit 2015 und hatte nach Abschluß noch keine Stelle.

Da fällt mir noch etwas ein, hätte sie ggf. wenn nötig, Anrecht auf eine Umschulung, wer wäre zuständig, welcher Vorausetzungen gäbe es? Weiß das zufällig jemand, auch wenn es kein typisches k-o-R-Problem ist? Viele berufsfremde Jobs könnte sie wegen ihrer starken Gehbehinderung schlecht machen, kurze Strecken zu Fuß (ca. 200 Meter) ansonsten Rollstuhl.

Liebe Grüße

Annette

Re: Pflegegeld-Anrechnung auf ALG 1 beim Pflegebdürftigen se

Verfasst: So 15. Jan 2017, 10:35
von Vrori
Hallo,

das Pflegegeld ist kein Einkommen!

Es soll die pflegebedürftige Person in die lage versetzen, den nötigen Pflegeaufwand finanzieren zu können.
Bei ALG I wird eh nur Einkommen aus Beschäftigung angerechnet...
bei ALG II darf es ebenfalls nicht angerechnet werden..

diese Drucksache ist aus 1997 aber m.E. noch gültig

http://www.selbsthilfe-online.de/druckv ... php?id=118

Re: Pflegegeld-Anrechnung auf ALG 1 beim Pflegebdürftigen se

Verfasst: Di 24. Jan 2017, 22:00
von Amethyst
Hallo Vrori!
Vrori hat geschrieben:
diese Drucksache ist aus 1997 aber m.E. noch gültig

http://www.selbsthilfe-online.de/druckv ... php?id=118
Bei dem Link bekomme ich nur

"Selbsthilfe-Online

Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen in Deutschland
Druckdatum: 24.01.2017
Erstellungsdatum: ..... Drucken"


angezeigt.

M. ist letzte Woche von zu Hause geflüchtet, nachdem es mit iher Mutter eskaliert ist und in ein Frauenhaus weit weg von ihrem alten Wohnort gegangen. Und sie hat ihre Mutter wegen häuslicher Gewalt (verschiedene Strftabestäde) bei der Polizei angezeigt.

Jetzt versucht sie, ihr neues Leben aufzubauen und möchte das, so gut es geht, alleine schaffen, geht also z.b. alleine auf Ämter und nimmt Hilfe von ihrer Sozialarbeiterin wenig in Anspuch. :Gruebeln:

M. hat mir vorhin eine SMS geschrieben, dass sie eine Anlage zur Feststellung der Einkommensverhältnisse ausfüllen muss und darin nach Pflegegeld gefragt wird. Wofür das auzufüllen ist, weiß ich noch nicht, ich habe nachgefragt. Da es jetzt also aktuell ist, habe ich noch mal Google angeworfen.

Meiner Ansicht nach müsste SGB XI § 13 Absatz 5 Satz 1 zutreffen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__13.html

§ 13 Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungen

...(5) Die Leistungen der Pflegeversicherung bleiben als Einkommen bei Sozialleistungen und bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt


Das blöde ist, dass M. keinen Internetzugag hat, Kommunikation mit ihr ist nur via Handy-Telefonat oder SMS möglich, ich kann ihr deshalb nichts verlinken oder längere Erkärungen schreiben, schwierig. :ic_down:

Wir hatten ihr empfohlen, einen Handyvertrag über web.de mit Internetflat abzuschließen (bei uns haben den insgesamt 6 Familienmitgleider, der ist gut und preiswert), aber das geht irgendwie nicht, weil sie eine Wohnadresse angeben muss, das aber nicht kann. :nein:

Liebe Grüße

Annette

Re: Pflegegeld-Anrechnung auf ALG 1 beim Pflegebdürftigen se

Verfasst: Di 24. Jan 2017, 23:17
von Fee59
Hallo,

Manchmal kann man als Postzustelladresse einen
Sozialverband angeben, z. B. die Caritas.
Einfach mal dort nachfragen, ob das geht.

LG
Fee

Re: Pflegegeld-Anrechnung auf ALG 1 beim Pflegebdürftigen se

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 00:47
von Amethyst
Fee59 hat geschrieben:Hallo,

Manchmal kann man als Postzustelladresse einen
Sozialverband angeben, z. B. die Caritas.
Einfach mal dort nachfragen, ob das geht.
Danke! Sie hat eine Postfachadresse übers Frauenhaus, aber sie muss Ort, Straße und Hausnummer angeben und das kann sie ja nicht.

Ich habe noch das gefunden.

https://wirelesslife.de/keine-meldeadresse/

Postadresse: Die Anschrift, die du bei vielen Vertragspartnern angibst, hat keine rechtliche Bindung (außer eventuell in den AGBs der Anbieter). Diese kann von deiner Meldeadresse abweichen, solange unter der Adresse Post entgegengenommen wird. Das Sozialrecht besagt, dass für Menschen ohne festen Wohnsitz lediglich eine postalische Erreichbarkeit sichergestellt sein muss (z.B. für Obdachlose, digitale Nomaden)....

.....Obdachlose “Personen ohne festen Wohnsitz” (ofW) können sich genau unter diesem Term beim Meldebüro registrieren lassen. Damit bleibt zumindest der Anspruch auf Sozialgeld und unter Umständen sogar auf ALGII bestehen, wenn eine Postadresse nachgewiesen werden kann. Eine Anschrift stellen soziale Einrichtungen (z.B. Caritas, Drogenberatungsstellen, Streetworkprojekte oder Einrichtungen der Obdachlosen-/Nichtseßhaftenhilfe) zur Verfügung.


Ich hoffe ja, dass sie schnell eine Wohnung findet, ich hatte ihr schon diverse geeignete Wohnungsangebote zugeschickt, sie hatte sogar schon 2 Besichtigungstermine vereinbart, aber dann haben sich die Ereignisse überschlagen.

Liebe Grüße

Annette

Re: Pflegegeld-Anrechnung auf ALG 1 beim Pflegebdürftigen se

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 06:56
von Fee59
Hallo,

Kann sie sich vorerst mal bei einer Freundin oder Bekannten
anmelden, falls der Provider eine Adresse bei der Caritas etc.
nicht akzeptiert?

Sie kann ja trotzdem im Frauenhaus wohnen bleiben.
Die Freundin müsste allerdings mit ihrem Vermieter
die Anmeldung klären, da die Meldebehoerden neuerdings
eine Vermieterbescheinigung sehen wollen.

LG
Fee

Re: Pflegegeld-Anrechnung auf ALG 1 beim Pflegebdürftigen se

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 09:03
von Vrori
hier steht es geschrieben:

Pflgegeld wird nicht als Einkommen bei Beziehern angerechnet:

http://www.vdk.de/ov-sankt-wendel/downloadmime/71920/Merkblatt4.pdf


wo der andere Link abgeblieben ist..keine Ahnung..
sorry..