Hallo Ruffus,
am 25.11.2016 war mein letzter Arbeitstag in der Wiedereingliederung der DRV.Diese wurde durch meinen Psychologen am 28.11.2016 abgebrochen (Überforderung).Habe dann auch gleich diese Information an die Krankenkassse, Arbeitgeber, DRV geschickt.
Auf welchem Wege hast du (insbesondere für die KK) diese Information zum Abbruch der Wiedereingliederung vorgenommen, hast du einen Nachweis dafür, dass die KK diese Information auch bekommen hat ???
Dann könnte man (vielleicht) noch eine fehlende Aufklärung (durch die KK) zum weiteren Vorgehen versuchen geltend zu machen aber sicher bin ich mir dazu ehrlich gesagt nicht.
War dir denn nicht selber klar, dass du was unternehmen musst (besonders direkt anschließend wieder eine AU-Bescheinigung brauchst ???), warum hat dein Psychologe dich nicht darauf hingewiesen, der sollte das doch auch wissen, dass du wieder eine ärztliche Bescheinigung brauchst.
Deine Krankengeld-Lücke ist bereits am 25.11. akut entstanden, denn bereits das Wochenende (26. / 27.) war durch keinen Leistungsträger mehr abgesichert ... es wäre erforderlich gewesen noch am 25.11. (ab dem 26.11) eine AU-Bescheinigung zu bekommen ... spätestens am 28.11. (nach dem Wochenende) hätte noch rückwirkend diese Lücke geschlossen werden können.
Das übergangsgeld der DRV habe ich bis zum 25.11.2016 erhalten.
Logisch, die DRV-Maßnahme war ja auch ab dem 26.12. offiziell beendet / abgebrochen ... dann endet die Zahlung von Übergangsgeld ... rein rechtlich hättest du also umgehend eine AU-Bescheinigung benötigt oder deine Arbeit wieder (normal) aufnehmen müssen ... aktuell hast du "unentschuldigt" (fast 1 Monat) gefehlt, denn nachweisen kannst du ja deinem AG auch nicht, dass du wirklich weiter AU gewesen bist.
Mein letzter Psychologentermin war am 23.12.2016.Da habe ich die Krankmeldung erhalten und auch gleich an die Krankenkasse weitergeleitet.
Das war aber zu spät, in der Regel geht man direkt bei /nach Abbruch einer Wiedereingliederung zu einem behandelnden Arzt und lässt sich die AU wieder bestätigen ... da kann man doch nicht auf den nächsten geplanten Arzt - Termin warten, der erst einen Monat später sein wird... ich verstehe überhaupt
NICHT, warum dein Psychologe (ist der auch Arzt, sonst darf der das ja gar nicht?) das versäumt hat die AU direkt am 28.11. wieder für dich auszustellen.
Oder dich wenigstens darauf hinzuweisen, dass du nach Abbruch des Arbeitsversuches eine weiterführende AU-Bescheinigung unbedingt benötigst ... das sollte ein behandelnder Arzt doch
WISSEN ... dass die KK ohne Bescheinigung auch kein Krankengeld wieder zahlen wird.
Heute wurde ich von der Krankenkasse darüber informiert, daß ich am 28.11.2016 eine Krankmeldung innerhalb 7 Tagen hätte schicken müssen.Das habe ich und mein Arzt versäumt.Dadurch sei mein Krangengeldanspruch für diesen Zeitraum hinfällig.
Leider ist das rechtlich gesehen zunächst mal völlig korrekt, beweist aber zumindest, dass man die Information zum Abbruch der DRV-Maßnahme erhalten hatte und dich auch nicht unbedingt rechtzeitig dazu informiert hat, dass du bei weiterer AU (die ja wahrscheinlich ist bei so einer Mitteilung) auch zeitnah eine AU-Bescheinigung einreichen musst ...
Dadurch geht mir extrem viel Geld verloren.Welche Möglichkeiten habe ich um den Krankengeldanspruch dieser zeit geltend zu machen?Die Sachbearbeiterin meinte, daß ich ab dem 23.12-2016 Anspruch auf Krangeld hätte und es keine Möglichkeit gäbe an das Krankengeld davor zu kommen, da ich es versäumt hätte.
Es wäre interessant sich diese Frage mal von einer übergeordneten Stelle deiner KK schriftlich beantworten zu lassen, denn dort gibt es die Aufklärungs- und Informationspflichten auch nicht erst wenn es dafür lange zu spät ist.
Vermute mal du hast jetzt angerufen und diese Auskunft dazu bekommen, das solltest du unterlassen, mach bitte
ALLES nur schriftlich und nachweislich dazu und besser direkt an übergeordnete Stellen der KK.
Hier kommen die Versäumnisse vieler auf einen Haufen und du verlierst nicht nur das Krankengeld sondern warst auch überhaupt
NICHT krankenversichert in dieser Zeit ... regulär könnte auch ab dem 23.12.2016 nun
KEIN Krankengeld-Anspruch mehr bestehen, denn du warst ja gar nicht mehr versichert für Krankengeld.
So ganz "koscher" ist die Handlung der KK und die Aussage der Sachbearbeiterin also auch nicht ...
Vielleicht solltest du mal Kontakt zur UPD aufnehmen ...
https://www.patientenberatung.de/de
Denn wie man da jetzt genau vorgehen sollte ohne noch mehr "Porzellan" zu zerschlagen, weiß ich auch noch nicht ... besonders kann ich das Verhalten deines Arztes auch nicht nachvollziehen, dem musste doch bereits am 28.11. klar sein, dass du
SOFORT eine neue AU-Bescheinigung benötigst ... und nicht erst fast 1 Monat später ...
Jedenfalls wenn er dazu informiert war, dass diese Wiedereingliederung über die DRV läuft und nicht über die KK (Hamburger Modell), da ist es doch logisch, dass Niemand mehr zahlen wird ohne AU-Bescheinigung ...
Es gibt immer wieder Sachen die noch über das hinausgehen was man sich so vorstellen möchte, es tut mir sehr leid, dass ich keine erfreulicheren Aussichten / Auskünfte für dich habe ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
