Probleme mit Krankengeld

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Probleme mit Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Ruffus » Do 5. Jan 2017, 17:16

Hallo zusammen,
am 25.11.2016 war mein letzter Arbeitstag in der Wiedereingliederung der DRV.Diese wurde durch meinen Psychologen am 28.11.2016 abgebrochen (Überforderung).Habe dann auch gleich diese Information an die Krankenkassse, Arbeitgeber, DRV geschickt.Das übergangsgeld der DRV habe ich bis zum 25.11.2016 erhalten. Mein letzter Psychologentermin war am 23.12.2016.Da habe ich die Krankmeldung erhalten und auch gleich an die Krankenkasse weitergeleitet.Heute wurde ich von der Krankenkasse darüber informiert, daß ich am 28.11.2016 eine Krankmeldung innerhalb 7 Tagen hätte schicken müssen.Das habe ich und mein Arzt versäumt.Dadurch sei mein Krangengeldanspruch für diesen Zeitraum hinfällig.Dadurch geht mir extrem viel Geld verloren.Welche Möglichkeiten habe ich um den Krankengeldanspruch dieser zeit geltend zu machen?Die Sachbearbeiterin meinte, daß ich ab dem 23.12-2016 Anspruch auf Krangeld hätte und es keine Möglichkeit gäbe an das Krankengeld davor zu kommen, da ich es versäumt hätte. :Veraergert:
Danke für Eure Ratschläge

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Re: Probleme mit Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 5. Jan 2017, 18:29

Hallo Ruffus, :smile:
am 25.11.2016 war mein letzter Arbeitstag in der Wiedereingliederung der DRV.Diese wurde durch meinen Psychologen am 28.11.2016 abgebrochen (Überforderung).Habe dann auch gleich diese Information an die Krankenkassse, Arbeitgeber, DRV geschickt.
Auf welchem Wege hast du (insbesondere für die KK) diese Information zum Abbruch der Wiedereingliederung vorgenommen, hast du einen Nachweis dafür, dass die KK diese Information auch bekommen hat ??? :confused: :Gruebeln:

Dann könnte man (vielleicht) noch eine fehlende Aufklärung (durch die KK) zum weiteren Vorgehen versuchen geltend zu machen aber sicher bin ich mir dazu ehrlich gesagt nicht.

War dir denn nicht selber klar, dass du was unternehmen musst (besonders direkt anschließend wieder eine AU-Bescheinigung brauchst ???), warum hat dein Psychologe dich nicht darauf hingewiesen, der sollte das doch auch wissen, dass du wieder eine ärztliche Bescheinigung brauchst. :confused: :Gruebeln:

Deine Krankengeld-Lücke ist bereits am 25.11. akut entstanden, denn bereits das Wochenende (26. / 27.) war durch keinen Leistungsträger mehr abgesichert ... es wäre erforderlich gewesen noch am 25.11. (ab dem 26.11) eine AU-Bescheinigung zu bekommen ... spätestens am 28.11. (nach dem Wochenende) hätte noch rückwirkend diese Lücke geschlossen werden können.
Das übergangsgeld der DRV habe ich bis zum 25.11.2016 erhalten.
Logisch, die DRV-Maßnahme war ja auch ab dem 26.12. offiziell beendet / abgebrochen ... dann endet die Zahlung von Übergangsgeld ... rein rechtlich hättest du also umgehend eine AU-Bescheinigung benötigt oder deine Arbeit wieder (normal) aufnehmen müssen ... aktuell hast du "unentschuldigt" (fast 1 Monat) gefehlt, denn nachweisen kannst du ja deinem AG auch nicht, dass du wirklich weiter AU gewesen bist.
Mein letzter Psychologentermin war am 23.12.2016.Da habe ich die Krankmeldung erhalten und auch gleich an die Krankenkasse weitergeleitet.
Das war aber zu spät, in der Regel geht man direkt bei /nach Abbruch einer Wiedereingliederung zu einem behandelnden Arzt und lässt sich die AU wieder bestätigen ... da kann man doch nicht auf den nächsten geplanten Arzt - Termin warten, der erst einen Monat später sein wird... ich verstehe überhaupt NICHT, warum dein Psychologe (ist der auch Arzt, sonst darf der das ja gar nicht?) das versäumt hat die AU direkt am 28.11. wieder für dich auszustellen. :Heiss:

Oder dich wenigstens darauf hinzuweisen, dass du nach Abbruch des Arbeitsversuches eine weiterführende AU-Bescheinigung unbedingt benötigst ... das sollte ein behandelnder Arzt doch WISSEN ... dass die KK ohne Bescheinigung auch kein Krankengeld wieder zahlen wird. :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:
Heute wurde ich von der Krankenkasse darüber informiert, daß ich am 28.11.2016 eine Krankmeldung innerhalb 7 Tagen hätte schicken müssen.Das habe ich und mein Arzt versäumt.Dadurch sei mein Krangengeldanspruch für diesen Zeitraum hinfällig.
Leider ist das rechtlich gesehen zunächst mal völlig korrekt, beweist aber zumindest, dass man die Information zum Abbruch der DRV-Maßnahme erhalten hatte und dich auch nicht unbedingt rechtzeitig dazu informiert hat, dass du bei weiterer AU (die ja wahrscheinlich ist bei so einer Mitteilung) auch zeitnah eine AU-Bescheinigung einreichen musst ...
Dadurch geht mir extrem viel Geld verloren.Welche Möglichkeiten habe ich um den Krankengeldanspruch dieser zeit geltend zu machen?Die Sachbearbeiterin meinte, daß ich ab dem 23.12-2016 Anspruch auf Krangeld hätte und es keine Möglichkeit gäbe an das Krankengeld davor zu kommen, da ich es versäumt hätte. :Veraergert:
Es wäre interessant sich diese Frage mal von einer übergeordneten Stelle deiner KK schriftlich beantworten zu lassen, denn dort gibt es die Aufklärungs- und Informationspflichten auch nicht erst wenn es dafür lange zu spät ist.
Vermute mal du hast jetzt angerufen und diese Auskunft dazu bekommen, das solltest du unterlassen, mach bitte ALLES nur schriftlich und nachweislich dazu und besser direkt an übergeordnete Stellen der KK.

Hier kommen die Versäumnisse vieler auf einen Haufen und du verlierst nicht nur das Krankengeld sondern warst auch überhaupt NICHT krankenversichert in dieser Zeit ... regulär könnte auch ab dem 23.12.2016 nun KEIN Krankengeld-Anspruch mehr bestehen, denn du warst ja gar nicht mehr versichert für Krankengeld.

So ganz "koscher" ist die Handlung der KK und die Aussage der Sachbearbeiterin also auch nicht ... :Verwirrt: :Hilfe:

Vielleicht solltest du mal Kontakt zur UPD aufnehmen ...

https://www.patientenberatung.de/de

Denn wie man da jetzt genau vorgehen sollte ohne noch mehr "Porzellan" zu zerschlagen, weiß ich auch noch nicht ... besonders kann ich das Verhalten deines Arztes auch nicht nachvollziehen, dem musste doch bereits am 28.11. klar sein, dass du SOFORT eine neue AU-Bescheinigung benötigst ... und nicht erst fast 1 Monat später ... :Verwirrt: :Hilfe: :Ohnmacht:

Jedenfalls wenn er dazu informiert war, dass diese Wiedereingliederung über die DRV läuft und nicht über die KK (Hamburger Modell), da ist es doch logisch, dass Niemand mehr zahlen wird ohne AU-Bescheinigung ...
Es gibt immer wieder Sachen die noch über das hinausgehen was man sich so vorstellen möchte, es tut mir sehr leid, dass ich keine erfreulicheren Aussichten / Auskünfte für dich habe ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Probleme mit Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Do 5. Jan 2017, 18:48

Hallo,

hattest Du für die Zeit der Wiedereingliederung eine Krankschreibung?
Wenn ja: Was war als voraussichtliches Enddatum der Krankschreibung darauf angegeben?

Unklar ist mir folgendes:
Du schreibst, am 25.11. war Dein letzter Tag der Wiedereingliederung.
Aber dann schreibst Du, dass Dein Psychologe am 28.11. die Wiedereingliederung abgebrochen hat.
Das wäre 3 Tage nach Deinem letzten Tag.
Das passt irgendwie nicht.

Fakt scheint zu sein, dass der Krankenkasse für den Zeitraum vom
25.11 (oder 28.11.) bis zum 23.12. keine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorliegt.
Hat Dir denn Dein Arzt für diesen Zeitraum eine Krankmeldung erstellt? (davon gehe ich mal aus).

Zumindest ruht dann erst einmal der Anspruch auf Krankengeld für diesen Zeitraum.

Aber: Hat Dir Deine KK die Rechtsgrundlagen dafür schriftlich gegeben, dass Du in dem Zeitraum kein Krankengeld bekommst? Erzählen können die viel und die Patienten verunsichern und einschüchtern ...

Dies hier habe ich noch gefunden (Fundort: hier)
Prinzipiell hat die Kasse das Recht den Krankenschein innerhalb einer Woche vorliegen zu haben ansonsten ruht der Anspruch auf Krankengeld § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V ( http://www.finkenbusch.de/?p=776 http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0504900 )
ABER:
Fordere die Krankenkasse schriftlich mit Fristsetzung zur Zahlung auf.

Verweise auf das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen L 5 KR 149/03 unter anderem auf Absatz 25 in dem auch für nicht von der Entgeltfortzahlung betroffennen Erkrankten Person eine Abgabe des Krankenscheines nicht verlangt werden kann. http://openjur.de/u/103681.html da nach gängiger Rechtsprechung ihr davon ausgegangen seid dass der Arzt die Arbeitsunfähigkeit bereits an die Krankenkasse meldet.
Falls Dein Arzt Dir keine neue Krankmeldung erstellt hat und das Enddatum der letzten Krankmeldung vor dem 23.12. liegt, könnte es sein, dass die KK (Krankenkasse) Recht hat, das Krankengeld zu verweigern.
Aber dann wäre der Arzt in der Pflicht, der es versäumt hat, eine AU auszustellen.

Noch etwas (von hier)
Auch bei fortgesetztem Krankengeldbezug ist es nicht mit einer einmaligen Krankmeldung bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit getan (BSG, Urteil vom 8. Februar 2000, B 1 KR 11/99 R). Anders als es der Wortlaut des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V nahe zu legen scheint, muss die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse vor jeder erneuten Inanspruchnahme des Krankengeldes auch dann angezeigt werden, wenn sie seit ihrem Beginn ununterbrochen bestanden hat (BSG, Urteil vom 10.5.2012, B 1 KR 20/11 R).
Da Du in der Zwischenzeit von der DRV Geld bekommen hast, gilt dieses hier:
Ein Bedürfnis nach Überprüfung besteht aber nicht nur bei der erstmaligen, sondern auch bei jeder weiteren Bewilligung von Krankengeld. Dementsprechend muss die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse erneut gemeldet werden, wenn nach einer vorübergehenden leistungsfreien Zeit wieder Krankengeld gezahlt werden soll.
Allerdings hast Du ja die KK direkt am 28.11. informiert (wie lief das, schriftlich oder mündlich?), hast es wohl bloß versäumt, eine AU zu schicken.
Hier könnte man der KK ein Versäumnis anlasten, denn sie hätte Dich informieren müssen, dass wieder eine AU ab diesem Zeitpunkt erforderlich ist.

Kläre bitte als allererstes, ob es eine Krankmeldung von Deinem Arzt für den fraglichen Zeitraum gibt.
Falls die KK Dir nur mündlich das mit dem Krankengeld mitgeteilt hat, beantrage schriftlich die Zahlung des Krankengeldes mit der Bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Auf einen solchen Antrag muss die KK schriftlich reagieren.

Gegen den Bescheid, den Du dann erhältst, kannst Du Widerspruch einlegen und das entsprechend begründen.

Dieser -> Link ist auch in diesem Zusammenhang noch interessant.

LG
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Re: Probleme mit Krankengeld

Ungelesener Beitrag von agnes » Do 5. Jan 2017, 20:01

Hallo Ruffus

Über den Umgang und die Handhabungs-/Meldepflicht bezgl. einer AU-Bescheinigung sollte ein mündiger Krankenversicherter aber irgendwie schon informiert sein. :Gruebeln:

Entschuldige bitte, aber es musste dir doch irgendwie selber klar sein, dass du die Fortführung einer AU nunmehr deinem Arbeitgeber und somit auch automatisch der KK gegenüber anzeigen musstest, wenn sich an der zwischen dir, deinem Arzt, deinem AG und der KK getroffenen/abgeschlossenen Wiedereingliederungsvereinbarung etwas ändert.

Der Abbruch dieser erstellten WE-Vereinbarung hat doch alles auf "Anfang" gesetzt, sprich du hast den stufenweisen Einstieg zurück ins Berufsleben nicht geschafft, bist also nicht arbeitsfähig! :jaa:

Wer nicht arbeitsfähig ist, der ist folgerichtig ARBEITSUNFÄHIG und muss laut Gesetz dies seinem Arbeitgeber anhand einer AU-Bescheingung dokumentieren!

Wird diese AU-Bescheinigung zur Dokumentaion/zum Nachweis für den AG ausgestellt bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer seiner vertraglich geschuldeten Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht nachkommen kann.
Somit erhält automatisch auch die KK eine Information darüber, da eine AU-Bescheinigung aus zwei Blättern besteht, einen Nachweis für den AG und einen für die KK.

Mir ist nicht plausibel, dass du selber keinen Gedanken daran verschwendet hast, welchen Arbeits- oder Krankenstatus du nunmehr inne hast, wenn die Wiedereingliederung von ärztlicher Seite als abgebrochen gilt.

Ich frage mich, welcher schriftlicher Nachweis lag dir über den Abbruch vor, denn einen schriftlichen ärztlichen Nachweis hättest du doch deinem AG und der KK überhaupt abgeben müssen. :Gruebeln:

Es obliegt ja nicht dem Arbeitnehmer den AG einfach davon mündlich in Kenntnis zu setzen, dass die WE als abgebrochen zu betrachten ist.
Da wie zuvor die schriftliche WE-Vereinbarung als Dokument verfasst und so von allen Parteien akzeptiert wurde muss die Aufhebung der Vereinbarung, sofern an den vereinbarten Verhältnissen sich etwas geändert hat, gleichsam in Schriftform ärztlich begründend dem daran beteiligten Personenkreis zur Information und Dokumentation vorgelegt werden.

Ich bin nicht ausschließlich der Meinung, dass es die Pflicht der KK ist, hier in die erweiterte Informationspflicht genommen zu werden.

Einem Arbeitnehmer sollte und muss bekannt sein, dass er arbeitsvertraglich gehalten ist, eine Arbeitsunfähigkeit über eine AU-Bescheinigung dem AG und der KK umgehend nachzuweisen.

Während der WE-Maßnahme wird man zwar weiterhin arbeitsunfähig geführt und in der WE-Vereinbarung werden auch die vereinbarten Arbeitszeiten terminlich (meist über mehrere Wochen) schriftlich fixiert festgehalten.

Wird die WE mit Tag X abgebrochen, so besteht die zuvor getroffene Vereinbarung zeitlich nicht mehr, sprich der Tag X beendet alles vorher vereinbarte, an dem sich alle gebunden fühlten.

Das bedeutet, eine neue Situation ist umgehend entstanden und diese muss den in der Veienbarung beteiligtem Petsonenkreis angezeigt werden.

Wenn also die WE-Vereinbarung ihre Gültigkeit verliert und eine Arbeitsfähigkeit nicht gegeben ist, dann bleibt nur noch die AU. Und so wie zuvor auch (den Status hatte man ja vorher bereits und musste diesen auch immer neu schriftlich nachweisen) holt man sich seine AU-Bescheinigung ab und reicht sie an den AG und an die KK weiter.

Wie wichtig es auch in Zukunft bleiben wird eine NAHTLOSE AU-Dokumentation zu führen, kannst du hier in diversen anderen Beiträgen lesen.

Es gibt hier im Forum gar Mitglieder, die haben nach jahrelangem Kampf um die EMR-Anerkennung aufgrund der nicht nahtlosen Fortführung einer AU-Dokumentation ihre Rentenanspruchsvoraussetzung zeitlich verwirkt und müssen nun ersteinmal wieder mindestens drei Beitragsjahre innerhalb der fünf Jahresfrist ERARBEITEN! :Heiss: :Hilfe:

Ich bin sehr gespannt, ob man dir bei einer etwaigen Beschwerdeeinreichung recht geben und eine Nachzahlung veranlassen wird. :Gruebeln:

Ich sehe es als dein eigenes Versäumnis an, nicht tätig geworden zu sein, so wie du es arbeitsvertraglich eigentlich schon gegenüber deinem AG hättest handeln müssen.

Gruß Agnes
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Der Kluge denkt, bevor er spricht.
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Re: Probleme mit Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 5. Jan 2017, 22:40

Hallo Fee, :smile:
Unklar ist mir folgendes:
Du schreibst, am 25.11. war Dein letzter Tag der Wiedereingliederung.
Eine Wiedereingliederung (beim AG) über die DRV läuft ja ähnlich einer medizinischen Reha, die KK zahlt während dieser Zeit KEIN Krankengeld, es werden (in der Regel) auch keine (laufenden) AU-Bescheinigungen mehr ausgestellt, denn die Reha läuft ja mit Übergangsgeld von der DRV.

Soweit habe ich das auch verstanden und der "letzte Arbeitstag" wurde wohl eher zuerst vom TE "beschlossen" am 25.11. (Freitag), leider erfolgte KEIN unverzüglicher Gang zum Arzt, um das auch direkt rechtssicher bescheinigen zu lassen. :confused: :Gruebeln:
Aber dann schreibst Du, dass Dein Psychologe am 28.11. die Wiedereingliederung abgebrochen hat.
Das wäre 3 Tage nach Deinem letzten Tag.
Das passt irgendwie nicht.
Das passt dann schon, der 28.11. war ein Montag, der Psychologe hätte aber nicht nur den Abbruch der Wiedereingliederung bestätigen dürfen, es hätte gleichzeitig (rückwirkend auf den 26.11. wäre ja noch möglich gewesen) eine AU-Bescheinigung ausgestellt werden müssen, damit die KK die Krankengeld-Zahlungen wieder aufnehmen muss.

Bis einschließlich 25.11. (Abbruch-Datum) wurde ja Übergangsgeld gezahlt, mir fehlt da echt der "Faden" warum der Arzt erst am 23.12. wieder AU geschrieben hat ... und mal ehrlich die KK will sich auch nicht in der Pflicht gesehen haben den Betroffenen zu informieren, dass er wieder AU-Bescheinigungen einreichen muss, damit wieder Krankengeld gezahlt werden wird. :confused:

Die schreiben (oder rufen) doch sonst oft genug (auch unerwünscht und unnötig) ihre Mitglieder an, wenn sie im laufenden Bezug sind und dann warten alle "brav" ab, wenn immerhin (bei der KK) angekommen ist, dass die Wiedereingliederung abgebrochen werden musste ... aus gesundheitlichen Gründen nicht zu schaffen war ??? :confused:
Fakt scheint zu sein, dass der Krankenkasse für den Zeitraum vom
25.11 (oder 28.11.) bis zum 23.12. keine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorliegt.
Richtig ... und warum merken die das bitte (angeblich) erst jetzt im Januar, die neue Bescheinigung vom 23.12. ist ja offenbar angekommen ... da hätte man ja bereits mitteilen können (und müssen), dass man keinen Anspruch mehr auf Krankengeld erkennen kann, jedenfalls nicht für die Zeit nach der Wiedereingliederung, das wussten die doch auch schon früher ...
Hat Dir denn Dein Arzt für diesen Zeitraum eine Krankmeldung erstellt? (davon gehe ich mal aus).
Soweit ich die Schilderung verstehe im ersten Beitrag wurde tatsächlich KEINE AU-Bescheinigung mehr ausgestellt nach dem 25.11.2016 bis zum 23.12.2016, damit besteht (eigentlich) überhaupt kein Anspruch mehr auf Krankengeld ...

Es besteht ja kein Versicherungsverhältnis mehr aus dem sich dieser Anspruch ergeben könnte (der AG zahlt keinen Beiträge mehr, dort fehlt der TE in dieser Lücke "unentschuldigt"/ die DRV zahlt keine Beiträge mehr (Übergangsgeld ist ja beendet seit dem 25.11.2016) / die KK zahlte / übernimmt keine Beiträge mehr (weil es ab dem 26.11. keine AU-Bescheinigung mehr gibt).
Zumindest ruht dann erst einmal der Anspruch auf Krankengeld für diesen Zeitraum.
Der Anspruch hat bereits geruht seit Beginn der Wiedereingliederung, weil das über die DRV (als berufliche Reha/ LTA = Übergangsgeld von der DRV) gelaufen ist und NICHT über die KK unter Weiterzahlung von Krankengeld (dann hätte das ja nicht geruht).

Da wäre die Begründung der KK (Rechtsgrundlagen) tatsächlich sehr interessant, weshalb man den Anspruch ab dem 26.11. verweigert (wegen fehlender AU-Bescheinigung) aber nun (angeblich) bereit wäre die Zahlungen ab dem 23.12. wieder aufzunehmen, das widerspricht sich eigentlich ... denn am 23.12. gab es gesetzlich überhaupt keinen Versicherungs-Anspruch mehr dafür ... den gibt es aktuell immer noch nicht wieder ...

Irgendwas ist da mal wieder "oberfaul", wenn es tatsächlich eine AU-Bescheinigung (lückenlos ab Ende des Übergangsgeldes) gegeben hat, dann muss die ja auch vorhanden sein, immerhin gibt es inzwischen 4 Exemplare davon bei JEDER einzelnen AU oder Verlängerung ...
Alleine die verspätete Abgabe darf sicher nicht so weitreichende Wirkungen haben.

Ist nicht gesetzlich sogar der behandelnde / ausstellende Arzt (eigentlich) verpflichtet die Bescheinigung an die KK weiter zu leiten, ich meine @Vrori hätte dazu mal was geschrieben ... ???

Gibt es tatsächlich KEINE ärztlich bescheinigte AU vom 26.11. - 22.12 2016, dann wird die KK mit Sicherheit den Rest auch noch entdecken und der finanzielle Schaden dürfte noch höher werden, als "nur" das fehlende Krankengeld für diese Zeit.

Die Antworten darauf kann uns nur der User geben ... :Gruebeln:

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Re: Probleme mit Krankengeld

Ungelesener Beitrag von agnes » Do 5. Jan 2017, 23:28

Hallo

@Doppeloma
Es besteht ja kein Versicherungsverhältnis mehr aus dem sich dieser Anspruch ergeben könnte
Gibt es nicht die 4-wöchige/1-monatige Nachversicherungszeit, die ggf. noch greifen könnte :Gruebeln:

Gruß agnes
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Re: Probleme mit Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 6. Jan 2017, 04:42

Hallo agnes, :smile:
Gibt es nicht die 4-wöchige/1-monatige Nachversicherungszeit, die ggf. noch greifen könnte :Gruebeln:
Ja schon, die gilt aber nur wenn dann für den gesamten Zeitraum (rückwirkend) auch irgendein Leistungsträger die Beiträge nachzahlt ... z.B. beim Übergang von der KK zur AfA oder von der AfA zum JobCenter.
Da entstehen ja auch oft Lücken (in der Versicherung, eher nicht in der AU-Bescheinigung) bis dann der Bescheid vom nachfolgenden Beitragszahler kommt.

Die gesetzliche Regelung kenne ich zwar nicht ganz genau aber ein Anspruch auf Krankengeld ergibt sich daraus meiner Kenntnis nach nicht, der konnte nur mit der (zeitgerechten) AU-Bescheinigung aufrecht erhalten werden und die gibt es ja scheinbar hier nicht zwischen dem 26.11. und dem 22.12.2016.

Ich weiß nur, dass ich damals (beim Übergang von der AfA zum JC wegen ALGII) 10 Tage KV-Beitrag selber zahlen musste, weil ich bis 19. das letzte ALGI (Aussteuerung war bereits erfolgt) bekam und um die Anrechnung zu vermeiden ALGII erst ab dem folgenden 01. des Monats beantragt wurde.

Da hatte ich sehr schnell die Rechnung der KK im Briefkasten, darum erstaunt es mich auch etwas, dass der TE dazu noch gar keine Forderungen seiner KK erhalten hat ... ich hatte zwar eine durchgehende AU damals aber keinen Anspruch mehr auf Krankengeld daraus.

Diese 10 Tage musste ich dann selbst zahlen, das JC hat ja die Versicherung erst zum nächsten 01. übernehmen müssen und die AfA nur bis zum 19. des Vormonats (ich bekam das später von der KK zurück, weil meine EM-Rente dann bis zu diesem Zeitpunkt zurück reichte).

Im aktuellen Fall ist es ja ähnlich, die DRV hat gezahlt (Übergangsgeld) bis zum 25.11. und die KK (gibt zumindest aktuell an) ab dem 23.12. wieder zahlen zu wollen, das sehe ich aber noch nicht wirklich ... zumindest würde die Versicherung über das erneute Krankengeld auch erst ab dem 23.12. greifen ... die Lücke dazwischen kann nur der TE mit eigenen Beiträgen füllen müssen.

Wenn es in der "Lücke" überhaupt keine Beiträge mehr gab UND keine AU, die hier den Anspruch wieder gebracht hätte, aber eben NUR direkt im lückenlosen Anschluss nach der Wiedereingliederung ...

Ich muss dir leider zustimmen, dass ich so viel Naivität in dieser Sache auch nicht ganz nachvollziehen kann ... ich verstehe aber auch den Arzt nicht dabei, der sollte doch auch wissen, dass die AU wieder weiterzuführen ist wenn sein Patient eine berufliche Wiedereingliederung abbrechen musste ... in der Regel läuft doch so was auch nur in der direkten Zusammenarbeit mit einem behandelnden Arzt ...

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Re: Probleme mit Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Ruffus » Fr 6. Jan 2017, 14:14

Liebes Forum.
,
Danke für Eure Antworten.Ja im Nachhinein ist man immer schlauer.Ich hab in dem Moment nicht an die Krankschreibung gedacht (bin total überfordert mit rentenantrag DRV, nicht Leisten der privaten BU etc.)und mein Psychologe hat es auch versäumt :Sturkopf: :Sturkopf:
Den werde ich am Montag aufsuchen und es mit ihm besprechen.
Ich wünsche Euch allen ein schönes Wochende :smile:
Ruffus

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Re: Probleme mit Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 6. Jan 2017, 14:42

Ist dein Psychologe ein Arzt?
Wenn er kein Arzt ist, also mindestens Neurologe, Psychiater und ggf. ärztlicher Psychotherpeut, dann hat er auch mit der Ausstellung einer AU nichts zu tun!!

Du hättest wirklich zu deinem beh. Arzt gemußt...
Die KK kann ja davon ausgehen, dass der Abbruch der Wiedereingliederung deshalb passierte, weil du dich wieder fit genug fühltest, um wieder einzusteigen!.
Das bestätigte dann ja möglicherweise auch schon die Nichteinreichung von AU-Nachweisen. Am geschicktesten wäre es jetzt, diesen Ruhenzeitraum zu akzeptieren.
Es kann ja auch sein, dass sie von grundsätzlicher Arbeitsfähigkeit ausgehen und du somit dann gar kein KG mehr bekommst...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Probleme mit Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Ruffus » Fr 6. Jan 2017, 16:18

Hallo Vrori,
Mein Psychologe ist Arzt.Habe aber nur das Attest ( Abbruch der Wiedereingliederung wegen Überlastung, Überforderung), der Kasse, Arbeitgeber,DrV als INfo eingereicht Erhat es versäumt mir eine AU Bescheinigung an diesem Tag auszustellen. :depri:
Die KK hätte daraufhin ja auch nach der AU Bescheinigung fragen können
Gruss
Ruffus

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