LTA - Wiedereingliederung - Rechte / Pflichten

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nowe3
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LTA - Wiedereingliederung - Rechte / Pflichten

Ungelesener Beitrag von nowe3 » Sa 2. Jul 2016, 11:26

Hallo Forummitglieder

Derzeit läuft eine Wiedereingliederung im Rahmen der "Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - LTA (berufliche Rehabilitation)".

Welche Rechte und Pflichten hat der "Rehabilitant" im Bezug auf:

a) Arbeitszeit
b) Urlaub (wann frühestmöglicher Zeitpunkt?)
c) Fehlzeiten
d) Überstunden
e) Krankheit
?

Der Arbeitsvertrag gibt hierzu KEINE (!) auskunft!
"Nur wer fragt, weis am Ende bescheid"

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Doppeloma
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Re: LTA - Wiedereingliederung - Rechte / Pflichten

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 5. Jul 2016, 01:37

Hallo nowe3, :smile:
Derzeit läuft eine Wiedereingliederung im Rahmen der "Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - LTA (berufliche Rehabilitation)".
Was bedeutet genau "es läuft bereits", dann sollten doch ALLE deine Fragen bereits im Vorfeld geklärt sein ... :confused:
Zunächst mal müssen AG und mindestens dein behandelnder Arzt daran beteiligt werden, dein AG muss ja einverstanden sein und einen geeigneten Arbeitsplatz dafür zur Verfügung stellen können ...

In der Regel läuft eine stufenweise Wiedereinarbeitung über die DRV mit Zahlung von Übergangsgeld, man bekommt also kein Geld vom AG in der Zeit ...

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... erung.html

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... erung.html

Warst du denn in Reha oder wie kommt es jetzt dazu, etwas mehr Informationen von dir wären nicht schlecht ... :Gruebeln:
Welche Rechte und Pflichten hat der "Rehabilitant" im Bezug auf:
Genau DAS MUSS VORHER (in Abstimmung mit Arzt und DRV-Betreuern) genau festgelegt werden, der AG stellt im Prinzip nur den "passenden" Arbeitsplatz" zur Verfügung, wie lange soll denn deine Wiedereingliederung laufen ???
a) Arbeitszeit
Nach Leistungsvermögen, kann mit 2 Stunden am Tag beginnen ... das ist mit dem Arzt zusammen festzulegen (ähnlich Hamburger Modell über die Krankenkasse, andere Varianten sind mir nicht bekannt) ... wird dann langsam gesteigert (nach je 1 - 4 Wochen), je nachdem ob es machbar ist oder nicht.
Kannst du nicht mehr gehst du nach Hause und zum Arzt und besprichst das weitere Vorgehen, geht es gar nicht wird abgebrochen ... dein AG ist in der Zeit dazu nicht "weisungsbefugt", der bezahlt dich ja nicht ... den geplanten Arbeitsbeginn (Uhrzeit) müsst ihr natürlich abstimmen, Schichtdienst /Nachtschicht kann der Arzt ausschließen während einer Wiedereingliederung, zumal du ja auch keine Zuschläge von der DRV dafür bekommen würdest.
b) Urlaub (wann frühestmöglicher Zeitpunkt?)
Meines Wissens gibt es da keinen Urlaub, es soll ja erreicht werden, dass du wieder im früheren Zeitrahmen arbeiten könntest ... Urlaub bezahlt dir die DRV nicht, sondern die Wiedereingliederung ... so denke ich mir das, Erfahrungen habe ich dazu Keine (nur mit "Hamburger Modell" beim Dopa, begann mit 2 Stunden und endete mit medizinischem Abbruch bereits am 2. Arbeitstag nach 1 Stunde) ...
c) Fehlzeiten
Welche Fehlzeiten meinst du, wenn du nicht arbeiten kannst, sollte eine AU vom beteiligten Arzt genügen ... :confused:
Dopa war ja weiter AU geschrieben und bekam noch Krankengeld, wie das bei Übergangsgeld ist weiß ich nicht, ich nehme an das wird bis 6 Wochen weitergezahlt und dann wird die Wiedereingliederung von der DRV abgebrochen, weil es keinen Sinn ergibt ...
d) Überstunden
Es KANN keine Überstunden geben, du sollst im gesundheitlich zumutbaren Zeit-Rahmen wieder beginnen zu arbeiten (mit weniger Stunden als bisher aber mit vollem Übergangsgeld von der DRV), man darf keine Überstunden verlangen, die DRV zahlt keine Überstunden ...
e) Krankheit?
Welchen Unterschied gibt es da jetzt zwischen "Fehlzeiten" und Krankheit" ??? :confused: :Gruebeln:
Der Arbeitsvertrag gibt hierzu KEINE (!) auskunft!
Der regelt ja auch was zu tun ist wenn du "normal" arbeitest und nicht was läuft bei einer Wiedereingliederung nach langer Krankheit, wo deine "Test-Arbeitszeit" gar nicht vom AG bezahlt wird ...
Habt ihr eine Schwerbehinderten-Vertretung / Betriebsrat, dann solltest du mal Kontakt aufnehmen und dort fragen wie so was läuft bei deinem AG, ansonsten mit deinem DRV-Reha-Betreuer sprechen ... "einfach so" beginnt keine Wiedereinarbeitung als LTA

Bei mir ist das damals schon im Ansatz gescheitert mit dem "Hamburger Modell" über die KK, ausgerechnet die KK hat das abgelehnt, obwohl ich noch genug Anspruch auf Krankengeld gehabt hätte.

NaJa, knapp 7 Monate später (nach dem "ungebremsten" Wiedereinstieg im Schichtdienst) musste dafür erneut Krankengeld gezahlt werden und dann bis zur Aussteuerung ...

Lies dir bitte mal die Links durch, mehr weiß zumindest ich dazu auch nicht ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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