ALG1 Bescheid mit sechs Wochen Zahlungsabzug

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
hagbard
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ALG1 Bescheid mit sechs Wochen Zahlungsabzug

Ungelesener Beitrag von hagbard » Sa 11. Jun 2016, 12:09

Schreiben vom Arbeitsamt mit Bescheid über ALG1
Arbeitslosengeld Anspruch ab 12.07 für 360 Tage
Gezahlt wird aber erst ab 01.09

vom 12.07 - 31.08 wird nichts gezahlt da dies wegen 'vorläufiger Erstattungsanspruch anderer Leistungsträger' einbehalten wird

Ich bekomme von niemand Geld, da ich ab 11.07 ausgesteuert bin von der Krankenkasse
Wie kommen die darauf? und wo soll der Erstattungsanspruch herkommen?
Wieso bekomme Ich sechs Wochen lang kein Geld gezahlt?
Hast du kein Ziel, ist der Weg egal...

royan
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Re: ALG1 Bescheid mit sechs Wochen Zahlungsabzug

Ungelesener Beitrag von royan » Sa 11. Jun 2016, 12:51

Ich schätze mal, dass ist "pro forma", die wissen, dass Du noch im Krankengeldbezug bist. Wenn die Kasse gegenüber der AfA bestätigt, dass ab 11.07.2016 von dort keine Leistungen mehr fließen, dann müsstest Du dieses Geld ab 12.07. nachgezahlt bekommen. Dass kannst Du mit einem Anruf bei der Krankenkassenabrechnungsstelle möglicherweise beschleunigen.

LG
Royan :umarm:

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Re: ALG1 Bescheid mit sechs Wochen Zahlungsabzug

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 11. Jun 2016, 13:53

Hallo hagbard,
Ich bekomme von niemand Geld, da ich ab 11.07 ausgesteuert bin von der Krankenkasse
Wie kommen die darauf? und wo soll der Erstattungsanspruch herkommen?
Wieso bekomme Ich sechs Wochen lang kein Geld gezahlt?
Das musst du dann bitte die AfA fragen (schriftlich und nachweislich als Widerspruch gegen den Bescheid vom XX) wo man einen "Erstattungsanspruch" vermutet, der Erklärung von @Royan kann ich da nicht folgen, nach der Aussteuerung zahlt die KK nicht mehr, darum besteht ja der Anspruch auf die Nahtlosigkeit bei der AfA und "nahtlos" ist nicht 6 Wochen später ...

Die lassen sich immer wieder was Neues einfallen, ist dann bestimmt wieder nur ein "bedauerliches Versehen" ... :glotzen: :Verwirrt: :Hilfe:

Also lege offiziell Widerspruch ein und verlange eine Erklärung von der AfA, die KK hat damit ab 12.07. nichts mehr zu tun und eine Reha steht ja wohl nicht an ???
Das wäre (für mich) die einzige Erklärung wenn du direkt nach der Aussteuerung in Reha gehen würdest, da zahlt ja die DRV Übergangsgeld.

Wenn das nicht kurzfristig korrigiert wird, dann melde dich mit einer Antwort der AfA dazu wieder hier, dann geht eine Beschwerde nach Nürnberg.

Kannst ja den Widerspruch schriftlich vorbereiten und dann verlangst du bei der AfA ein Gespräch mit der Leistungsabteilung (einfach hingehen, nicht lange "bitten" und NICHT anrufen), entweder korrigieren die das SOFORT oder du lässt den Widerspruch da und verlangst die Eingangsbestätigung auf einer Kopie davon.

Keine Panik, noch bekommst du Krankengeld und das erste ALGI wird ohnehin erst zu Ende Juli überwiesen, das sollte bis dahin zu klären sein.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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hagbard
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Re: ALG1 Bescheid mit sechs Wochen Zahlungsabzug

Ungelesener Beitrag von hagbard » Sa 11. Jun 2016, 15:24

Hallo @doppeloma
widerspruch ist klar
Nein eine Reha steht nicht an.
Es steht nichts an was das Begründen würde.
Leider ist das mit dem Hingehen nicht machbar da es etwa 150 km weg ist wo der Bescheid herkommt.
Vlt liegt es an der Prüfung der Arbeitsmarktrente?

Zudem hat die Krankenkasse bereits für April und Mai das Krankengeld um den Betrag der Teilrente gekürzt obwohl diese erst ab 01.06 ausgezahlt wird.
Alles zum Kotzen, jeden Tag was anderes
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Re: AW: ALG1 Bescheid mit sechs Wochen Zahlungsabzug

Ungelesener Beitrag von herculespilot » Sa 11. Jun 2016, 19:49

Du hast sicher eine AfA Stelle in näheren Umkreis.

Die AfA verschickt oft willkürlich von verschiedenen Orten die Bescheide. War bei mir auch so.

Du kannst auch sofort eine Email an die Zweigstelle senden, von den der Bescheid kam und den Grund erfragen.

Wenn es keine oder keine zufriedenstellende Antwort gibt am nächsten Tag, würde ich sofort per Übergabe-Einschreiben einen Widerspruch versenden oder in deiner nächstgelegenen AfA, gegen Bestätigung auf einer Kopie, den Widerspruch abgeben.



Die legen alle Dokumente in eine elektronische Akte. Das Schreiben erreicht deinen SB auch so am nächsten Tag.

Anrufen hilft meiner Erfahrung nach nicht. Da wird man nur abgewimmelt.




Beste Grüße, Best Regards
Thomas

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Re: ALG1 Bescheid mit sechs Wochen Zahlungsabzug

Ungelesener Beitrag von hagbard » Mo 13. Jun 2016, 06:02

Also heute kam ein Schreiben der AA das mit einer Kopie die Sie an die DRV geschickt haben
Sie fragen bei der DRV nach ob diese einen Erstattungsanspruch hat und behalten deshalb das Geld für sechs Wochen ein!!!
Zugleich fordern Sie mich auf einen Rentenantrag zu stellen auf volle EMRente!!!
a) es läuft eine Arbeitsmarktrentenprüfung
b) mein Antrag auf Rente wurde ja so beschieden das ich Teilrente bekomme und die Arbeitsmarktrente geprüft wird.

Das ist doch ein HickHack das ganze - auf meine Kosten und Restgesundheit.
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Re: ALG1 Bescheid mit sechs Wochen Zahlungsabzug

Ungelesener Beitrag von herculespilot » Mo 13. Jun 2016, 15:37

Hallo,

das würde ja bedeuten, dass die DRV bereits Leistungen an dich gezahlt hat. Ist dem denn so ?
Wenn die DRV nichts gezahlt hat, bekommen die auch nichts.
Aber irgendwie fehlen hier Informationen meine ich.

Plötzlich ist Rente beantragt und bewilligt.

Ich komme leider im Moment nicht mehr mit.

Beste Grüße, Best Regards
Thomas

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Re: ALG1 Bescheid mit sechs Wochen Zahlungsabzug

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 13. Jun 2016, 17:32

Hallo hagbard, :smile:

das passiert eben immer wieder, wenn man mit seinen Problemen NICHT in SEINEM FALL bleibt und immer wieder neue Themen aufmacht wo Keiner mehr die Zusammenhänge erkennen kann, dann kommen natürlich auch Ratschläge mit denen du nicht viel anfangen kannst, weil sie für deinen Fall nicht zutreffend sind ...
Sie fragen bei der DRV nach ob diese einen Erstattungsanspruch hat und behalten deshalb das Geld für sechs Wochen ein!!!
Zugleich fordern Sie mich auf einen Rentenantrag zu stellen auf volle EMRente!!!
Es läuft ja bereits ein Antrag auf (volle) EM-Rente, sonst bekommt man ja keine Teilrente und es wird nicht der Arbeitsmarkt geprüft, hast du denn der AfA nicht den Bescheid (Kopie eingereicht) dazu vorgelegt, dass eine Teilweise EM bereits bewilligt wurde UND die weiteren Prüfungen schon im Gange sind ???
a) es läuft eine Arbeitsmarktrentenprüfung
b) mein Antrag auf Rente wurde ja so beschieden das ich Teilrente bekomme und die Arbeitsmarktrente geprüft wird.
Wenn die AfA darüber von dir nachweislich informiert wurde ist es überflüssig einen Antrag auf EM-Rente zu fordern, zur Not machst du das eben erneut (mit den Nachweisen dazu), gerade wenn verschiedene Abteilungen bei der AfA damit befasst sind weiß (leider) oft die Rechte nicht was die linke Hand gerade tut.

Mit der Kombination von Teilweiser EM-Rente und ALGI-Anspruch kennen sich hier nicht sehr viele User aus, denn in den meisten Fällen gab es einfach ALGI nach der Aussteuerung und überhaupt noch keine Rente , auch keine Teilrente.
Die Berechnungen dafür sind ziemlich kompliziert, weil bei Teilweiser EM-Rente auch das ALGI als "Zuverdienst" gerechnet wird und es umgekehrt auch Grenzen gibt was zum ALGI dazu kommen darf ...

Hast du denn von der Teil-EM-Rente schon was ausgezahlt bekommen (von der DRV) dann wäre das ja irgendwie erklärlich (mit den Erstattungs-Ansprüchen), aber dazu musst du konkrete (schriftliche) Auskunft bei der AfA einfordern, also schreibe denen das (nachweislich per Übergabe-Einschreiben) und weise noch mal nach, dass deine EM-Rente bereits teilweise bewilligt ist und der Rest (Arbeitsmarktrente) gerade geprüft wird, es ist also überflüssig einen Antrag auf EM-Rente zu stellen.

Ohne Einsicht in die Unterlagen und etwas Ahnung davon kann dir hier auch Keiner helfen, schon gar nicht wenn das alles überall im Forum verstreut wird, was man dazu wissen sollte ... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG1 Bescheid mit sechs Wochen Zahlungsabzug

Ungelesener Beitrag von hagbard » Di 14. Jun 2016, 06:57

Also es ist so
Die AA hat eine Anfrage an die DRV geschickt ob diese einen Erstattungsanspruch haben
Die DRV berechnet im Moment die Höhe der Zahlungen und Erstattungen bei der KK
Die DRV prüft gleichzeitig die Arbeitsmarktrente da die AA den Arbeitsmarkt als verschlossen an die DRV gemeldet hat (war so ein Formblatt)
Das AA wusste (komischerweise oder angeblich) nichts von meiner bewilligten Teilrente obwohl Ich die Kopie des Bescheides mit eingereicht habe.
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Re: ALG1 Bescheid mit sechs Wochen Zahlungsabzug

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Di 14. Jun 2016, 07:19

Hallo,

in diesem Fall würde ich umgehend eine Beschwerdemail nach Nürnberg schicken
Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
den Sachverhalt schildern und einen entsprechenden Bewilligungsbescheid anfordern
sowie fordern, die Zahlungen ab 12.07. an Dich zu beginnen.

LG
Fee
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