Bin gerade total überfordert ...
Verfasst: Mi 1. Jun 2016, 11:52
Hallo, hab mich hier vor kurzem angemeldet und schon etwas gelesen. Nun hab ich da mal eine Frage und weiß nicht so richtig was genau zu tun ist. Vielleicht kann der eine oder andere ja einen Rat geben,
Ich bin nun seit dem 18.5.16 ausgesteuert.
Aktuell noch bis 12.6.16 Krankgeschrieben, was sicherlich dann noch weiterläuft, weils einfach nicht geht.
Hab mich brav beim AA gemeldet, kam am 26.5.16 Post von denen...
..sind in Ihrer Leistungsfähigkeit so weit gemindert, dass Sie nur noch weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten können. Damit stehen Sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und sind nicht arbeitslos im Sinne § 137.
..bitte stellen sie innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistung zur Rehabiltation. Sollte Reha nicht in Betracht kommen, gilt der Antrag als Rentenantrag.
Da ich im Oktober/November erst eine Reha hatte, gibt es mit höchster Waescheinlichkeit auch keine.
Bis hierhin verstehe ich noch alles.
... Post vom 27.5.16
..bewilligung von Arbeitslosengeld § 136
..ab dem 19.5.16 ist Ihre Leistungsvermögen nicht eingeschränkt...
verstehe ich nicht !?
was mache ich denn nun mit meinem Krankenschein, beim AA abgeben??
auch soll ich eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht beim AA unterschrieben zurückschicken.
kann das vielleicht jemand erklären, dem es auch so erging? bin gerade total überfordert...
Ich bin nun seit dem 18.5.16 ausgesteuert.
Aktuell noch bis 12.6.16 Krankgeschrieben, was sicherlich dann noch weiterläuft, weils einfach nicht geht.
Hab mich brav beim AA gemeldet, kam am 26.5.16 Post von denen...
..sind in Ihrer Leistungsfähigkeit so weit gemindert, dass Sie nur noch weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten können. Damit stehen Sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und sind nicht arbeitslos im Sinne § 137.
..bitte stellen sie innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistung zur Rehabiltation. Sollte Reha nicht in Betracht kommen, gilt der Antrag als Rentenantrag.
Da ich im Oktober/November erst eine Reha hatte, gibt es mit höchster Waescheinlichkeit auch keine.
Bis hierhin verstehe ich noch alles.
... Post vom 27.5.16
..bewilligung von Arbeitslosengeld § 136
..ab dem 19.5.16 ist Ihre Leistungsvermögen nicht eingeschränkt...
verstehe ich nicht !?
was mache ich denn nun mit meinem Krankenschein, beim AA abgeben??
auch soll ich eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht beim AA unterschrieben zurückschicken.
kann das vielleicht jemand erklären, dem es auch so erging? bin gerade total überfordert...