Hallo Gipsnacken
Mittlerweile wurde dir bereits geantwortet, dennoch möchte ich zunächst noch etwas zwischen fragen.
Mir wurde erstmal die Teilweise Erwebsminderungsrente auf dauer Bewilligt, da meine Firma mir keinen Leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung stellen konnte wurde mir gleich im Anschluss die Arbeitsmarktrente bewilligt.
Wieviel Zeit lag zwischen der "erstmal bewilligten Teil-Rente" bis hin zur Prüfung und "anschließender Bewlligung der Arbeitsmarktrente"?
Die Firma hat das Arbeitsverhältnis nicht Ruhend gestellt, sondern mir 2 Arbeitsaufforderungen Geschickt, was 2 Abmahnungen ja gleich kommt.
Hatte dir die Firma in der Zeit als die DRV noch prüfte, ob dir eine leidensgerechte Teilzeitstelle angeboten werden kann, diese 2 Arbeitsaufforderungen geschickt?
Sollte dir deine Firma zwischen dem Teil-EMR-Bescheid und die noch durch die DRV ausstehenden und zu klärenden Verhältnisse, ob man dir auch eine Voll-EMR aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarkts zu gewähren hat, die Arbeitsaufforderungen geschickt haben, und du der Firma gegenüber keine AU-Bescheinigung oder Aussage mehr abgegeben hast, wie du die "Restarbeitszeit" (Teilrente für eine Leistungsfähigkeit von nur noch = 3 - unter 6 Std. arbeitstäglich), welche bei einer bisherigen Vollzeitbeschäftigung über 6 Std. arbeitstäglich liegt und die du dem AG gegenüber, bei bestehendem Arbeitsvertrag, schuldest, dann wäre eine AU-Bescheinigung in der Zeit sicher noch gut gewesen.
Hätte bereits im gleichen Rentenbescheid gestanden, ob man dir zur bewilligten dauerhaften Teil-EMR auch die Arbeitsmarktrente als Vollrente zeitlich befristet gewährt, wäre für deine Firma gleich ersichtlich, dass das Arbeitsverhältnis nunmehr komplett zu ruhen hat (außer es läge ein arbeitsvertragliches oder tarifvertragliches Abkommen deinem Arbeitsvertrag dahingehend bei, dass dem nicht so ist).
Zumindest bis zum nächsten klärenden Rentenbescheid hätten, bei direktem Nachweis einer Arbeitsmarktrente, keine Arbeitsaufforderungen durch deine Firma kommen sollen.
Bei der vorläufig bewilligten dauerhaften Teil-EMR hatte deine Firma, ohne eine klärende Information deinerseits, demnach keine Kenntnis darüber, wie die verbliebene Restarbeitszeit (Teilzeit, bei Bezug einer Teil-EMR aber Arbeitsvertrag über eine Vollzeitstelle) von dir geschuldet wird.
Dazu hättest du dich weiterhin AU schreiben lassen können, bis die Klärung zur Arbeitsmarktrente erfolgt war oder ein Gespräch mit deiner Firma suchen können und mitteilen, dass du eine Teilzeittätigkeit, bis zur abschließenden Klärung ob auch eine Arbeitsmarktrente gewährt wird, nicht aufnehmen wirst.
Es gibt, so las ich es auch schon hier im Forum, Arbeits- und Tarifverträge, die nicht automatisch auch ein ruhendes Arbeitsverhältnis in Kraft stellen, wenn eine bereits dauerhafte Teil- oder eine Voll-EMR bewilligt wird.
Ich hab schon dran gedacht selber zu Kündigen, aber das weis ich nicht was mir da Später mal für nachteile entstehen.
Eine Kündigung deinerseits sollte auf keinen Fall erfolgen.
Es besteht keinen Grund, dass du das selber vollziehst, zumal du nicht vorausschauen kannst, ob nach Ablauf der befristeten Arbeitsmarktrente eine Weitergewährung erfolgt und sich damit das zuvor arbeitsvertragliche automatisch regelt.
Sofern also arbeits- oder tarifvertraglich dein Arbeitsverhältnis nicht automatisch endet, bleibt es ruhend und so lange es ruhend gestellt bleibt, erwirbst du auch jährlich weiterhin deinen Urlaubsanspruch, den du jedoch umgehend zur finanziellen Abgeltung einfordern solltest, wenn dein Arbeitsvertrag offiziell gekündigt oder aufgelöst wird!!!
Sollte dir die Firma nunmehr kündigen oder den Arbeitsvertrag auflösen wollen, oder dir eine Kündigung oder Auflösung nahelegen, dann versuche eine finanzielle Ablösesumme, zu der rechtlichen Urlaubsabgeltung, zu erwirken!
Das waren jetzt lediglich meine Gedanken, warum deine Firma dir 2 Arbeitsaufforderungen geschickt haben könnte und auch eine AU-Bescheinigung einforderte.
Diese Gedanken beruhen lediglich auf den Hintergrund, sofern zwischen bewilligter Teil-EMR und Arbeitsmarktrente noch eine zeitliche "Prüflücke" stand.n
Gruß agnes