Hallo chris127,
ich bin seit länger als 6 Wochen erkrankt und beziehe Krankengeld. Muss ich meinem Arbeitgeber nach diesen 6 Wochen meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiterhin zuschicken oder reicht eine formelle Benachrichtigung (per E-Mail z.B.) über die restliche Dauer meiner Erkrankung?
Natürlich bist du weiter verpflichtet deinen AG regelmäßig zur laufenden AU zu informieren, dafür bekommst du doch auch vom Arzt den entsprechenden Teil der AU-Bescheinigung.
Nur weil der AG keine Lohnfortzahlung mehr leisten muss, enden doch nicht deine Verpflichtungen aus dem bestehenden Arbeitsvertrag, dass du bei AU auch eine Bescheinigung dafür vorzulegen hast.
Es mag AG geben die das irgendwann nicht mehr so genau nehmen aber nach 6 Wochen ist das in der Regel noch nicht der Fall, du kannst den AG (vermutlich) nicht schon komplett über die "restliche Dauer deiner AU informieren", es sei denn du weißt schon genau ab wann du gesund bist und die Arbeit wieder aufnehmen wirst.
Bis dahin hat der AG Anspruch auf den laufenden ärztlichen Nachweis, dass du wegen bescheinigter AU nicht zur Arbeit erscheinen kannst, in welcher form du das (rechtssicher) machen sollst kannst du natürlich mit deinem AG / Personalbüro absprechen.
Ich sollte zumindest immer anrufen, wenn die AU verlängert war und habe den Schein (Nachweis) dann mit der Post geschickt ..
Nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld flaut das bei manchen AG zwar ab, das regelmäßig wissen zu wollen aber meine Firma hat z.B. 1 - 2 Mal im Jahr nachgefragt und den Nachweis verlangt, dass ich immer noch AU geschrieben bin ... so lange dein Arbeitsverhältnis weiter besteht hat der AG auch das Recht dazu.
Liebe Grüße von der Doppeloma
PS ... @agnes war schneller
aber ACHTUNG, seit 01.01.2016 gibt es den alten Auszahlschein NICHT MEHR !!!