Rentenantrag - ALG I - Sohn in Ausbildung

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Sani
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Rentenantrag - ALG I - Sohn in Ausbildung

Ungelesener Beitrag von Sani » Mo 7. Mär 2016, 12:30

Hallo Ihr lieben,

vielleicht kann mir jemand helfen und beistehen. Ich bin voller Angst, was da auf mich zukommt.

Wurde von der AfA aufgefordert einen Rentenantrag zu stellen. Anfang Dez. stellte ich diesen und war letzte Woche beim Gutachter (es war der Horror, ich wurde noch nie in meinem Leben so abfällig behandelt, gehe daher von einer Ablehnung des Antrages aus!).

Anfang April läuft mein ALG I aus und ich muss diese Woche ALG II beantragen.

Ich lebe mit meinem Sohn in einer Wohnung und dieser ist im zweiten Lehrjahr. Mein Sohn hält sich auch sehr oft bei seinem Vater auf, deren Arbeitsstellen liegen nebeneinander. Ich denke es wäre sinnvoll, wenn mein Sohn sich ummeldet, andererseits ist dann meine Wohnung viel zu groß …. Wenn er zeitweise bei seinem Vater lebt und einige Tag im Monat bei mir ist, wie verhält sich das? Hat da jemand Erfahrung?

Ich habe das alles in meinem Kopf so oft hin und her, dass ich nicht mehr richtig denken kann. Entschuldigt bitte, wenn ich mich nicht klar ausdrücken kann. Bin grade zu panisch, aus Angst vor den Ämtern (aufgrund meiner Erkrankung bin alles andere als belastbar)

Da mein Sohn seinen Lebensunterhalt (Einkommen, Unterhalt, Kindergeld-geht auf mein Konto!!! ) mit ca 900 Euro decken , ist er nicht bedürftig.

Was darf mein Sohn haben? Wie wird das alles errechnet? Muss mein Sohn für mich aufkommen? Wir haben zum Beispiel ein gemeinsames Sparkonto auf welchem sich ca. 4 000 Euro befinden. Muss auch mein Sohn seine Konten offenlegen?
Für welchen Zeitraum muss ich Kontoauszüge vorlegen? Ich habe ein Freizeitgrundstück auf welchem ein altes Haus steht (ohne Wasser /Toilette)….ich habe das Ding überteuert gekauft und weiß nicht wirklich, was es Wert ist. Der Verkauf wird schwierig sein. Muss ich sofort verkaufen?

Gibt es etwas bestimmte zu beachten bei der Antragstellung?

Entschuldigt bitte, ich bin panisch und verwirrt! Beides schlechte Ratgeber!!!

Vielleicht könnt Ihr mir helfen. Vielen Dank.

:traurig: Sani

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Re: Rentenantrag - ALG I - Sohn in Ausbildung

Ungelesener Beitrag von wilhelma56 » Mo 7. Mär 2016, 16:01

Guten Tag,

das klingt wirklich nicht schön, was Du da gerade durchmachst :depri: . Leider (oder sollte ich besser sagen: Zum Glück) habe ich mit ALGII noch keine Erfahrung machen musste. Aber im letzten Jahr musste ich für meinen Sohn aktiv werden und mich etwas in die hartzV-Problematik einlesen. :lesen: Es gibt auch für diesen Bereich gute Foren (u.a.: http://www.hartziv.org/forum/ . Bestimmt hilft man dir da weiter.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten Du bezüglich Versorgungsgemeinschaft jetzt noch hast weiß ich nicht. Jedenfalls steht dir nach meiner Erinnerung ein Vermögensfreibetrag zu, den Du zunächst nicht aufbrauchen musst.

Jetzt drücke ich dir fest die Daumen, dass Du weiterkommst. Vor allem aber, dass dein Gutachter dir Gerechtigkeit widerfahren lässt und du bald aus der ALGII-Falle wieder heraus kommst. :ic_up:

Besten Gruß
wilma

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Re: Rentenantrag - ALG I - Sohn in Ausbildung

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Mo 7. Mär 2016, 17:28

Hallo,

erst einmal bitte ... ganz ruhig.
Wir werden das alles aufdröseln.

Dass Gutachter einen abfällig behandeln,
scheint schon fast Standard zu sein
und muss nicht bedeuten, dass die Rente abgelehnt wird.
Ich wurde auch total abfällig behandelt
und unter Druck gesetzt,
war nach 10 Minuten schon wieder draußen
... und bekam die Rente trotzdem.

Falls die Rente abgelehnt wird,
gehst Du in Widerspruch.
Aber - wie gesagt - es kann durchaus sein,
dass die Rente sofort genehmigt wird.

Bzgl. ALG 2:
Ich nehme an, dass Du den Mietvertrag unterzeichnet hast?
Du könntest ein Zimmer mit Küchen- und Bad-Benutzung an Deinen Sohn untervermieten.
Ihr müsstet erklären, dass Dein Sohn für alles selbst aufkommt und Ihr auch nicht gemeinsam kocht, esst, wascht, etc.
Dann bildet Dein Sohn eine eigene Bedarfsgemeinschaft, und sein Einkommen darf Dir nicht zugerechnet werden.
Auf diese Weise kann er bei Dir wohnen bleiben,
und Deine Wohnung wäre für das JC (Jobcenter) nicht zu groß,
da Dir ja nicht alle Zimmer daraus zur Verfügung stehen.

Bezüglich Sparbuch: Kann man das komplett auf Deinen Sohn schreiben lassen?
Wie viel Geld davon gehört Dir und wie viel gehört Deinem Sohn?
Evtl. könntet Ihr das Sparbuch auflösen und je eines für Deinen Sohn und eines für Dich draus machen.

Bezgl. Grundstück:
Ich vermute, dass das JC Dich auffordern wird, das Grundstück zu verkaufen und
dann erst einmal von dem Erlös zu leben.
Von daher ist es sicherlich sinnvoll, wenn Du Dich mal rumhörst
(Internet, Zeitungen) was das Grundstück wert sein könnte
(welche Preise werden für ähnliche Grundstücke erzielt?
Ist das Grundstück im Grundbuch als "Garten", "Ackerland", "Bauerwartungsland" deklariert?
Je nachdem, als was es deklariert ist, richtet sich der Verkaufspreis.
Falls Du keinen Grundbuchauszug vorliegen hast,
könnte es sinnvoll sein, einen beim Grundbuchamt anzufordern).

Auf gar keinen Fall darf das JC Dir Leistungen kürzen,
wenn Du das Grundstück nicht (sofort) verkaufen kannst.
Allerdings darf das JC von Dir verlangen, dass Du ihm Deine Verkaufsbemühungen
nachweist (Annonce in kostenlosen Internet-Portalen machen und dem JC zeigen,
Aushänge in Läden in der Umgebung machen, fotografieren und dem JC zeigen, o.ä.)

Du solltest auch mal im Internet recherchieren,
was Dir an Wohnraum zusteht (qm und Preis und Nebenkosten),
damit Du den Mietvertrag mit Deinem Sohn so gestalten kannst,
dass das JC nicht wegen Wohnungsgröße und Mietpreis meckert.

Wieso geht das Kindergeld auf Dein Konto?
Ggf. sollte Dein Sohn das ändern und auf sein eigenes Konto fließen lassen.

Hast Du eine/n Bekannte/n oder einen Sozialhelfer, der/die Dich aufs JC begleiten kann?
Wenn nicht, schau mal, ob es in Deinem Ort eine Erwerbslosen-Initiative oder
einen sozialspychiatrischen Dienst gibt und bitte dort um Begleitung / Beistand.

Und ... Du weißt ja: NICHTS, aber auch GAR NICHTS direkt auf dem Amt unterschreiben.
Alles mitnehmen.
Ist Dir jetzt zu viel (aufgrund Deiner Erkrankung), überfordert Dich.
Du liest es Dir zuhause in Ruhe durch und lässt Dich beraten, Dir beim Ausfüllen helfen.

LG
Fee
Meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen, sind meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Sani
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Re: Rentenantrag - ALG I - Sohn in Ausbildung

Ungelesener Beitrag von Sani » Mo 7. Mär 2016, 18:06

Vielen lieben Dank!!! Ich bin so fertig, dass ich jetzt nur DANKE sagen kann!!! Ich könnte einfach nur weinen. Ich habe solche Angst, dass ich da nie wieder rauskomme. Wie soll man denn gesund werden mit all dem Druck .... Ich melde mich wieder !!!

DANKE EUCH !!!

Vrori
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Re: Rentenantrag - ALG I - Sohn in Ausbildung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 7. Mär 2016, 18:10

Hallo,

du könntest dich auch im Elo-Forum mal anmelden. Da geht es speziell genau um solche Probleme...

versuchs halt dort noch einmal.
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Rentenantrag - ALG I - Sohn in Ausbildung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 8. Mär 2016, 04:35

Hallo Sani, :koepfchen: :umarm:

mal ergänzend zu dem was dir schon geschrieben wurde gehe ich noch mal in deinen ersten Beitrag zurück.
Zugegeben habe ich nicht viel Ahnung wie das so mit Kindern / Jugendlichen im Haushalt ist besonders wenn sie nur "sporadisch" da sind, weil sie eher beim anderen Elternteil wohnen.

Ich weiß aber sehr gut wie es sich anfühlt zum JobCenter zu müssen, weil man keine andere Lebensgrundlage mehr hat zumindest nicht bis über eine EM-Rente wirklich mal entschieden wurde, das mussten der Dopa und ich auch fast 2 jahre in Anspruch nehmen, allerdings hatten wir da ein paar "Vermögens-Probleme" weniger als du.
Wurde von der AfA aufgefordert einen Rentenantrag zu stellen. Anfang Dez. stellte ich diesen und war letzte Woche beim Gutachter (es war der Horror, ich wurde noch nie in meinem Leben so abfällig behandelt, gehe daher von einer Ablehnung des Antrages aus!).
Dazu kann ich mich nur anschließen (war in meinem Falle auch so nach Aufforderung durch die AfA nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld), man ist manchmal sehr überrascht wie unterschiedlich die GA ausfallen, gerade wenn man vom GA keinen so besonderen Eindruck hatte ... meine DRV-GA (hatte Psychiater und Internist) waren zunächst (aus meiner Sicht) gar nicht so "schlimm", dafür kam danach prompt die Ablehnung der EM-Rente ... aber du solltest wirklich das Ergebnis erst mal abwarten.
Anfang April läuft mein ALG I aus und ich muss diese Woche ALG II beantragen.
Hole dir die Formulare aus dem Internet und mach das in Ruhe zu Hause fertig, dafür brauchst du noch nicht zum Amt gehen.
Ich lebe mit meinem Sohn in einer Wohnung und dieser ist im zweiten Lehrjahr. Mein Sohn hält sich auch sehr oft bei seinem Vater auf, deren Arbeitsstellen liegen nebeneinander. Ich denke es wäre sinnvoll, wenn mein Sohn sich ummeldet, andererseits ist dann meine Wohnung viel zu groß …. Wenn er zeitweise bei seinem Vater lebt und einige Tag im Monat bei mir ist, wie verhält sich das? Hat da jemand Erfahrung?
Erfahrungen habe ich damit nicht aber ich denke mal, dass wohnen bei euch beiden irgendwie komplizierter werden wird, als wenn er sich offiziell nur beim Vater anmeldet und bei dir auf Besuch ist ... wie alt ist er denn und wie groß ca. ist denn deine Wohnung, es ist örtlich sehr verschieden wie groß (oder eher wie teuer) die Wohnung sein darf um als "angemessen" zu gelten.

Zudem bist du nicht verpflichtet dir schon VOR Hartz4-Antrag eine kleinere Wohnung zu suchen, zunächst ist das JC mal verpflichtet die Wohnkosten wie sie aktuell sind zu übernehmen für bis zu 6 Monate, man kann dich (schriftlich) auffordern deine Wohnkosten zu senken, aber dafür muss man dir auch Zeit geben und wenn es nur geringfügig drüber liegen würde, ist zu überlegen (und zu prüfen) ob das auch wirtschaftlich für das JC wäre.

Denn immerhin haben die bei "Zwangsumzug" auch alle damit verbundenen Umzugs-Kosten zu übernehmen und bei dir ist ja noch nicht absehbar ,ob du lange dort Geld bekommen musst, ich nehme an mit einer EM-Rente wäre das nicht mehr notwendig, da könntest du zumindest auch Wohngeld beantragen.
Ich habe das alles in meinem Kopf so oft hin und her, dass ich nicht mehr richtig denken kann. Entschuldigt bitte, wenn ich mich nicht klar ausdrücken kann. Bin grade zu panisch, aus Angst vor den Ämtern (aufgrund meiner Erkrankung bin alles andere als belastbar)
Das ist verständlich aber gerade beim JC musst du versuchen einen klaren Kopf zu behalten, am Besten wäre wenn du eine Begleitung als Beistand mitnehmen kannst denn man wird deinen Zustand sonst schnell ausnutzen, um dir Dinge abzuverlangen oder zu "erzählen" die gar nicht den Gesetzen entsprechen müssen.
Da mein Sohn seinen Lebensunterhalt (Einkommen, Unterhalt, Kindergeld-geht auf mein Konto!!! ) mit ca 900 Euro decken , ist er nicht bedürftig.
Dazu wurde dir schon was geschrieben, wenn das Kindergeld auf dein Konto kommt wird man es für dich auf deine Leistungen anrechnen, ich kenne mich aber nicht damit aus wie man das anders regeln kann, dass er das direkt von der Kindergeldkasse bekommt, ich habe aber schon davon gelesen, dass es möglich ist.

Die Zeit das entsprechend zu regeln ist allerdings schon mehr als knapp, ebenso kann ich der Regelung für das Sparbuch nur zustimmen, es sollte keine gemeinsamen Gelder geben, denn du musst ALLES nachweisen und belegen was du an "Vermögen" hast in welcher Form auch immer.
Was darf mein Sohn haben? Wie wird das alles errechnet? Muss mein Sohn für mich aufkommen?


Er muss im Prinzip nicht für dich aufkommen im SGB II, wenn er sich selbst bereits ernähren kann aus seinem Einkommen ist er auch nicht verpflichtet Angaben beim JC zu seinem Besitz und seinem persönlichen Einkommen zu machen, je nach Größe der Wohnung / Anzahl der Zimmer halte ich einen Untermietvertrag eher für schwierig ... man wird Vieles versuchen wollen um ihn mit einzubeziehen, obwohl das nicht zulässig ist aber diese Ämter wollen eben sparen wo es nur geht.
Wir haben zum Beispiel ein gemeinsames Sparkonto auf welchem sich ca. 4 000 Euro befinden. Muss auch mein Sohn seine Konten offenlegen?
Er nicht aber du selbst musst alles offen legen, da ist gemeinsames Geld auf einem Sparkonto nicht günstig, es sei denn es läuft NUR auf seinen Namen ...
Für welchen Zeitraum muss ich Kontoauszüge vorlegen?
Das ist unterschiedlich, meist für 3 Monate aber es werden auch 6 Monate verlangt von manchen JC, das gilt noch als zulässig ohne besondere Begründung ...
Ich habe ein Freizeitgrundstück auf welchem ein altes Haus steht (ohne Wasser /Toilette)….ich habe das Ding überteuert gekauft und weiß nicht wirklich, was es Wert ist. Der Verkauf wird schwierig sein. Muss ich sofort verkaufen?
Dazu wurden dir schon Fragen gestellt, die ich nicht wiederholen möchte, ob da Wasser und Toilette ist wird das JC weniger interessieren, Gebäude auf Grundstücken sind letztlich nicht das Wesentliche, sondern der aktuelle Marktwert oder Verkehrswert des Grundstückes ist wichtig. :confused: :Gruebeln:
Man kann sicher nicht verlangen dass du hungerst bis das verkauft ist, aber man kann dir die Leistungen "als Darlehen" bewilligen mit Rückzahlungspflicht nach der Veräußerung deiner "Vermögenswerte", das bedeutet man gibt dir nur was auf PUMP ...
Gibt es etwas bestimmte zu beachten bei der Antragstellung?
Ja, ne ganze Menge aber das kann man gar nicht alles auf einmal schreiben, das Wichtigste wurde dir schon geschrieben, NIEMALS was vor Ort sofort unterschreiben UND IMMER nach den Rechtsgrundlagen fragen, wenn man was von dir verlangt ... wo steht das bitte, wo kann ich das nachlesen, bitte schreiben Sie mir das auf ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Rentenantrag - ALG I - Sohn in Ausbildung

Ungelesener Beitrag von Heike47 » Di 8. Mär 2016, 07:59

der Junge wird aus der Hilfebedüftigkeit rausfallen, weil er seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.

Die Miete wird praktisch durch 2 Personen geteilt und nur der Anteil für dich wird bezahlt. Dein Sohn müsste dann seinen Anteil selbst bezahlen.
Du wirst also deinen Regelsatz ( 404€) Euro plus Anteilig Miete vom JC bekommen. Kindergeld wird bei dir angerechnet, wenn dein Sohn allein aus seiner Ausbildungsvergütung seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Sparbuch: als Schonvermögen gilt meine ich 150 € mal Lebensjahre. 4000 € sind auf dem Jobcenter also kein Problem, jedoch auf dem Sozialamt ( also solltest du irgendwann mal neben der Rente noch aufstockende Leistungen brauchen) Dort ist das Schonvermögen wesentlich niedriger ( 1600 €)

Alles Gute dir

Sani
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Re: Rentenantrag - ALG I - Sohn in Ausbildung

Ungelesener Beitrag von Sani » Mo 21. Mär 2016, 14:16

Hallo Ihr Lieben,

mein alter PC hat seinen Geist aufgegeben....( des weiteren der Herd und der Drucker!!! unglaublich! Fluch???) und ich konnte folglich nicht ins Netz. Habe Eure Antworten gerade überflogen und möchte mich zunächst für Eure Unterstützung danken.

Ich konnte das alles irgendwie wuppen. Eine Beratungsstelle hat mich unterstützt und hat mich beim zweiten Termin begleitet. Bei Antragstellung wurde mir unmittelbar eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt, welche ich so nicht zeichnen konnte, da ich ja krank bin. In den Antragunterlagen lag eine schulische Maßnahme, auf welche man mich erst gar nicht erst aufmerksam machte!!!

Mein Sohn ist ausgezogen und meine Miete liegt im Rahmen. Somit ist dieser Eisberg zunächst umschifft.

Es ist mehr als sehr unangenehm, bei der JobCom aufzuschlagen! Missbrauch und Sozialbetrug ( Steuerhinterziehung und "Schummelei""(O-Ton Nachrichten zu VW)!!! bei großen Konzernen und Vermögenden wird milder geahndet, wenn überhaupt???!!!) wird einem unmittelbar im Eingangsbereich unterstellt. Es ist grausam! Bei 404 Euro Leistungsbezug sind die nächsten Sausen, Urlaube und Partys schon geplant. :glotzen:

Oh ich höre jetzt besser auf.... Ich bin dankbar, dass ich mich nicht von Löwenzahn ernähren muss und versuche weiterhin mit der 24 Std-Taktik zu überleben. Zukunftsgedanken lösen Panik bei mir aus.

Ich danke Euch sehr, dass Ihr Euch Zeit genommen habt, mir zu antworten.

Wie lange hat es bei Euch gedauert, von bis von Gutachten bis zum Bescheid?

Ich wünsche Euch allen einen schönen Tag und hoffe ich kann online bleiben :grinser:

LG Sani

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Re: Rentenantrag - ALG I - Sohn in Ausbildung

Ungelesener Beitrag von wilhelma56 » Mo 21. Mär 2016, 17:31

Sani hat geschrieben:Ich bin dankbar, dass ich mich nicht von Löwenzahn ernähren muss
Obwohl das sehr lecker sein soll (das Grüne als Salat und aus den Blüten kann man Sirup machen) :icon_e_wink:

Nix für ungut, will dich echt nicht veräppeln, :umarm: ich weiß was es heißt auf Minimum zu leben, aber bei Löwenzahn musste ich einfach meinen Senf dazu geben.

liebe Grüße
Wilma

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Re: Rentenantrag - ALG I - Sohn in Ausbildung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 22. Mär 2016, 23:46

Hallo Sani, :smile:
mein alter PC hat seinen Geist aufgegeben....( des weiteren der Herd und der Drucker!!! unglaublich! Fluch???) und ich konnte folglich nicht ins Netz. Habe Eure Antworten gerade überflogen und möchte mich zunächst für Eure Unterstützung danken.
Ja, meist kommt dann alles auf Einmal, immer dann wenn man es am Wenigsten gebrauchen kann ... :koepfchen: :troesten:
Ich konnte das alles irgendwie wuppen. Eine Beratungsstelle hat mich unterstützt und hat mich beim zweiten Termin begleitet. Bei Antragstellung wurde mir unmittelbar eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt, welche ich so nicht zeichnen konnte, da ich ja krank bin. In den Antragunterlagen lag eine schulische Maßnahme, auf welche man mich erst gar nicht erst aufmerksam machte!!!
Das kennen wir auch mit der EGV schon bei der Antragstellung und man bekommt nicht mal erklärt was man da gerade unterschreiben soll "Weil das da so üblich ist" ... ich hatte zum Glück schon das ELO-Forum gefunden ehe es ganz soweit war bei uns und da habe ich nur gelächelt und gemeint "Ich habe meine Brille nicht dabei und kann mir das erst zu Hause in Ruhe durchlesen" ... schwupp waren die Formulare in meinem Rucksack verschwunden ... :jaa: :cool:

Der Dopa war nicht ganz so mutig und hat unterschrieben, dass er sich um einen "Ausbildungplatz" bewerben wird ... na klar, mit Mitte 50 und seit Jahren AU-Krank und in der Hoffnung bald den Bescheid zur EM-Rente zu bekommen ... der gleiche Quark stand in meiner EGV auch drin, so viel zur "individuellen" Vereinbarung einer EGV.

Du nimmst die EGV immer "zur Prüfung" mit nach Hause, dass du AU bist aktuell ist leider kein rechtlicher Grund dir keine "Förderung" anzubieten, allerdings können alle Maßnahmen auch frühestens beginnen, wenn du NICHT mehr AU geschrieben bist, wenn dann ein VA kommt (als Ersatz der EGV, weil du nicht unterschrieben hast) dann meldest du dich hier damit und wir sehen mal ob es überhaupt Sinn macht dagegen vorzugehen. :lesen: :ic_up:

Oft sind das nur (eigentlich unzulässige) Alibi-Forderungen an dich, die du MIT AU-Bescheinigung sowieso nicht erfüllen musst und so kann ein solcher VA sogar sehr nützlich sein, denn bis zum Ablauf ist auch der SB daran gebunden und kann sich nicht plötzlich was Anderes einfallen lassen, bei einer EGV wird das gerne mal gemacht, obwohl das (eigentlich) auch nicht zulässig ist aber bei einem amtlichen Bescheid hört dann auch für den SB die "Nachsicht" auf, wenn er meint das nach Belieben ändern zu können "mal so zwischendurch" ... :ic_down:

Da siehst du wie wichtig das ist die durchgehende AU-Bescheinigung auch weiterhin vom Arzt zu bekommen und dann wird auch dein JC sehr bald nur noch hoffen, dass man dich in die EM-Rente los werden wird früher oder später. :lesen: :lesen: :lesen:

Die sind nun mal zuständig so lange sogar die DRV meint, dass du NICHT Erwerbsgemindert bist, da würde nicht mal deren Amtsarzt momentan verbindlich was anderes feststellen dürfen, um dich in die Sozial-HILFE abschieben zu können, du möchtest natürlich arbeiten aber erst wenn du wieder gesund genug dafür bist.
Mein Sohn ist ausgezogen und meine Miete liegt im Rahmen. Somit ist dieser Eisberg zunächst umschifft.
Das war wohl die Beste Lösung, es darf ihm ja Niemand verbieten dich zu besuchen, selbstverständlich auch über Nacht wenn er das möchte aber er ist offiziell nicht Teil deiner BG, was dir den vollen Anspruch auf Regelsatz und KdU sichert.
Es ist mehr als sehr unangenehm, bei der JobCom aufzuschlagen! Missbrauch und Sozialbetrug ( Steuerhinterziehung und "Schummelei""(O-Ton Nachrichten zu VW)!!! bei großen Konzernen und Vermögenden wird milder geahndet, wenn überhaupt???!!!) wird einem unmittelbar im Eingangsbereich unterstellt. Es ist grausam! Bei 404 Euro Leistungsbezug sind die nächsten Sausen, Urlaube und Partys schon geplant. :glotzen:
Das kann ich dir sofort nachfühlen und Mancher andere hier auch ... es gibt aber leider auch User hier, die noch nicht mal auf ein Ende hoffen können da wieder raus zu kommen mit der Bewilligung einer EM-Rente (oder weil man bald in eine Altersrente gehen könnte), denn es gibt hier User, die keine EM-Rente bekommen werden, weil sie noch nie richtig arbeiten konnten und daher keinen Anspruch darauf erworben haben. :traurig:

Da hatten wir ja wenigstens noch berechtigte Aussichten, dass es nicht für immer so sein wird / kann und wir diese unangenehme Zeit nun einfach irgendwie "überstehen und überleben" müssen ... wir hatten ja auch noch beide unsere Arbeitsplätze und fanden uns trotzdem plötzlich im Heer der "Langzeit-Arbeitslosen" wieder ... erst die gerichtlichen GA haben das später mal wieder (sehr erstaunt in meinem Falle :glotzen: ) zur Kenntnis genommen, dass wir ja sogar immer noch einen festen Job hatten ... :Verwirrt: :Hilfe:
Oh ich höre jetzt besser auf.... Ich bin dankbar, dass ich mich nicht von Löwenzahn ernähren muss und versuche weiterhin mit der 24 Std-Taktik zu überleben. Zukunftsgedanken lösen Panik bei mir aus.
Lass deinen Frust ruhig heraus über diese Ungerechtigkeit, ich habe das bis heute nicht restlos überwunden, dass wir dort niemals hätten Geld beantragen müssen, wenn die DRV uns nicht über viele Jahre unberechtigt die EM-Rente vorenthalten hätte, NEIN, wir sind Niemandem wirklich "dankbar" dafür, zumal sich das JC ja auch später alles zurück geholt hat, aus meiner Renten-Nachzahlung für fast 2 Jahre ...

WIR müssen NICHT dankbar sein, dass man uns nicht verhungern ließ und unter der Brücke schlafen, es hat uns Lebenszeit / Lebensqualität und noch mehr unserer Gesundheit gekostet, dass wir dort unseren nötigsten Lebensunterhalt "erbetteln" mussten und man sich vorkam wie Strafgefangene auf "Freigang" ... :kotzen:

Selbst zur Beisetzung eines Elternteiles sind wir damals heimlich gefahren, denn es hätte wohl Niemand in der Familie verstanden, dass uns ein "soziales" AMT vielleicht die Ortsabwesenheit dafür verboten hätte (da haben wir lieber gar nicht erst gefragt, ob wir das "dürfen"), die Reisekosten haben wir uns vom Mund abgespart, beinahe wäre das daran schon gescheitert ... denn solche unerwarteten Kosten sind natürlich nicht enthalten in Hartz 4.

Ich kann deinen Frust auf diese Situation also sehr gut nachvollziehen und bei mir kommen da bis heute keinerlei Gefühle der "Dankbarkeit" auf, wenn ich an diese Zeit zurück denke, für uns war (zumindest theoretisch) absehbar, dass es irgendwann wieder vorbei sein wird, zunächst bekam der Dopa dann relativ schnell seinen Bescheid (darum konnte auch seine unterschriebene EGV nicht mehr ernsthaften Schaden anrichten :grinser: :lachen: ) leider bekommt er (nach 35 Arbeitsjahren) zu wenig Rente, davon konnten wir zusammen noch nicht wieder ohne JC leben.

So vergingen noch weitere 1,5 Jahre ehe wir uns dort dann wieder abmelden konnten, wir haben jetzt auch nicht viel mehr als damals vom JC aber es geht uns trotzdem insgesamt 1000 Mal besser als damals ... zumal wir uns doch noch einen großen Traum erfüllen konnten als meine EM-Rente dann 2013 unbefristet verlängert wurde. :jaa: :cool: :applaus:

Von meiner Firma bekam ich dann eine Art Versicherungsleistung ausgezahlt, die es nur bei "Ausscheiden" wegen voller EM-Rente (vor der Altersrente) überhaupt gegeben hat und davon sind wir dann umgezogen auf die schöne Insel Rügen und fühlen uns hier SEHR wohl, das hätten wir uns damals auch nicht mehr vorstellen können, dass wir das jemals noch schaffen werden (schon rein finanziell nicht) ... also auch deine Zukunft kann noch wieder sehr schön werden, du musst nur daran glauben und wenn es sein muss um deine Rente kämpfen ... :umarm: :Bussi:
Wie lange hat es bei Euch gedauert, von bis von Gutachten bis zum Bescheid?
Diese Frage kennt so viele Antworten, wie es hier User gibt, das ist sehr unterschiedlich.
Mein Ablehnungsbescheid kam ungefähr 6 Wochen nach den DRV-Gutachten, bei Anderen hier ging das schon deutlich schneller oder dauerte auch länger, man weiß nie wie die DRV das machen wird und wie schnell der GA sein GA überhaupt fertig hat und an die DRV gibt zur Auswertung.

Es gab auch schon Bewilligungen, obwohl die GA ebenso "unmöglich" waren wie bei dir, da war der User schon versucht sich schriftlich bei der DRV über diese Begutachtung zu beschweren und dann sehr überrascht als der EM-Rentenbescheid im Briefkasten war ... da wirst du einfach Geduld haben müssen und falls es eine Ablehnung werden sollte, brauchst du noch sehr viel mehr GEDULD ... mein gesamtes Verfahren (ab Antragstellung auf EM-Rente) hat knappe 3 Jahre gedauert ... den Antrag hatte ich auch auf Aufforderung der AfA nach der Aussteuerung gestellt. :Heiss:

Unsere Daumen sind gedrückt ... :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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